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Archiv "Bayern: Neue Honorarvereinbarung mit den RVO-Kassen" (23.08.1979)

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Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

BAYERN

Neue Honorarvereinbarung mit den RVO-Kassen

Mit Rundschreiben vom 8. August 1979 hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns die von ihr mit den bayerischen Landesver- bänden der Orts-, Betriebs-, Innungs- und Landwirtschaftlichen Krankenkassen abgeschlossene Vereinbarung über die Berech- nung der kassenärztlichen Gesamtvergütung ab 1. Juli 1979 als Bestandteil des zu schließenden Gesamtvertrages bekanntgege- ben. ln dem Rundsch,reiben erläutert der Vorsitwnde der KV Bayerns, Prof. Dr. H. J. Sewering, die Vergütungsregelungen, die in den verschiedenen Stadien ihrer Ausarbeitung bundesweit mehr oder weniger falsch auch in Teilen der Medizin-Presse dargestellt und kommentiert worden waren. Über die wirklichen Ergebnisse der bayerischen Vertragsverhandlungen unterrichtet im Sinne einer Direktinformation der nachstehend wiedergegebene Auszug aus dem RundschreibenSewerings an die Mitglieder der Vertreter- versammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

... Verhandlungen über eine Ver-

gütungsregelung für die bayeri- schen RVO-Kassen ab 1. Juli 1979 fanden erstmals im Mai statt. Da- bei war zu berücksichtigen, daß bisher auch der Abschluß einer Prüfvereinbarung und eines Ge- samtvertrages wegen grundsätzli- cher Meinungsverschiedenheiten nicht zustande gekommen war.

Es wurde Übereinstimmung dar- über erzielt, möglichst das ganze

"Paket" von Verträgen in einem Zuge zu beraten. Zur Vergütungs- regelung erklärten die Vertrags- partner, daß auch sie die Empfeh- lung der Konzertierten Aktion ab- lehnen. Sie schlugen vor, ein bayerisches Modell zu erarbeiten. Die Kassen müßten dabei ihre Ge- samtausgaben im Auge behalten, wenn sie der allgemeinen Forde- rung nach Beitragsstabilität Rech- nung tragen sollten. Dabei teilten sie mit, daß die Ausgaben für Krankenhausbehandlung, Arznei- mittel sowie Heil- und Hilfsmittel (Massagen usw.) in Größenord- nungen zwischen 10 und 20 Pro- zent gestiegen seien.

Die Vertreter der Krankenkassen erklärten weiter, sie hätten er-

kannt, daß die Ausgabenentwick-

lung mittel- und langfristig nur

dann im Griff bleibe und damit die gegliederte Krankenversicherung erhalten werden könne, wenn Krankenkassen und Kassenärzte in echter Partnerschaft zusam- menarbeiten.

Als Vergütungssystem boten sie

Einzelleistungsvergütung an mit der Maßgabe, daß die Vertrags- partner, soferne die Gesamtvergü- tungen aller RVO-Kassen Bayerns zusammen um mehr als 6,6 Pro- zent je Mitglied steigen (ausge- nommen Wegegebühren, Ver- sandkasten, Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen sowie Lei- stungen der sonstigen Hilfe), ge- meinsam prüfen, ob den Mehrauf- wendungen erwünschte Entwick- lungen in anderen Bereichen ge- genüberstehen. Für Laborleistun-

gen (Abschnitte M und N des Be-

wertungsmaßstabes) sollte das Volumen nicht mehr als 2 Prozent je Mitglied steigen. Alle Größen würden am jeweiligen Quartal des Vorjahres gemessen. Wir melde- ten unsere zusätzliche Forderung nach Erhöhung des Kilometergel-

des, des Wegepauschales und der

Versandgebühren an.

2118 Heft 34 vom 23. August 1979 DEUTSCHES ARZTEBLATT

Es wurde dann eine Denkpause bis Anfang Juli vereinbart, die aber benutzt werden sollte, um nach Möglichkeit Entwürfe einer Prüf-

vereinbarung und eines Gesamt-

vertrages zu erarbeiten. Diese Ar- beiten gingen dann auch zügig voran. Bei Abfassung dieses Be- richtes ist die Prüfvereinbarung fertig, beim Gesamtvertrag sind nur noch wenige Fragen offen, für die sich eine Lösung anbahnt.

~ Als Vergütungsregelung stand niemals ein "Prämiensystem", al- so höheres Honorar bei Einspa- rungen auf anderen Sektoren, zur Debatte, wie fälschlicherweise in der Presse berichtet wurde. Nur das Leistungsprinzip, also die In- tensivierung der ambulanten kas- senärztlichen Diagnostik und The- rapie, konnte Kernstück eines bayerischen Vertragswerkes wer- den, da sie bestmögliche Versor- gung der Versicherten zum Ziel hat. Dabei gingen wir von der Überlegung aus, daß es gelingen muß, durch Ausschöpfung der den Kassenärzten gemeinsam zur Ver- fügung stehenden Möglichkeiten der Diagnostik und Therapie Kran- kenhauseinweisungen entweder zu vermeiden, oder, wenn sie er- forderlich werden, erneute zeit- raubende Diagnostik, also Doppel- untersuchungen, durch Mitgabe erhobener Befunde überflüssig zu machen. Auf diese Weise können Kosten für teuere Pflegetage ge- spart werden.

~ Der Kassenarzt muß aber wis- sen, daß er für Untersuchungen, die er durchführt oder bei seinen Kollegen durch Überweisung ver- anlaßt, nicht nachträglich durch einen Honorardeckel bestraft wird.

Deshalb muß ein Ansteigen der Gesamtvergütung über die ange- nommenen 6,6 Prozent von den Kassen anerkannt werden, wenn dieser Anstieg auf einer Leistungs- intensivierung beruht, die den Pa- tienten vermeidbaren Kranken- hausautenthalt oder unnötige Doppeluntersuchungen im Kran- kenhaus erspart.

Diese Überlegungen sind für uns nicht neu. Schon 1975 bei Einfüh-

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Die Information:

Bericht und Meinung AUS DEN BUNDESLÄNDERN

rung der grünen Tüte haben wir das zum Ausdruck gebracht. Die dann einsetzenden Begrenzungen bis hin zum Kopfpauschale haben uns daran gehindert, diese Gedan- ken zügig voranzutreiben. Jetzt werden sie von uns und (erstmals!) auch den Krankenkassen aufge- griffen und in den Mittelpunkt ei- nes Vertrages gestellt. Der von uns seinerzeit entwickelte Grundsatz

„ ... Soviel ambulante Behand- lung wie möglich — nur soviel sta- tionäre Behandlung wie unbedingt nötig . ." leitet nunmehr einen Artikel im Mitteilungsblatt des Landesverbandes der Ortskran- kenkassen ein!

Die gleichen Überlegungen gelten für Arzneiverordnungen, die ohne Zweifel gezielter und damit wirt- schaftlicher sein können, wenn vorher eine klare Diagnoe erarbei- tet ist. Daß im übrigen bei Arzneien gespart werden muß, was vor al- lem bedeutet, daß nicht der Wunsch der Versicherten, sondern die Entscheidung des Arztes für die Verordnung allein maßgeblich sein kann, wird von niemand mehr bestritten. Entsprechende Spar- appelle sind sowohl von der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung als auch von allen Krankenkas- senverbänden an die Kassenärzte und an die Versicherten gerichtet worden.

Auch bei der Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit ist die Reihen- folge des ärztlichen Vorgehens zu überdenken: Nicht die Ausfüllung einer AU-Bescheinigung, sondern die notwendige Diagnostik muß am Beginn ärztlichen Handelns stehen, um auch in Zweifelsfällen ernste Erkrankungen nicht zu übersehen und andererseits die Versichertengemeinschaft und Ar- beitgeber nicht unnötig zu bela- sten!

In seiner Sitzung Anfang Juli war sich der Vorstand der Kassenärzt- lichen Vereinigung Bayerns dar- über einig, daß ein „Prämiensy- stem" wie wiederholt falsch in der Presse berichtet, nicht Grundlage eines bayerischen Vertrages sein

könne. Für den Fall der Ablehnung des Leistungsmodells wurde be- schlossen, die Empfehlung der Konzertierten Aktion (trotz aller Bedenken) in die Verhandlung einzubringen, wobei wir uns dar- über klar waren, daß es dann zu einer Schiedsamtsentscheidung kommen würde.

In einer fast zehnstündigen Ver- handlung wurde Übereinstim- mung darüber erzielt, daß bei ei- nem Blick auf die Gesamtlage der Krankenversicherung und ihrer Aufwendungen nur das Leistungs- prinzip in den Mittelpunkt des Ver- trages gestellt werden kann und daß das mit diesem Vertrag ver- folgte Ziel nur erreichbar sei, wenn auch die Krankenkassen im Rah- men ihrer Möglichkeiten entspre- chend auf ihre Versicherten ein- wirken.

Um die Formulierungen wurde dann in ausgesprochen konstruk- tivem Geist gerungen, wobei die Vertreter der Kassen immer wieder betonten, daß es ihnen auf die Herstellung einer echten Partner- schaft ankomme.

Das Ergebnis der Verhandlungen wurde vom Vorstand der KV Bay- erns gebilligt (eine Gegenstimme).

Für die Laborleistungen wurde ein Kopfpauschale vereinbart auf der Basis der Aufwendungen des je- weiligen Vorjahresquartales, er- höht um 2 Prozent. Übersteigen die Anforderungen pro Quartal die vorgesehene Höhe von 6,6 Prozent nicht nur geringfügig, so wird erst- mals nach Ablauf von zwei Quarta- len, also nach Vorlage der Ergeb- nisse und der Analyse des vierten Quartals 1979, beraten, ob der An- stieg zu begründen ist, oder ob für die weiteren Quartale kosten- dämpfende Maßnahmen erforder- lich sind. Diese würden entfallen, wenn die Ergebnisse des ersten Quartals 1980, welche dann eben- falls schon vorliegen, zeigen, daß sich die Entwicklung eingependelt hat. Aus dem Vertragstext ergeben sich auch die neuen Wegegebüh- ren und Versandpauschalen mit einer Erhöhung bis zu 20 Prozent.

Für den Fall, daß die Vertragspart- ner keine Einigung erzielen, wurde die Bildung eines Einigungsaus- schusses vereinbart, der aus vier Vertretern jeder Seite besteht.

Kommt auch im Einigungsaus- schuß kein Einvernehmen zustan- de, tagt dieser erneut unter Vorsitz eines Unparteiischen, der einen Vermittlungsvorschlag macht .

Professor Dr. H. J. Sewering Vorsitzender des Vorstandes der KV Bayerns

HESSEN

Muß die Nuklearmedizin eingeschränkt werden?

Sozialminister Armin Clauss hat in der Antwort auf eine entsprechen- de Anfrage der CDU-Abgeordne- ten Ruth Beckmann angedeutet, gewisse Engpässe bei der nuklear- medizinischen Abfallbeseitigung könnten dazu führen, daß Arbeiten mit Radiopharmaka in der For- schung, der Diagnose oder der Therapie eingeschränkt werden müssen. Frau Beckmann, gesund- heitspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, hat dar- aufhin den Minister aufgefordert, dafür zu sorgen, daß dies nicht geschieht. Mit der Begründung, der medizinische und wissen- schaftliche Fortschritt dürfe nicht zu Lasten der Bürger behindert werden, fördert Frau Beckmann die Landesregierung dazu auf, da- für zu sorgen, daß die Zwischenla- gerkapazität für schwach radioak- tive Abfälle dem Bedarf angepaßt wird. Außerdem solle die Bundes- regierung auf ihre Verpflichtung nach dem Atomgesetz hingewie- sen werden, Anlagen zur Sicher- stellung und zur Endlagerung ra- dioaktiver Abfälle einzurichten.

Nicht nur zur Diagnose und Thera- pie, sondern auch im Bereich der Vorsorge und der Forschung kön- ne man auf nuklearmedizinische Arzneimittel und auf Arzneimittel- prüfungen mittels radioaktiver Substanzen nicht verzichten, er- klärte Frau Beckmann. WZ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 34 vom 23. August 1979 2119

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