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Archiv "Hessen: Muß die Nuklearmedizin eingeschränkt werden?" (23.08.1979)

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Die Information:

Bericht und Meinung AUS DEN BUNDESLÄNDERN

rung der grünen Tüte haben wir das zum Ausdruck gebracht. Die dann einsetzenden Begrenzungen bis hin zum Kopfpauschale haben uns daran gehindert, diese Gedan- ken zügig voranzutreiben. Jetzt werden sie von uns und (erstmals!) auch den Krankenkassen aufge- griffen und in den Mittelpunkt ei- nes Vertrages gestellt. Der von uns seinerzeit entwickelte Grundsatz

„ ... Soviel ambulante Behand- lung wie möglich — nur soviel sta- tionäre Behandlung wie unbedingt nötig . ." leitet nunmehr einen Artikel im Mitteilungsblatt des Landesverbandes der Ortskran- kenkassen ein!

Die gleichen Überlegungen gelten für Arzneiverordnungen, die ohne Zweifel gezielter und damit wirt- schaftlicher sein können, wenn vorher eine klare Diagnoe erarbei- tet ist. Daß im übrigen bei Arzneien gespart werden muß, was vor al- lem bedeutet, daß nicht der Wunsch der Versicherten, sondern die Entscheidung des Arztes für die Verordnung allein maßgeblich sein kann, wird von niemand mehr bestritten. Entsprechende Spar- appelle sind sowohl von der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung als auch von allen Krankenkas- senverbänden an die Kassenärzte und an die Versicherten gerichtet worden.

Auch bei der Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit ist die Reihen- folge des ärztlichen Vorgehens zu überdenken: Nicht die Ausfüllung einer AU-Bescheinigung, sondern die notwendige Diagnostik muß am Beginn ärztlichen Handelns stehen, um auch in Zweifelsfällen ernste Erkrankungen nicht zu übersehen und andererseits die Versichertengemeinschaft und Ar- beitgeber nicht unnötig zu bela- sten!

In seiner Sitzung Anfang Juli war sich der Vorstand der Kassenärzt- lichen Vereinigung Bayerns dar- über einig, daß ein „Prämiensy- stem" wie wiederholt falsch in der Presse berichtet, nicht Grundlage eines bayerischen Vertrages sein

könne. Für den Fall der Ablehnung des Leistungsmodells wurde be- schlossen, die Empfehlung der Konzertierten Aktion (trotz aller Bedenken) in die Verhandlung einzubringen, wobei wir uns dar- über klar waren, daß es dann zu einer Schiedsamtsentscheidung kommen würde.

In einer fast zehnstündigen Ver- handlung wurde Übereinstim- mung darüber erzielt, daß bei ei- nem Blick auf die Gesamtlage der Krankenversicherung und ihrer Aufwendungen nur das Leistungs- prinzip in den Mittelpunkt des Ver- trages gestellt werden kann und daß das mit diesem Vertrag ver- folgte Ziel nur erreichbar sei, wenn auch die Krankenkassen im Rah- men ihrer Möglichkeiten entspre- chend auf ihre Versicherten ein- wirken.

Um die Formulierungen wurde dann in ausgesprochen konstruk- tivem Geist gerungen, wobei die Vertreter der Kassen immer wieder betonten, daß es ihnen auf die Herstellung einer echten Partner- schaft ankomme.

Das Ergebnis der Verhandlungen wurde vom Vorstand der KV Bay- erns gebilligt (eine Gegenstimme).

Für die Laborleistungen wurde ein Kopfpauschale vereinbart auf der Basis der Aufwendungen des je- weiligen Vorjahresquartales, er- höht um 2 Prozent. Übersteigen die Anforderungen pro Quartal die vorgesehene Höhe von 6,6 Prozent nicht nur geringfügig, so wird erst- mals nach Ablauf von zwei Quarta- len, also nach Vorlage der Ergeb- nisse und der Analyse des vierten Quartals 1979, beraten, ob der An- stieg zu begründen ist, oder ob für die weiteren Quartale kosten- dämpfende Maßnahmen erforder- lich sind. Diese würden entfallen, wenn die Ergebnisse des ersten Quartals 1980, welche dann eben- falls schon vorliegen, zeigen, daß sich die Entwicklung eingependelt hat. Aus dem Vertragstext ergeben sich auch die neuen Wegegebüh- ren und Versandpauschalen mit einer Erhöhung bis zu 20 Prozent.

Für den Fall, daß die Vertragspart- ner keine Einigung erzielen, wurde die Bildung eines Einigungsaus- schusses vereinbart, der aus vier Vertretern jeder Seite besteht.

Kommt auch im Einigungsaus- schuß kein Einvernehmen zustan- de, tagt dieser erneut unter Vorsitz eines Unparteiischen, der einen Vermittlungsvorschlag macht .

Professor Dr. H. J. Sewering Vorsitzender des Vorstandes der KV Bayerns

HESSEN

Muß die Nuklearmedizin eingeschränkt werden?

Sozialminister Armin Clauss hat in der Antwort auf eine entsprechen- de Anfrage der CDU-Abgeordne- ten Ruth Beckmann angedeutet, gewisse Engpässe bei der nuklear- medizinischen Abfallbeseitigung könnten dazu führen, daß Arbeiten mit Radiopharmaka in der For- schung, der Diagnose oder der Therapie eingeschränkt werden müssen. Frau Beckmann, gesund- heitspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, hat dar- aufhin den Minister aufgefordert, dafür zu sorgen, daß dies nicht geschieht. Mit der Begründung, der medizinische und wissen- schaftliche Fortschritt dürfe nicht zu Lasten der Bürger behindert werden, fördert Frau Beckmann die Landesregierung dazu auf, da- für zu sorgen, daß die Zwischenla- gerkapazität für schwach radioak- tive Abfälle dem Bedarf angepaßt wird. Außerdem solle die Bundes- regierung auf ihre Verpflichtung nach dem Atomgesetz hingewie- sen werden, Anlagen zur Sicher- stellung und zur Endlagerung ra- dioaktiver Abfälle einzurichten.

Nicht nur zur Diagnose und Thera- pie, sondern auch im Bereich der Vorsorge und der Forschung kön- ne man auf nuklearmedizinische Arzneimittel und auf Arzneimittel- prüfungen mittels radioaktiver Substanzen nicht verzichten, er- klärte Frau Beckmann. WZ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 34 vom 23. August 1979 2119

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