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Archiv "Kontrazeptiva der 3. Generation: Anwendung wurde eingeschränkt" (17.11.1995)

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Academic year: 2022

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Tel.: 07221-26202 Fax.: 07221-26278

AKUT

Kontrazeptiva der 3. Generation

Anwendung wurde eingeschränkt

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rale Kontrazeptiva mit Gestoden oder Desoge- strel als Gestagenkomponente dürfen Frauen bis zu einem Alter von 30 Jahren, die zum ersten Mal die Antibabypille verwenden wollen, nicht mehr ver- ordnet werden. Darüber hinaus muß vor einer Verschrei- bung dieser Kontrazeptiva der 3. Generation sorgfältig ermittelt werden, ob die Patientin durch familiäre Fakto- ren für das Auftreten von thromboembolischen Erkran- kungen belastet ist. Diese Anordnung des Bundesinsti- tuts für Arzneimittel und Medizinprodukte tritt am 11. Dezember in Kraft und ist zunächst bis zum 30. Juni 1996 befristet. Von der Entscheidung betroffen sind die Präparate Femovan, Lovelle, Marvelon, Minulet, Biviol, Oviol, Cyclosa, Centenyl und Dimirel. Die Entscheidung der deutschen Behörde basiert auf den Ergebnissen von drei noch nicht veröffentlichten Studien (DÄ, Heft 45).

D

anach sollen venöse thromboembolische Ereig- nisse nach Anwendung der niedrigdosierten Mikropillen doppelt so häufig auftreten wie nach Einnahme von Präparaten der 2. Generation. Derartige Ereignisse „sind zwar selten, können aber schwere ge- sundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge haben und zum Tode führen", so die Behörde. „Die Gegenanzeige wurde auf Erstanwenderinnen ausgedehnt, weil sich das Risiko einer venösen Thrombose oder Embolie bei ge- fährdeten Frauen, insbesondere bei erblicher Veranla- gung, eher in den ersten Monaten nach Einnahmebeginn zeigt, während diese Gefährdung bei Frauen, die die Pille schon seit einiger Zeit komplikationslos einnehmen, ge- ringer ist." Die Begrenzung auf Frauen unter 30 Jahren er- folgt, weil die Einnahme von Kontrazeptiva der 3. Gene- ration möglicherweise mit einem geringeren Herzinfarkt- risiko verbunden ist als bei Präparaten der 2. Generation.

E

rst vor wenigen Tagen kam die Europäische Arz- neimittelkommission (CPMP) einvernehmlich zu der Einschätzung, daß ein Widerruf der Zulas- sungen für die genannten Arzneimittel gegenwärtig nicht notwendig ist. Es sei nicht auszuschließen, so die Begrün- dung der CPMP, daß Fehler in den drei diskutierten Stu- dien deren Ergebnisse beeinflußt hätten. Aufgrund der bisher vorliegenden Daten sei für die Häufigkeit eines Apoplex zwischen der Anwendung von Kontrazeptiva der 3. Generation und älteren Päparaten kein Unter- schied festzustellen. Vielmehr scheine das Myokard- infarkt-Risiko der Mikropillen im Vergleich zu älteren Produkten niedriger zu sein. Laut Prof. Benno Runne- baum, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie, ist die Anwendungsbeschränkung der Mikropille durch die deutsche Behörde aufgrund der augenblicklichen Datenlage unverständlich. zyl A-3196 (4) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 46, 17. November

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