Mobilfunk-Strahlung
Keine Änderung der Grenzwerte
Strahlenschutzkommission für verstärkte Forschung zu Elektrosmog
D
ie Strahlenschutzkommis- sion (SSK) des Bundes hat sich für eine verstärkte Erfor-schung möglicher Gesund- heitsgefahren durch Elek- trosmog ausgesprochen. Die Kenntnisse über gesundheit- liche Beeinträchtigungen durch die Mobilfunktechnik, aber auch durch Hochspan- nungsleitungen müssten ver-
bessert werden. Allerdings sieht die SSK aus wissen- schaftlicher Sicht „keine Not- wendigkeit“, die derzeit gel- tenden Grenzwerte für elek- tromagnetische Felder zu ver- ändern. Es sei nicht nachweis- bar, dass diese Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung nicht ausreichten. Bundes- umweltminister Jürgen Trit- tin (Grüne) will nun prüfen, inwieweit sich aus den Emp- fehlungen der SSK Auswir- kungen auf die geplante No- vellierung der Elektrosmog- Verordnung ergeben.
BSE
Erster Fall in Japan bestätigt
Infektionsquelle ist bisher ungeklärt.
D
ie bovine spongiforme En- cephalopathie (BSE) hat nun auch Japan erreicht. Am 10. September bestätigten die japanischen Behörden dieA K T U E L L
Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 40½½½½5. Oktober 2001 AA2537
Kontrazeptiva 3. Generation
Höheres Risiko für Thrombosen
D
ie Einnahme oraler Kontrazeptiva der 3. Generation, welche Desoge- strel oder Gestoden als Gestagenanteil enthalten, ist mit einem höheren Risiko für das Auftreten venöser Throm- boembolien verbunden als die Einnah- me von Präparaten der 2. Generation.„Das absolute Risiko für Thromboem- bolien ist zwar gering, aber um den Faktor 1,5 bis 2 höher als bei Präpara- ten der 2. Generation“, erklärte Dr.
Ulrich Hagemann bei der Vorstellung eines Bewertungsberichtes des Aus- schusses für Arzneimittelspezialitäten (CPMP) der Europäischen Arzneimit- telagentur durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am Montag in Bonn. Mit dem
jetzt vorgelegten Bewertungsbericht wird offiziell ein Schlussstrich unter ei- ne mehrjährige Diskussion zum Throm- boserisiko kombinierter, oraler Kon- trazeptiva abgeschlossen, die 1995 durch die Ergebnisse dreier epidemiologi- scher Studien eingeleitet worden war.
Als Reaktion hatte die deutsche Behörde damals die Verordnung von desogestrel- oder gestodenhaltigen Kontrazeptiva für Erstanwenderinnen unter 30 Jahren vorläufig untersagt.
N
unmehr liegen weitere epidemiolo- gische Untersuchungen sowie Stu- dien zur hämostatischen Wirkungswei- se dieser Verhütungsmittel aus Europa vor. Wie Prof. Rolf Bass (BfArM) in Bonn berichtete, berücksichtigt das CPMP-Positionspapier (www.bfarm.de) alle bis Mitte September vorliegenden Erkenntnisse zum Thromboembolieri- siko dieser Arzneimittelgruppe. Da- nach müssen vor allem Frauen, die erst- mals ein orales Kontrazeptivum ein-nehmen, mit einem erhöhten Throm- boserisiko rechnen – und dies vor allem im ersten Jahr der Anwendung. Auf- grund der neuen Datenlage bestehe kein Grund, so der CPMP, dass Frauen die Einnahme eines desogestrel- oder gestodenhaltigen Kontrazeptivums ein- stellen müssten. Falls dieses von der Patientin bisher gut vertragen worden sei, könnte es auch weiterhin einge- nommen werden. Alle bisherigen Kon- traindikationen blieben bestehen.
D
er CPMP empfiehlt, die neuen bio- metrischen Informationen in die Produktinformationen dieser Arznei- mittel aufzunehmen. Wie Hagemann erklärte, wird das BfArM die Empfeh- lungen „eins zu eins“ übernehmen und national in einem Stufenplanverfahren umsetzen. Damit werde auch die vor- läufige Kontraindikation für die Ein- nahme dieser Arzneimittelgruppe von Patientinnen unter 30 Jahren aufgeho- ben. Dr. med. Vera Zylka-Menhorn AkutDiagnose bei einem Rind in der Gemeinde Choba östlich von Tokio. Hierbei handelt es sich um das erste erkrankte Tier, das außerhalb von Euro- pa geboren worden ist. Alle anderen BSE-Erkrankungs- fälle im Ausland betrafen Tie- re, die aus Großbritannien im-
portiert worden waren. Wie die Fachzeitschrift Nature be- richtet (2001; 245: 240), ist die Infektionsquelle nicht geklärt.
Eine Hypothese geht davon aus, dass der BSE-Erreger in den frühen 90er-Jahren mit importiertem Fleisch nach Ja- pan gelangt ist.
Bundesarbeitsgericht
Zu späte Genesung
Keine Wiedereinstellung nach langer Krankheit
W
er wegen lang andau- ernder Krankheit ent- lassen wird, kann nicht Mo- nate später seine Wiederein- stellung verlangen. Das Bun- desarbeitsgericht (BAG) wies die Klage eines Produktions- helfers ab, der erst mehr als sechs Monate nach seiner Entlassung wieder arbeits- fähig war. Ob es in solchen Fällen überhaupt einen An- spruch auf erneute Beschäfti-gung geben kann, ließ das BAG offen (Az.: 7 AZR 662/99). Jedenfalls komme dies dann nicht in Betracht,
„wenn die überraschende grundlegende Besserung sei- nes Gesundheitszustandes erst lange nach der wirksa- men Beendigung des Ar- beitsverhältnisses eingetre- ten ist“. Nach 14 Jahren Ar- beit erlitt der Kläger Ende 1995 einen Bandscheiben- vorfall und war lange krank.
Anfang 1997 kündigte der Arbeitgeber zum 31. Juli. Zu diesem Zeitpunkt war unklar, ob der Produktionshelfer je- mals wieder würde arbeiten können. Im Frühjahr 1998 trat eine unvorhergesehene Besserung ein, und der Ar- beiter verlangte seine Wie- dereinstellung.
Foto: ddp