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Ausbau der eingleisigen Trasseeführung zwischen Twann und La Neuveville auf Doppelspur Der Regierungsrat wird beauftragt, mit den SBB und dem Bund Verhandlungen aufzunehmen

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M 105/2001 BVE 21. November 2001 49C

Motion 3633 Strecker, Ligerz (SP)

Steiner, Ligerz (SVP)

Bourquin, La Neuveville (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 05.06.2001

Aufnahme von Verhandlungen mit Bund und SBB betr. Ausbau der eingleisigen Trasseeführung zwischen Twann und La Neuveville auf Doppelspur

Der Regierungsrat wird beauftragt, mit den SBB und dem Bund Verhandlungen aufzunehmen. Im Rahmen der Verhandlungen setzt sich der Regierungsrat für die vom Grossen Rat nachstehend beschlossenen Massnahmen ein:

1. Aufnahme eines Plangenehmigungsverfahrens zwecks Projektierung und Realisierung einer umwelt- und regionalverträglichen Variante des Ausbaus der eingleisigen Trasseeführung zwischen La Neuveville und Twann auf Doppelspur.

2. Einsatz für ein Projekt, das

a. den Forderungen von La Neuveville nach einer verlängerten Tunnelvariante betr.

das Westportal entspricht,

b. eine koordinierte Planung des Ostportals in Twann zwischen dem bewilligten Umfahrungsprojekt N5 und dem Ausbau der Doppelspur Bahn vorsieht,

c. eine unterirdische Haltestelle in Ligerz enthält.

3. Verzicht auf die im Februar 1992 von der SBB aufgelegte Planvorlage.

4. Forderung nach zusätzlichen Mitteln aus dem Fonds BAHN 2000, 1. Etappe für die Finanzierung dieser umwelt- und regionalverträglichen Variante.

Begründung:

Das vorgeschlagene und im Rahmen von BAHN 2000 bewilligte Projekt der SBB vor sieben Jahren stiess auf vehementen Widerstand seitens der Bevölkerung von Twann bis La Neuveville. Auch der Kanton Bern, das Bundesamt für Raumplanung, das BUWAL sowie alle kantonalen Schutzorganisationen sprachen sich gegen die geplante Variante aus.

Dies führte zu einer Verschiebung des Projekts in die 2. Etappe des Ausbaus BAHN 2000.

Mit dem Ausbau der SBB-Strecke im Rahmen von Bahn 2000 bildet die zwei Kilometer eingleisige Trasseeführung zwischen Twann und La Neuveville den einzigen Engpass

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zwischen Lausanne und Olten, was zu stets grösseren Problemen mit dem Fahrplan und der Kapazität auf dieser Strecke führt.

Das wird sowohl vom Kanton wie auch von den SBB bestätigt. Mehrere unbewachte Gleisübergänge sowie drei Barrieren stellen schon heute ein riesiges Sicherheitsproblem dar. Mit dem Ausbau der Jura-Südfusslinie mit noch schnelleren Neigezügen verschärft sich die Situation.

Die Lärmimmissionen sind ungelöst, drängen sich jedoch von La Neuveville bis Twann auf. Lärmschutzwände sind aufgrund des Landschaftsbildes ausgeschlossen. Der Transport gefährlicher Güter, der seit dem Brand in Lausanne offenbar ausschliesslich über die Linie Genf-Biel erfolgt, stellt ein weiteres Risiko für die Bevölkerung dar.

Mit der geforderten, langen Tunnelvariante und einer unterirdischen Haltestelle würden sämtliche Einsprachen, die das Projekt aus den 90-er Jahren verhinderten, hinfällig. Der Planungshorizont würde damit wesentlich verkürzt.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 07.06.2001

Antwort des Regierungsrates

Am 1. März 1993 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Plangenehmigungsverfügung für den Ausbau der Strecke Ligerz-Twann erlassen. Gegen diese Verfügung hat die Ge- meinde La Neuveville Beschwerde eingereicht. Im gleichen Zeitraum erhielten die SBB vom Bund den Auftrag, das Grossprojekt Bahn 2000 aus finanziellen Gründen zu etappieren. Diese beiden Ereignisse veranlassten die SBB, das Projekt Doppelspur Ligerz- Twann auf unbestimmte Zeit zurückzustellen.

Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion hat in verschiedenen Anläufen versucht - insbe- sondere im Zusammenhang mit der EXPO.02 -, die SBB zur Wiederaufnahme des Projekts in die laufende Investitionsplanung zu bewegen, was jedoch bisher nicht gelungen ist. Die gegenwärtige Planung bei den SBB sieht vor, das Projekt erst im Rahmen von Bahn 2000, 2. Etappe, zu realisieren.

Der Regierungsrat geht mit den MotionärInnen einig, dass eine hohe Dringlichkeit besteht, die einzige Doppelspurlücke der Jurasüdfusslinie so rasch wie möglich zu schliessen. Der Engpass führt immer wieder zu grossen Schwierigkeiten bei der Fahrplangestaltung.

Insbesondere ist der im Konzept Bahn 2000 enthaltene ½-Stunden-Takt der Fernverkehrszüge Biel-Westschweiz erst mit einer durchgehenden Doppelspur möglich.

Zu den einzelnen Forderungen der Motion nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

1. Eine rasche Wiederaufnahme der Planung zur Schliessung der einzigen Doppelspurlücke auf der Jurasüdfusslinie ist dringend geboten. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass das Projekt den aktuellen Vorschriften der Umwelt- und Landschaftsverträglichkeit genügen muss. Der Kanton Bern kann allerdings das Plangenehmigungsverfahren nicht von sich aus in Gang setzen. Der Anstoss dazu muss von den SBB bzw. vom Bund kommen. Hingegen kann der Kanton von den SBB verlangen, dass die Wiederaufnahme der Projektierung so rasch wie möglich an die Hand genommen wird.

2. Der Kanton Bern hat im Rahmen des früheren Plangenehmigungsverfahrens der aufge- legten Variante (Tunnel Schafis bis Fischzuchtanstalt) zugestimmt. In der Verfügung des BAV wird dazu unter Punkt 7.2 Folgendes ausgeführt: „Der Kanton Bern beantragt in seiner Stellungnahme zur neuen Variante die Genehmigung des Projektes nur unter

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der Voraussetzung der Berücksichtigung der von ihm gestellten Auflagen; er erachtet den Doppelspurausbau Ligerz-Twann, neue Variante, als umweltverträglich. Alle gestellten Begehren des Kantons wurden in den Ziffern II.B./4. ‘Umwelt’ und II.B./6.1

‘Staatsstrasse’ vorangehend materiell behandelt, es wird darauf verwiesen. Demnach erübrigen sich hierzu weitere Ausführungen.“ In der Zwischenzeit haben sich keine neuen Tatbestände ergeben, welche zu einer anderen Haltung führen, wie dies von den MotionärInnen verlangt wird. Umfangreiche zusätzliche Forderungen können aus der Sicht des Regierungsrates zu empfindlichen Verzögerungen im Plangenehmigungsverfahren und damit zu nicht verantwortbarem Aufschub der Realisierung führen. Dies steht im Widerspruch zur Motion Daetwyler (M 136/2001), in welcher verlangt wird, dass sich der Regierungsrat für einen unverzüglichen Bau der Doppelspur Schafis-Ligerz-Twann einsetzt.

3. Wie in Ziffer 2 oben angeführt, erachtet der Regierungsrat die aufgelegte Variante vom Februar 1992 als gute Ausgangslage für die Wiederaufnahme des Plangenehmigungs- verfahrens.

4. Der Regierungsrat ist auch der Ansicht, dass das Projekt „Doppelspur Ligerz“

vorgezogen und aus Mitteln der Bahn 2000, 1. Etappe, finanziert werden sollte.

Der Regierungsrat teilt die Einschätzung der MotionärInnen nicht, dass der Planungshorizont mit der geforderten langen Tunnelvariante verkürzt wird. Es ist vielmehr zu befürchten, dass ein solches Projekt infolge zu hoher Kosten auf die lange Bank geschoben wird und in der Prioritätenliste nach hinten rutscht. Zudem erachtet der Regierungsrat eine unterirdische Haltestelle an einer Fernverkehrslinie als höchst problematisch.

Anträge:

Ziffer 1: Annahme

Ziffern 2 und 3: Ablehnung

Ziffer 4: Annahme

An den Grossen Rat

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