• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Medizingeschichte(n): Sexualität und Medizin" (21.01.2005)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Medizingeschichte(n): Sexualität und Medizin" (21.01.2005)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

c) Indikation zur Interruptio mit um- fassender schriftlicher Begrün- dung,

d) Schriftliche Einwilligung der Schwangeren in den Schwanger- schaftsabbruch,

e) Protokoll der Sitzung der interdis- ziplinären Komission (Gynäkolo- ge, Genetiker, Pädiater, Psychiater, Hebamme), beziehungsweise detail- lierter Bericht aller alle bisherigen diagnostischen und/oder therapeu- tischen Maßnahmen einschließlich von Konsilen anderer Fachdiszipli- nen, Änderungen von Behandlungs- strategien und Begründungen für das jeweilige Vorgehen,

f) Schweigepflichtentbindungserklä- rung der Schwangeren.

4. Der Vorfall wird an das statistische Bundesamt in Wiesbaden in anony- misierter Form nach dem Schwan- gerschaftskonfliktgesetz (§§ 13–18 SchKG) gemeldet. Es erfolgt:

a) eine vierteljährliche Mitteilung über die Vornahme von Schwan- gerschaftsabbrüchen (auch Fehl- anzeige),

b) die Angabe der rechtlichen Voraus- setzungen des Schwangerschaftsab- bruchs (Fristenregelung oder medi- zinische Indikation),

c) die Mitteilung des Familienstandes und Alters der Schwangeren sowie der Zahl ihrer Kinder,

d) die Angabe der Dauer der abge- brochenen Schwangerschaft, e) eine Beschreibung der Art des Ein-

griffs und beobachteter Komplika- tionen,

f) die Angabe des Bundeslandes, in dem der Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wurde, und des Bun- deslandes oder Staates im Ausland, in dem die Schwangere wohnt, g) die Mitteilung, ob der Abbruch in

der Arztpraxis oder einem Kran- kenhaus stattfand, und im Falle des Eingriffs im Krankenhaus, der Dauer des Krankenhausaufent- haltes,

h) keine Angabe des Namens der Schwangeren,

i) die Nennung des Namens und der Anschrift der Einrichtung, in der der Abbruch durchgeführt wur- de,

S P E K T R U M

A

A136 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 3⏐⏐21. Januar 2005

j) eine freiwillige Mitteilung der Tele- fonnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.

5. Für die Mutter oder das Paar werden psychiatrisch-psychotherapeutischen Maßnahmen angeboten.

Kommentar

Werden die vorstehenden Punkte be- rücksichtigt und eine entsprechende Dokumentation gefertigt, ist das Risiko einer gerichtlichen Überprüfung nach einer Spätinterruptio beziehungsweise einem Fetozid/selektiven Fetozid erheb- lich verringert. Dies kann helfen, bezüg- lich des eigenen Vorgehens an Sicher- heit zu gewinnen und sich nicht mit der latenten Angst eines drohenden Ermitt- lungs- oder Gerichtsverfahrens belasten zu müssen.

Im Mittelpunkt des ärztlichen Be- mühens sollte vielmehr die Zuwendung zu der Schwangeren beziehungsweise zu den Eltern stehen.

Manuskript eingereicht: 8. 4. 2004, revidierte Fassung angenommen: 27. 7. 2004

Die Autoren erklären, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der Richtlinien des International Committee of Medical Journal Editors vorliegt

Zitierweise dieses Beitrags:

Dtsch Arztebl 2005; 102: A 133–136 [Heft 3]

Literatur

1. Bundesärztekammer: Erklärung zum Schwanger- schaftsabbruch nach Pränataldiagnostik. Dtsch Arzte- bl 1998; 95: A-3013–3016 [Heft 47].

2. Bundesärztekammer: Richtlinien zur pränatalen Dia- gnostik von Krankheiten und Krankheitsdispositio- nen. Bundesärztekammer. Dtsch Arztebl 1998; 95: A- 3236–3242 [Heft 50].

3. Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburts- hilfe e. V. (DGGG): Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik. Positionspapier 2002. (DGGG), zit. Positionspapier, (www.aerzteblatt.de/plus2803).

4. Österreichische Gesellschaft für Prä- und Perinatalme- dizin. Konsensus-Statement „Spät-Abbruch“. Specu- lum 2002; 20: 4–5.

5. Schönke A, Schröder H: Strafgesetzbuch, Kommentar 25.Auflage. München: Beck 2001; § 218 a, Rdn. 26–43.

6. Tröndle H, Fischer T: Strafgesetzbuch, Kommentar 51.

Auflage. München: Beck 2003; § 218 a, Rdn. 14–28.

Anschrift für die Verfasser:

Priv.-Doz. Dr. med.

Constantin von Kaisenberg Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel Michaelisstraße 16

24105 Kiel

E-Mail: vkaisenberg@email.uni-kiel.de

AUSGEWÄHLT UND KOMMENTIERT VON H. SCHOTT AUSGEWÄHLT UND KOMMENTIERT VON H. SCHOTT

MEDIZINGESCHICHTE(N))

Sexualität und Medizin Orgastische Potenz

Zitat:„Unter der orgastischen Potenz werden wir die Fähigkeit eines Menschen ver- stehen,zu einer Befriedigung zu gelangen,die der jeweiligen Libidostauung [1] adä- quat ist; ferner die Fähigkeit, weit häufiger zu dieser Befriedigung gelangen zu kön- nen,als den Störungen der Genitalität unterworfen zu sein,die auch beim relativ Ge- sündesten den Orgasmus gelegentlich stören. Die orgastische Potenz kommt unter gewissen Bedingungen zustande, die man nur beim genuß- und leistungsfähigen Menschen antrifft;beim neurotischen Menschen fehlen sie oder sind nur mangelhaft gegeben. [...] Von klinischer Seite wird die Aufstellung eines Typus der orgastischen Potenz dadurch gestützt, daß sich nach der Beseitigung der Potenzstörung die Kur- ve des orgastischen Lusterlebens automatisch der von uns beschriebenen Kurve der orgastischen Potenz [2] mehr oder weniger angleicht.“

Wilhelm Reich: Die Funktion des Orgasmus. Zur Psychopathologie und zur Soziologie des Geschlechtslebens. Leipzig 1927 (Neue Arbeiten zur ärztlichen Psychoanalyse.Herausgegeben von Sigmund Freud;Nr.6),S.18 – mit der Widmung:

„Meinem Lehrer Professor Sigmund Freud in tiefer Verehrung“. – [1] Nicht abgeführte Sexualenergie. [2] Reich stellt die unterschiedlichen Störungen des Orgasmus grafisch in typischen Erregungskurven dar. – Reich (1897–1957) war 1922 bis 1930 am psychoanalytischen Ambulatorium in Wien tätig, ab 1928 Mitglied der Kommunistischen Partei; be- kannt als Pionier der damaligen „Sexpol“-Bewegung. 1933 Ausschluss aus der Psychoanalytischen Vereinigung und aus der KP, im Exil ab 1934, von 1939 bis zu seinem Tod in den USA. Seine quasi physiologische Rückführung der Neu- rosenlehre auf die gestörte genitale Sexualität („orgastische Potenz“) implizierte einen kruden Biologismus.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Haak HR, Hermans J, van de Velde CJ et al.: Optimal treatment of adrenocorti- cal carcinoma with mitotane: results in a consecutive series of 96 patients.. Icard P, Goudet P,

Die positive Auslese (Selektion oder Auslese schlechthin) besteht in einer bevorzugten Fortpflanzung der Erbtüchtigen und Erbgesunden. Beide Male ist das Ergebnis eine Zunahme

Arzneimittel gegen das Übel ge- brauche ich wenig, außer etwas Pap- pelsalbe [1] oder Bärenfett [2] oder Haarwurzöl [3], womit ich dann mei- nen Leib an 17 Stellen einreibe: an

Im Kapitel über den „Einfluß der Rasse und Familie auf Genie und Irrsinn“ stellte er die überragende Kulturleistung vieler namhafter Juden heraus, um diesen allgemein bekannten

Da lag er nun bäuchlings hingestreckt, und alle Handgriffe wurden vorschrifts- mäßig gemacht – nur:ein Einlauf fand nicht statt.Wenn sich der Apotheker nach die- sem Ritual

(1580) wegen seines quälenden Steinleidens eine längere Badereise nach Italien, deren nähere Umstände, wie hier unter anderem einen Bordellbesuch, er in seinem Tagebuch

Er endige scheinbar mit dem Siege der Keusch- heit.Furcht,Wohlanstand,züchtiger Abscheu,zitterndes Rein- heitsbedürfnis, sie unterdrückten die Liebe, hielten sie in Dun-

Seine Interessen, die weit über die Medizin hin- aus gehen und von den Rechtswissen- schaften über die Geschichte und Kunst- geschichte bis zu ethischen Fragen, politi-