• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Off-Label-Use: Erst die verfügbaren Wege gehen" (06.12.2013)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Off-Label-Use: Erst die verfügbaren Wege gehen" (06.12.2013)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A 2376 Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 110

|

Heft 49

|

6. Dezember 2013

SA PV

Über den Aufbau ei- ner Station zur spe- zialisierten ambu- lanten Palliativver- sorgung (DÄ 41/

2013: „Sterben muss kein Tabuthe- ma sein“ von Gisela Klinkhammer und DÄ 40/2013: „Palliative Versorgung: Na- tionale Strategie auf dem Weg“ von Eva Richter-Kuhlmann).

Die Rolle des Hausarztes stärken

Als langjährig tätige Hausärztin verfolge ich mit besonderem Inter - esse Beiträge zur Palliativmedizin in Fachzeitschriften.

Beide Beiträge geben den Eindruck, als könnten Menschen nur men- schenwürdig beim Sterben begleitet werden, wenn der zuständige Arzt eine palliativmedizinische Zusatz-

ausbildung durchlaufen hat . . . Das Thema „Sterben“ ist für Hausärzte, die sich viel um das tägliche Sterben kümmern, kein Tabuthema. Jeder Mensch, der freiwillig oder auf Druck der Angehörigen/Betreuer in ein Pflegeheim kommt, weiß, dass dies seine Endstation sein wird. Ge- rade Patienten mit einer unheilbaren Krankheit möchten sich mit ihrem Hausarzt über ihr zu erwartendes Sterben unterhalten, wollen Rat unter anderem auch zu sinnvollen Zusät- zen zur offiziellen Patientenverfü- gung. Sicher ist es hilfreich, wenn sich ein Team zur spezialisierten am- bulanten Palliativversorgung um Pa- tienten kümmert, die aufgrund ihrer Erkrankung und Beschwerden be- sondere Kompetenz bei der Sterbe- begleitung brauchen. Aber bei den meisten pflegebedürftigen, häufig auch dementen Patienten kommt es zu einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands als Folge eines

Infektes. Es bestehen die beiden Al- ternativen: Einweisung in die Klinik oder palliative Begleitung vor Ort.

Ersteres geht rasch, letzteres bedarf oft intensiver Gespräche, wenn mög- lich mit den Betroffenen oder den Angehörigen beziehungsweise Be- treuern und dem Pflegepersonal. Da solche Gespräche meist auch im Rahmen der ambulanten oder statio- nären Pflege dokumentiert werden müssen, ist eine Dauer von mindes- tens 60 Minuten die Norm. Häufige- re Besuche, auch nachts und am Wo- chenende, sind meist notwendig.

Dieses Engagement wird nicht ad - äquat bezahlt und, wie den Beiträgen zu entnehmen ist, auch anscheinend nicht wertgeschätzt . . .

Ich denke, die Rolle des Hausarztes sollte im Rahmen der Sterbebeglei- tung gestärkt, die finanzielle Ent- lohnung dem Zeitaufwand ange- passt werden . . .

Dr. med. Maria Hussain, 81475 München

S

Ü n z l s 2 m masein“vonGisela

OFF-L ABEL-U SE

Der Gesetzgeber sollte nach Ansicht des Kommentators den Gebrauch von Arzneimitteln außer- halb der zugelasse- nen Indikation auch ohne Zustimmung des Herstellers ge- statten (DÄ 40/2013: „Arzneimittelthera- pie: Willkür der Hersteller“ von Bernd Kirchhof).

Erst die verfügbaren Wege gehen

Das Thema ist wichtig, aber es wird leider nicht richtig dargestellt.

Zunächst eine Richtigstellung: Die Expertengruppen, die auf Antrag des G-BA eine Bewertung zum Off-label-Gebrauch einer Sub- stanz abgeben, sind derzeit beim BfArM angesiedelt und nicht beim G-BA.

Der Weg, Avastin für den Off- label -Gebrauch zuzulassen, ist kei- neswegs ohne Weiteres zum Scheitern verurteilt. Der Antrags- weg sieht derzeit vor, dass durch die Facharztgruppe oder Patien- tenseite oder das Gesundheitsmi-

nisterium der G-BA sich mit dem gestellten Antrag auf Zulassung von „Avastin zum Off-label-Ge- brauch bei der altersbedingten feuchten Makuladegeneration“ zu befassen hat. Auf der Basis der Studienlage wird dann vom G-BA geprüft, ob der Antrag an die Ex- pertengruppe Off-Label (Ophthal- mologie) gestellt wird. Dieser An- trag wird in der Geschäftsstelle Kommissionen am BfArM nach den Vorgaben des Verfahrens ge- prüft, und falls dort keine Gegen- gründe bestehen, würde er an die noch bestehende Expertengruppe Off-Label (Ophthalmologie) gelei- tet. Diese würde einen externen Experten mit einem Vorschlag für eine Bewertung beauftragen. Die dann auf der Grundlage dieser Ex- pertenbewertung erstellte Bewer- tung würde auf der Homepage des BfArM zur Kommentierung veröf- fentlicht, danach erneut beraten und dann an den G-BA zur Ent- scheidung und Beschlussfassung weitergeleitet.

Wäre es – hypothetisch – eine be- fürwortende Bewertung für einen zugelassenen Off-label-Gebrauch von Avastin und würde der G-BA

dieser Bewertung folgen, käme es zu einem Stellungnahmeverfahren, in dem dann der oder die Hersteller seine beziehungsweise ihre Zustim- mung zum Off-label-Gebrauch ge- ben oder versagen kann. Versagt er sie, steht die Substanz für den Off- label-Gebrauch nicht mehr zur Ver- fügung. Welchen Weg der Herstel- ler tatsächlich gehen würde, kann man nur beobachten, aber nicht an- tizipieren und von vornherein fest- legen.

In jedem Fall kann die Experten- gruppe Off-label (Ophthalmologie) nach einem Auftrag durch den G-BA eine Bewertung abgeben, und zwar unabhängig davon, wie der Hersteller sich positioniert.

Welche Bedeutung eine – zum Bei- spiel positive – Bewertung für sich allein, d as heißt ohne einen Be- schluss des G-BA dann hätte, wird zu beobachten sein.

Wenn eine Systemänderung oder ein Sonderweg im Einzelfall ge- wünscht wird, sollte dies nur nach einer Nutzung der verfügbaren We- ge geschehen.

Prof. Dr. med. Rudolf W. C. Janzen, Mitglied der Expertengruppe Off-Label (Neurologie/Psychiatrie), 61350 Bad Homburg

O

D s d d A h n ohne Zustimmung d

B R I E F E

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Erythema nodosum leprosum Die WHO empfiehlt folgen- des Schema: Clofazimin 100 mg dreimal täglich für maxi- mal 12 Wochen, dann Dosis- reduktion über 100 mg zwei- mal täglich für

A ls wir uns im Praktischen Jahr Gedanken über unseren Berufseinstieg machten, wurde uns klar, dass wir unter den in Deutschland gegebenen Bedingungen unser AiP lieber im

Es geht nicht um die Frage, Prävention oder keine Präven- tion, wie es sich aus der Über- schrift „Fakten sprechen für Prävention“ ableiten lässt, sondern es geht um die

Der Off-Label- Use ist zulässig „bei der Behandlung von Patienten mit einer lebensbe- drohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer beeinträchtigenden Er- krankung, wenn eine

PS: Seit Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB-Postfach Mittei- lungen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen finden

Die Expertengruppe Off-Label im Bereich Onkologie des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte kommt zu dem Fazit, dass ein zulassungsüberschreitender Einsatz von

Für Neuversicherte werde sich der Beitrag um bis zu 20 Prozent und mehr redu- zieren, sagte der Vorsitzende des Verbands der Privaten Krankenversicherung, Rein- hold Schulte, am

Die ärztliche Therapiefreiheit bleibt damit grundsätzlich erhalten, jedoch auch die erhöhte eigene Verantwortung für die Risiken und – bei Kassenpatien- ten – für die