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Off-Label-Use

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Academic year: 2022

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as Bundessozialgericht schaffte 2002 mit ei- nem Urteil die Rechts- grundlage für einen solchen Gebrauch. Der Off-Label- Use ist zulässig „bei der Behandlung von Patienten mit einer lebensbe- drohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer beeinträchtigenden Er- krankung, wenn eine andere zugelas- sene Therapie nicht verfügbar ist und wenn aufgrund der Datenlage die be- gründete Aussicht auf einen Behand- lungserfolg besteht.“ Nachzulesen ist das Urteil unter SL01. Eine Kurzde-

finition der „zulassungsüberschrei- tenden Anwendung“ liefert SL02 unter dem Stichwort „Off-Label-Use“.

Und unter SL03, „Im Zweifel auf Privatrezept“, finden Sie eine Ab- handlung vom Berufsverband Deut- scher Internisten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), das oberste Beschlussgremi- um der gemeinsamen Selbstverwal- tung der Ärzte, Zahnärzte, Psycho- therapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, hat auf SL04 einen Frage-Antwort- Katalog und eine Präparateanlage zur

entsprechenden Leitlinie vom Okto- ber 2012 als PDF erstellt. Für viele seltene Krankheiten gibt es keine zu- gelassenen Arzneimittel, denn Zulas- sungen und Zulassungserweiterun- gen von Arzneimitteln sind mit ho- hen Kosten verbunden. So wird oft aus wirtschaftlichen Gründen auf die Erweiterung einer Zulassung ver- zichtet, wie auch im Glossar unter

„Off-Label“ bei der KBV unter SL05 nachzulesen ist. Dabei kann es in manchen Fällen medizinisch durch- aus Sinn machen, ein Arzneimittel auch außerhalb seines Zulassungsbe- reiches einzusetzen. Diese Methode findet besonders in der Onkologie und in der Kinderheilkunde Einsatz.

Ein interessantes und kritisches Video, das im Wirtschaftsmagazin Plusminus der ARD ausgestrahlt wurde, können Sie auf dem privaten Gesundheitsportal KVPortal unter SL06, „Wirtschaftlichkeit oder Menschlichkeit“, ansehen.

Verordnung von Off-Label-Prä- paraten Ausgewählte Arzneimittel dürfen Ärzte regulär in einer nicht zugelassenen Indikation verordnen, obwohl die Kosten für den Off-Label- Use in der Regel von den Kranken- kassen nicht übernommen werden.

Welche Präparate in Einzelfällen be- zahlt werden, entscheidet der Ge- meinsame Bundesausschuss (siehe SL04). Näheres dazu entnehmen Sie SL07, „Arzneimittel“, „Nach der Zu- lassung“, „Off-Label“. Wenn die je- weilige Expertengruppe den Off- Label-Use genehmigt, muss der Her- steller des Arzneimittels zustimmen, denn er übernimmt die arzneimittel- rechtliche Haftung.

Was ist bei der Verordnung von Off- Label-Use-Arzneimitteln zu beach- ten? Lesen Sie nach der Online-Re- gistrierung für die lizenzfreien Da- tenbanken kostenlos in den aktuellen Meldungen unter SL08. Im lizenz- pflichtigen Bereich finden Sie das Modul „CAVE“, das im Rahmen des Risiko-Checks zum Beispiel über den Parameter „Alter“ Beschränkungen im Arzneimittelgebrauch bei Kin- dern aufzeigt.

Unzählige Medikamente sind mit klar umrissenen Einsatzbereichen zugelassen. Was passiert jedoch, wenn es für bestimmte Indikationen keine zugelassenen Arzneimittel gibt?

Off-Label-Use

AKTION DATENBANKEN

© Ars Ulrikusch / fotolia.com

94 DIE PTA IN DER APOTHEKE | Juni 2013 | www.pta-aktuell.de

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Individualisierte Medizin Der Trend zu individualisierter Medizin kann auch vermehrt zu Off-Label- Use führen. Dies wird in dem Video auf DocCheck unter SL09, „Off- Label“, thematisiert. Einen struktu- rierten Zugang zu möglichst trans- parenten Studienergebnissen ver- spricht die „Evidenzbasierte Medi- zin“ (EbM). Dabei geht es um den individuellen Patienten. Weiterge- hende Informationen hierzu gibt es beim Cochrane-Zentrum unter SL10 und beim Deutschen Netzwerk EbM unter SL11. Wissen Sie, welche Stu- dien sich mit welchen Präparaten be- fasst haben? Laut einer Meldung im Ärzteblatt, SL12, Suche „Klinische Studien“, aus dem März 2011 baut die Europäische Arzneimittelagentur EMA

ein Register für klinische Studien auf, in dem dann von der zuständigen Bundesoberbehörde genehmigte kli- nische Prüfungen recherchiert wer- den können.

Kinder – eine besondere Klien- tel Für sie sind noch immer zu wenig Arzneimittel zugelassen. Pädiater müssen oft auf Medikamente für

Erwachsene zurückgreifen, deren Dosierungen sie nach bestem Gewis- sen anpassen, ohne über die sichere Gabe für die Kleinen etwas zu wissen.

Das Deutsche Ärzteblatt schrieb be- reits vor vier Jahren sehr ausführlich unter SL13, Suche „Verordnungsana- lyse“ zu diesem Thema. Eine Über- sicht, welche Präparate für Kinder in bestimmten Arzneimittelgruppen zu- gelassen sind, gibt die gemeinnützige

„HEXAL-Initiative Kinderarzneimit- tel“ auf der anmeldepflichtigen Seite ZAK (Zugelassene Arzneimittel für Kinder)SL14.

Regressansprüche und Haf- tungsfragen DocCheck hält zu die- sem Thema den Bericht „Off-Label- Use – Therapie im rechtsfreien Raum“

auf SL15 bereit. Die Apotheke hat keine Prüfpflicht, wenn Medikamen- te „off Label“ auf Rezept verordnet werden. In der Verantwortung steht sie jedoch im Rahmen der Selbstme- dikation.

p

Barbara Schulze-Frerichs, PTA/

Ursula Tschorn, Apothekerin

Übersicht SoftLinks (SL)

SL01 www.lumrix.de/...

SL02 http://de.wikipedia.org/...

SL03 www.bdi.de/...

SL04 www.g-ba.de/...

SL05 www.kbv.de/...

SL06 www.kvportal.de/...

SL07 www.bfarm.de/...

SL08 http://pharmazie.com/...

SL09 http://tv.doccheck.com/...

SL10 www.cochrane.de/...

SL11 www.ebm-netzwerk.de/

SL12 www.aerzteblatt.de/...

SL13 www.aerzteblatt.de/...

SL14 www.zak-kinderarzneimittel.de SL15 http://news.doccheck.com/...

Die vollständigen Links finden Sie im Internet unter www.pta-aktuell.de/w/D6095

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