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Verordnung aktuell - Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage VI (Off-Label-Use): Aufnahme von Amantadin

12. August 2011 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)

beschlossen:

Anlage VI, Teil B (Wirkstoffe, die im zulassungsüberschreitenden Anwendungsgebieten – Off-Label-Use – nicht verordnungsfähig sind) wurde um den Absatz „VI. Amantadin bei der Multiplen Sklerose zur Be- handlung der Fatigue“ ergänzt.

Der Beschluss trat am 06. August 2011 in Kraft.

Hilfe bekommen Sie auch am Service-Telefon Verordnung unter 089 57093400-30.

PS: Seit Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB-Postfach Mittei- lungen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen finden Sie unter www.kvb.de >

Online-Angebote > KVB-Postfach.

Verordnung aktuell

Stand: 12. August 2011 Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/ Praxis/ Verordnungen

Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage VI (Off-Label-Use): Aufnahme von Amantadin

Arzneimittel F

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