Kanton Bern Canton de Berne
Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires
Geschäfts-Nr.: 2013.0410 Seite 1/1
Vorstoss-Nr: 112-2013
Vorstossart: Motion
Eingereicht am: 26.03.2013
Eingereicht von: Wenger (Spiez, EVP) (Sprecher/ -in)
Gsteiger (Eschert, EVP) Muntwyler (Bern, Grüne) Weitere Unterschriften: 10
Dringlichkeit:
Datum Beantwortung:
RRB-Nr:
Direktion: JGK
Direkte Auszahlung der Kinderzulagen
Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Änderung der betroffenen Gesetze zu erarbeiten, damit die Kinderzulagen künftig von der kantonalen Ausgleichskasse direkt an die Eltern ausbezahlt werden.
Begründung:
Heute werden die Kinderzulagen vom Arbeitgeber ausbezahlt. Bei nicht verheirateten El- tern ist dies, durch die Beschaffung von zusätzlichen Unterlagen, mit Mehraufwand ver- bunden. Bei einer Scheidung muss der Arbeitnehmer die Scheidungsurkunde dem Arbeit- geber abgeben. Die Ausgleichskasse führt die genau gleichen, aufwändigen Kontrollarbei- ten ein zweites Mal durch.
Wenn die Frau das grössere Einkommen hat, erhält sie die Zulage. Beginnt sie das Ar- beitspensum zu reduzieren, wird der Mann begünstigt und muss das Kind anmelden. Der Aufwand ist für den Arbeitgeber erheblich.
Mit den Daten der Einwohnerkontrolle oder des Familienzulagenregisters kann mit weniger administrativem Aufwand die Kontrolle der Kinderzulage sichergestellt werden. Der Arbeit- geber wird entlastet und der Arbeitnehmer muss keine privaten Daten in der Firma abge- ben.