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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2013.0410 Seite 1/1

Vorstoss-Nr: 112-2013

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 26.03.2013

Eingereicht von: Wenger (Spiez, EVP) (Sprecher/ -in)

Gsteiger (Eschert, EVP) Muntwyler (Bern, Grüne) Weitere Unterschriften: 10

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung:

RRB-Nr:

Direktion: JGK

Direkte Auszahlung der Kinderzulagen

Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Änderung der betroffenen Gesetze zu erarbeiten, damit die Kinderzulagen künftig von der kantonalen Ausgleichskasse direkt an die Eltern ausbezahlt werden.

Begründung:

Heute werden die Kinderzulagen vom Arbeitgeber ausbezahlt. Bei nicht verheirateten El- tern ist dies, durch die Beschaffung von zusätzlichen Unterlagen, mit Mehraufwand ver- bunden. Bei einer Scheidung muss der Arbeitnehmer die Scheidungsurkunde dem Arbeit- geber abgeben. Die Ausgleichskasse führt die genau gleichen, aufwändigen Kontrollarbei- ten ein zweites Mal durch.

Wenn die Frau das grössere Einkommen hat, erhält sie die Zulage. Beginnt sie das Ar- beitspensum zu reduzieren, wird der Mann begünstigt und muss das Kind anmelden. Der Aufwand ist für den Arbeitgeber erheblich.

Mit den Daten der Einwohnerkontrolle oder des Familienzulagenregisters kann mit weniger administrativem Aufwand die Kontrolle der Kinderzulage sichergestellt werden. Der Arbeit- geber wird entlastet und der Arbeitnehmer muss keine privaten Daten in der Firma abge- ben.

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