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Parlamentarischer Abend der Freien Berufe

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Parlamentarischer Abend der Freien Berufe

Der Landesverband der Freien Berufe Sachsen e. V. (LFB) hatte für den 15. November 2016 wieder zum all-

jährlichen Parlamentarischen Abend nach Dresden geladen. Rund 120 Vertreter aus Politik, Wirtschaft und den Freien Berufen waren dieser Ein- ladung gefolgt. Neben dem Chef der Staatskanzlei, Dr. Fritz Jaeckel, waren auch die Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Eva- Maria Stange, sowie zahlreiche Ab - geordnete des Sächsischen Landta- ges Gäste des Abends.

In der Begrüßung betonte WP/StB Hans-Joachim Kraatz, Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe Sachsen e. V., dass die Beschränkung der Freien Berufe durch Vorgaben der Europäischen Union (EU) ein Ende haben müsse. „Es ist nicht hin- nehmbar, dass es zum Beispiel zu einer Ausweitung der staatlichen Aufsicht über die Kammern der freien Berufe oder zu einer struktu- rellen Änderung der Gesundheitsver- sorgung über die Hintertür kommt.“

Als Beispiele nannte er das EuGH- Urteil zu festen Preisen in Apotheken sowie das GKV-Selbstverwaltungs- stärkungsgesetz. Diese Maßnahmen zerstörten nach Ansicht des Präsi- denten des LFB Sachsen die Selbst- verwaltung, welche sich als Garant für Demokratie, Subsidiarität und Qualität bewährt habe.

Dr. Fritz Jaeckel, Chef der Staats- kanzlei, sah die Entwicklung in sei- nem Grußwort nicht ganz so negativ.

Für ihn sei die Regelungswut der EU- Kommission nach dem Brexit Groß- britanniens spürbar zurückgegangen.

Auch müsse man in Fragen der EU zurückhaltend und vor allem sachlich argumentieren, damit nicht noch mehr Vertrauen zerstört werde. Ge - lobt hat er die seit einem Jahr sehr gute Zusammenarbeit zwischen Sächsischer Staatskanzlei und LFB Sachsen. Hier hätte die Politikbera- tung durch die Freien Berufe eine ganz neue Qualität bekommen.

Den Veränderungsdruck innerhalb der Freien Berufe durch rechtliche EU-Rahmenvorgaben analysierte Prof.

Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, in seinem Festvortrag über „Freie Berufe auf dem Prüfstand“. Mit neuen Sichtweisen auf Altbekanntes verdeutlichte er den hohen Stellen- wert der Freien Berufe, wie Ärzte, Apotheker, Notare oder Steuerbera- ter, im Vergleich zu anderen Berufs- gruppen. „Die Freien Berufe erfüllen spezielle Funktionen im öffentlichen Interesse, weshalb die Kriterien des Berufszugangs, wie Hochschulab- schluss, 2. Staatsexamen oder be - sondere Begabungen und Fähigkei- ten, ihre Berechtigung haben. Die Kammern garantieren durch ihre jeweiligen Mitglieder eine Mobilisie- rung des Gemeinsinns zum Wohle der Allgemeinheit.“ Die Freien Be - rufe würden auch juristisch in eine besondere Pflicht genommen, wenn es um Mandanten oder Patienten- schutz gehe. Dies sei nicht mit dem normalen Verbraucherschutz gleich- zusetzen. Und man könne sie eben nicht mit Handwerkern vergleichen.

Die EU-Gleichmacherei sei vollkom- men unangebracht, da es keine wis- senschaftlichen Belege dafür gäbe, dass eine Harmonisierung oder eine Deregulierung der Freien Berufe eine Verbesserung mit sich bringen.

Mit der EU-Binnenmarkstrategie, denen der Begriff der Freien Berufe gar nicht zugrunde liegt, verfolge die EU nach Ansicht von Prof. Rennert daher eine Doppelstrategie. Eine

direkte über die Vertragsverletzungs- verfahren gegen Deutschland und eine indirekte über die Nationalen Aktionspläne. Letztere verpflichten Deutschland zu Unrecht zum Nach- weis, dass die Berufszugangsregeln zu den Freien Berufen den Allge- meinwohlzielen dienen. „Diese Be - weislastumkehr und die Missachtung der Regelungsautonomie der Mit- gliedsländer ist nicht gerechtfertigt“, betonte Prof. Rennert. Daher ver- folge die EU-Kommission keine rechtlichen, sondern politische Ziele, obwohl die Debatte eine rein juristi- sche sei. Um diese Debatte im Sinne des Erhalts der Freien Berufe offensiv führen zu können, bräuchte es aber eine konsistente Rechtsprechung und eine einheitliche Berufsgerichts- barkeit in Deutschland. Beides exis- tiert jedoch nicht. Die deutsche Justiz ist in diesen Dingen mehr als schlecht aufgestellt. Je nach Berufs- gruppe sind die Zivilgerichte, die Ver- waltungsgerichte oder die Finanzge- richte zuständig. „Um eine Stärkung des deutschen Berufsrechts und eine Herausbildung einer herrschenden Meinung für die Freien Berufe als Argumentation gegenüber der EU zu erreichen, braucht es eine gemein- same Berufsgerichtsbarkeit für alle Freien Berufe.“ Diese sollte aus Berufs- sowie Laienrichtern zusam- mengesetzt und für Verwaltungs- und Disziplinarverfahren sowie die Versorgungswerke zuständig sein.

Diese Berufsgerichtsbarkeit müsse einheitlich bei den Verwaltungsge- richten (sowie beim Bundesverwal- tungsgericht in Leipzig) angesiedelt werden. Erst dann könne Deutsch- land in einen nachhaltigen justiziel- len Dialog mit der EU treten, so Prof.

Rennert.

Dieser Vorschlag wurde von den meisten Gästen sehr positiv aufge- nommen und in den anschließenden Gesprächen diskutiert. Einig war man sich, dass die Freien Berufe auf Landes- wie Bundesebene sowie in Brüssel stärker präsent sein müssen.

Dazu soll es 2017 verschiedene Ter- mine im Sächsischen Landtag sowie in Berlin und Brüssel geben.

Knut Köhler M.A.

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Berufspolitik

496 Ärzteblatt Sachsen 12 / 2016

Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert

© LFB Sachsen/Holm Helis

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