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Denkzettel BREXIT EU-Regulierung der Freien Berufe

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Hier bedürfe es einer Neujustierung im Sinne der Freiberuflichkeit.

Hans-Joachim Kraatz, Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe Sachsen e. V., unterstützte diese Sichtweise: „Die Wettbewerbspolitik der EU ist immer noch auf einen Ausgleich zwischen den EU-Mitglied- staaten fixiert. Dies kann aber nicht durch eine Angleichung der Stan- dards nach unten erfolgen. Qualität ist die konstituierende Komponente anhaltender Exportstärke.“ Die deut- sche Freiberuflichkeit habe eine eigene Entwicklungsgeschichte, wel- che in Ostdeutschland nach 1989 noch wichtige Akzente im Sinne einer politischen Freiheit hinzube- kommen hat. Freiberufliche Tätigkeit beruht auf der Unabhängigkeit der Qualitätssicherung und der Selbst-

verwaltung. „Nur so konnte eine deutsche mittelständische Struktur entstehen und sich im internationa- len Wettbewerb behaupten.“ Die Freien Berufe erwirtschaften in Deutschland einen Jahresumsatz von rund 381 Milliarden Euro und steu- ern 10 Prozent zum Bruttoinlands- produkt bei. Sie beschäftigen als Arbeitgeber weit mehr als 3,4 Millio- nen Mitarbeiter – darunter rund 122.000 Auszubildende.

Dr. Günter Danner, Stellvertretender Direktor der Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung in Brüssel, machte in seinem Statement am Beispiel BREXIT das Symptom für schwerwiegende Vermittlungspro- bleme politischer Leitideen deutlich.

Es gäbe nach seiner Einschätzung enorme strategische Herausforde-

Berufspolitik

Ärzteblatt Sachsen 8 / 2016 321

Denkzettel BREXIT

EU-Regulierung der Freien Berufe Zum Thema „Europäische Regulie- rung der Freien Berufe – Notwendig- keit oder Irrweg?“ führten die Säch- sische Staatskanzlei und der Landes- verband der Freien Berufe Sachsen am 29. Juni 2016 im Sachsen-Ver- bindungsbüro in Brüssel eine Diskus- sionsrunde mit Vertretern des EU- Parlamentes und der EU-Kommission durch. Mit dabei war auch der Präsi- dent der Sächsischen Landesärzte- kammer, Erik Bodendieck.

Hintergrund des Termins sind die Auswirkungen der Transparenzinitia- tive der Europäischen Kommission nach Art. 59 der Berufsanerken- nungsrichtlinie auf die Freien Berufe.

Diese führt zu einer tiefgreifenden Prüfung der Regulierung der Freien Berufe in Deutschland. Dabei sind die Zugangsvoraussetzungen ebenso im Visier, wie etwa die Gebührenord- nungen oder die Selbstverwaltung.

Dr. Fritz Jaeckel, Chef der Sächsi- schen Staatskanzlei und Sächsischer Staatsminister für Bundes- und Euro- paangelegenheiten, machte ein- gangs die Bedeutung der Freien Berufe als Mittelständische Unter- nehmen deutlich. „Die Freien Berufe in Sachsen und in Deutschland bie- ten Dienstleistungen und Beratun- gen von der ärztlichen Versorgung über die Bauplanung bis zur juristi- schen Vertretung vor Gerichten an.

Sie sind ein erfolgreicher Wirtschafts- bereich. Darüber hinaus sind sie durch das bestehende Gerüst an gesetzlichen Bestimmungen zu Berufsauswahl und Gebühren ein Garant der Qualität in der Ausübung ihrer Tätigkeiten und ein verlässlicher Partner für die Bürger.“ Daher müss- ten sie stärker als bisher in den poli- tischen Fokus rücken. Insbesondere bei Qualität und ethischen Maßstä- ben regulierten sich diese Berufe zum Wohle der Allgemeinheit selbst.

Eine immanente Selbstverpflichtung zur jeweiligen Berufsethik sei juris- tisch nicht zu regeln. Dennoch habe die Europäische Kommission ihre Ein- griffsbestrebungen 2016 verschärft.

Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Hans-Joachim Kraatz, Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe Sachsen, Dr. Fritz Jaeckel, Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Hermann Winkler, Mitglied des Europäischen Parlamentes

(v.r.) © SLÄK

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rungen für EU-Themen. Gelinge die Bewältigung nicht, käme es zu einer weiteren antieuropäischen Stim- mung mit negativen Folgen für die Akzeptanz eines epochalen Friedens- modells. Am Beispiel der deutschen Freien Berufe drückte er sein Unver- ständnis darüber aus, dass die EU teilweise eine subsidiäre Rechts- gestaltung einem Deregulierungs- wunsch opfern will, obwohl dessen

„Vorteile“ nicht dargelegt wurden.

Das EU-Projekt könne sich gerade nach dem BREXIT keine weiteren Entfremdungen ökonomisch bedeu- tender Wirtschaftsakteure leisten.

Die Bundesrepublik und die Bundes- länder sollten dem qualitativen Sub- sidiaritätsverlust nicht tatenlos zuse- hen. Aus seiner Sicht sei der BREXIT ein Denkzettel für Brüssel, den man

nutzen sollte, sich um die drängenden Probleme wie Über- schuldung und Entwicklungspolitik zu kümmern, anstatt im klein-klein zu versinken.

In der anschließenden Diskussion machte Konstantin Tomaris von der Europäischen Kommission deutlich, dass Subsidiarität auch von der EU beachtet wird. Gerade bei den Freien Berufen käme es jedoch darauf an, voneinander zu lernen und gute Erfahrungen auf andere Länder zu übertragen, um den Zugang zu den Berufen für mobile, hochqualifizierte Arbeitnehmer zu erleichtern. Die Öff- nung des Berufszugangs müsse als Chance der Internationalisierung und Qualitätsverbesserung verstan- den werden. Der Grundgedanke

europäischer Entscheidungsprozesse sei immer ein konstruktives Hinter- fragen der bestehenden Verhältnisse in den einzelnen EU-Ländern. An dieser Stelle hakte Dr. Fritz Jaeckel mit dem Beispiel des einheitlichen Ansprechpartners ein. In Sachsen seien dafür ursprünglich sechs Stel- len geschaffen wurden, weil seitens der EU mit einer hohen Nachfrage gerechnet wurde. „Heute haben wir dort eine Halbtagskraft, die rund 20 Anfragen pro Jahr bearbeitet“, so Dr.

Jaeckel. Eine große Idee sei als Stu- bentiger gelandet. Dies müsse bei Eingriffsmaßnahmen gegen Freie Berufe unbedingt beachtet werden.

Knut Köhler M.A.

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Berufspolitik

322 Ärzteblatt Sachsen 8 / 2016

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