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Archiv "Bundesrechnungshof kritisiert Nebentätigkeiten" (10.12.1981)

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DEUTSCHES

lrn,ZTEBLATT

Heft 50 vom 10. Dezember 1981

Nebentätigkeiten im öftentli-

" cMn Dienst förderte der Staat

bisher in der- Absicht, Lücken im Bildungs-, Prufungs- und Gutachterbereich zu schlie- ßen. Im Grundsatz stimmt de·r Bundesrechnungshof dieser Begründung durchaus zu, wenn er als "zutreffend unter- . stellt", daß ohne Nebentätig- , keiten Ärzte für den öffentli- chen Dienst nicht zu gewin- nen seien und sich dabei .Fä- higkeiten aneignen könnten, die auch für den öffentlichen Dienstherrn von Wert sind. Doch schieße der Umfang der Nebentätigkeiten von ange- stellten und beamteten Ärzten und Sanitätsoffizieren weit über das Ziel hinaus, meint der -Bundesrechnungshof in seinen kürzlich veröffentlich- ten "Bemerkungen" zum Bun- deshaushalt 1979.

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen

Bundesrechnungshof

kritisiert Nebentätigkeiten

Die Kritik des Bundesrechnungsho- fes zur Nebentätigkeitspraxis bei den Ärzten der Rentenversiche- rungsträger setzt in drei Punkten an:

~ Die Ärzte würden ihre Nebentätig- keiten in unvertretbarem Umfang auch während der Arbeitszeit aus- üben,

~ Aufgaben würden als Nebentätig- keit ausgewiesen und vergütet, ob- wohl sie zum Hauptamt gehörten,

~ ein angemessenes Nutzungsent- gelt für in Anspruch genommenes Personal und Einrichtungen des Dienstherrn werde nicht erhoben.

Der Bundesrechnungshof schlägt deshalb vor, durch eine rahmen- rechtliche Vorschrift "die Genehmi- gung zur Ausübung von Nebentä- tigkeiten innerhalb der Arbeitszeit grundsätzlich zu versagen". Dazu liegt bereits ein von der Bundes- regierung eingebrachter Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Ände- rung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 9/336) vor. Außerdem plädiert der Bundesrechnungshof für die Pflicht des Arztes, über sämt- liche Nebentätigkeitseinkünfte ab- zurechnen. Eine "Regelvermutung"

nach den Vorstellungen des Bun- desrates, die lediglich die zeitliche Dimension, nicht aber die finanzielle Seite der Nebentätigkeit erfasse, er- scheint dem Bundesrechnungshof dagegen als nicht ausreichend.

Aufgaben, die mit dem Hauptamt in Zusammenhang stehen, sollen nach Ansicht des Rechnungshofes nicht als Nebentätigkeit zugelassen wer- den. Angesichts der- nach Auffas- sung des Bundesrechnungshofes -

ungewöhnlich hohen Einnahmen aus Nebentätigkeiten, wird eine rah- menrechtliche Regelung für das ab- zu"führende Nutzungsentgelt emp- fohlen. Die Progressionsstufen könnten dann beispielsweise nach Bremer Vorbild gestaltet werden, wonach der Höchstsatz bereits ab Bruttoeinnahmen von 100 000 DM pro Jahr gilt.

Die "Bemerkungen" über Ärzte im

öffentlichen Dienst enden mit einer Rüge über sonstige Vergünstigun- gen für Ärzte: Außer- und übertarifli- che Zulagen, zum Beispiel Er- schwerniszulagen, Ausgleichszula- gen und jährliche Sonderzuwendun- gen orientierten sich häufig nicht am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; teilweise fehle ih- nen sogar die rechtliche Grundlage.

Auch im Bereich des Sanitätswe- sens meldet der Bundesrech'nungs- hof Bedenken über den Umfang der Nebentätigkeiten an. Der Bundes- rechnungshof habe festgestellt, daß

"Neb€mtätigkeiten in Diensträumen der Bundeswehr überwiegend wäh- rend der üblichen Dienstzeit ausge- übt werden". Offenbar habe wegen der großen Zahl der Zivilpatienten und der dabei zum Teil beträchtli- chen Honorareinnahmen die Dienst- pflicht "nicht mehr unbedingten Vorrang". Die Folge sei, daß immer mehr Soldaten an zivile Ärzte über- wiesen würden. Um die hierbei ent- standenen Ausgaben in Zukunft zu vermeiden, schlägt der Bundesrech- nungshof vor, daß privatärztliche Nebentätigkeiten in Diensträumen in der Regel nur außerhalb der festge- legten Dienstzeit zulässig sein sollen und nur in Verbindung mit einem Nutzungsentgelt, das deutlich höher als bisher bemessen sein sollte.

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Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen Nebentätigkeiten

Seinen "Bemerkungen" hat der Bundesgerichtshof einige Rechen- beispiele beigefügt:

~ Bei Chefärzten in Krankenhäu- sern komme es vor, daß die jährli- chen Bruttoeinnahmen aus Neben- tätigkeiten eine Million DM über- schritten, bei Röntgenfachärzten und Chirurgen, die auf den Einsatz medizintechnischer Geräte ange- wiesen sind, werde bisweilen die 1 ,5-Millionen-Marke erreicht.

~ Nach einem Bericht des Instituts für Wehrmedizinalstatistik für das Jahr 1979 seien von 770 000 ambu- lant behandelten Soldaten nur 220 600 von Sanitätsoffizieren, der Rest von zivilen Fachärzten versorgt worden. Bei den zivilen Ärzten habe dies Ausgaben von rund 40,4 Millio- nen DM verursacht.

~ Insgesamt hätten von 160 Sani- tätsoffizieren, die in ihren Diensträu- men Zivilpatienten im Jahr 1979 be- handelten, 23 zusätzliche Einnah- men von über 100 000 DM eingestri- chen, vier davon sogar mP"' 400 000 DM

Hat aber der Bundesrechnungshof in seinen Angaben über die Brutto- Nebeneinnahmen der Ärzte und Sa- nitätsoffiziere berücksichtigt, .

~ wieviel Nutzungsentgelt davon je- weils an den Dienstherrn abfloß,

~ welche Nebenkosten dem Arzt au- ßerdem entstanden,

~ daß ein Gutachten oft nicht von einem allein erstellt wird, sondern daß Mitarbeiter mit Teilaufgaben be- traut werden, die mit Recht ebenfalls eine Vergütung verlangen?

Die Berufsalternativen außerhalb des staatlichen Gesundheitsberei- ches machen dem Staat zu schaffen: So sollen etwa 30 Prozent aller Plan- stellen bei Rentenversicherungsträ- gern, Sozialgerichten und ähnlichen Institutionen unbesetzt sein. Die Stadt Berlin hat sich unlängst da- durch ausgeholfen, daß sie nieder- gelassene Ärzte zusätzlich als Gut-

achter heranzog. ck

THEMEN DER ZEIT

Vorerst friedliche Stimmung bei den Ortskrankenkassen

Wenn auch weiterhin die Ausgaben der Krankenkassen für Kranken- hausbehandlung nicht der Grund- lohnentwicklung folgen und die an- gestrebte, dem ambulanten Bereich entsprechende, Einbindung in die Empfehlungen der Konzertierten Ak- tion scheitert, dann werden "selbst Kostendämpfungsbemühungen in jenen Bereichen, in denen unmittel- bare vertragliche Beziehungen zwi- schen Krankenkassen und Lei- stungserbringern bestehen, sich nicht durchsetzen lassen". Dfese Befürchtung äußerte der Vorstands- vorsitzende des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen (BdO), Dr.

Detlef Balzer, in einem Pressege- spräch. Er appellierte, mit Blick auf das "Krankenhauskostendämp- fungsgesetz" und den Bundesrat,

"diesen Eckpfeiler für die Erhaltung

von Beitragsstabilität · nicht ins Schwanken zu bringen". Baizer sprach damit eine auch für seinen Verband heikle Frage an: Wie lange läßt sich die bisher gemeinsam von den Selbstverwaltungen der Kassen und der Kassenärzte verfolgte Poli- tik der Kostendämpfung auf vertrag- licher Basis fortsetzen, wenn Opfer immer wieder nur für den ambulan- ten Bereich verlangt werden, der

stationäre Bereich aber ausgeklam-

mert bleibt?

Der Bundesverband der Ortskran- kenkassen setzt derzeit betont auf eine friedliche, vertraglich fixierte Strategie. Das zeigte sich zuletzt noch bei Verhandlungen über ein Stillhalten bei den Honoraren bis Ende 1982. Mit den Ärzten wurde vertraglich eine Bundesempfehlung vereinbart. Bei den Zahnärzten kam es zu einer Pressemitteilung, daß die geltenden Verträge bis Ende des Jahres 1982 weiterlaufen, nicht aber zu dem vom BdO angestrebten förmlichen Stillhalteabkommen (bis Mitte 1983!).

BdO-Geschäftsführer Dr. Franz-Jo- sef Oldiges erklärte dazu vor der

Presse, man hätte die Verhandlun- gen auch spektakulär platzen lassen können; aber dann wäre das Klima zwischen den Verhandlungspart- nern verdorben worden. Das liege nicht im Sinne seines Verbandes. Auch auf dem Arzneimittelsektor strebe man Kostendämpfung auf dem Wege freiwilliger Bemühungen an. Die Industrie sei ernsthaft bereit, erkannte Oldiges an, dabei mitzuma- chen. Würde der BdO gesetzliche Regelungen auch für den Pharma- bereich fordern, würde man die jetzt verhandlungsbereite Industrie nur verschrecken.

Das Kostendämpfungsergänzungs- gesetz (KVEG) wird der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus dem Defizit heraushelfen. Nach einer gro- ben Schätzung des BdO wird das Gesetz zwar 1,28 Milliarden DM an Einsparungen ermöglichen, ande- rerseits aber finanzielle Mehrbela- stungen in Höhe von 550 Millionen DM bringen. Berücksichtige man, daß 1981 voraussichtlich ein Defizit von 1,1 Milliarden DM entstehe, er- gebe sich 1982 für die gesetzliche Krankenversicherung ein Fehlbetrag von rund 400 Millionen DM, rechnet der BdO vor.

Konzentration auf das medizinisch Notwendige

Der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, Altred Schmidt, vom DGB (er wechselt turnusmäßig mit Balzer, der die Arbeitgeberseite ver- tritt, im Vorsitz ab) äußerte sich bei dem Pressegespräch zu künftigen strukturellen Änderungen in der ge- setzlichen Krankenversicherung.

Nach seiner Auffassung

I> sollte die Selbstverwaltung in die

Lage versetzt werden, die Ausga- benentwicklung so zu steuern, daß sie mit der Einkommensentwicklung im Lot gehalten werden kann;

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