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Archiv "Restriktionen im ambulanten Bereich verschlechtern Effizienz" (22.05.1992)

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Prof. Dr. rer. pol. Eberhard Wille, Wirt- schaftswissenschaftler aus Mannheim, beschäftigte sich in seinem Referat mit Zusammenhängen zwischen Ökonomie und Gesundheitspolitik.

Finanzierungsmöglichkeiten Restriktionen im ambulanten

in der gesetzlichen D

Krankenversicherung Dereich verschlechtern Effizienz

Gesundheitsökonom Professor Wille gegen eindimensionale Globalsteuerung Kostenentwicklung und

p

rof. Dr. rer. pol. Eberhard Wille, Ordinarius für Natio- nalökonomie und Finanzwis- senschaft an der Universität Mann- heim, brachte sein Statement zu Be- ginn der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Vormittag des 11. Mai auf den entscheidenden Punkt: „Der Pa- tient gesetzliche Krankenversiche- rung in Deutschland ist behand- lungsbedürftig, liegt aber keineswegs im Koma, wie es einige Kritiker aus verengtem und ideologischem Blick- winkel weismachen wollen. Der ge- setzlichen Krankenversicherung geht es nicht schlechter als den Gesund- heitssicherungssystemen in anderen vergleichbaren Ländern, die ähn- liche ,Gesundheitsquoten` aufwei- sen." Verfehlt wäre es, bei der ange- kündigten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens und der vom neu amtierenden Gesundheitsminister Horst Seehofer avisierten zweiten Etappe der Gesundheitsreform zur

„süßen Medizin" zu greifen. Man müsse auch einmal „bittere Medizin"

praktizieren.

Aus der Sicht des in der politi- schen Beratung engagierten Finanz- wissenschaftlers (Wille ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium für Wirt- schaft) gibt es einen Grundmangel der zu sehr ökonomisch orientierten Gesundheitspolitik seit Beginn einer Stafette von interventionistisch-ad- ministrierenden Kostendämpfungs- und Globalsteuerungskonzepten ab Mitte der siebziger Jahre: Eine in sich geschlossene, konsistente Ge- sundheitspolitik konnte weder in der sozialdemokratisch-liberalen Regie- rungskoalition noch unter der seit 1982 amtierenden konservativ-li- beralen Koalition praktiziert werden

— offenbar wegen opportunistisch- partikularistischen Rücksichtnah- men und wegen mangelnder Kon-

sensfähigkeit. Andererseits müsse aus der Sicht der Wissenschaft be- mängelt werden, daß viele gesetzli- che Interventionen geradezu von Schieflagen und Asymmetrien ge- kennzeichnet waren, so daß das vor-

gegebene Globalziel einer einnah- menorientierten Ausgabenpolitik der Krankenkassen und einer Stabi- lisierung der Beitragssätze — trotz Budgetierung, Deckelung des Hono- rarvolumens, Preisstopps auf dem Pharmamarkt, trotz Festbeträgen und Ausgrenzungen — nicht erreicht werden konnte.

Zum dritten aber warnte Wille davor, einen leistungsintensiven, innovativen Dienstleistungssektor schon deswegen als instabil und „kri- senhaft" zu bezeichnen, weil in den einzelnen Leistungssektoren Ausga- benschwankungen und -sprünge zu

verzeichnen sind oder weil der Kran- kenkassenbeitrag in einer Berichts- periode einmal um einen halben Prozentpunkt gestiegen ist.

Überhaupt sei es verfehlt, das Augenmerk ausschließlich aus politi- schen und fiskalischen Überlegun- gen auf den Input und den Ressour- cen-Verzehr im Gesundheitswesen zu fixieren, statt die mit dem medizi- nischen Fortschritt verbundenen ex- plosionsartigen Leistungsverbesse- rungen zu registrieren und insbeson- dere die allokativen (Effizienz)- Aspekte entsprechend zu berück- sichtigen. Allerdings wollte Wille nicht in Abrede stellen: Die Erhöhung des durchschnittlichen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV) von 8,2 Prozent im Jahr 1970 auf inzwischen fast 13 Prozent ist alarmierend und bedarf einer detail- lierten Ursachentherapie. Diese Ent- wicklung rief nicht nur die „hohe Poli- tik" auf den Plan, sondern nährte auch aus ökonomischer Sicht den Ver- dacht, daß bei zahlreichen Ausgaben für die Gesundheitssicherung der er- zielte individuelle und gesellschaftli- che Nutzen die entsprechenden Op- portunitätskosten nicht mehr recht- fertige. Dies führte bei „Ökonomi- sten" dazu, daß Nutzen mit einer (al- ternativen) Nutzenverwendung ver- glichen wird.

Kosten und Nutzen

Gerade im Gesundheitswesen, in welchem der Nutzenzuwachs nicht exakt quantifiziert werden kann und wo Qualitätsstandards nicht überall mit Hilfe objektivierbarer Kriterien bestimmt werden können, müßten Kosten-Nutzen-Rechnungen zwar erlaubt sein, aber es müßten auch Vorbehalte gemacht werden. Im in- ternationalen Vergleich nehmen die Gesamtausgaben für das Gesund- heitswesen („Gesundheitsquote") ei- A1-1922 (18) Dt. Ärztebl. 89, Heft 21, 22. Mai 1992

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nen Mittelplatz, keinesfalls eine Spitzenstellung ein. So betrugen im Jahr 1989 die Gesamtausgaben im Gesundheitswesen in der Abgren- zung der Finanzstatistik 276,8 Mil- liarden DM (ohne Krankheitsfolge- leistungen: 200 Milliarden DM).

Dies entspricht 12,3 Prozent des Bruttosozialproduktes. Rechnet man allerdings die Krankheitsfolgekosten aus diesem Block heraus, wie dies in- ternational üblich ist, so beträgt die

„Gesundheitsquote" lediglich 8,9 Prozent. In den USA liegt diese Quote bei 12,4 Prozent.

Unter den Ausgaben für die Ge- sundheitssicherung, gegliedert nach Ausgabenträgern, entfällt mit 46,1 Prozent der Hauptkostenblock auf die gesetzliche Krankenversicherung (127,6 Milliarden, 1990 rund 155 Milliarden DM). Der Anteil der Krankenkassen an den gesamten Ge- sundheitsausgaben stieg von 1970 (35 Prozent) bis 1988 (47,9 Prozent) kräftig an und schwächte sich - auch als Folge des Gesundheits-Reform- gesetzes - auf 46,1 Prozent ab. Wille konstatierte: Obwohl der Anteil der

GKV nicht einmal die Hälfte der ge- samten Gesundheitsausgaben er- reicht hatte, stand seit Mitte der siebziger Jahre aus wirtschaftspoliti- schen, fiskalischen und Wettbe- werbsgründen eindeutig die finan- zielle Stabilisierung der Krankenver- sicherung im Mittelpunkt der Aktivi- täten. Daraus ist zu schließen, daß die amtliche, global steuernde Ge- sundheitspolitik weniger auf eine Verbesserung der Effizienz und Ef- fektivität angelegt war, als vielmehr politisch-fiskalpolitisch verengt war und in einen interventionistisch-ge- setzlichen Rahmen gepreßt wurde.

Auch das unter der Ägide von Bundesarbeitsminister Dr. Norbert Blüm aus dem Boden gestampfte Gesundheits-Reformgesetz (GRG) habe die Interventionsschwerpunkte asymmetrisch, jedenfalls recht will- kürlich gesetzt. Dominierender In- terventionsschwerpunkt seien der Pharma-Bereich, der Bereich der Heil- und Hilfsmittel sowie Zahner- satz und Zahnbehandlung gewesen, wohingegen der stationäre Sektor, eine der Hauptausgabentriebfedern

des Gesundheitswesens, weitgehend ausgeklammert blieb.

I

Schieflage

im Pharmasektor

Die Schieflage der Bonner Ko- stendämpfungspolitik demonstrierte Wille am Beispiel des Pharmasek- tors: Hier ist die Mengenkomponen- te zwischen 1970 und 1990 mit rund 69 Prozent dominant gewesen, wo- hingegen die Preiskomponente mit 31,34 Prozent unter einem Drittel gelegen hat. Dennoch habe das Fest- betragsmodell ä la Blüm einseitig an der Preiskomponente angesetzt, ein Indiz dafür, daß allein mit preissteu- ernden Mitteln keine entscheiden- den Spareffekte beim Arzneimittel- konsum erzielt werden können. Eine Festbetragsregelung, die nur an der Preiskomponente ansetzt, habe ge- genüber einer prozentualen Zuzah- lung der Patienten den entscheiden- den Nachteil, daß die Preisadmini- stration an der bisher im Arzneimit- telbereich vorherrschenden Ausga- ben-Einflußgröße vorbeizielt.

Tabelle 1: Ausgaben für Gesundheit nach Aus- gabenträgerni )

Jahr Ausga-

benträger Öffentliche Haushalte Gesetzliche Krankenver- sicherung Rentenver- sicherung Gesetzliche Unfallver- sicherung Private Kranken- versicherung

Tabelle 2: Ausgaben der GKV nach Behand- lungsarten

Jahr

Behand- lungsart Behandlung durch Ärzte Behandlung durch Zahnärzte Stationäre Behandlung Arzneimittel') Heil- und Hilfsmittel') 1970 1975 1980 1985 1989

14,0 13,5 13,3 13,1 13,7

35,0 44,2 45,2 46,7 46,1

9,4 8,5 7,5 8,0 7,1

3,6 3,3 3,2 3,3 3,1

5,1 4,5 4,5 5,2 5,7

1970

22,8

25,3

17,1 7,1

1,9 1975

30,2 18,8

14,9 6,9

3,0

Anteile l )

1980

30,0 17,6

14,3 6,3

3,7 1985

32,1 17,7

14,9 6,0

4,2 1989

33,3 579,2 18,0

15,9 6,1

3,9

Wachs- tums- raten 2)

1970- 1989 306,2

340,7

380,9 995,6

Zahnersatz 8,3 6,9 3,8

I

487,1

19,5 19,4 15,7 16,9 3,4 7,0

Arbeitgeber 24,5 Private

Haushalte

1) Ausgaben des jeweiligen Trägers in Prozent der gesamten Ge- sundheitsausgaben.

Quelle: Statistisches Bundesamt

1) Jeweilige Ausgaben in Prozent der GKV-Ausgaben für Gesund- heit insgesamt.

2) Veränderung im angegebenen Zeitraum in Prozent.

3) Sogenannte Arzneien, Heil- und Hilfsmittel aus Apotheken.

4) Sogenannte Arzneien, Heil- und Hilfsmittel von anderen Stellen.

Quelle: Statistisches Bundesamt

8,4 6,4 6,9 7,9 7,4

Dt. Ärztebl. 89, Heft 21, 22. Mai 1992 (19) A1-1923

(3)

Nachdrücklich sprach sich Wille für die zumindest probeweise Ein- führung einer prozentualen Selbst- beteiligung aus, um die bisher un- elastische Arzneimittelnachfrage zu

„sensibilisieren". Dies könnte mögli- cherweise zur Ausgabendämpfung, einer gesamtwirtschaftlichen Effi- zienzsteigerung und zu einer Reallo- kation von Ressourcen führen, weil die Begehrlichkeit bei Befindlich- keitsstörungen eingedämmt werden könnte und die Patienten Arzneimit- tel nicht mehr als „freie Güter" ein- stufen könnten.

Prof. Wille wies darauf hin, daß Selbstbeteiligungsregelungen im bundesdeutschen Gesundheitssy- stem weniger ausgeprägt seien als et- wa in den USA oder in Schweden.

Dort seien mehr als 10 Prozent Di- rektbeteiligungen gang und gäbe;

auch sei der Kostenübernahme- und -erstattungskatalog der Versiche- rungsträger enger als hierzulande.

Eine Studie in den USA (bei der Rand Corporation) habe ergeben, daß das Inanspruchnahmeverhalten von Versicherten mit Selbstbehaltta- rif und von Versicherten ohne jegli- che Zuzahlung fast parallel verläuft.

Eine Sperre für den Zugang zum Arzt oder gar eine Gesundheitsge- fährdung infolge einer teilweisen Kostendirektübernahme seien in den USA-Feldversuchen nicht feststell- bar. Eine prozentuale Selbstbeteili- gung (etwa 15 Prozent des Präpara- te-Preises; maximal zwei Prozent des steuerpflichtigen Einkommens pro Jahr) gefährde nicht die zentralen Umverteilungsmechanismen der ge- setzlichen Krankenversicherung. Da- zu Prof. Eberhard Wille: „Einkom- mensabhängige jährliche Höchstbe- träge könnten unerwünschte vertei- lungspolitische Regressionseffekte ausschließen."

Andererseits sei eine moderate Zuzahlung bei Arzneimitteln heute nahezu jedem Bürger zumutbar — und zwar unabhängig vom jeweiligen Einkommen —, zumal alle Alters- gruppen der Versicherten einen im- mer noch wachsenden Anteil ihres privaten Budgets für nicht lebensno- wendige Konsumgüter der Luxuska- tegorie und vor allem auch im touri- stischen Bereich aus freien Stücken ausgeben.

Einen neuralgischen Punkt sieht Wille in der Reform der Kranken- versicherung der Rentner (KVdR).

Hier sollte das wachsende Defizit aus der Rentner-Krankenversiche- rung auf eine breitere Basis verlagert werden, etwa durch die Einbezie- hung von äquivalenten Zuschüssen der Gebietskörperschaften zumin- dest für arbeitslose Staatsbedien- stete und/oder eine entsprechende Erhöhung der Beitragsbemessungs- grenze in der Krankenversicherung.

Tatsache ist: Von 1970 bis 1990 hat sich die „Rentnerquote" lediglich ge- ringfügig — von 26,1 auf 29 Prozent — erhöht. Gleichzeitig stieg aber der Anteil der KVdR an den Gesamt- ausgaben der Krankenkassen von 27,6 Prozent (1970) auf heute rund 41 Prozent. Dabei lag der Anteil, den die Ausgaben für Rentner im Jahr 1990 jeweils beanspruchten, bei den Arzneimitteln mit 54,5 Prozent, der stationären Behandlung mit 52 Pro- zent sowie den Heil- und Hilfsmit- teln mit 46,4 Prozent besonders hoch, wohingegen der Anteil der Be- handlung durch Ärzte mit 35,3 Pro- zent vergleichsweise moderat blieb.

I Kritisches Urteil zur Bonus-Malus-Regelung

Sehr kritisch beurteilte Profes- sor Wille die in der Politik hoch im Kurs stehende Bonus-Malus-Rege- lung für Ärzte (die auch vom Sach- verständigenrat für die Konzertierte Aktion empfohlen wird). Wer sich dadurch effiziente und kostenwirksa- me Steuerungseffekte verspricht, un- terstellt, daß der Arzt ausschließlich als uneingeschränkter materieller Nachfrager von Arzneimitteln agiert, der Patient dagegen hilflos und zumindest mehr oder weniger passiv konsumiert. In dieser „höchst asymmetrischen Arzt-Patienten-Be- ziehung" übernehme der Arzt die Rolle des „paternalistischen Agen- ten" und der Patient jene des „un- mündigen Prinzipals". Diese wirk- lichkeitsfremden Vorstellungen dis- kreditierten nicht nur den mündigen Patienten, sondern gingen auch im Prinzip an den komplexen Bezie- hungen vorbei, wie sie heute zwi- schen Arzt und Patienten schon al- lein wegen der wachsenden Infor-

mationen und Gestaltungsmöglich- keiten existieren.

Der bisherige Hauptmangel der amtlichen Kostendämpfungspolitik sei es, zu sehr auf globale Ausgaben- steuerung gesetzt zu haben, ohne gleichzeitig eine Ursachenanalyse und -therapie angestellt zu haben.

Dies bewirke einen Effizienzverlust und könne allenfalls dazu führen, bestehende Mängel haushaltsmäßig zu verwalten. Mehr Liberalität, Sy- stemoffenheit und Mut zur Selbst- entwicklung des Systems wären hier angebracht. Jedenfalls führe eine

„angebotsseitige Begrenzung des Ausgabenanstiegs" der Krankenkas- sen zu einer quasi budgetierten und administrierten Versorgung der Ver- sicherten. Eine systemoffene Ge- sundheitspolitik müsse Schluß ma- chen mit eindimensionalen, inter- ventionistischen Eingriffen in das Sy- stem. Operationale Output-Indika- toren und medizinische Orientie- rungsdaten müßten auch mit Hilfe der Wissenschaft, der Verbände und der Selbstverwaltung in die politi- sche Entscheidungsfindung einge- bracht werden, um die das Gesund- heitswesen dominierende Kosten- dämpfung auf der Basis des Input- Denkens ad acta zu legen.

In der Diskussion merkte Wille kritisch an, daß die Ausgabenstruk- turen der GKV seit der K-Gesetzge- bung Mitte der siebziger Jahre rela- tiv konstant gewesen seien. Dadurch seien innovative Effekte weitgehend unterbunden worden.

Die Erhöhung der Beitragsbe- messungsgrenze in der Krankenver- sicherung sei „gewiß kein Königs- weg", doch sei sie ein Mittel, um das Rentnerdefizit auf mehr Schultern zu verteilen und den Umverteilungs- effekt zu verstärken. Die politisch verabsolutierte Beitragssatzstabilität sei unter den gegenwärtigen Rah- menbedingungen nicht zu halten.

Die von der Bundesregierung geplante Absicherung des Pflegerisi- kos nach dem sozialversicherungs- rechtlichen Umlageverfahren sei ökonomisch nichts anderes als eine Staatsverschuldung. Hier würden künftigen Generationen Soziallei- stungen aufgelastet, ohne für eine solide, gerechte und langfristige Fi- nanzierbarkeit zu sorgen. HC A1-1924 (20) Dt. Ärztebl. 89, Heft 21, 22. Mai 1992

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