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Archiv "Auf gesetzliche Eingriffe im ambulanten Bereich verzichten!" (20.08.1981)

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Kostendämpfungsgesetz Nr. 2

zu einer in ihrer Veränderung von vornherein festgeschriebenen Ge- samtvergütung führen, mit der Folge, daß die Initiative einer in- tensivierten ambulanten kassen- ärztlichen Versorgung im Keim er- stickt und ad absurdum geführt wird. Die bisher erfolgreichen Be- mühungen der Kassenärzte um Kostendämpfung auch in anderen Ausgabenbereichen wären mit ei- nem Schlag zunichte gemacht.

~ Jeglicher Anreiz würde den Kassenärzten genommen, durch Mehreinsatz und -Ieistung dazu beizutragen, daß die Ausgaben in anderen Bereichen nicht aus- ufern. Die Strategie des "soviel ambulant wie möglich" schlüge ins Gegenteil um. Damit wäre das Ziel, Beitragssatzstabilität in der gesetzlichen Krankenversiche- rung zu erreichen, in weite Ferne gerückt. Denn lediglich der ambu- lante Sektor mit derzeit 18 Prozent Anteil am Gesamtausgabenvolu- men der gesetzlichen Krankenver- sicherung würde "an die Kette ge- legt".

Länderausschuß

appelliert an Gesetzgeber Aus dieser Sorge heraus hat der Länderausschuß der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung, den Mu- schallik zum 8. August zu einer außerordentlichen Sitzung einbe- rief, Bundesregierung und Parla- ment eindringlich davor gewarnt, erneut in den Handlungsspielraum der Selbstverwaltung von Kran- kenkassen und Kassenärzten diri- gistisch einzugreifen. Nachdrück- lich hat er an die verantwortlichen Politiker appelliert, auf die geplan- ten gesetzlichen Eingriffe im am- bulanten Bereich zu verzichten und statt dessen den freien Kräf- ten der gemeinsamen Selbstver- waltung zu vertrauen. Ein Vertrau- en, das im Bereich der ambulan-

t~n kassenärztlichen Versorgung bisher nicht enttäuscht wurde (Wortlaut der Resolution auf die-

ser Seite). ·

~ Die Entwicklung der letzten Jahre und insbesondere der sich abzeichnende Erfolg der seit Be-

Die Information:

Bericht und Meinung

Auf gesetzliche Eingriffe

im ambulanten Bereich verzichten!

Resolution des Länderausschusses

der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 8. August 1981

"Der Länderausschuß der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung, das Gremium der Ersten Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder, warnt eindringlich da- vor, im Rahmen der geplanten No- velle zum Krankenversicherungs- Kostendämpfungsgesetz erneut in den Handlungsspielraum der Selbstverwaltung von Krankenkas- sen und Kassenärzten dirigistisch einzugreifen.

Das gemeinsame Bemühen der Ver- tragspartner hat in den letzten Jah- ren dazu geführt, daß die Kosten- entwicklung für die ambulante ärzt- liche Versorgung im Rahmen der Beitragseinnahmen der Kranken- kassen lag. Die Beitragssätze der Krankenkassen konnten mehrere Jahre stabil gehalten werden.

Die Vertragspartner haben weitge- hende Anstrengungen unternom- men, um auch in den übrigen Aus- gabenbereichen zur Kostendämp- fung beizutragen: Die Strategie ei- ner intensivierten ambulanten kas- senärztlichen Versorgung als der kostengünstigsten Form ärztlicher Versorgung zeigt erste Erfolge. Die Entwicklung insbesondere im Kran- kenhaus- und im Heil- und Hilfsmit- telbereich läßt im 1. Quartal 1981 eine deutliche Abflachung der Aus- gaben erkennen. Diese Erfolge müssen ausgebaut werden. Dazu

ginn d. J. eingeschlagenen Strate- gie des "soviel ambulant wie mög- lich" beweisen, daß die Kassen- ärzte durchaus willens und in der Lage sind, ihren Part in Eigenin- itiative und Eigenverantwortung zu tragen. Sie werden auch bereit sein, in dem kritischen Haushalts- jahr 1982 wiederum ihren Beitrag zu leisten - allerdings nicht am staatlichen Gängelband, sondern nur auf freiwilliger Basis!

Hier vertraut die Kassenärzte- schaft bei dem vorliegenden Re-

gehört, daß überzählige Kranken- hausbetten abgebaut werden. Vor- haltekosten für leere Betten in über- proportional steigende Pflegesätze eingehen zu lassen bedeutet eine Verschwendung von Beitragsgel- dern.

Der gemeinsam mit den Kranken- kassen eingeschlagene, erfolgrei- che Weg bietet die beste Gewähr für Kostendämpfung und Beitragssatz- stabilität in der gesetzlichen Kran- kenversicherung.

Sollte gegen besseres Wissen und wider alle Vernunft versucht wer- den, den Freiraum der Vertragsge- staltung im ambulanten Bereich durch gesetzliche Vorschriften zu beseitigen, sähen sich die Kassen- ärzte erneut getäuscht; ihre Strate- gie ,soviel ambulant wie möglich', um dadurch auch weniger Kranken- hauseinweisungen zu erreichen, würde geradezu auf den Kopf ge- stellt.

• Gerade bei der derzeit schwie- rigen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung appellieren die Vorsitzenden der Kassenärztli- chen Vereinigungen an Bundesre- gierung und Gesetzgeber, auf ge- setzliche Eingriffe im ambulanten Bereich zu verzichten, und den freien Kräften der gemeinsamen Selbstverwaltung zu vertrauen."

gierungsentwurf insbesondere auch auf die liberalen politischen Kräfte in der Koalitionsregierung.

Die Hoffnung, daß sie das Bemü- hen der freien Selbstverwaltung auch in der gesetzlichen Kranken- versicherung stützen, ist insofern berechtigt, als die Führung der Freien Demokratischen Partei und ihre Sozialpolitiker offensichtlich fest entschlossen sind, voll zu ih- ren Aussagen vor der letzten Bun- destagswahl und im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen zu ste-

hen. DÄ

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 34 vom 20. August 1981 1583

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