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Archiv "Ehrenbergs „Tiefschlag": K.o. für Kostendämpfung?" (20.08.1981)

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DEUTSCHE S ÄRZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Ehrenbergs „Tiefschlag":

K.o. für Kostendämpfung?

Bei Erscheinen dieser Ausga- be des DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATTES wird die erste Run- de der Auseinandersetzung um das KVKG Nr. 2 eingeläu- tet sein. Zur weiteren Ände- rung des Kassenarztrechts wird dann ein Referentenent- wurf vorliegen, über den das Bundeskabinett am 2. Sep- tember 1981 beschließen soll.

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zur Sanierung der Staatsfinanzen sowie zur Gestaltung des Bundeshaushaltes 1982 hat, wie bereits berichtet, Ende Juli das Haus Ehrenberg den Auftrag erhalten, kurzfristig eine Novelle zum Krankenversiche- rungs-Kostendämpfungsgesetz vorzulegen und mittelfristig eine

„Strukturreform" der gesetzlichen Krankenversicherung vorzu- bereiten, die 1984 in Kraft treten soll.

Das zweite Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz soll offensichtlich im Schnellverfahren verabschiedet werden, noch bevor die Bundesregierung ihrer Berichtspflicht über die Auswir- kungen des KVKG von 1977 nachgekommen ist. Alle Anzeichen sprechen dafür, daß schon jetzt der Boden für eine Oberleitung der gegliederten sozialen Krankenversicherung in eine Einheits- versicherung bereitet werden soll.

Ehrenberg scheint die „Gunst" der Stunde nutzen zu wollen. Er hat sich im Zusammenhang mit der geplanten KVKG-Novelle dazu hinreißen lassen, vor der Presse in Bonn ein „hartes, tief zuschlagendes Gesetz" anzukündigen. Bleibt die Frage: Wen schlägt er, wen trifft er? Sein Versuch, einen überlegenen Punkt- sieg mit dem vorgeblichen Ziel „Beitragssatzstabilität" zu landen, könnte leicht zu einem Fehlschlag mit „knock out" für die laufen- den Kostendämpfungsbemühungen werden.

Reglementierung statt Eigeninitiative?

Dies müßte zwangsläufig eintreten, sollte der Versuch Erfolg haben, den Vertragsspielraum zwischen Kassenärzten und Kran- kenkassen durch weitere dirigistische Vorschriften einzuengen oder gar zu beseitigen. Was heute auf dem Kostensektor durch verantwortungsbewußtes Handeln der Vertragspartner noch aus- balanciert wird, würde morgen wegen einer jegliche Eigeninitia- tive erdrückenden Reglementierung ausufern. Denn gerade das gemeinsame Bemühen der Vertragspartner der freien Selbstver- waltung hat ja in den letzten Jahren dazu geführt, daß die Kosten-

Heft 34 vom 20. August 1981 1581

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Die Information:

Bericht und Meinung

Kostendämpfungsgesetz Nr. 2

entwicklung für die ambulante

ärztliche Versorgung im Rahmen

der Beitragseinnahmen der Kran- kenkassen lag. Die Beitragssätze der Krankenkassen konnten meh- rere Jahre hindurch stabil gehal- ten werden. Eine Übersicht über die entsprechenden Verände- rungsraten 1976-1980 dokumen- tiert dies eindrucksvoll (Tabelle).

Die Kassenärzteschaft hat sich auch über ihren eigenen Bereich hinaus zu ihrer Mitverantwortung für die Ausgabenentwicklung in den anderen Kostenbereichen der gesetzlichen Krankenversiche- rung bekannt. Mit dem Aufruf des Ersten Vorsitzenden der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung, Dr.

Hans Wolf Muschallik, an alle Kas- senärzte "soviel ambulant wie möglich" soll das erreicht werden, was Regierung und Gesetzgeber bislang nicht geschafft haben: die

Kosten, vor allem im Kranken- haussektor, in vertretbaren Grö- ßenordnungen zu halten.

Die Strategie einer intensivierten ambulanten kassenärztlichen Ver- sorgung bedeutet nicht Konkur- renz, sondern Förderung und Stärkung der kostengünstigsten Form der gesundheitlichen Ver- sorgung mit dem Ziel, die Kran- kenkassen in anderen Ausgaben- bereichen spürbar zu entlasten.

Der Verlauf der Ausgaben des 1.

Quartals 1981 läßt die Feststellung

zu, daß dieser gemeinsam mit den

Krankenkassen eingeschlagene Weg richtig und erfolgreich ist (siehe dazu auch DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 32 vom 6. Au- gust 1981 ). Die Entwicklung, ins- besondere im Krankenhaus- sowie im Heil- und Hilfsmittelbereich, zeigt eine deutliche Abflachung der Ausgaben.

Tabelle: Veränderungsraten ausgewählter Indikatoren in der gesetzlichen Krankenversicherung

Jahr

Lfd. Vorgang

Nr. 1976 1977 1978 1979 1980

0 1 2 3 4 5

1 Grundlohnsumme je Mit- + 7,9 + 6,2 + 6,9 + 6,2 + 5,5 glied

2 Beitragssatz, Durchschnitt 11,29 11,37 11 ,41 11,25 11,40 aller Kassen in % von der

Grundlohnsumme

3 Leistungsausgaben ge- + 9,0 + 4,0 + 5,2 + 6,9 + 9,3 samt in der GKV je Mitglied

4 Leistungsausgaben für am- + 5,6 + 4,0 + 4,1 + 5,8 + 6,8 bulante Behandlung in der

GKV je Mitglied

5 Entwicklung der Arzt- + 3,0 + 2,7 + 2,5 + 2,2 + 1,4 zahlen

6 Fallzahl je Mitglied + 2,7 - 0,3 + 1,7 + 0,3 + 0,9 7 Preisindex der Lebenshal- + 4,3 + 3,7 + 2,7 + 4,1 + 5,5

tung, Veränderung in %

Quelle: Nr. 1 bis 4: BMA-Statistik, 5 und 6: KBV-Statistik, 7: Statistisches Bundesamt

Wie die Zahlen in Zeilen 1 und 4 ausweisen, lag die Grundlohnsummen-Entwicklung in den letzten fünf Jahren insgesamt über der Entwicklung der Ausgaben für

ambulante Behandlung je Mitglied KBV

1582 Heft 34 vom 20. August 1981 DEUTSCHES ARZTEBLATT

Diesen Erfolg gilt es - vor allem durch einen zügigen Abbau über- zähliger Krankenhausbetten - zu festigen. Eine Verringerung der Krankenhauseinweisungen und damit der Zahl der Pflegetage ent- lastet den Beitragszahler auf Dau- er nur dann, wenn nicht rückwir- kend die Pflegesätze überpropor- tional steigen. Eine Anhebung des heute schon im Durchschnitt bei knapp 200 DM liegenden Pflege- satzes um 15 Prozent- und dies häufig mit regierungsamtlicher Unterstützung - kommt einer Ver- schwendung von Versichertengel- dern gleich, wenn man davon aus- geht, daß damit Vorhaltekosten für leerstehende Krankenhausbetten gedeckt werden müssen.

Kostendämpfungsbemühungen gefährdet

Auch das geplante Krankenhaus- Kostendämpfungsgesetz wird hier keine Abhilfe bringen, zumindest nicht in dervorliegenden Fassung. Wie sollen also heute Kosten ge- bremst werden, wenn nicht durch das Bemühen der Kassenärzte, durch eine verstärkte ambulante Tätigkeit den kostenintensivsten Sektor Krankenhaus und damit die Krankenversicherung und die Bei- tragszahler zu entlasten?

Über dieser Initiative aber hängt das Damoklesschwert des Ehren- bargsehen Krankenversicherungs- Kostendämpfungsgesetzes Nr. 2!

Kernstück des wieder einmal über- hastet, in einer Nacht-und-Nebel- Aktion zusammengeschriebenen Referentenentwurfs soll die Bin- dung des Ausgabenanstiegs der Krankenkassen für die ambulante kassenärztliche Versorgung an den Grundlohnsummenanstieg sein.

~ Sollte dieser Versuch, den

"Honorardeckel" endgültig fest- zuschweißen, Wirklichkeit wer- den, so würde dies den Freiraum der Vertragsgestaltung im ambu- lanten Bereich durch gesetzliche Vorschriften beseitigen - gegen besseres Wissen und wider alle Vernunft. Das würde zwangsläufig

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Kostendämpfungsgesetz Nr. 2

zu einer in ihrer Veränderung von vornherein festgeschriebenen Ge- samtvergütung führen, mit der Folge, daß die Initiative einer in- tensivierten ambulanten kassen- ärztlichen Versorgung im Keim er- stickt und ad absurdum geführt wird. Die bisher erfolgreichen Be- mühungen der Kassenärzte um Kostendämpfung auch in anderen Ausgabenbereichen wären mit ei- nem Schlag zunichte gemacht.

~ Jeglicher Anreiz würde den Kassenärzten genommen, durch Mehreinsatz und -Ieistung dazu beizutragen, daß die Ausgaben in anderen Bereichen nicht aus- ufern. Die Strategie des "soviel ambulant wie möglich" schlüge ins Gegenteil um. Damit wäre das Ziel, Beitragssatzstabilität in der gesetzlichen Krankenversiche- rung zu erreichen, in weite Ferne gerückt. Denn lediglich der ambu- lante Sektor mit derzeit 18 Prozent Anteil am Gesamtausgabenvolu- men der gesetzlichen Krankenver- sicherung würde "an die Kette ge- legt".

Länderausschuß

appelliert an Gesetzgeber Aus dieser Sorge heraus hat der Länderausschuß der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung, den Mu- schallik zum 8. August zu einer außerordentlichen Sitzung einbe- rief, Bundesregierung und Parla- ment eindringlich davor gewarnt, erneut in den Handlungsspielraum der Selbstverwaltung von Kran- kenkassen und Kassenärzten diri- gistisch einzugreifen. Nachdrück- lich hat er an die verantwortlichen Politiker appelliert, auf die geplan- ten gesetzlichen Eingriffe im am- bulanten Bereich zu verzichten und statt dessen den freien Kräf- ten der gemeinsamen Selbstver- waltung zu vertrauen. Ein Vertrau- en, das im Bereich der ambulan-

t~n kassenärztlichen Versorgung bisher nicht enttäuscht wurde (Wortlaut der Resolution auf die-

ser Seite). ·

~ Die Entwicklung der letzten Jahre und insbesondere der sich abzeichnende Erfolg der seit Be-

Die Information:

Bericht und Meinung

Auf gesetzliche Eingriffe

im ambulanten Bereich verzichten!

Resolution des Länderausschusses

der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 8. August 1981

"Der Länderausschuß der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung, das Gremium der Ersten Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder, warnt eindringlich da- vor, im Rahmen der geplanten No- velle zum Krankenversicherungs- Kostendämpfungsgesetz erneut in den Handlungsspielraum der Selbstverwaltung von Krankenkas- sen und Kassenärzten dirigistisch einzugreifen.

Das gemeinsame Bemühen der Ver- tragspartner hat in den letzten Jah- ren dazu geführt, daß die Kosten- entwicklung für die ambulante ärzt- liche Versorgung im Rahmen der Beitragseinnahmen der Kranken- kassen lag. Die Beitragssätze der Krankenkassen konnten mehrere Jahre stabil gehalten werden.

Die Vertragspartner haben weitge- hende Anstrengungen unternom- men, um auch in den übrigen Aus- gabenbereichen zur Kostendämp- fung beizutragen: Die Strategie ei- ner intensivierten ambulanten kas- senärztlichen Versorgung als der kostengünstigsten Form ärztlicher Versorgung zeigt erste Erfolge. Die Entwicklung insbesondere im Kran- kenhaus- und im Heil- und Hilfsmit- telbereich läßt im 1. Quartal 1981 eine deutliche Abflachung der Aus- gaben erkennen. Diese Erfolge müssen ausgebaut werden. Dazu

ginn d. J. eingeschlagenen Strate- gie des "soviel ambulant wie mög- lich" beweisen, daß die Kassen- ärzte durchaus willens und in der Lage sind, ihren Part in Eigenin- itiative und Eigenverantwortung zu tragen. Sie werden auch bereit sein, in dem kritischen Haushalts- jahr 1982 wiederum ihren Beitrag zu leisten - allerdings nicht am staatlichen Gängelband, sondern nur auf freiwilliger Basis!

Hier vertraut die Kassenärzte- schaft bei dem vorliegenden Re-

gehört, daß überzählige Kranken- hausbetten abgebaut werden. Vor- haltekosten für leere Betten in über- proportional steigende Pflegesätze eingehen zu lassen bedeutet eine Verschwendung von Beitragsgel- dern.

Der gemeinsam mit den Kranken- kassen eingeschlagene, erfolgrei- che Weg bietet die beste Gewähr für Kostendämpfung und Beitragssatz- stabilität in der gesetzlichen Kran- kenversicherung.

Sollte gegen besseres Wissen und wider alle Vernunft versucht wer- den, den Freiraum der Vertragsge- staltung im ambulanten Bereich durch gesetzliche Vorschriften zu beseitigen, sähen sich die Kassen- ärzte erneut getäuscht; ihre Strate- gie ,soviel ambulant wie möglich', um dadurch auch weniger Kranken- hauseinweisungen zu erreichen, würde geradezu auf den Kopf ge- stellt.

• Gerade bei der derzeit schwie- rigen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung appellieren die Vorsitzenden der Kassenärztli- chen Vereinigungen an Bundesre- gierung und Gesetzgeber, auf ge- setzliche Eingriffe im ambulanten Bereich zu verzichten, und den freien Kräften der gemeinsamen Selbstverwaltung zu vertrauen."

gierungsentwurf insbesondere auch auf die liberalen politischen Kräfte in der Koalitionsregierung.

Die Hoffnung, daß sie das Bemü- hen der freien Selbstverwaltung auch in der gesetzlichen Kranken- versicherung stützen, ist insofern berechtigt, als die Führung der Freien Demokratischen Partei und ihre Sozialpolitiker offensichtlich fest entschlossen sind, voll zu ih- ren Aussagen vor der letzten Bun- destagswahl und im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen zu ste-

hen. DÄ

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 34 vom 20. August 1981 1583

Referenzen

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