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Archiv "Ambulante Versorgung: Blick in die Zukunft" (24.02.2006)

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P O L I T I K

Ambulante Versorgung

Blick in die Zukunft

Noch bestimmen überbordende Bürokratie, sinkende Einnahmen und fehlende Perspektiven den ärztlichen Alltag.

Wie könnte die ambulante Versor- gung in zehn Jahren aussehen? Der Vorstand der KBV skizziert – ausge- hend von den bereits eingeleiteten Strukturveränderungen – ein Szena- rium, das fromme Wünsche, aber auch realistische Perspektiven umfasst:

Der Vertragsarztbehandelt circa 95 Pro- zent seiner GKV-Patienten im Kollektivvertrag.

Die übrigen fünf Prozent werden in besonderen Vertragsformen versorgt, deren Abwicklung über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) organisiert ist. Daneben gibt es überlappende Verträge für besondere, auf bestimmte Patientenprobleme ab- gestimmte Versorgungsformen. Die Tatsache, dass der Versicherte noch in weitere Versorgungsfor- men eingebettet ist, ist auf seiner elektronischen Gesundheitskarte vermerkt.

Es gibt weiterhin die freie Arztwahl,wobei hausarztzentrierte Versorgung in alternativen Vertragsformen angeboten wird. Der Hausarzt ist in der Einzel- oder Gemeinschaftspraxis tätig, sel- tener im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Er ist primär freiberuflich tätig, hat Ärzte angestellt und kann in unterversorgten Gebieten weitere Praxisstandorte, auch mit anderen ver- tragsärztlichen Kollegen, unterhalten. Er rechnet an jedem Ort, an dem er tätig ist, mit seiner bun- deseinheitlichen Arzt-Abrechnungsnummer ab.

Die Disease-Management-Programme (DMP) sind in ein Multi-Morbiditäts-DMP überführt wor- den. Die Dokumentation und Einschreibung er- folgt elektronisch anhand vereinfachter Doku- mentationsbögen. Für die Betreuung der multi- morbiden Patienten kann der Hausarzt Fachkräfte anstellen, die in Rücksprache mit ihm Hausbesu- che machen, pflegerische und andere ärztlich ver- ordnete Maßnahmen überwachen und Kontakt zum Patienten halten. Zugleich sind viele der mul- timorbiden Patienten über Telemonitoring unmit- telbar mit der Praxis des Hausarztes verbunden.

Der wohnortnah tätige Facharztist in der Gemeinschaftspraxis oder im MVZ tätig. Er nimmt auf Überweisung oder in direktem Zugang in Ko- operation mit dem Hausarzt die weitergehende Diagnostik vor. Auch er kann an mehreren Orten, sogar KV-übergreifend, tätig werden und in Teilge- meinschaftspraxen spezialisierte Leistungen an- bieten. Die spezialisierten Fachärzte haben sich in MVZ oder Ärztehäusern in der Nähe der Kranken-

häuser gruppiert. Sie arbeiten mit den Hausärzten und weniger spezialisierten Fachärzten in glei- cher Weise wie mit dem Krankenhaus zusammen.

Auf der Grundlage des Kollektivvertrages sind sektorenübergreifende Strukturen geschaffen worden. Niedergelassene Ärzte arbeiten gleich- zeitig am Krankenhaus, rechnen konsiliarisch Lei- stungen mit dem Krankenhaus ab und nutzen dessen Infrastruktur. Das Belegarztsystem bleibt im Kollektivvertrag und wird gefördert.

Der von der KV organisierte Notfalldienst, der über ein MVZ oder eine vergleichbare Struk- tur in der Nähe des Krankenhauses am Wochen- ende und nachts koordiniert wird, nimmt die Si- cherstellung zu diesen Zeiten wahr. Die Patien- ten erkennen diese Organisationsstruktur an, zumal es eine bundeseinheitliche Notfalldienst- nummer gibt, über die man die regional geglie- derten, von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Notfalldienst-Call-Center jederzeit erreichen kann. Hat ein Kontakt im Notfalldienst stattgefunden und der Patient war damit einver- standen, sind die ärztlichen Maßnahmen in der elektronischen Patientenakte vermerkt, und der Hausarzt erfährt über ein Informationsmanage- mentsystem, welcher seiner von ihm betreuten Patienten im Notfalldienst war oder stationär aufgenommen wurde. Nimmt er selbst am Not- falldienst teil, begibt er sich in das MVZ, das von ihm mitbegründet wurde, und rechnet seine ärztlichen Leistungen mit seiner bundesweit gültigen Arzt-Abrechnungsnummer ab.

Die Telematikplattformist eingeführt, und alle Dokumentationsverpflichtungen (Behand- lungsdokumentation, elektronische Patientenak- te, Veranlassung von Leistungen, Arztbriefe, AU- Bescheinigungen und die Abrechnungsdokumen- tation) entstammen einer serverbasierten elektro- nischen Datenquelle. Bescheinigungen werden automatisch generiert, was den Arbeitsalltag des Vertragsarztes erleichtert. Die Online-Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung für GKV-Ver- sicherte im Kollektivvertrag und in anderen Ver- tragsformen ist eingeführt. Der Vertragsarzt erhält monatliche Informationen über die Höhe der von ihm bereits erreichten Vergütung und wird EDV-ge- stützt unmittelbar bei Implausibilitäten informiert.

Zwischen Vertragsarzt und KV gibt es einen On- line-Dialog, über den der Vertragsarzt sämtliche für ihn relevanten Informationen abrufen kann. Dies betrifft Arznei-, Heil- und Hilfsmittelinformations- systeme ebenso wie medizinische Datenbanken,

Fortbildungsmaßnahmen, vertragliche Bestim- mungen und Beschlüsse der Selbstverwaltung.Al- les ist bedienerfreundlich eingerichtet und wird in verständlicher Sprache kommuniziert.

Die KVen haben jederzeit erreichbare„Kunden- Center“ eingerichtet. Jedem Vertragsarzt ist ein

„Kundenbetreuer“ zugeordnet, der ihm von Be- ginn seiner Niederlassung an während seiner ganzen Praxistätigkeit weiterhilft.

Der Vertragsarztkann eine Liquiditäts- und Finanzplanung vornehmen, da bei der ärztlichen Vergütung Planungssicherheit existiert. In Ab- hängigkeit von seinem Leistungsspektrum und sei- ner Fallzahl ist er jederzeit in der Lage, mithilfe der KV seinen Umsatz zu kalkulieren. Eine zentrale Lenkungsstelle stellt sicher, dass für Vertragsärzte, die in unattraktiveren beziehungsweise unterver- sorgten Gebieten arbeiten, ein monetärer Anreiz geschaffen wird. Es findet keine Bedarfsplanung, sondern eine Versorgungssteuerung statt.

Der Wirrwarran Qualitätssicherungsmaß- nahmen der Aufsichtsbehörden und der Kran- kenkassen ist beendet. Qualitätssicherung wird als Qualitätsförderung verstanden, und alle Maßnahmen sind in ein durchgängiges Qua- litätsmanagementsystem eingebettet. Der Inter- essenschwerpunkt des Vertragsarztes liegt so- mit in dem ständigen Versuch der Verbesserung seiner Qualität, ohne dass er Sanktionen erfah- ren muss. Hierzu ist die Arbeit in Qualitätszirkeln und Fallkonferenzen ausgebaut worden.

Die Pharmakotherapieberatungwird aus- schließlich durch die KVen wahrgenommen. Da- neben verfügt der Vertragsarzt über elektronisch basierte intelligente Arzneimittel- sowie Heil- und Hilfsmittelinformationssysteme, die ihm ei- ne rationale Veranlassung von Leistungen er- möglichen. Mit Ausnahme einer verfeinerten und spezialisierten Richtgrößenprüfung gibt es in diesem Bereich keine weitergehenden Regu- lierungsmaßnahmen.

Rationierungsentscheidungen im Hinblick auf die Ausgrenzung von GKV-Leistungen werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss be- schlossen. Sie werden gleichzeitig durch die Kran- kenkassen den Versicherten kommuniziert, sodass der Arzt vor Ort im Dialog mit seinen Patienten kei- ne Rationierungsentscheidungen treffen muss.

Die Bürokratieist auf ein Minimum redu- ziert und anhand der Telematikplattform ein- facher zu handhaben. Es gibt die „1-Formular-

Praxis“. )

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 8⏐⏐24. Februar 2006 AA441

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