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Archiv "Die Fachgebiete in der ärztlichen Versorgung" (14.05.1982)

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Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen

Medizinischer Datenschutz

so bei einem Bekanntwerden sei- ner "sensiblen Daten" zuerst das Vertrauen zu seinem behandeln- den Arzt verlieren. Der Arzt ist meist dann aber unschuldiges Op- fer, das für verfehlte Regelungen als letztes Glied einer Kette herhal- ten muß.

Der Betroffene hat zwar gemäß

§ 76 Abs. 2 Satz 2 SGB X ein Wi- derspruchsrecht. Es stellt sich je- doch die Frage, ob dem Patienten die Weitergabe seiner Daten aus einem Gutachten an eine andere Stelle mitgeteilt wird sowie sein Recht zum Einspruch gegen die Weitergabe. Ob er bei Brisanz und Wichtigkeit eines Gutachtens für seine Verhältnisse (Lebensversi- cherung, Schwerbehindertenfest- stellung) nicht auf sein Wider- spruchsrecht notgedrungen ver- zichten wird? Muß er doch in den

§§ 60-66 SGB X angedrohte Nach- teile befürchten.

Ergebnis: § 76 Abs. 1 SGB X sieht wie eine "totale" Sperre für rein medizinische Daten aus, aber er wird schon durch Abs. 2-mit der Möglichkeit der Freigabe der Be- gutachtungsdaten -, ad absurdum geführt, oder zumindest als Sperre durchlöchert, weil meist in einem Gutachten alle persönlichkeitsre- levanten Angaben über den Be- gutachteten, seine Familie, seine Umwelt enthalten sind. Auf Umwe- gen sind somit über jeden Betrof- fenen vom Leistungsträger alle Daten zu erhalten.

Es gibt

kein Arztgeheimnis mehr

Die Ärzte werden demnach ihr ver- stärktes Augenmerk auf die Ein- haltung der §§ 75, 76 SGB X zu richten haben, um die Schweige- pflicht und das Arzt-Patienten-Ver- hältnis, mag es auch bereits par- tiell eingeschränkt sein, nicht noch weiter zu gefährden wie auch andererseits dem Entstehen eines einheitlichen, gegnerischen Informationsblockes der Lei- stungsträger entgegenzuwirken.

..". Das SGB X scheint bereits hier in diesen Punkten novellierungs- bedürftig.

Anmerkungen:

(1) Vgl. Begründung zum SgB I BT-Drs. 7/868, S. 28; Hauck-Haines, Kommentar zum SGB 1980, K & 35 Rdnr. 5-(2) zu§ 35 SGB I a. F. vgl.

Schnapp in Bochumer Kommentar zum SGB AT. 1979, § 35, Nr. 6. Neumann-Duesberg in BKK 1977, S. 62, 63; Schellhorn in Burdenski/v.

Maydeii/Schellhorn SGB AT§ 35 Rdnr. 12; dif- ferenziert Meydam in BKK 1978, S. 49, 50 so auch zu § 203 StGB vgl. Schönke-Schröder- Lenckner § 203 Rdnr. 5-7 - (3) Hierzu Beier, Datenschutz in der Medizin, Frankfurt, 1979, S.

67 ff . ..: (4) Lange, Westf. Ärztebl. 1981, S.

128 f., "Der offenbarte Patient"- (5) Schröder- Printzen, Kommentar zum SGB, 1981, Nr. 1 und 2 zu § 76 X. Buch - (6) So Schröder- Printzen, aaO, § 76, Nr. 5-(7) So bereits die treffende Formulierung bei Lange, Westf. Ärz- tebl. 1981, S. 128 ff. -(8) Wiese, W., Der Schutz der Sozialdaten-zurNeuordnung des Sozial- geheimnisses, D Ang Vers 1980, S. 449 ff. - Weitere Literatur bei den Verfassern.

Vermerk:

Generell ist zu den bisher erschie- nenen Kommentaren zu vermer- ken, daß die meisten im wesentli- chen außer der Wiedergabe des Gesetzestextes und eventuell Ma- terialien eine Besprechung der neuen Vorschriften bisher nicht geleistet haben. Insofern ist der vernichtenden Kritik in der Rezen- sion von Martens in NJW 1981, 2799 f. (Buchbesprechung zu den Kommentaren zum SGB X) zuzu- stimmen. So hat es beispielsweise der Ministerialen-Kommentar zum SGB X, Hauck-Haines, bis Februar 1982 nicht zustande gebracht, sich der einzelnen Normen zum SGB X (Datenschutz) bis auf § 67 anzunehmen.

Anschriften der Verfasser:

Dr. Bernd Beier

Abteilung für Dokumentation und Datenverarbeitung Universitätsklinik Theodor-Stern-Kai 7 6000 Frankfurt 70 Wolfgang Lange

Küdinghovener Straße 96 5300 Bonn 3

THEMEN DER ZEIT

Die Fachgebiete in der

ärztlichen Versorgung

Aus dem Tätigkeitsbericht '82 der Bundesärztekammer

Seit dem Jahre 1967 befaßt sich ein vom Deutschen Ärztetag ge- wähltes Gremium mit der Bearbei- tung der Berufsfragen verschiede- ner Fachgebiete - die "Deutsche Akademie der Fachärzte". Diese wird gebildet aus fünf aus einer Vorschlagsliste des Vorstandes der Bundesärztekammer vom Ärz- tetag gewählten Ärzten, die den Vorstand bilden und aus ihrer Mit- te den Vorsitzenden und einen Stellvertreter wählen.

Vorsitzender des Vorstandes ist derzeit Dr. med. Wolfgang Bech- toldt, Neuenhain!Taunus, stellver- tretender Vorsitzender Dr. med.

Otto Schloßer, Rosenheim. Der fünfköpfige Vorstand ergänzt sich zum Plenum der Akademie durch Vertreter der Landesärztekam- mern und je einen Vertreter der ärztlichen Berufsverbände der ein- zelnen anerkannten Fachgebiete.

Zunehmend sind auch die wissen- schaftlich-medizinischen Fachge- sellschaften in den Kreis der Aka- demie einbezogen worden. Das Zusammenwirken der ärztlichen Berufsverbände und der wissen- schaftlich-medizinischen Fachge- sellschaften bei der Beratung von Grundsatzfragen für die gesamte Ärzteschaft oder bei der Lösung von Fragen, die einzelne Arztgrup- pen betreffen, hat sich bewährt.

Die Akademie der Fachärzte be- faßte sich im Berichtszeitraum vorrangig mit folgenden Fragen:

- Allgemeinärztliche Versorgung, 84 Heft 19 vom 14. Mai 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A/B

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Die Fachgebiete in der ärztlichen Versorgung

— Ausbildung zum Arzt,

— Novellierung der „Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)".

Darüber hinaus wurden Fragen der Qualitätssicherung, der ärztli- chen Weiterbildung, der Auswir- kungen der Kostendämpfungs- maßnahmen auf die ärztliche Tä- tigkeit sowie des ambulanten Ope- rierens beraten.

Im Hinblick auf die Tagesordnung des 84. Deutschen Ärztetages 1981 in Trier wurden im Rahmen der Akademie der Fachärzte die Empfehlungen der „Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin"

zur Verbesserung der allgemein- ärztlichen Versorgung intensiv be- raten. Der Vorsitzende der Akade- mie der Fachärzte hat sich in ei- nem Referat zu dem Tagesord- nungspunkt „Die Bedeutung der Allgemeinmedizin in der ärztli- chen Versorgung — Aufgaben der Zukunft aus der Sicht der Deut- schen Akademie der Fachärzte —"

hierzu geäußert. Dabei war Aus- gangspunkt seiner Ausführungen, daß über die eigene Position hin- aus die Interessen der Gesamtärz- teschaft zu wahren sind sowie das Bemühen aller Ärzte zu unterstrei- chen ist, unbeschadet der unter- schiedlichen Tätigkeitsbereiche eine qualifizierte gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

Ausführlich ging er auf die struk- turellen Probleme der Integration der Allgemeinmedizin in die Aus- bildung, die Gestaltung der ärztli- chen Ausbildung, die Weiterbil- dung in der Allgemeinmedizin, d. h. die inhaltliche Ausgestaltung des Weiterbildungsganges, die Gewährleistung ausreichender Weiterbildungsmöglichkeiten und die Motivation des ärztlichen Nachwuchses zur Wahl dieses Weiterbildungsganges ein. Auch die vorgeschlagene Übergangsre- gelung, eine mehrjährige Zeit der praktischen Berufserfahrung vor der Zulassung zu einer Kassen- arzttätigkeit einzuführen, wurde

als Maßnahme zur Sicherstellung eines hohen Standards der ambu- lanten ärztlichen Versorgung an- erkannt und damit von allen Arzt- gruppen getragen, wenngleich ei- ner Lösung innerhalb der Ausbil- dung zum Arzt seitens der Akade- mie der Fachärzte der Vorzug ge- geben wird.

Festzuhalten ist, daß seitens der Akademie eine Trennung zwi- schen der Ausbildung zum Arzt und der Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin auch weiter- hin für notwendig gehalten wird, insbesondere im Hinblick auf die Konzepte, die auf EG-Ebene in der Diskussion sind. Die Weiterbil- dung zum Arzt für Allgemeinmedi- zin auf breiter Basis soll wie die Weiterbildung in anderen Gebie- ten wie bisher auf freiwilliger Ba- sis erfolgen.

Die Akademie hat sich einstimmig für den von der Akademie für Allgemeinmedizin und dem Vor- stand der Bundesärztekammer vorgelegten Entschließungsantrag

„Förderung der allgemeinärztli- chen Versorgung" ausgespro- chen.

Die Frage der Verbesserung der ärztlichen Ausbildung nahm eben- falls breiten Raum innerhalb der Beratungen in der Akademie im Berichtszeitraum ein. Diese Bera- tungen sind in engem inhaltlichen Zusammenhang mit den Diskus- sionen um die Förderung der All- gemeinmedizin zu sehen. Anläß- lich der vierten Sitzung der Akade- mie wurde auf der Grundlage ei- nes Referates von Prof. Dr. med.

Dr. med. vet. h. c. Hanns G. Lasch, Direktor des Zentrums für Innere Medizin am Klinikum der Justus- Liebig-Universität, Gießen, Re- formvorstellungen der ärztlichen Ausbildung erörtert. Dabei wurde festgestellt, daß die derzeitigen Mängel der ärztlichen Ausbildung in erster Linie den großen Nach- wuchszahlen der Medizinstuden- ten zuzuschreiben sind. Diese ha- ben dazu beigetragen, daß das Ziel der Approbationsordnung von 1970 — die Heranbildung von ei-

genverantwortlich tätigen jungen Ärzten — nicht erreicht wird. Die sehr eingehende Diskussion über die Mängel des Medizinstudiums führte zur Verabschiedung einiger Thesen zur Reform der ärztlichen Ausbildung.

Diese lauten:

— Wiedereinführung der großen Hauptvorlesung,

— andere Gewichtung und Gliede- rung des Lernstoffes während des Medizinstudiums,

— Erweiterung der Famulatur

— engere Verzahnung von Klinik und Vorklinik,

— Änderung der Prüfungsmodali- täten,

— Wiedereinführung einer Assi- stentenzeit vor Erteilung der Ap- probation.

Diese Vorschläge sind jedoch nur unter der wiederholt vorgetrage- nen Prämisse einer Reduzierung der Zahl der Medizinstudenten bei Liberalisierung des Zugangs und berufsspezifischer Selektion sinn- voll.

Ebenfalls breiten Raum nahm die Diskussion des Referentenent- wurfs einer „Neuen Amtlichen Ge- bührenordnung für Ärzte (GOÄ)"

im Rahmen der Akademieberatun- gen ein. Der Referentenentwurf — Stand 11. August 1981 — wurde im Rahmen der 6. und 7. Sitzung der Deutschen Akademie der Fachärz- te im August und September 1981 sehr eingehend erörtert. Dabei wurde insbesondere darauf hinge- wiesen, daß die wirtschaftliche Si- tuation den Politikern äußerst prä- destiniert erscheint. Gesetzes- und Verordnungsentwürfe vorzu- legen und unter dem Hinweis des Kostendrucks kurzfristig zu verabschieden. Unter diesem Aspekt wurde auch die Novelle zur

„Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte" vorgelegt mit dem Hinweis, Mitte September 1981 bereits Ausgabe A/B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 19 vom 14. Mai 1982 87

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Die Fachgebiete in der ärztlichen Versorgung

eine Sachverständigenanhörung durchzuführen. Der Protest der Ärzteschaft erreichte, daß diese Anhörung auf Mitte Oktober 1981 verschoben wurde.

Im Rahmen der 7. Sitzung der Aka- demie am 26. September wurde die Stellungnahme der Bundes- ärztekammer zu diesem Referen- tenentwurf erörtert. Die Auffas- sung der Akademie der Fachärzte floß dann in die Beratungen des Präsidiums des Deutschen Ärzte- tages am 3. Oktober 1981 ein, in der die endgültige Stellungnahme zu diesem Referentenentwurf ver- abschiedet wurde (Siehe hierzu auch Kapitel 7).

Schließlich wurden im Berichts- jahr die Fragen der Qualitätssiche- rung, die von seiten der Akademie in Zusammenarbeit mit der Ar- beitsgemeinschaft Wissenschaft- lich-Medizinischer Fachgesell- schatten aufgegriffen wurden, fortgeführt. Im Rahmen der Bun- desärztekammer befassen sich der Ausschuß „Rationalisierung und Qualitätssicherung der ärztli- chen Berufsausübung" und seine sechs Arbeitskreise mit dieser Auf- gabe. Die Arbeitskreise sind dem Ausschuß zugeordnet. Der Ar- beitskreis, in dem diejenigen Fra- gen erörtert werden, die im Rah- men der Akademie aufgegriffen worden sind, ist der Arbeitskreis 5

„Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung". Durch die Per- sonalunion des Vorsitzenden die- ses Arbeitskreises mit dem Vorsitz in der Akademie ist die Kontinui- tät dieser Beratungen gewähr- leistet.

Der Arbeitskreis wird sich zu- nächst einer Bestandsaufnahme der bereits bestehenden bzw. lau- fenden Qualitätssicherungsmo- delle der ärztlichen Berufsaus- übung widmen.

Die Akademie hat sich im Be- richtsjahr auch mit der Struktur der ärztlichen Versorgung befaßt.

Sie hat grundsätzlich ein zahlen- mäßig ausgewogenes Verhältnis von Gebiets- und Allgemeinärzten

befürwortet. Als eine Möglichkeit, dies zu erreichen, wurde die Rege- lung der Weiterbildungsermächti- gung bzw. der Zulassung der Wei- terbildungsstätte betrachtet. Vor- schläge lagen hierzu von seiten einiger Berufsverbände vor. In der bisherigen DiskusSion sind in er- ster Linie die rechtlichen Schwie- rigkeiten, die mit diesen Vorschlä- gen verbunden sind, erörtert worden.

Im kommenden Jahr sollen die verschiedenen rechtlichen wie auch berufspolitischen Aspekte in einer umfassenden Erörterung durchleuchtet werden (siehe hier- zu auch Kapitel Allgemeinme- dizin).

Auch die Fragen der Auswirkun- gen der gesetzlichen Kosten- dämpfungsmaßnahmen auf die fachärztliche Tätigkeit sollen einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Vorab wurde insbesonde- re die Regelung der Quartalsbin- dung für Krankenscheine disku- tiert.

Nach Ansicht des federführenden Bundestagsausschusses hat die unbeschränkte Ausgabe von Kran- kenscheinen dazu geführt, daß bei derselben Krankheit mehrere Ärz- te in Anspruch genommen und da- mit Krankenscheinhefte miß- bräuchlich verwendet werden.

Aus diesem Grunde soll späte- stens vom 1. Januar 1984 an, dem Versicherten für jedes Kalender- vierteljahr grundsätzlich nur ein Krankenschein für ärztliche Be- handlung ausgestellt werden. Da- bei soll jedoch das direkte Aufsu- chen des Facharztes weiterhin möglich sein. Der Vorstand der Akademie hat sich zunächst nur mit dieser Frage befaßt. Er hat mit Befriedigung festgestellt, daß die- se Regelung die freie Arztwahl auch weiterhin nicht beeinträch- tigt. Dennoch hat er vorsorglich darauf hingewiesen, daß dieser Regelung nur dann auch weiterhin zugestimmt werden kann, wenn der freie Zugang zum Arzt des Ver- trauens erhalten bleibt.

Die weiteren Vorschläge der Ko- stendämpfungsgesetzgebung, wie beispielsweise die teilstationäre Krankenhauspflege, die Verträge über die Behandlung von Versi- cherten in poliklinischen Einrich- tungen der Hochschulen, die Ab- stimmung bei der Anschaffung medizinisch-technischer Großge- räte im stationären wie im kassen- ärztlichen Bereich, der Höchstbe- darf für den medizinischen Bedarf des Krankenhauses, die Regelung über die Durchführung von Früh- erkennungsmaßnahmen bei der Krankenhauspflege usw. sind nur kurz erörtert und in ihren Aus- wirkungen auf die fachärztliche Tätigkeit angesprochen worden.

Die Akademie wird sich sehr ein- gehend mit diesen Fragen auch in Zukunft beschäftigen.

Im Hinblick auf die Regelung des ambulanten Operierens hat die Akademie ihre Bedenken gegen- über der Zuschlagregelung, basie- rend auf dem Leistungskatalog, zum Ausdruck gebracht.

Insbesondere aus medizinisch- wissenschaftlicher Sicht soll es nach Auffassung der Akademie dem operierenden Arzt im Einzel- falle obliegen, welche Entschei- dung er hinsichtlich der Durchfüh- rung einer Operation verantwor- ten kann.

Die Abrechnungskataloge stoßen auf Bedenken, weil bei ihnen trotz des klarstellenden Vorspanns der Eindruck entstehen könnte, es handele sich um Indikationskata- loge für Leistungen,

bei

denen die ambulante Durchführung einer Operation grundsätzlich möglich ist.

Die Kassenärztliche Bundesver- einigung hat in den Verhandlun- gen mit den Leistungsträgern ver- sucht, den Bedenken der Akade- mie Rechnung zu tragen, konnte diese Regelung allerdings nur bei den Vertretern der Kassen durch- setzen unter der Bedingung einer präzisen Katalogisierung der Lei- stungen, für die ein Zuschlag ge- zahlt werden soll.

88 Heft 19 vom 14. Mai 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A/B

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