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Archiv "Die Beschlüsse zum Tagesordnungspunkt II „Ausbildung zum Arzt“" (31.05.1979)

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Die Information:

Bericht und Meinung 82. Deutscher Ärztetag: Entschließungen zu Punkt II

Die Beschlüsse

zum Tagesordnungspunkt II

„Ausbildung zum Arzt"

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer und unter Berücksichtigung des Änderungs- antrages der Dres. Ital, Bourmer, Roos und weiterer Kollegen faßte der 82. Deutsche Ärztetag im Übersichtsartikel (ab Seite 1479) dokumentierte Entschließung, ge- wissermaßen als Kernstück aller Beschlüsse zum Tagesordnungs- punkt 2 „Ausbildung zum Arzt".

Außerdem faßte der 82. Deutsche Ärztetag die nachstehend im Wort- laut wiedergegebenen Entschlie- ßungen:

Freiwilliges

Krankenpflegepraktikum und Zulassungsverfahren

(auf Antrag Dr. Stuckes und weiterer Kollegen)

❑ „Ein Pflicht-Krankenpflege- Praktikum als Zulassungsvoraus- setzung zum Medizinstudium wird abgelehnt.

Statt dessen muß die freiwillige Ableistung eines einjährigen Kran- kenpflegepraktikums oder sozia- len Jahres eine klare Chancenver- besserung des Bewerbers im Zu- lassungsverfahren bedeuten.

Der 82. Deutsche Ärztetag fordert die Kultusministerkonferenz auf, das Zulassungsverfahren zum Me- dizinstudium unverzüglich in die- sem Sinne zu ändern."

Leitsätze

zur Approbationsordnung

(auf Antrag der Dres. Prof. Hecker, Prof. Adam und weiterer Kollegen)

❑ „Die nachfolgenden Leitsätze sind Grundsätze der neu zu erstel- lenden Approbationsordnung:

1. Leitsatz

Den Fakultäten muß ein weiter Spielraum belassen werden, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Die Entwicklung neuer Ausbil- dungsmodelle muß möglich sein (Einführung einer Experimentier- klausel). Das bedeutet weitgehen- de Abkehr von einengenden Ge- genstandskatalogen. Es muß ver- mieden werden, daß die Medizini- schen Fakultäten zu medizini- schen Fachschulen werden. Das bedeutet unter anderem, daß die durch nichts zu ersetzenden Prin- zipien der akademisFhen Lehre gewahrt bleiben müssen: Die Leh- re schöpft aus der Forschung, und der Lehrende muß weitgehend frei von Reglementierungen sein, er hat sich nach dem Ausbildungsziel (1. Leitsatz) zu orientieren.

2. Leitsatz

Es muß eine sinnvolle Gewichtung von Hörsaal- und Kleingruppenun- terricht bestehen. Die Gewichtung darf nicht starr verordnet werden, sondern muß sich fachspezifisch orientieren. Viele Fächer und viele Krankheitsbilder eignen sich un- terschiedlich für Hörsaal- und Kleingruppenunterricht. Hier muß den Fachvertretern im Rahmen der Verantwortung der Fakultät Bewegungsfreiheit gelassen wer- den.

3. Leitsatz

Weitgehende Abkehr von der zen- tralen schriftlichen Prüfung. Die

Prüfung in den klinischen Fächern hat vornehmlich am Krankenbett zu erfolgen."

Klare Trennung zwischen Aus- und Weiterbildung

(auf Antrag Dr. Kollers und weiterer Kollegen)

❑ „Der 82. Deutsche Ärztetag for- dert eine Ausbildung zum Arzt, durch die das für die Berufsaus- übung notwendige Maß auch an praktischer Qualifikation gewähr- leistet wird.

Die Erteilung der Approbation muß die uneingeschränkte Mög- lichkeit der Berufsausübung be- deuten, so daß die klare Trennung zwischen Ausbildung und Weiter- bildung sowie das einheitliche Arztbild erhalten bleiben.

Eine inhaltliche und strukturelle Reform der Ausbildung muß eine Mehrbetonung und zeitliche Aus- dehnung der praktischen Ausbil- dungsteile beinhalten. Dabei ist nach Möglichkeit die Ausbil- dungsdauer von sechs bis sieben Jahren beizubehalten."

Erfüllung

der Lehrverpflichtung

(auf Antrag der Dres. von Arnim, Janssen und weiterer Kollegen)

❑ „Der 82. Deutsche Ärztetag for- dert den Medizinischen Fakultä- tentag auf, darauf hinzuwir- ken, daß an allen Medizinischen Fakultäten der Bundesrepublik Deutschland, die mit der Approba- tionsordnung neu eingerichteten Fächer (Medizinische Psycholo- gie, Medizinische Soziologie, Psy- chotherapie/Psychosomatik, All- gemeinmedizin) so eingerichtet und ausgestattet werden, daß die durch die Approbationsordnung festgelegten Lehrverpflichtungen in dem gleichen Maße,erfüllt wer- den, wie dies in vergleichbaren etablierten Fächern möglich ist."

Weitere Entschließungsanträge über Quantität und Qualität in der Ausbildung zur Ableistung des praktischen Ausbildungsab- schnitts, zur Neuordnung der Aus- bildung sowie die Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft Wissen- schaftlich-Medizinischer Fachver- bände (AWMF) wurden an den Vorstand der Bundesärztekammer zur weiteren Bearbeitung überwie-

sen. ■

• Die Berichterstattung über den 82. Deutschen Ärztetag wird in der nächsten Ausgabe des DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATTS fortge- setzt.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 22 vom 31. Mai 1979 1535

Referenzen

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