Spektrum der Woche Aufsätze -Notizen
BEKANNTMACHUNGEN
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Lehrgänge zur Einführung in die
kassenärztliche Tätigkeit
Schleswig-Holstein, 7. Juni
Bad Segeberg, Vortragsraum des Re- chenzentrums des Ärztehauses, Bis- marckallee 2. Beginn 10.00 Uhr, Ende gegen 17.00 Uhr. Anmeldungen bis 1. 6.
an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, 2360 Bad Segeberg, Bismarckallee 1-3. Teilnahmegebühr von 20 DM wird gegen Aushändigung der Teilnahmebescheinigung am Ende des Lehrganges erhoben.
Hamburg, 11. Mai
Hamburg 76, Ärztehaus, Humboldtstraße 56. Beginn 9.00 Uhr, Ende voraussicht- lich gegen 17.00 Uhr. Anmeldungen bis 2. 5. schriftlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, Abt. Arztregister, Hamburg 76, Humboldtstraße 56, und zwar unter Angabe des Vor- u. Zuna- mens, des Geburtsdatums und der ge- nauen Anschrift. Teilnahmegebühr von 20 DM ist auf das Konto der KV Hamburg bei der Deutschen Apotheker- und Ärzte- bank eG., Zweigstelle Hamburg, Konto- Nr. 00 211 000 (BLZ 200 906 02) zu über- weisen mit der Bitte, auf dem Überwei- sungsabschnitt „Gebühr für Einfüh- rungslehrgang" und Vor- und Zunamen in Blockschrift einzusetzen.
Bremen, 15. Juli
Bremen, Euro-Crest-Hotel Bremen, Au- gust-Bebel-Allee 4, 2800 Bremen. Beginn 10.00 Uhr, Ende gegen 17.00 Uhr. Anmel- dungen - unter Angabe des Geburtsda- tums - bis zum 1. Juli an die KV Bremen, Postfach 10 43 29, 2800 Bremen I, Schwachhauser Heerstraße 26/28. Teil- nahmegebühr von 20 DM ist auf das Kon- to der KV Bremen bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, Filiale Bre- men, Konto Nr. 00 502 350 mit dem Ver- merk „Einführungslehrgang" zu über- weisen.
Niedersachsen, 27. Mai und 19. August
Hannover, Ärztehaus, 3000 Hannover, Berliner Allee 20. Beginn 9.00 Uhr, Ende gegen 17.00 Uhr. Anmeldungen an die
KV Niedersachsen, Bez.-Stelle Hannover, Berliner Allee 20, Tel.: 05 11/16 70-1.
Teilnahmegebühr von 20 DM ist auf das Konto 3/334 000 der KV-Bezirksstelle Hannover bei der Commerzbank Hanno- ver zu überweisen.
Nordrhein, 2. September
Krefeld, Parkhotel Krefelder Hof, Uerdin- ger Str. 245, 4150 Krefeld, Tel.: 0 21 51/
5 92 91. Beginn 9.00 Uhr. Anmeldungen bis 22. 8. an die KV Nordrhein, Bezirks- stelle Linker Niederrhein, 4150 Krefeld 1, Petersstraße 17/19. Teilnahmegebühr von 20 DM ist auf das Konto der Bez.-St.
Krefeld der KV Nordrhein Nr. 50 005 560 (BLZ 320 500 00) bei der Sparkasse Kre- feld zu überweisen.
Hessen, 8. Juli u. 2. September
Bad Nauheim, Carl-Oelemann-Weg 2-6, Seminargebäude der Landesärztekam- mer Hessen, Großer Saal. Beginn 9.00 Uhr, Ende ca. 17.00 Uhr. Anmeldungen schriftlich bis zum 23. 6. bzw. 23. 8. bei der KV Hessen - Landesstelle -, Adal- bertstraße 44-48, 6000 Frankfurt/M. 90, Tel.: 06 11/77 30 51. Teilnahmegebühr von 20 DM ist auf das Konto Nr.
00 734 440 der Deutschen Apotheker- u.
Ärztebank, Filiale Frankfurt, mit dem Ver- merk „Einführungslehrgang" zu über- weisen.
Rheinhessen, 15. Juli
Mainz, Bürgerhaus, 6500 Mainz-Ler- chenberg, Hebbelstraße 2. Beginn 9.30 Uhr. Anmeldungen an KV Rheinhessen, Hindenburgstraße 32, 6500 Mainz, unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburts- datum und genauer Anschrift. Teilnah- megebühr von 20 DM ist auf das Konto - Nr. 11 079 019 der Mainzer Volksbank (BLZ 551 900 00) mit dem Vermerk „Ein- führungslehrgang" zu überweisen.
Südbaden, 10. Juni
Freiburg, Hörsaal der Un iversitäts-Kin- derklinik, Mathildenstraße 1, 7800 Frei- burg. Beginn 9.00 Uhr. Anmeldungen bis 5. 6. unter Angabe des Namens, Vorna- mens und der genauen Anschrift an die KV Südbaden, 7800 Freiburg, Sundgau- allee 27. Teilnahmegebühr von 20 DM wird am Tage des Lehrganges erhoben.
Bayerns, 10. Juni und 30. September
München, Ärztehaus Bayern, Mühlbaur- straße 16, 8000 München 80. Beginn je- weils 9.15 Uhr, Ende 16.30 Uhr. Anmel- dungen bis 2. 6. bzw. 22. 9. an die KV
BRIEFE AN DIE REDAKTION
WALTER PICARD t
Zu den Beiträgen in Heft 10/1978 („Arzt - und Poet dazu")
Requiem
Ihr Beitrag über unseren confröre Walter Picard ist schön und ausge- wogen; er enthält auch eines seiner schönsten Gedichte. - ... Er ver- starb jedoch im November 1977.
Somit erscheint Ihre Veröffentli- chung jedem, der den Verstorbenen kannte, als die Abwandlung eines Requiem auf ihn. Und wir erhalten ihm das beste Gedenken.
Adrian Russo
Liebenwalder Straße 43 1000 Berlin 65
ALLGEMEINMEDIZIN
Zu dem Beitrag von Dr. med. Hans-Hugo Wrede: „Allgemeinarzt oder ,Barfußprak- tiker` - eine unerwartete Entwicklung."
Arzt schlechthin
Die Bezeichnung „Arzt für Allge- meinmedizin" habe ich nie für glücklich gehalten. Das Gegenstück zum Teilbereichsarzt ist der „Arzt für die Gesamtmedizin".
Diese anspruchvolle Bezeichnung setzt aber eine erheblich breitere und länger dauernde Ausbildung voraus, die in den Stand setzt, den ganzen Bereich der ärztlichen Kunst einschließlich Psychologie so weit zu übersehen, daß auch nach not- wendigen Überweisungen zum Spe- zialisten der Patient in der Obhut seines Arztes bleiben kann.
Eine Wiederhinführung des heuti- gen „Arztes für Allgemeinmedizin"
in seine zentrale Rolle als der Arzt schlechthin wäre sicher auch für junge Kollegen ein Anreiz, eine län- gere Weiterbildung auf sich zu nehmen!
Dr. med. Otto Völlker Arzt für Allgemeinmedizin Herzog-Wolfgang-Straße 13 a 6554 Meisenheim / Glan
1034 Heft 17 vom 27. April 1978
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
BVG
@-) Sonstige
Datum O
SDrechst bedarf
O
Spektrum der Woche Aufsätze -Notizen
BEKANNTMACHUNGEN
Bayerns — Landesstelle —, Mühlbaurstra- ße 16, 8000 München 80. Teilnahmege- bühr von 15 DM ist am Tage des betref- fenden Einführungslehrganges zu be- zahlen.
Berlin 2./3. Juni und 22./23. September
Berlin, Sitzungssaal des Ärztehauses, Bismarckstraße 95/96, 1000 Berlin 12.
Beginn: 2. Juni bzw. 22. September um 15.00 Uhr, Ende gegen 18.00 Uhr, am 3.
Juni bzw. 23. September Beginn 9.00 Uhr, Ende ca. 13.00 Uhr. Die Teilnahme- gebühr von 20 DM ist auf das Post- scheckkonto der KV Berlin: Berlin-West 534991 04 bis zum Kursbeginn zu über- weisen. Die Bescheinigung über die Teil- nahme am Lehrgang wird nur erteilt, wenn die Anwesenheit während sämtli- cher Vorträge nachgewiesen ist.
Zwischen der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung, K.d.ö.R., Köln, und den Bundesverbänden der Ortskrankenkas- sen, K.d.ö.R., Bonn-Bad Godesberg, Betriebskrankenkassen, K.d.ö.R., Es- sen, Innungskrankenkassen, K.d.ö.R., Köln, landwirtschaftlichen Krankenkas- sen, K.d.ö.R., Kassel, wird nach § 20 Bundesmantelvertrag-Ärzte die nach- stehende Elfte Ergänzung der „Verein- barung über Vordrucke für die kassen- ärztliche Versorgung (Vordruckverein- barung)" vom 15. Dezember 1970 ver- einbart:
1. Im Inhaltsverzeichnis und in der Vor- druckvereinbarung wird die Nummer
2.22 dergestalt geändert, daß „§ 368 r RVO" durch „§ 368 s RVO" ersetzt wird.
2. Die Vordruckmuster 16 (Arzneiverordnungsblatt)
19 (Abrechnungsschein für ärztlichen Notfalldienst, Urlaubs- bzw. Krankheits- vertretung)
erhalten die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
AOK 1 LKK I BKK 1 IKK I VdAK I AEV I K...h.1 UV . ) Name des VersichertenNersorgungsbereontigten Vorname geb. am
Ettegatte/KindrSonst Angen Vorname geb am
A.eitgeberrlDienStStereiFtenmer/BVG/Frene
Wohnung des Patienten Angeh
1-57 treu O
Unfallbetrieb:
Taxe
Nircl Ne Arznei während der Nachtzeit 120 bis 7 Uhr, abgeholt, so hat der Patient die Nachttaxe 2,- DM, . z Nen. sofern der Arzt nicht einen entsprechenden Vermerk anbringt. Muster 16
Rückseite unverändert
3. Die Überschrift des Vordruckmusters
22 (Mitteilung nach § 368 r RVO an die Krankenkasse) erhält die Fassung „Mit- teilung nach § 368 s RVO an die Kran- kenkasse".
4. Vorhandene Bestände der Vordruck- muster 16, 19 und 22 können bis zum 31.
Dezember 1978 aufgebraucht werden.
5. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft.
Köln/Bonn-Bad Godesberg/Essen/Kas- sel, den 15. März 1978
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln
Bundesverband der Ortskrankenkassen, K.d.ö.R., Bonn-Bad Godesberg
Bundesverband der Betriebskranken- kassen, K.d.ö.R., Essen
Bundesverband der Innungskranken- kassen, K.d.ö.R., Köln
Bundesverband der landwirtschaft- lichen Krankenkassen, K.d.ö.R., Kassel Die Kassenärztliche Bundesvereini- gung, K.d.ö.R., Köln, einerseits und der Verband der Angestellten-Krankenkas- sen e. V., Siegburg, sowie der Verband der Arbeiter-Ersatzkassen e. V., Sieg- burg, andererseits vereinbaren gemäß Leitzahl 22 des Arzt/Ersatzkassenver- trages vom 20. Juli 1963 die nachfolgen- den Änderungen und Ergänzungen der
„Vereinbarung über Vordrucke zum Arzt/Ersatzkassenvertrag" (Vordruck- vereinbarung) vom 17. Dezember 1970
Anzahl tl r Anteile:
gebot'.
Irw
O
Fam Angeh
frei
Rp.
Kassenarztstembel Unterschrift aes Arztes
M F
RI
Zutreffendes bitte ankreuzen
Arbeitgeber/Dienststelle/Mitgl.-Nr./Krankenschein-Nr./FreiwiRentner
Abrechnungsschein für
❑ ärztlichen Notfalldienst
❑ Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung Wohnung des Patienten
Teil b erhält Dr. med
Quartal 19
Tag Tag Tag
1. Im Inhaltsverzeichnis und in der Vor- druckvereinbarung wird die Nummer 2.22 dergestalt geändert, daß „§ 368 r RVO" durch „§ 368 s RVO" ersetzt wird.
2. Die Vordruck-Muster 16 (Arzneiverordnungsblatt)
19 (Abrechnungsschein für ärztlichen Notfalldienst, Urlaubs- bzw. Krankheits- vertretung)
erhalten die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
AOK LKK BKK IKK VdAK AEV Kpnpick.
Name des Versicherten Vorname geb. am
Ehegatte/Kind/Sonst. Angeh. Vorname geb. am
Diagnose u.
ggf. Therapie:
Bemerkungen .
BMÄ ❑ E-Adgo ❑
Arbei sunfall, Arbeitsunfall- folgen, Berufskrankheit ❑ Sonstiger Unfall, sonstige
Unfallfolgen ❑
Versorgungsleiden
3. Die Überschrift des Vordruck-Musters 22 (Mitteilung nach § 368 r RVO an die Krankenkasse) erhält die Fassung „Mit- teilung nach § 368 s RVO an die Kran- kenkasse".
4. Vorhandene Bestände der Vordruck- Muster 16, 19 und 22 können bis zum 31.
Dezember 1978 aufgebraucht werden.
AU voraussichtlich bis bescheinigt.
1036
Heft 17 vom 27. April 1978DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
5. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft.
Köln/Siegburg, den 21. 12. 1977 Kassenärztliche
Bundesvereinigung, K.d.ö.R.
Verband der Angestellten- Krankenkassen e. V.
Verband der Arbeiter- Ersatzkassen e. V.
Die Bundesknappschaft, K.d.ö.R., Bo- chum, vereinbart mit der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln, gemäß § 4 Abs. 4 des Vertrages zwischen der Bundesknappschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung vom 18. Juni 1970 folgende Ergän- zung der "Vereinbarung über Vordrucke für die ärztliche Versorgung der An- spruchsberechtigten der Bundesknapp- schaft" vom 10. Dezember 1970:
1. Die Bundesknappschaft schließt sich der "Elften Ergänzung der Vereinbarung über Vordrucke für die kassenärztliche Versorgung vom 15. Dezember 1970", die zwischen den Bundesverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung am 15. März 1978 abgeschlossen wurde, an.
2. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft.
Bochum/Köln, den 15. März 1978 Bundesknappschaft, K.d.ö.R., Bochum Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln
Protokollnotiz zu den
Vereinbarungen über Vordrucke
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mit den Bundesverbänden der Kran- kenkassen, den Verbänden der Ersatz- kassen und der Bundesknappschaft je eine inhaltsgleiche Protokollnotiz zu den Vereinbarungen über Vordrucke verein- bart, die besagt, daß bei einem Neudruck der Vordruck-Muster jeweils
a) im Personalienfeld die Hinweistexte für die jeweiligen Eintragungen über den Schreibzeilen angebracht werden und die Klammern entfallen,
b) bei "(Kassenarztstempel}" und .. (Un- terschrift des Arztes)" ebenfalls die Klammern entfallen.
Kassenarztsitze
Koblenz
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Koblenz werden folgende Kassenarzt- stellen zur Besetzung ausgeschrieben: Berschweiler, Kreis Birkenfeld, Allge- mein-/praktischer Arzt. in der Gemeinde Berschweiler (ca. 600 Einwohner) ist die Stelle des aus Altersgründen ausge- schiedenen Arztes neu zu besetzen.
Berschweiler ist Einzelarztsitz innerhalb der Verbandsgemeinde Baumholder mit 10 600 Einwohnern und derzeit vier All- gemeinärzten. Am Ort selbst ist eine Grundschule vorhanden; Haupt- und Re- alschule können in Baumholder (6 km) besucht werden. Das nächste Gymna- sium befindet sich in der 15 km entfern- ten Kreisstadt Birkenfeld. Bei der Be- schaffung der notwendigen Wohn- und Praxisräume wird die Gemeinde behilf- lich sein.
Kamp-Bornhofen, Rhein-Lahn-Kreis, Allgemein-/praktischer Arzt. Für die 1800 Einwohner große Gemeinde Kamp-Born- hafen wird ein Allgemein-/praktischer Arzt gesucht. Kamp-Bornhafen ist Ein- zelarztsitz innerhalb der Verbandsge- meinde Braubach: der Notfalldienst ist mit den in Braubach niedergelassenen Kollegen geregelt·. Eine Grundschule ist am Ort vorhanden. Die Hauptschule kann in Braubach (12 km) besucht werden.
Alle weiterführenden Schulen befinden sich in Lahnstein bzw. Koblenz (ca. 18 km) oder im linksrheinischen Boppard (Fährverbindung). Die Gemeindeverwal- tung wird bei der Beschaffung von Wohn- und Praxisräumen behilflich sein.
Koblenz, Stadtmitte, Allgemein-/prakti- scher Arzt. in Koblenz-Stadtmitte wird im Herbst dieses Jahres eine Kassenarzt- stelle aus Altersgründen frei. Koblenz bietet alle schulischen und kulturellen Möglichkeiten einer Stadt dieser Grö- ßenordnung (118 000 Einwohner). Die Praxis .des ausscheidenden Arztes kann übernommen werden.
Neuwied/Rhein, Stadtteil Engers, Allge- mein-/praktischer Arzt. Im Stadtteil En- gers der 61 500 Einwohner großen Stadt Neuwied ist die zweite Kassenarztstelle für einen Allgemein-/praktischen Arzt sofort neu zu besetzen. Engers hat 5250 Einwohner; eine Grundschule kann am Ort besucht werden, alle weiterführen- den Schulen befinden sich in Neuwied (6
Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen
BEKANNTMACHUNGEN
km). Die Praxis des verstorbenen Kolle- gen kann übernommen werden. Im Be- darfsfall wird auch die Stadtverwaltung bei der Beschaffung der erforderlichen Räume behilflich sein.
Ochtendung, Kreis Mayen-Koblenz, All- gemein-/praktischer Arzt. in Gehten- dung ist seit dem 1. April1978 die zweite Kassenarztstelle vakant. Die Praxis des ausgeschiedenen Arztes kann übernom- men werden. ln der 4000 Einwohner zäh- lenden Gemeinde gibt es eine Grund- und Hauptschule; alle weiterführenden Schulen können in Andernach (11 km), Mayen (14 km) oder Koblenz (17 km) be- sucht -werden. Die Gemeindeverwaltung ist bei der Beschaffung der erforderli- chen Räume behilflich.
Rhaunen, Kreis Birkenfeld, Allgemein-/
praktischer Arzt. ln Rhaunen ist einer der drei niedergelassenen Allgemeinärzte aus Altersgründen nur noch in ganz ge- ringem Umfang tätig. Rhaunen mit 1500 Einwohnern ist Sitz einer Verbandsge- meindeverwaltung, die ca. 7200 Einwoh- ner zählt. Am Ort selbst können Grund- und Hauptschule besucht werden. Wei- terführende Schulen sind durch gute Verkehrsverbindungen nach Kirn (17 km) und ldar-Oberstein (30 km) zu erreichen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird bei der Beschaffung der erforderlichen Räume behilflich sein.
St. Sebastian, Kreis Mayen-Koblenz, All- gemein-/praktischer Arzt. Die Kassen- arztstelle in der 2000 Einwohner zählen- den Gemeinde St. Sebastian ist seit dem 1. April 1978 frei. St. Sebastian ist Einzel- arztsitz innerhalb der Verbandsgemein- de Weißenthurm mit 28 400 Einwohnern und derzeit zehn Allgemeinärzten. Am Ort selbst ist eine Grundschule vorhan- den, die Hauptschule befindet sich in Weißenthurm. Wegen der Nähe zu Ko- blenz (7 km) sind alle weiterführenden Schulen leicht erreichbar. Die Praxis des aus Altersgründen ausgeschiedenen Arztes kann übernommen werden. Im übrigen wird auch die Gemeindeverwal- tung bei der Beschaffung der erforderli- chen Räume behilflich sein.
~ Die Kassenärztliche Vereinigung Ko- blenz gewährt zur Finanzierung der Pra- xiseinrichtung neu zugelassener Ärzte zinsgünstige Darlehen bis zur Höhe von DM 40 000.
Nähere Auskünfte- auch zur möglichen Gewährung einer Umsatzgarantie - er- teilt auf Anfrage die KV Koblenz, Emii- Schüller-Straße 14-16, Telefon 02 61/
3 10 64, 5400 Koblenz.