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Archiv "Keine E-Adgo-Forderungen bis Ende 1978: Freivertragliche Vereinbarungen statt Einheitszwangskorsett - „Gemeinsame Erklärung des Verbandes der Angestellten- Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung" (19.05.1977)

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Aktie "Archiv "Keine E-Adgo-Forderungen bis Ende 1978: Freivertragliche Vereinbarungen statt Einheitszwangskorsett - „Gemeinsame Erklärung des Verbandes der Angestellten- Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung" (19.05.1977)"

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Keine E-Adgo-Forderungen bis Ende 1978

Freivertragliche Vereinbarungen statt Einheitszwangskorsett

„Gemeinsame Erklärung des Verbandes der Angestellten- Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

1. In Fortsetzung ihrer Bemü- hungen um eine Dämpfung der Kostenentwicklung im Gesund- heitswesen hat die Kassenärzt- liche Bundesvereinigung gegen- über dem Verband der Angestell- ten-Krankenkassen die Erklärung abgegeben, daß sie bis zum 31.

Dezember 1978 keine Erhöhung der Gebührensätze der E-Adgo fordern wird.

Der Verband der Angestellten- Krankenkassen hat diese Erklä- rung der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung mit großer Be- friedigung zur Kenntnis genom- men; er erblickt in ihr den Aus- druck echter Vertragspartner- schaft in Freiheit und Selbstver- waltung, wie sie im Vertragsver- hältnis zwischen Ersatzkassen und Kassenärzteschaft in fünf Jahrzehnten gewachsen ist.

2. Der Verband der Angestellten- Krankenkassen und die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung stimmen darin überein, daß auch in Zukunft das von beiden Ver- tragspartnern befürwortete Sy- stem der Honorierung der ärztli- chen Verrichtungen nach Einzel- leistung im Rahmen einer den modernen Gegebenheiten je- weils angepaßten Gebührenord- nung beibehalten wird; alle Ten-

denzen werden abgelehnt, die auf eine teilweise oder vollständi- ge Plafondierung oder Pauscha- Iierung bei der Abgeltung ärztli- cher Leistungen hinauslaufen.

Sozialpolitische Bestrebungen, das Risiko der Krankheitshäufig- keit auf die frei-praktizierenden Kassenärzte abzuwälzen, werden von dem Verband der Angestell- ten-Krankenkassen und der Kas- senärztlichen Bundesvereini- gung entschieden abgelehnt.

3. Der Verband der Angestellten- Krankenkassen und die Kassen- ärztliche Bündesvereinigung ap- pellieren mit Nachdruck an Bun- destag und Bundesrat, der im Entwurf eines Kostendämpfungs- gesetzes vorgesehenen Ein- schränkung des Handlungsspiel- raums in der vertraglichen Ge- staltung der Beziehungen zwi- schen Ärzten und Ersatzkassen ihre Zustimmung zu versagen.

Die bestehenden Möglichkeiten freivertraglicher Vereinbarungen garantieren besser als ein gesetz- liches Einheitszwangskorsett, daß die Kostenentwicklung in der Krankenversicherung im allge- meinwirtschaftlich vertretbaren Rahmen bleibt.

Köln/Siegburg, 8. Mai 1977"

Die Information:

Bericht und Meinung

Vertreterversammlung der KBV

ordentlichen Mitglieder angehören, hatten sich der Vorstand der KBV und deren Erster Vorsitzender un- mißverständlich hinter Professor Se- wering gestellt. Dr. Muschallik hatte konstatiert, daß zu der bekannten Einzelfrage kassenärztlicher Tätig- keit mehrere gutachtliche Stellung- nahmen vorliegen und daß in die- sem Zusammenhang keine gesetzli- chen oder vertraglichen Vorschrif- ten des Kassenarztrechts genannt worden sind, die in dem in Rede stehenden Einzelfall verletzt worden wären. Der Vorstand, das hatte Dr.

Muschallik vor dem Länderaus- schuß unterstrichen, betrachtet es als eine Aufgabe der KBV, ange- sichts der Entwicklungstendenzen in der modernen Medizin und der verschiedenen Formen freiberufli- chen ärztlichen Zusammenwirkens in der kassenärztlichen Versorgung dafür Sorge zu tragen, daß in der Anwendung kassenarztrechtlicher Vorschriften den modernen Erfor- dernissen Rechnung getragen wer- de.

Für die verbleibenden beiden Tages- ordnungspunkte der Sitzung der Vertreterversammlung übernahm der Zweite Vorsitzende der KBV, Sa- nitätsrat Dr. Josef Schmitz-Formes, den Vorsitz. Es ging zunächst um eine Neufassung der KBV-Richtli- nien über die Röntgeneinrichtungen in der Kassenpraxis. Dr. Friedrich Nienhaus, geschäftsführender Arzt in der KBV, erläuterte die zweijähri- ge Vorarbeit unter Beteiligung vieler Fachverbände und Berufsgesell- schaften bei der Überarbeitung der zuletzt im Jahre 1971 ergänzten Richtlinien. Zusammen mit einem aus der Vertreterversammlung kom- menden Zusatz, der in bestimmten Fällen die Umstellung erleichtern soll, wurden die Richtlinien in der neuen Fassung einstimmig gebilligt.

Schließlich hatten die Delegierten eine Reihe von Wahlen vorzuneh- men: die Vertreter der außerordent- lichen Mitglieder im Länderaus- schuß, die Vertreter der Ärzte und deren Stellvertreter im Bundesaus- schuß der Ärzte und Krankenkassen sowie im Bundesschiedsamt waren für die neue Wahlperiode zu wählen.

Außerdem waren die drei Mitglieder des Finanzausschusses und die fünf Mitglieder der Haushaltskommis- sion der KBV aus den Mitgliedern der Vertreterversammlung neu zu wählen.

Dr. Muschallik schloß die Sitzung (an deren Ende er die oben schon zitierte Gemeinsame Erklärung der KBV und des VdAK verlesen hatte)

mit ganz kurzen Worten des Dankes an die Delegierten für die Kollegiali- tät und die Sachlichkeit, welche die Beratungen der Versammlung wie- der beherrscht hatten. gb/ste

❑ Wortlaut des Referates von Dr.

Schlögell auf Seite 1327.

❑ Wortlaut der Begrüßung von Dr.

Muschallik auf Seite 1325.

1322 Heft 20 vom 19. Mai 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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