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Archiv "Fortsetzung der eigenständigen Politik: Gemeinsame Erklärung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen und des Verbandes der Arbeiter-Ersatzkassen" (16.10.1980)

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Academic year: 2022

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DEUTSCHE S ÄRZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Fortsetzung

der eigenständigen Politik

Gemeinsame Erklärung

der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,

des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen und des Verbandes der Arbeiter-Ersatzkassen

„Die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen und des Verbandes der Arbeiter-Ersatzkassen haben in Fortsetzung ihrer regelmäßi- gen Beratungen am 1. Oktober dieses Jahres wichtige gesund- heits- und sdzialpolitische Probleme sowie aktuelle Fragen ihres Vertragsverhältnisses erörtert. Dabei kamen sie zu folgenden Ergebnissen:

0 Die eigenständige, verantwortungsvolle Politik der Vertrags- partner zum Erhalt der Kostenbalance im Bereich der ambulan- ten vertragsärztlichen Versorgung hat sich erneut bewährt. Die Vertragspartner werden daher wie bisher an der zwischen ihnen herrschenden freien Vertragsgestaltung auch in Zukunft festhal- ten, wobei die Bedeutung des Absatzes 4 der Dernbacher Erklä- rung, wonach kostendämpfende Maßnahmen zu vereinbaren sind, wenn die Ausgabenentwicklung je Ersatzkassenmitglied eine nicht vertretbare Steigerung erfahren hat, unverändert aner- kannt wird.

Die Vertragspartner stimmen darin überein, daß eine patien- tennahe und wirtschaftliche Krankenversorgung durch eine medizinisch qualitativ hochwertige und verstärkte ambulante ver- tragsärztliche Versorgung am besten gewährleistet wird. Sie appellieren daher an alle Vertragsärzte, die Möglichkeiten der ambulanten Diagnostik und Therapie auszuschöpfen, damit weniger Krankenhausbehandlungen erforderlich werden. Weiter- hin fordern sie die Vertragsärzte auf, durch Mitgabe aller erhobe- nen Befunde zu einer Verkürzung der Verweildauer im Kranken- haus und zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen beizu- tragen.

Die Vertragspartner erklären ihre Absicht, für die ambulante Durchführung von Operationen in nächster Zeit eine Kostenrege- lung zu treffen, durch die die Leistungen der ärztlichen Vor- und Nachsorge sowie die Kosten der Operationssaalbenutzung pau- schal abgegolten werden.

Die KBV und der VdAK haben am 1. Oktober 1980 über die weitere Entwick- lung ihres Vertragsverhält- nisses beraten und dazu ei- ne gemeinsame Erklärung verabschiedet. Diese wird nebenstehend dokumen- tiert. Die Themen:

Kostendämpfung,

Ausschöpfung der ambu- lanten Diagnostik und The- rapie,

Behandlung durch Beleg- ärzte,

onkologische Langzeitbe- treuung,

Verhaltenstherapie, Gesundheitsberatung, Vorbereitungszeit für die Kassenpraxis.

Die Beratungen der Ver- tragspartner sollen im No- vember fortgesetzt werden.

Heft 42 vom 16. Oktober 1980 2455

(2)

KBV und VdAK: Gemeinsame Erklärung

(i)

Die stationäre Behandlung in Belegkrankenhäusern gewährlei- stet eine patientengerechte Ver- knüpfung der stationären mit der ambulanten Versorgung, da der Patient in der Betreuung ein und desselben Arztes bleiben kann.

Die Vertragspartner setzen sich deshalb — soweit das mit der Kran- kenhausbedarfsplanung in Ein- klang steht —für die Erhaltung und den weiteren Ausbau von Beleg- krankenhäusern bzw. Belegabtei- lungen ein; sie werden. in ihren vertraglichen Regelungen weiter- hin für eine angemessene Hono- rierung der Belegärzte Sorge tragen.

(1,

Die Vertragspartner betonen die Notwendigkeit einer patienten- und hausarztorientierten onkolo- gischen Langzeitbetreuung. Aus ihrer Sicht ist es für die meisten kurativ behandelten Patienten un- ter humanitären wie auch unter wirtschaftlichen Aspekten am günstigsten, wenn sie in ihrer ge- wohnten Umgebung behandelt werden. Dementsprechend treten die Partner für einen Ausbau und eine verbesserte Strukturierung der ambulanten onkologischen Versorgung durch niedergelasse- ne Ärzte ein. Dazu gehören sowohl die ambulante Tumornachsorge durch niedergelassene Vertrags- ärzte in Zusammenarbeit mit Tumorzentren als wissenschaftli- chen und therapeutischen Leitein- richtungen als auch die verstärk- te Bildung von onkologischen Schwerpunktpraxen.

(i)

Die Vertragspartner weisen entschieden die Vorwürfe gegen ihre Vereinbarung über die An- wendung von Verhaltenstherapie zurück. Verhaltenstherapie ist ein anerkannt wissenschaftliches Ver- fahren, das allerdings bei seiner Anwendung auf die Behandlung von Zuständen mit Krankheitswert beschränkt bleiben muß. Ange- sichts des Fehlens berufs- und so- zialrechtlicher Regelungen für ei- ne selbständige Tätigkeit von Psy- chologen war es hier notwendig, zur Sicherstellung einer ausrei- chenden und zweckmäßigen Ver- sorgung ein Delegationsverfahren

einzuführen. Danach können die hierfür berechtigten Vertragsärzte die Durchführung von Verhaltens- therapie an einen nichtärztlichen Psychotherapeuten delegieren. Al- lein dieses Vorgehen eröffnet nach geltendem Recht qualifizier- ten nichtärztlichen Psychothera- peuten den Weg, für die gesetzli- che Krankenversicherung tätig zu werden. Zugleich bleiben die Ge- samtverantwortung des Arztes für den ganzen Menschen wie aber auch die Vorstellungen der Ver- tragspartner von einem freiheitli- chen Gesundheitssystem durch die freiberufliche Erbringung von Verhaltenstherapie gewahrt.

(;)

Im Sinne der Empfehlung der konzertierten Aktion vom Herbst 1979. wonach zur Beeinflussung des individuellen Gesundheitsver- haltens maßgeblich die persönli- che Betreuung des Versicherten durch den Arzt seiner Wahl ge- hört, sprechen sich die Vertrags- partner für einen Modellversuch

‚Gesundheitsberatung' aus. In die- sem Rahmen soll Versicherten der Ersatzkassen in ein oder zwei aus- gewählten Bereichen die Möglich- keit eröffnet werden, sich in Fra- gen der persönlichen Gesund- heitsförderung nach einer einge- henden Anamnese und Untersu- chung von einem Vertragsarzt ih- res Vertrauens beraten zu lassen.

Der Modellversuch wird mit dem Zentralinstitut für die kassenärztli- che Versorgung in der Bundesre- publik Deutschland wissenschaft- lich vorbereitet und durchgeführt.

• Die Vertragspartner appellie- ren zum Zweck der Gewährlei- stung der Qualität der allgemein- medizinischen Versorgung erneut und mit Nachdruck an die Bundes- regierung, die Empfehlung der konzertierten Aktion im Gesund- heitswesen vom Oktober 1978, wonach Kassenarzt nur derjenige Arzt werden kann, der eine zwei- jährige Assistentenzeit teils im Krankenhaus, teils in freier Praxis absolviert hat, unverzüglich zu verwirklichen. Die Vertragspartner werden gemeinsam Vorschläge für die Gestaltung einer zweijähri- gen Vorbereitungszeit in freier Praxis erarbeiten." ❑

NACHRICHTEN

Brückner (SPD):

Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen

Der Bundesvorsitzende der Ar- beitsgemeinschaft der Sozialde- mokraten im Gesundheitswesen (ASG) und Bremer Gesundheitsse- nator, Herbert Brückner, hat sich für die Bildung eines wissen- schaftlichen Sachverständigenra- tes für das Gesundheitswesen ausgesprochen.

Bei einer Podiumsdiskussion der SPD-Arbeitsgemeinschaft mit Teil- nehmern aus der CDU, der SPD und der Ärzteschaft in Köln Ende September war für ihn diese For- derung eines der wichtigsten Ziele einer Gesundheitspolitik der 80er Jahre. Im Hinblick auf die Kosten- entwicklung in allen Bereichen der Medizin müßten neue Modelle und Ideen in die Diskussion um die finanzielle Sanierung und die qualitative Fortentwicklung des Gesundheitswesens eingebracht werden.

Dem neuen Sachverständigenrat sollten nach Brückners Auffas- sung, ähnlich den „Wirtschafts- weisen", Wissenschaftler und An- gehörige aller Gruppen im Ge- sundheitswesen angehören.

Brückner forderte für die 80er Jah- re eine „Präventionspolitik", die eine „gesellschaftliche Präven- tion", wie den Umweltschutz, und eine größere Vorsorge in der Ar- beitswelt, wie den Abbau der Schichtarbeit, einschließen müs- se. Im nur schwach gefüllten Audi- torium setzte sich der Bremer Ge- sundheitssenator eindringlich da- für ein, daß die ärztlichen Leistun- gen überprüft werden müßten. Bei der Behandlung hätte das ärztli- che Gespräch wieder in den Vor- dergrund zu treten. Als folgenot- wendig bezeichnete Brückner die seit langem geplante Änderung der ärztlichen Gebührenordnun- gen. Das patientenbezogene ärzt- liche Gespräch und die Hausbesu- che sollten höher bewertet, die Entgelte für Laborleistungen da- gegen weiter gesenkt werden. >

2456 Heft 42 vom 16. Oktober 1980 DEUTSCHES ARZTEBLATT

Referenzen

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