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Archiv "KBV-Forderungen zur Strukturreform: Erklärung des Vorstandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung" (19.11.1987)

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sätzlich ab. Ein solcher zwangswei- ser Entzug der Kassenzulassung stellt einen nicht vertretbaren Ein- griff in den freiberuflichen Status der Kassenärzte dar. Niemand darf dem freiberuflich tätigen Arzt in unserer freiheitlichen Gesell- schaftsordnung das Recht nehmen, daß Ende seiner Berufstätigkeit selbst zu bestimmen. Niedergelas- sene Ärzte sind keine Gesundheits- beamten, die man mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze in den Ruhestand schicken kann Ein gesetzlich vorgegebener Zwang zur Niederlassung der Kassenarztpra- xis würde insbesondere die Allge- meinärzte treffen und damit die primärärztliche Versorgung der so- zialversicherten Patienten gefähr- den. Denn „Zwangspensionie- rung" hieße, ausnahmslos auf langjährige ärztliche Erfahrungen zum Nachteil der Patienten zu ver- zichten. Darüber hinaus macht die gerade erst mit dem neuen Be- darfsplanungsgesetz eingeführte Regelung, wonach die Kassenärzt-

lichen Vereinigungen ein vorzeiti- ges Ausscheiden aus der kassen- ärztlichen Versorgung fördern können, eine solche weitgehende gesetzliche Regelung überflüssig.

Avi Der Vorstand der Kassen- la, ■ ärztlichen Bundesvereini- gung warnt vor einer Vereinheitli- chung unseres Krankenversiche- rungssystems mit der Folge der Be- seitigung der bewährten Gliede- rung. Er lehnt daher sowohl eine Erweiterung des kassenartenüber- greifenden Finanzausgleichs als auch die Zerschlagung des autono- men Vertragsrechts mit den Er- satzkassen ab. Die Einbeziehung der Ersatzkassen in das Kassen- arztrecht würde die Flexibilität un- seres Systems, den gewünschten Wettbewerb mit marktwirtschaft- lichen Tendenzen spürbar ein- schränken und wäre ein entschei- dender Schritt zu einer Einheits- versicherung mit unübersehbaren Nachteilen für die Patienten und Ärzte.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt noch einmal fest, daß eine Strukturreform insbesondere dort ansetzen muß, wo seit Jahren Fehlentwicklungen feststellbar sind. Dies sind in erster Linie die überpro- portionalen Ausgabenzuwächse in der Krankenversicherung der Rent- ner, daß ständig steigende Defizit im Krankenhaus sowie die Lösung des Arztzahlproblems. Bei letzterem geht es insbesondere um die Sicherung einer ausreichenden Qualität der kassenärztlichen Versorgung. Die Kas- senärztliche Bundesvereinigung fordert daher, daß im Rahmen der Strukturreformgesetzgebung der Zugang zur primärärztlichen Versor- gung von einer wenigsten dreijährigen Weiterbildung zum Arzt für Allge meinmedizin abhängig gemacht wird. Gerade die Sicherung der hausärzt- lichen Versorgung ist die Voraussetzung für eine medizinisch sinnvolle und zugleich wirtschaftliche Versorgung (6. November 1987) Cl

KBV-Forderungen zur Strukturreform

Erklärung des Vorstandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

„Der bisher bekanntgeworde- ne Stand der Beratungen zur Strukturreform in der gesetzlichen Krankenversicherung veranlaßt den Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, seine Meinung zu drei wichtigen, die kassenärzt- liche Versorgung betreffenden Fra- gen noch einmal zu präzisieren.

I Die Kassenärztliche Bun- am desvereinigung lehnt eine weitergehende gesetzliche Rege- lung von vorstationärer Diagnostik und nachstationärer Behandlung aus ärztlichen wie aus Kostengrün- den entschieden ab. Es ist völlig unverständlich, daß der Kranken- haussektor als der teuerste Sektor im Bereich der gesetzlichen Kran- kenversicherung weitere Aufgaben zugeordnet bekommen soll. Der auch von fast allen Politikern mit- getragene Grundsatz „soviel am- bulant wie möglich" würde damit ad absurdum geführt. Wer Kosten- entlastung in der gesetzlichen Krankenversicherung will, darf keine prästationäre Diagnostik be- ziehungsweise poststationäre Be- handlung als Krankenhausleistung einführen. Der Vorstand der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung fordert daher die Politiker drin- gend auf, von solchen Überlegun- gen Abstand zu nehmen.

e

Der Vorstand der Kassen- /La ärztlichen Bundesvereini- gung lehnt eine gesetzliche Rege- lung zur Begrenzung der Lebensar- beitszeit für Kassenärzte grund-

Daß die Kassenstrategie höchstens von einer zweiprozentigen Lohner- höhung für 1988 ausgeht, stelle zu- dem den Versuch dar, die Ergebnis- se der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst zu präjudizie- ren. Dies sei ein Eingriff in die Tarif- autonomie, und es sei verwunder- lich, daß dies gerade Krankenkassen forderten, in deren Selbstverwal- tungsgremien Versichertenvertreter säßen, die sonst streng auf die Ein-

haltung der Tarifautonomie achte- ten.

Wer einseitig ökonomisch diri- gierte Strukturänderungen befür- worte und eine perfektionistische Krankenhausversorgung „zum Null- Tarif" fordere, sei entweder ein Traumtänzer oder nehme in Kauf, daß mit der Kostendämpfung Lei- stungsdämpfung programmiert sei.

Der Marburger Bund wendet sich auch gegen Forderungen, den

Krankenkassen im Rahmen der Strukturreform die Möglichkeit zu eröffnen, unabhängig von den Lan- deskrankenhausplänen Behand- lungsverträge mit einzelnen Kran- kenhäusern oder -abteilungen abzu- schließen. Realitätsfern seien auch Vorschläge, die die Verordnung von Krankenhauspflege (gemäß § 184 RVO) auf das „nächst erreichbare und preisgünstige" Krankenhaus re- duzieren wollen.

Dt. Ärztebl. 84, Heft 47, 19. November 1987 (19) A-3203

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