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Archiv "Bekanntmachungen: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin, – einerseits – und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg, sowie der AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg, – andererseits – vereinbaren die

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B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 49⏐⏐9. Dezember 2005 AA3455

Mitglieder der Arbeitsgruppe:

Prof. Dr. med. Heiner K. Berthold Geschäftsführer der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Prof. Dr. med. Hans Wilhelm Doerr Direktor des Institutes für Med. Virologie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/M.

Ordentliches Mitglied der Arzneimittelkommission Dr. med. Henning Friebel

Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt Vorstandsmitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Prof. Dr. med. Christoph Fuchs Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer

Prof. Dr. med. Lutz Gürtler

Direktor des Loeffler-Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Greifswald

Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas Bundesärztekammer

Prof. Dr. med. Reinhard Marre

Ärztlicher Direktor der Abteilung Medizinische Mikrobiologie und Hygiene am

Universitätsklinikum Ulm

Prof. Dr. med. Bruno Müller-Oerlinghausen (federführend)

Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Dr. jur. Gerhard Nösser Kassenärztliche Bundesvereinigung Priv.-Doz. Dr. rer. nat. Stephan Pleschka Institut für Mikro- und Molekularbiologie, Justus-Liebig-Universität Gießen

Dr. med. Paul Rheinberger Kassenärztliche Bundesvereinigung Prof. Dr. med. Burkhard Schneeweiß Ehemaliger Chefarzt der

Pädiatrischen Abteilung der Ostseeklinik Kühlungsborn Dr. med. Annegret Schoeller Bundesärztekammer

Dr. med. Gert Schomburg Bundesärztekammer Dr. med. Gisela Schott

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Dr. med. Thomas Stock

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Priv.-Doz. Dr. med. vet. Gerd Sutter Leiter der Abteilung Virologie des Paul-Ehrlich-Instituts, Langen

1 In der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung wer- den folgende Änderungen vorgenommen:

1.1 Im Inhaltsverzeichnis werden die Nummern 2.8a und 2.99a gestrichen.

Die Nummern 2.8A und 2.99A werden wie folgt neu eingefügt.

„2.8A Muster 8A: Verordnung von vergrößernden Sehhilfen“

„2.99A Muster 99A: Beleg über die Zahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V im Notfall“

1.2 In Abschnitt 2 (Vordruck-Muster) werden die Nummern 2.8a bis 2.8a.2 so- wie 2.99a bis 2.99a.2 gestrichen.

Die Nummern 2.8A bis 2.8A.2 sowie 2.99A bis 2.99A.2 werden wie folgt neu eingefügt:

„2.8A Muster 8A: Verordnung von ver- größernden Sehhilfen (Stand: 10.2005)

2.8A.1 Als Muster für die Verordnung von vergrößernden Sehhilfen ist das an- liegende Muster 8A zu verwenden.

2.8A.2 Für den Flächendruck ist gelbe Farbe zu verwenden. Die Rückseite des Vordrucks erhält die Farbe der Vorder- seite. Nr. 1.1.5 gilt entsprechend. Der Vordruck erhält das Format DIN A5 hoch.“

„2.99A Muster 99A: Beleg über die Zahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V im Notfall (Stand: 10.2005)

2.99A.1 Als Beleg über die Zahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V im Notfall ist das anliegende Muster 99A zu verwenden.

2.99A.2 Für das Muster 99A wird weißes Papier verwendet, der Aufdruck

erfolgt in schwarzer Schrift. Das Formu- lar erhält das Format DIN A6 quer.“

1.3 Die Nummern 2.20, 2.22, 2.41, 2.50, 2.51, 2.52, 2.53, 2.56, 2.57 und 2.58 werden wie folgt geändert:

„2.20 Muster 20: Maßnahmen zur stu- fenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben (Wiedereingliederungs- plan) (Stand: 10.2005)“

„2.22 Muster 22: Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie (Stand:

10.2005)“

„2.41 Muster 41: Arztanfrage* (Stand:

10.2005)

Folgende Fußnote wird eingefügt:

*Gilt nur für Ersatzkassen“

„2.50 Muster 50: Anfrage zur Zustän- digkeit einer anderen Krankenkasse (Stand: 10.2005)“

„2.51 Muster 51: Anfrage zur Zustän- digkeit eines sonstigen Kostenträgers (Stand: 10.2005)“

„2.52 Muster 52: Anfrage bei Fortbe- stehen der Arbeitsunfähigkeit (Stand:

10.2005)“

„2.53 Muster 53: Anfrage zum Zusam- menhang von Arbeitsunfähigkeitszeiten (Stand: 10.2005)“

„2.56 Muster 56: Antrag auf Kosten- übernahme für Rehabilitationssport (Stand: 10.2005)“

„2.57 Muster 57: Antrag auf Kosten- übernahme für Funktionstraining (Stand:

10.2005)“

„2.58 Muster 58: Bescheinigung zur ärztlichen Folgeverordnung von Rehabi- litationssport/Funktionstraining (Stand:

10.2005)“

2 An den Vordruckerläuterungen wer- den folgende Änderungen vorgenommen:

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Bekanntmachungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin, – einerseits – und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg, sowie der AEV – Arbeiter- Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg, – andererseits – vereinbaren die nachstehende*

17. Änderung

der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung

vom 1. April 1995

*Mit dem AOK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bonn, dem Bundesverband der Betriebskassen, K. d. ö. R., Essen, dem IKK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bergisch Gladbach, dem Bundesverband der landwirtschaftlichen Kranken- kassen, K. d. ö. R., Kassel, der See-Krankenkasse, K. d. ö. R., Hamburg sowie der Bundesknappschaft, K. d. ö. R., Bochum wurde eine im Wesentlichen inhalts- gleiche Änderungsvereinbarung abgeschlossen. Ausnah- me bildet das nur mit Ersatzkassen vereinbarte Muster 41 (Arztanfrage).

Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf das Literatur- verzeichnis, das beim Verfasser erhältlich oder im Internet unter www.aerzteblatt.de/lit4905 abrufbar ist.

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B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

A

A3456 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 49⏐⏐9. Dezember 2005

1. In der Vereinbarung über den Ein- satz des Blankoformularbedruckungs- Verfahrens zur Herstellung und Be- druckung von Vordrucken für die ver- tragsärztliche Versorgung werden folgen- de Änderungen vorgenommen:

1.1 Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

Die Nummern 2.8a und 2.99a werden gestrichen.

Die Nummer 2.8A und 2.99A werden wie folgt neu eingefügt:

„2.8A Muster 8A/E: Verordnung von vergrößernden Sehhilfen“ „2.99A Mu- ster 99A/E: Beleg über die Zahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V im Notfall“

1.2 In Abschnitt 1.2 (Beschriftung der Vordrucke) ändert sich der zweite Satz des Punktes 1.2.4 wie folgt:

„Die Muster 11/E, 25/E, 41/E, 55/E so- wie die Rückseiten der Muster 50/E bis 53/E (50.2/E bis 53.2/E) können vom Ver- tragsarzt als Blankoformulare hergestellt und an die an ihn gesandte Anfrage der Kasse angeheftet und zurückgesandt werden.“

1.3 Im Abschnitt 1.4 (Übersicht der eingebundenen For- mulare) ändert sich der hinter dem er- sten Spiegelstrich aufgeführte Text wie folgt:

„Die erste Spalte enthält die Vor- druck-Nummer. Die bereits verwendete Nummernfolge der konventionellen For- mulare wurde übernommen und zur be- sonderen Kennzeichnung der im Blanko- formularbedruckungsverfahren nutzba- ren Formulare mit einem „/E“ für „elek- tronisch“ gekennzeichnet. Handelt es sich bei einem Vordruck der Anlage 2 BMV-Ä und EKV um einen Mehrfach- satz (Vordruck und zugehörige Durch- schläge), werden die einzelnen Seiten mit kleingeschriebenen Ordnungsbuchsta- ben in alphabetischer Reihenfolge hinter der Vordrucknummer versehen. Werden bei einem konventionellen Formular Vor- der- und Rückseite bedruckt, erhalten die im Blan-koformularbedruckungsverfah- ren eingesetzten Muster, wenn nicht ein Ausdruck auf lediglich einer Seite erfolgt, hinter der Vordrucknummer die Kenn- zeichnung „1“ für die Vorderseite und „2“

für die Rückseite.“

1.4 Die Übersicht wird wie folgt geän- dert bzw. ergänzt:

gestrichen:

„...

2.1 Im Inhaltsverzeichnis wird gestri- chen:

„Muster 8a: Verordnung von ver- größernden Sehhilfen“

Im Inhaltsverzeichnis wird neu einge- fügt:

„Muster 8A: Verordnung von ver- größernden Sehhilfen“

2.2 Der Erläuterungstext zu Muster 5 (Abrechnungsschein) sowie zu den Mu- stern 8 (Sehhilfenverordnung) und 8A (Verordnung von vergrößernden Sehhil- fen) ändert sich wie folgt:

Muster 5: Abrechnungsschein ambu- lante Behandlung, belegärztliche Be- handlung, Abklärung somatischer Ursa- chen vor Aufnahme einer Psychothera- pie, anerkannte Psychotherapie

Unter Nr. 11, 2. Absatz wird Satz 2 wie folgt geändert:

Die Unterschrift des Patienten ent- fällt, wenn im Quartal als einzige Leistun- gen Kosten, Berichte bzw. Kassenanfra- gen, Leistungen nach den GNR 01430 und 01820 EBM und/oder telefonische Beratungen nach den GNR 01215, 01216, 01217, 03115, 04115, 05215, 06215, 07215, 08215, 09215, 10215, 11215, 13215, 14212, 15215, 16215, 18215, 20215, 21215, 22215, 23215, 26215 und 27215 EBM im Behand- lungsfall zur Abrechnung kommen.

Muster 8: Sehhilfenverordnung Muster 8A: Verordnung von vergrö- ßernden Sehhilfen

Die neue Bezeichnung des Musters zur Verordnung von vergrößernden Sehhil- fen lautet „Muster 8A“. Die Überschrift ändert sich entsprechend.

In dem der Aufzählung vorangestell- ten Fließtext ändert sich Satz 2 wie folgt:

„Es ist nicht statthaft, hiermit Optiker zu beauftragen, und dann nach deren An- gaben das Ausfüllen des Musters 8 bzw.

8A vorzunehmen“.

Im 2. Aufzählungspunkt ändert sich Satz 4 wie folgt:

„In Fällen, in denen eine vergrößernde Sehhilfe (Muster 8A) verordnet wird, ist der Wert des bestkorrigierten Fernvisus für das rechte und linke Auge unter Angabe der verwendeten Sehhilfe (Brille und/oder Kontaktlinse) und der benötigte Vergröße- rungsbedarf anzugeben“.

Im 8. Aufzählungspunkt ändert sich Satz 1 wie folgt:

„Bei der Versorgung von vergrößern- den Sehhilfen (Muster 8A) ist die Menge und Art der Verordnung mit genauer Be- zeichnung (z.B. elektronisch vergrößern- de Sehhilfe, Lupen, Lupenbrillen, Fern- rohrlupenbrillen) anzugeben“.

Im 9. Aufzählungspunkt ändert sich der letzte Satz wie folgt:

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin, – einerseits – und der AOK- Bundesverband, K.d.ö.R., Bonn, der Bundesverband der Betriebskrankenkassen, K.d.ö.R., Essen, der IKK-Bundesverband, K.d.ö.R., Bergisch Gladbach, der Bundes- verband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, K.d.ö.R., Kassel, die See- Krankenkasse, K.d.ö.R., Hamburg, sowie die Bundesknappschaft, K.d.ö.R., Bochum, – andererseits – vereinbaren die nachstehende

6. Änderung

der Anlage 2a des Bundesmantelvertrages (Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens

zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung)*

vom 1. Oktober 2002

* Mit dem VdAK/AEV wurde eine im Wesentlichen in- haltsgleiche Änderungsver- einbarung abgeschlossen.

Muster Verordnung von vergrößernden Ja 1

8a/E Sehhilfen

Muster Anfrage Zuständigkeit einer Original wird von der Ja 1

50/E anderen Kasse Krankenkasse versandt

Muster Anfrage Zuständigkeit eines Original wird von der Ja 1 51/E sonst. Kostenträgers Krankenkasse versandt

Muster Anfrage Fortbestehen Original wird von der Ja 1 52/E der Arbeitsunfähigkeit Krankenkasse versandt

Muster Anfrage Zusammenhang von Original wird von Ja 1 53/E Arbeitsunfähigkeitszeiten Krankenkasse versandt

Muster Beleg über die Zuzahlung im Für den Versicherten Ja 0 99a/E Notfall gemäß § 28 Absatz 4

SGB V im Notfall

„Bei einer Verordnung von vergrößern- den Sehhilfen (Muster 8A) ist die Notwen- digkeit einer binocularen Versorgung zu begründen“.

3 Diese Vereinbarung tritt rückwir- kend zum 1. Oktober 2005 in Kraft.

Alte Vordrucke müssen aufgebraucht

werden. )

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