• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Ambulante Versorgung: Die Psychologen sind da" (25.06.1999)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Ambulante Versorgung: Die Psychologen sind da" (25.06.1999)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

ange wurde spekuliert, jetzt liegen konkrete Zahlen vor:

Die bedarfsunabhängige Zu- lassung der Psychologischen Psycho- therapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung ist nahezu abgeschlossen.

Die regionalen Zulassungsausschüsse haben über 16 327 von etwa 19 000 Anträgen entschieden und – bis jetzt – 9 426 Psychologische Psychotherapeu- ten zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und 743 ermächtigt (siehe Tabelle). 5 842 Anträge wurden abge- lehnt; das entspricht einem Anteil von 36 Prozent. Die Entscheidung über rund 2 500 Anträge steht noch aus.

Das Psychotherapeutengesetz, das am 1. Januar in Kraft getreten ist, hat die neuen Heilberufe „Psycholo- gischer Psychotherapeut“ und „Kin- der- und Jugendlichenpsychothera- peut“ definiert. Zugleich regelt es deren Integration in die vertragsärzt- liche Versorgung (siehe DÄ, Heft 1–2/1999). Danach werden die Psy- chologischen Psychotherapeuten als gleichberechtigte Partner der Ver- tragsärzte in die Kassenärztlichen Vereinigungen einbezogen.

Die Übergangsbestimmungen des Gesetzes sehen vor, Psychologi- sche Psychotherapeuten zunächst be- darfsunabhängig zuzulassen, bevor für ärztliche und Psychologische Psy- chotherapeuten eine gemeinsame Be- darfsplanung erstellt wird. Das war an bestimmte Voraussetzungen ge- knüpft: Die Psychologischen Psycho- therapeuten mußten zwischen dem 25. Juni 1994 und 24. Juni 1997 an der ambulanten Versorgung teilgenom- men haben, die Qualifikationen für ei- ne Zulassung oder Ermächtigung bis zum 31. Dezember 1998 erfüllt und bis dahin einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Ihre Approbationsur- kunde mußten sie bis zum 31. März dieses Jahres vorlegen.

Wegen der Vielzahl der Anträge haben einige Zulassungsausschüsse ihre Arbeit nicht fristgerecht bis zum 30. April abschließen können. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geht davon aus, daß sich die Zahl der Psychologischen Psychothe- rapeuten auf höchstens 10 500 er- höhen wird. Darin enthalten sind rund 7 000 Psychologische Psychothe- rapeuten, die bereits im Delegations- verfahren tätig waren. Demzufolge ist

mit etwa 3 500 „echten Neuzugängen“

zu rechnen.

Die Zahl entspreche exakt den Prognosen, kommentierte der Haupt- geschäftsführer der KBV, Dr. jur. Rai- ner Hess. Die Befürchtung, eine Flut von Psychologischen Psychothera- peuten komme in das System der am- bulanten Versorgung, habe sich nicht bestätigt. Allerdings, räumt Hess ein, sei diese Zahl nicht endgültig. Der Rechtsstreit vor den Sozialgerichten sei programmiert. Der Grund: Viele Psychologische Psychotherapeuten wollen sich gegen die aus ihrer Sicht restriktive Zulassungspraxis wehren und haben bereits gegen ihre Ableh- nungsbescheide Widerspruch einge- legt. Umstritten ist, in welchem Um- fang die Therapeuten in dem genann- ten Dreijahreszeitraum an der ambu- lanten Versorgung teilgenommen ha- ben müssen. Das Gesetz gibt dazu kei- ne exakten Vorgaben. Als Orientie-

A-1700 (24) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 25, 25. Juni 1999

P O L I T I K AKTUELL

Ambulante Versorgung

Die Psychologen sind da

Die Zulassung der Psychologischen Psychotherapeuten steht kurz vor dem Abschluß – allerdings ist mit

vielen Klagen gegen Ablehnungsbescheide zu rechnen.

L

Tabelle

Zulassungen Psychologischer Psychotherapeuten(Stand: 19. Mai 1999)

Kassenärztliche Psychologische Abgelehnte Sonstig ab- Summe Vereinigung Psychotherapeuten Anträge gegangene Anträge

zugelassen ermächtigt Anträge1)

Bayerns 1 388 48 1 188 2 624

Berlin 632 1 72 23 728

Brandenburg 66 1 102 169

Bremen 197 54 120 371

Hamburg 463 120 340 923

Hessen 1 040 45 546 34 1 665

Koblenz 66 18 72 26 182

Mecklenburg-

Vorpommern 40 2 69 111

Niedersachsen 880 100 421 100 1 501

Nordbaden 299 27 135 461

Nordrheins) 1 600 l 900 l 2 500

Nord-Württemberg 439 8 195 642

Pfalz 126 3 43 7 179

Rheinhessen 74 18 74 28 194

Saarland 88 25 66 17 196

Sachsen 182 2 53 237

Sachsen-Anhalt 75 12 25 14 126

Schleswig-Holstein 232 70 203 505

Südbaden 324 70 146 39 579

Südwürttemberg 279 8 142 429

Thüringen 94 1 84 12 191

Trier 38 77 115

Westfalen-Lippe 804 110 769 16 1 699

Bundesgebiet insgesamt 9 426 743 5 842 316 16 327

S)geschätzt,lZahlen noch nicht verfügbar, 1)größtenteils zurückgezogene Anträge Quelle: KBV

(2)

rungsgröße hatte die KBV daher den Nachweis von 250 Behandlungsstun- den innerhalb von einem halben bis einem Jahr empfohlen.

Budget: Zu knapp bemessen

Die Psychotherapeuten erhalten ein eigenes Honorarbudget – und das ist Hess zufolge viel zu knapp bemes- sen. Es basiert auf den GKV-Ausga- ben für die psychotherapeutische Ver- sorgung im Jahr 1996. Hinzu kommt das Ausgabenvolumen, das die Kran- kenkassen 1997 für psychotherapeu- tische Leistungen im Rahmen der Kostenerstattung ausgegeben haben;

aufgestockt wird dieser Betrag um 40 Prozent. Die KBV geht von insgesamt 1,66 Milliarden DM aus. Nach ersten Schätzungen wird der Punktwert, je nach Psychotherapeutenzahl und Lei- stungsbedarf, zwischen 8,2 und 4,5 Pfennig liegen.

In die Berechnung des Budgets sind nach Darstellung von Hess die jetzt in den neuen Bundesländern täti- gen Psychologischen Psychotherapeu- ten nicht einbezogen worden. Über- dies sei die in den letzten Jahren stark gestiegene Zahl der ärztlichen Psycho- therapeuten in den alten Bundeslän- dern nur unzureichend berücksichtigt worden. Der Vorsitzende der KV Bay- erns, Dr. med. Lothar Wittek, hat Bun- desgesundheitsministerin Andrea Fi- scher bereits aufgefordert, als Sockel für das Honorarbudget nicht das Jahr 1996, sondern – wie für alle anderen Arztgruppen – 1997 zugrunde zu legen.

Es sei nicht einzusehen, warum das Budget der Psychotherapeuten aus einer wesentlich schlechteren Aus- gangsbasis errechnet wird.

Unklar ist indes, wer einen Mehr- bedarf bezahlen muß. Dem Gesetz zu- folge müssen die Vertragspartner „ge- eignete Maßnahmen treffen“, wenn der Punktwert für die Vergütung psy- chotherapeutischer Leistungen den Punktwert, der für haus- und fachärzt- liche Beratungs- und Betreuungslei- stungen gilt, um mehr als zehn Pro- zent unterschreitet. Wenn die endgül- tigen Zahlen vorliegen, kündigte Hess an, werde die KBV den Mehrbedarf berechnen – und die Politik auffor- dern, das Budget entsprechend nach- zubessern. Dr. Sabine Glöser

A-1701

P O L I T I K AKTUELL

Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 25, 25. Juni 1999 (25)

Alternative Arzneimittel

„83 Prozent der Patienten wollen diese Präparate“

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und die Barmer Ersatzkasse wollen in einem Modellversuch die Vorteile alternativer Arzneimittel belegen.

ie Verordnung pflanzlicher, homöopathischer und anthro- posophischer Arzneimittel kann in bestimmten Indikationen sinnvoll und im Einzelfall vorteilhaf- ter sein als die Verschreibung che- misch-definierter Medikamente. Das wollen der Bundesverband der Phar- mazeutischen Industrie e.V. (BPI) und die Barmer Ersatzkasse in einem Modellversuch nachweisen. Nachdem sich BPI und Barmer bereits auf ge- meinsame Kriterien für die Qualität und Deklaration von pflanzlichen Arzneimitteln im Leistungskatalog der Krankenkassen geeinigt haben, sollen die Auswirkungen der Ver- ordnung ausgewählter pflanzlicher Präparate mit der Verschreibung chemisch-definierter Medikamente in einem Modellversuch verglichen werden.

„Wir wollen unseren Versicher- ten Sicherheit und Qualität sowie den Vertragsärzten auch in Zukunft die Nutzung pflanzlicher Arzneimittel er- möglichen. Wir unterstützen auf diese Weise Mittel mit guter Qualität“, er- läuterte Dr. rer. nat. Gerd Glaeske, Leiter der Abteilung medizinisch-wis- senschaftliche Grundsatzfragen bei der Barmer, anläßlich der Vorstellung des Modellvorhabens in Frankfurt am Main. „Wir wollen ein Zeichen setzen für diese besondere Gruppe von Me- dikamenten und Defizite ausgleichen, die durch die verzögerte Zulassungs- praxis des Bundesinstituts für Arznei- mittel auf diesem Gebiet entstehen“, sagte Glaeske.

Der BPI-Landesverband Hessen, der das Modellvorhaben initiierte und trägt, will insbesondere einer „pau- schalen Verunglimpfung“ der Verord- nung von Arzneimitteln der besonde-

ren Therapierichtungen entgegentre- ten. „83 Prozent der Patienten wollen diese Präparate“, betonte Dr. Bernd Wegener, Vorsitzender des BPI-Lan- desverbandes Hessen.

Aufgrund der oftmals „genialen“

Wirkstoffkombinationen der pflanzli- chen Arzneimittel plädierte Prof. Dr.

Volker Fintelmann, ehemaliger ärztli- cher Direktor des Rot-Kreuz-Kran- kenhauses Rissen/Hamburg, für ein Umdenken in der Medizin: „Zur Prävention und in der Frühphase ei- ner Krankheit sind alternative Medi- kamente den herkömmlichen Arznei- mitteln oftmals überlegen. Wegen der guten Verträglichkeit sind sie beson- ders gut zur Behandlung von Kindern geeignet“, sagte Fintelmann.

Verhandlungen mit KVen

Der „Modellversuch zur Förde- rung der Verordnung von pflanzlichen Arzneimitteln, Homöopathika und anthroposophischen Arzneimitteln gemäß SGB V“ soll zum 1. Januar 2000 gestartet werden. Zur Zeit lau- fen Gespräche mit mehreren KVen, in denen der therapeutische und ökono- mische Wert der Medikamente gete- stet werden soll, die Barmer und BPI nach gemeinsam entwickelten Stan- dards ausgewählt haben. Die Kosten für das Modellvorhaben werden sich nach Auskunft von BPI und Barmer auf rund 100 000 DM belaufen, wenn sich wie erwartet 100 Ärzte und 500 Patienten an der Aktion beteiligen.

Mit alternativen Arzneimitteln wird in Deutschland jährlich ein Umsatz von 2,1 Milliarden DM erzielt; das sind sieben Prozent der Arzneimittel- ausgaben. Jens Flintrop

D

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Deshalb ist es auch folge- richtig, über die 68er-Regelung für Ärzte und Zahnärzte neu nachzu- denken.. Wir werden Ihnen deshalb gemeinsam mit den Koalitionsfrak- tionen

Der DOXS-Vorsitzen- de Popert wiederum ist davon über- zeugt, dass ein MVZ allein oh- nehin keine Lösung für eine wohn- ortnahe medizinische Versorgung ist, selbst dann nicht,

Oder, was sollen wir mit all den Patienten tun, die am Sonntag mit ambulan- tem Überweisungsschein zum Kin- derarzt ins Krankenhaus geschickt werden, obwohl doch jeder Arzt

Für sie und die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) kommt erschwerend hinzu, dass sie weiterhin als Vertragspartner der integrierten oder auch haus- arztzentrierten

Für Köhler steht außer Fra- ge, dass MVZ oder große Gemein- schaftspraxen, Ärztehäuser und Koope- rationen zwischen niedergelassenen Ärz- ten und Krankenhäusern künftig in

Hat ein Kontakt im Notfalldienst stattgefunden und der Patient war damit einver- standen, sind die ärztlichen Maßnahmen in der elektronischen Patientenakte vermerkt, und der

So können die ambulanten Opera- teure in Hessen ihre Leistungen nicht mehr kostendeckend erbringen.. Viele Fachärzte hatten schon im Jahr 2003 be- klagt, dass sie 20 Prozent

Es sei besser, erklärte Zöller, die versicherungsfremden Leistungen aus- zugliedern, die Prävention stärker zu fördern und für den Fall, dass dies im- mer noch nicht reiche, auch