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Archiv "Ambulante Kodierrichtlinien: Unterstützung zum Start" (17.12.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 50

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17. Dezember 2010 A 2487 AMBULANTE KODIERRICHTLINIEN

Unterstützung zum Start

Von 2011 an gelten für ambulant tätige Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten die Ambulanten Kodierrichtlinien, allerdings mit einer halbjährigen Übergangsphase.

Die KBV setzt darauf, dass vielfältige Infoangebote das Verständnis fördern.

V

iele Vertragsärzte und -psy- chotherapeuten finden es pro- blematisch, dass sie sich regelmä- ßig zum Jahreswechsel auf neue Rahmenbedingungen einstellen müs- sen, sei es bei der Fortbildung, beim Honorar oder bei der Qualitätssiche- rung. Auch in diesem Jahr stehen am Ende Veränderungen an: Von 1. Januar 2011 an gelten die Ambu- lanten Kodierrichtlinien (AKR), ein Leitfaden zum besseren Verschlüs- seln von Diagnosen.

Allerdings haben sich die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen auf eine halb- jährige Übergangsfrist verständigt,

so dass Vertragsärzte und -psycho- therapeuten im ersten Halbjahr 2011 selbst festlegen können, wann sie einsteigen wollen. In den zu- rückliegenden Wochen haben zahl- reiche Kassenärztliche Vereinigun- gen (KVen) zudem Schulungen an- geboten.

Darüber hinaus hat die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung eine Broschüre herausgegeben, die einer

Teilauflage dieser Ausgabe beiliegt und zudem neben zahlreichen wei- teren Detailinformationen auf der Homepage der KBV zu finden ist (www.kbv.de). Sie enthält allge- meine Hinweise zum neuen Regel- werk, zahlreiche Servicetipps und Hilfen für die Praxen, die die AKR anwenden müssen. Das Deutsche Ärzteblatt plant zusätzlich ein Fort- bildungsangebot.

„Nur mit einer möglichst detail- lierten Kodierung lässt sich die Morbidität der Versicherten verläss- lich darstellen. Sie ist die unver- zichtbare Grundlage für die Ver- handlungen mit den Krankenkas- sen, um die morbiditäts - bedingte Gesamtvergütung ab 2013 weiterentwickeln zu können“, hatte der KBV- Vorstandsvorsitzende, Dr.

med. Andreas Köhler, kürzlich betont (siehe auch Interview in diesem Heft).

„Die Ambulanten Kodier- richtlinien sind damit ba- res Geld wert.“

Die Kodierrichtlinien haben jedoch nach wie vor zahlreiche Kritiker. Vor al- lem der erhebliche büro- kratische Aufwand wird gegen die AKR angeführt, zuletzt auf der Vertreterver- sammlung (VV) der KBV Anfang Dezember in Ber- lin (DÄ, Heft 49/2010).

Trotz des Widerstands im Vorfeld, unter anderem vonseiten des Deut- schen Hausärzteverbands und zahl- reicher KV-Vertreterversammlun- gen, votierte die VV mehrheitlich am Ende aber doch nicht für eine Aussetzung oder Verschiebung.

So betonte der Vorstandsvorsit- zende der KV Sachsen-Anhalt, Dr.

med. Burkhard John, die AKR sei- en ein notwendiges Instrument an-

gesichts der honorarpolitischen Ziele, die man sich gesetzt habe.

Dr. med. Angelika Haus, Delegier- te der KV Nordrhein, sagte, man wolle doch zeigen, was man im Bereich der ambulanten Versor- gung könne: „Deshalb kommt man an einer präzisen Kodierung nicht vorbei.“

Die Kodierrichtlinien sollen da- zu beitragen, dass Diagnosen besser als zuvor verschlüsselt werden. Sie erläutern die teilweise schwer ver- ständlichen Vorgaben der ICD-10- GM und engen Interpretationsspiel- räume ein. Das Regelwerk besteht aus einem allgemeinen und einem speziellen Teil. Im allgemeinen Teil werden die Basisregeln des Ver- schlüsselns erläutert, beispielswei- se, was unter einer Behandlungs - diagnose zu verstehen ist oder wie ein akuter Krankheitszustand im Ge- gensatz zu einem „Zustand nach“

zu verschlüsseln ist.

Die speziellen Kodierrichtlinien umfassen unter anderem Vorgaben für die Verschlüsselung einzelner Krankheiten oder Behandlungssi- tuationen sowie Plausibilitätskrite- rien für bestimmte Verfahren oder Befunde. So darf beispielsweise eine Schizophrenie nur dann als ge- sichert kodiert werden, wenn ein Psychiater, Neurologe oder Psycho- therapeut die Diagnose bestätigt hat oder den Patienten mitbehandelt.

In der Broschüre gibt es zudem Tipps, wie man sich die neuen Richtlinien am besten aneignet. Au- ßerdem berichtet der Münchener Dermatologe Dr. med. Sebastian Biltz über seine Kodiererfahrungen.

Biltz gehört zu den bayerischen Ärzten und Psychotherapeuten, die die AKR im dritten Quartal getestet haben (weiterer Erfahrungsbericht

in diesem Heft). ■

Sabine Rieser Die Informations-

broschüre liegt einer Teilauflage dieser Ausgabe bei.

Sie kann darüber hinaus von der Homepage der KBV heruntergeladen werden (www.kbv.

de).

P O L I T I K

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