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Archiv "Ambulante Kodierrichtlinien: Nicht alle Praxen sollen kodieren" (15.04.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 15

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15. April 2011 A 817 Am 9. Mai wird sich der Petitionsausschuss des

Bundestages in öffentlicher Sitzung mit den Am- bulanten Kodierrichtlinien (AKR) beschäftigen. Der Petent, Dr. med. Dipl.-Psych. Tobias Neuhauser, wird dann Gelegenheit haben, seine Forderung nach einem Stopp der AKR vor dem Gremium zu begründen. Nach Ansicht des Hausarztes aus dem baden-württembergischen Müllheim taugen die ICD-gestützten Kodierrichtlinien nicht zur Er-

fassung der Morbidität. „Die AKR zwingen mich, administrative Schablonen zu bedienen, die mit der Realität eines Basisversorgers nichts zu tun haben. Dieser bürokratische Unfug kostet mich enorm viel Zeit, die den Patienten fehlt“, hatte er gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt erklärt.

Neuhausers Petition ist mit circa 250 000 Unter- zeichnern die zweiterfolgreichste in der Geschich- te des Ausschusses.

ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG

AMBULANTE KODIERRICHTLINIEN

Nicht alle Praxen sollen kodieren

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung will die

Diagnoseverschlüsselung auf einen repräsentativen Querschnitt von Praxen beschränken und deren Einführungsphase bis zum 31. Dezember verlängern.

K

aum ein Thema ist bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten so umstritten wie die Einführung der Ambulanten Ko- dierrichtlinien (AKR). Entsprechend lang und heftig verlief die Dis - kussion darüber bei der nichtöf - fentlichen Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 7. und 8. April in Berlin, wie Teilnehmer berichteten. Das Gremium sprach sich schließlich dafür aus, die Einführungsphase der AKR bis zum 31. Dezember zu ver- längern. Dabei soll sich die Verlän- gerung nicht negativ auf das Hono- rarvolumen im Jahr 2014 auswir- ken. Zugleich forderten die Reprä- sentanten der Vertragsärzte, dass von 2012 an lediglich ein repräsen- tativer Querschnitt von Arztpraxen Diagnosen verschlüsselt und dafür gesondert vergütet wird. Diese For- derung ist neu und offenbar den Kri- tikern der AKR geschuldet. Denn bereits im Vorfeld der Vertreterver- sammlung hatte sich der Deutsche Hausärzteverband in einem Rund- schreiben gegen die flächendecken- de Diagnoseverschlüsselung ausge- sprochen und stattdessen repräsen- tative Stichproben gefordert.

Eigene Kodes für Hausärzte

Zu dem Beschluss der Vertreter - versammlung sagte der KBV-Vor- standsvorsitzende, Dr. med. Andre- as Köhler: „In den Eckpunkten zum Versorgungsgesetz spricht die Re- gierungskoalition von leicht hand- habbaren und einfacher umsetzba- ren Kodierrichtlinien. Diese Aussa- ge wird von uns begrüßt, und vor diesem Hintergrund fordern wir die Begrenzung auf einen repräsentati- ven Querschnitt.“ Die KBV werde außerdem ihre Bemühungen fort- setzen, die AKR zu vereinfachen und praxistauglicher zu machen.

Erleichterungen soll es insbesonde- re für Hausärzte geben. Sie erhalten der KBV zufolge einen eigenen Diagnosenkatalog, der bereits zum 1. Juli in die Praxisverwaltungssoft- ware integriert wird. Das Verzeich- nis auf Basis der ICD-10 enthalte ausschließlich Kodes, die in der Hausarztpraxis relevant seien.

Die Krankenkassen müssen den Beschlüssen der Vertreterversamm- lung zustimmen, damit diese um - gesetzt werden können. Der Spit- zenverband der gesetzlichen Kran- kenversicherung hatte der Verlän- gerung der Übergangsfrist für die Einführung der AKR, wie sie Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler bereits im Februar vorge- schlagen hatte, bislang nur zustim- men wollen, wenn auch im Jahr 2014 die Morbidität der Versicherten bei der Berechnung der Honorar- steigerung unberücksichtigt bleibt.

Die Kassen hatten diese Forderung mit der schlechteren Diagnosequa- lität begründet. Würden die AKR nicht angewendet, so die Argumen- tation, könne sich auch die Qualität der Dokumentation der ambulanten Diagnosen nach der ICD-10 nicht verbessern. Nach Berechnungen der KBV hätte das für die Ärzte einen Honorarverlust von jährlich 400 bis 600 Millionen Euro bedeu-

tet. Inzwischen haben die Kranken- kassen jedoch die Forderung der KBV akzeptiert, dass die Verlänge- rung der Einführungsphase keine unmittelbaren Folgen für die Ver - änderungsrate der morbiditätsspe - zifischen Gesamtvergütung im Jahr 2014 haben soll.

Wie reagieren die Kassen?

Der Hartmannbund hat den Be- schluss der KBV-Vertreterver- sammlung begrüßt. Nun komme es darauf an, die gewonnene Zeit zu nutzen, um die Ambulanten Kodier- richtlinien praxistauglich zu gestal- ten, sagte dessen Vorsitzender, Dr.

med. Kuno Winn. „Mit Spannung abzuwarten“ bleibe jedoch, inwie- weit der Gesetzgeber und die Kran- kenkassen dem Beschluss der Ver- treterversammlung folgten, nur re- präsentativ ausgewählte Ärzte zur Kodierung zu verpflichten, um die Morbidität zu ermitteln. Winn be- tonte, der Hartmannbund erkenne grundsätzlich die Notwendigkeit ei- ner sauberen Kodierung ärztlicher Diagnosen. Die bisher vorliegenden AKR stellten jedoch Anforderun- gen, die weder der Relevanz bei Be- handlungen noch der Realität des ärztlichen Arbeitsalltags gerecht

würden. ■

Heike Korzilius

P O L I T I K

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