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Archiv "Ambulante Kodierrichtlinien: Die Kritik reißt nicht ab" (18.02.2011)

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A 308 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 7

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18. Februar 2011

AMBULANTE KODIERRICHTLINIEN

Die Kritik reißt nicht ab

Ein Arzt aus Baden-Württemberg versucht, die Umsetzung der neuen Richtlinien zur Diagnosenverschlüsselung per Bundestagspetition zu stoppen. Derweil zeichnen sich erste Lösungen für die Kodierprobleme der Hausärzte ab.

S

toppen Sie die Ambulanten Kodierrichtlinien“, lautet der Appell von Dr. med. Tobias Neu- hauser an die Mitglieder des Deut- schen Bundestags. Die Umsetzung führe zu einer großen zeitlichen Be- lastung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, ohne die Pa- tientenversorgung zu verbessern.

Der Petition des Hausarztes aus Ba- den-Württemberg müssen sich bis zum 15. Februar (nach Redaktions- schluss dieser Ausgabe) 50 000 Menschen anschließen, damit sich die Gremien des Bundestages mit dem Anliegen befassen. Nach An- gaben des Deutschen Hausärztever- bandes wurde diese Zahl bereits vor Ablauf der Frist übertroffen. Deren

Bundesvorsitzender Ulrich Wei- geldt hält das für „ein überdeutli- ches Zeichen gegen den Bürokratie- wahnsinn der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)“.

Die Ambulanten Kodierrichtlini- en (AKR) sind am 1. Januar in Kraft getreten, von Juli an müssen die nie- dergelassenen Ärzte und Psycholo- gischen Psychotherapeuten sie ver- bindlich anwenden. Nach dem Wil- len des Gesetzgebers soll das Regel- werk es den Ärzten erleichtern, Dia- gnosen auf Basis der ICD-10 ein- heitlich und korrekt zu verschlüs- seln. Doch bei diesen war das Pro- jekt von Anfang an umstritten.

Tatsächlich hatte eine Testphase im dritten Quartal 2010 in Bayern gezeigt, dass sich mit den ICD- 10-Kodes die hausärztliche Tätig- keit nicht angemessen abbilden lässt. Die KBV versprach, hier Ab- hilfe zu schaffen. Inzwischen wurde ein Katalog erarbeitet, der die für die

hausärztliche Versorgung relevanten Schlüsselnummern enthält. Dabei wurden die Kodes des allgemein- ärztlichen Klassifikationssystems ICPC in ICD-Kodes übersetzt. Vom 1. Juli an soll der Thesaurus – ange- passt an die Erfahrungen aus dem zweiten Quartal – in die Praxisver- waltungssysteme integriert werden.

Denn für die KBV steht bei aller Kritik außer Frage, dass der Weg zu einer angemessenen Honorierung ärztlicher Leistungen über die kor- rekte Verschlüsselung der Diagno- sen führt. „Wenn wir dauerhaft kon- kurrenzfähig sein wollen, auch ge- genüber dem stationären Bereich, wenn wir die herausgehobene Stel- lung der ambulanten Versorgung

belegen wollen, dann gibt es keine Alternative“, sagt deren Vorstands- vorsitzender Dr. med. Andreas Köhler. Denn nur mit einer mög- lichst detaillierten Kodierung lasse sich die Morbidität der Versicherten verlässlich darstellen. Sie sei die unverzichtbare Grundlage für die Verhandlungen mit den Kranken- kassen, um die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung von 2013 an wei- terentwickeln zu können. Zu die- sem Grundsatz habe sich im Übri- gen auch die KBV-Vertreterver- sammlung bekannt und sich – mit Auflagen – für die Einführung des Regelwerks ausgesprochen.

Köhler befürchtet Nachteile für die künftige Honorarentwicklung, falls der Gesetzgeber – im Sinne der Petenten – die AKR aussetzt.

„Die Politik könnte die Messung der Krankheitslast neuen Regeln unterwerfen und beispielsweise nur noch Alter und Geschlecht betrach-

ten“, warnt der KBV-Chef. „Im schlimmsten Fall würde die Ent- wicklung der ärztlichen Honorare wieder an die Grundlohnsumme ge- koppelt.“ Die KBV-Vertreterver- sammlung wird sich voraussicht- lich am 11. März erneut mit den AKR befassen. „Aber wir müssen die Diskussion dringend versachli- chen“, appelliert Köhler an die Kol- legen aus den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Denn auch dort regt sich Widerstand.

Anfang Februar forderten die KVen in Bayern und Niedersachsen ebenso wie die Ärztekammer Nord- rhein ihre Mitglieder auf, die Bun- destagspetition zu unterstützen.

„Wir rufen nicht zum Boykott auf“, betonte der stellvertretende Vor- standsvorsitzende der KV Nieder- sachsen, Dr. med. Jörg Berling.

„Die Kodierrichtlinien sind gesetz- liche Pflicht. Sie müssen befolgt werden. Aber natürlich können wir uns an den Gesetzgeber wenden mit der dringenden Bitte, sein Handeln zu überprüfen.“ Zwar räumte der KV-Vorstand ein, dass es auch sein Anliegen sei, dass dem ambulanten Sektor künftig durch die exakte Erfassung der Mor- bidität die erforderlichen Vergütungsanteile zuflös- sen. Dafür müsse aber im Detail geklärt werden, welche Be- deutung die Kodierrichtlinien für die Vergütung hätten und ob es Al- ternativen gebe.

Ähnlich argumentierte die Ärzte- kammer Nordrhein. Zwar ist auch nach ihrer Auffassung gegen eine Verteilung finanzieller Mittel auf- grund nachgewiesener Morbidität nichts einzuwenden. Die vorgese- hene Kodiertiefe in fünfstelligen ICD-10-Diagnosen bedeute jedoch einen hohen Zeitaufwand, ohne dass für die Verteilung der Finanz- mittel bedeutsame zusätzliche In- formationen gewonnen würden.

Der Erste stellvertretende Vorsit- zende der KV Bayerns, Dr. med. Pe- dro Schmelz, erklärte, die mit der Einführung der AKR verbundene Bürokratie lasse die Arbeitsbelas- tung der niedergelassenen Ärzte massiv steigen – „und das ohne ir- gendeinen finanziellen Ausgleich“. ■ Heike Korzilius

Die Kodierung ist unverzichtbare Grundlage für Verhandlungen mit den Krankenkassen.

Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV

P O L I T I K

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