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Archiv "Paragraph 218: Arztinnenbund zur Normenkontrollklage" (14.02.1991)

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Nordrhein - Westfalen

1.188

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49

I Ausgaben für das Krankenhauswesen der Bundesländer - West

Bayern

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Hamburg

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heinland Pfalz

Hessen

Niedersachsen

Geschäftsjahr 1990

Quelle:

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Die Krankenhäuser in den alten Bundesländern erhielten 1990 mehr als fünf Milliarden DM von ihren Landesregierungen. In den mei- sten Fällen wurde die Höhe der Fördermittel gegenüber dem Vor- jahr aufgestockt, besonders stark in Hamburg ( + 18,7 Prozent).

Ausgabenkürzungen nahmen Baden-Württemberg und Rheinland- Pfalz ( — 12 Prozent) vor. Bayern und das Saarland blieben beim Vorjahresstand. Für Berlin ist ein Vergleich mit früheren Jahren man- gels Zahlenmaterials nicht möglich. Die Fördermittel verteilen sich unterschiedlich auf die Trägergruppen der Krankenhäuser. Bayern zum Beispiel fördert überwiegend kommunale Träger, Nordrhein- Westfalen die freigemeinnützigen (Anteil an allen Krankenhäusern in NRW: ca. 60 Prozent), während in Rheinland-Pfalz und Baden- Württemberg private Träger stärker berücksichtigt werden

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Millionen DM DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Aus Bund und Ländern

Risikofaktoren:

ZI-Merkblätter für Patienten

KÖLN. Im Rahmen eines von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Ersatzkassenverbänden in Auftrag gegebenen Modell- versuchs „Gesundheitsbera- tung durch Ärzte" hat das Zentralinstitut für die kassen- ärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI), Köln, verschiedene Merkblätter für Patienten entwickelt, die sich auf Herz- Kreislauf-Risikofaktoren (Rauchen, Übergewicht, Be- wegungsmangel, leichter Bluthochdruck, falsch verar- beiteter Streß) beziehen. Die Merkblätter enthalten prakti- sche Tips und Anleitungen für einen gesünderen Lebens- stil und zur Früherkennung von Risikofaktoren.

Die Merkblätter sind zum Selbstkostenpreis von 10 DM pro 100 Stück (Mindestab- nahme 50 Stück) zu beziehen beim: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, Regine Siric, Herbert-Lewin- Straße 5, W-5000 Köln 41, Tel. 02 21/40 05-1 23. WZ

Qualitätssicherung:

Einbeziehung

der „Trockenchemie"

KÖLN. Die rechtswirksa- me Umsetzung der Qualitäts- sicherungs-Richtlinien, die um den Bereich „Trocken- chemie" erweitert worden sind, wird nach Angaben der Bundesärztekammer noch ei- nige Zeit in Anspruch neh- men. Es sei zunächst notwen- dig, die Eichordnung zu än- dern, in der bislang die Betei- ligung an der Qualitätssiche- rung im Bereich Trockenche- mie durch eine Ausnahmebe- stimmung suspendiert war.

Darüber hinaus muß noch das vorgeschriebene EG-No- tifizierungsverfahren abge- wickelt werden. Sobald diese Verfahren abgeschlossen

sind, werden die ergänzten

„Richtlinien der Bundesärz- tekammer zur Qualitätssiche- rung in medizinischen Labo- ratorien" bekanntgegeben.

Ende vergangenen Jahres hatte der Vorstand der Bun- desärztekammer dem Kon- zept zur Einbeziehung von Analysensystemen mit träger- gebundenen Reagenzien („Trockenchemie") in die Qualitätssicherungs-Richtli- nien zugestimmt. Diese Er- gänzung der Richtlinie war in den Fachgremien der Bun- desärztekammer in einem langwierigen Abstimmungs- prozeß mit der Industrie, der Kassenärztlichen Bundesver- einigung, den Anwendern, den Eichbehörden, dem für das Eichwesen zuständigen Bundesministerium für Wirt- schaft und der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt erarbeitet worden. Die Bun- desärztekammer hat damit ei- nem Ende 1989 vom Bundes- ministerium für Wirtschaft erteilten Auftrag Rechnung getragen. EB

Paragraph 218:

Arztinnenbund zur Normenkontrollklage

MÜNCHEN. Die Baye- rische Staatsregierung hat im vergangenen Jahr beim Bun- desverfassungsgericht Nor- menkontrollklage gegen das Beratungsverfahren beim Schwangerschaftskonflikt und gegen das Verfahren der Indikationsfeststellung durch Ärzte oder Ärztinnen erho- ben. Gegenstand der Klage war außerdem die Finanzie- rung einer nach geltendem Recht vorgenommenen „Ab- treibung auf Krankenschein".

Der Deutsche Ärztinnen- bund wurde vom BVerfG zu einer Stellungnahme aufge- fordert und schloß sich der Meinung der Bundesärzte- kammer an, daß die von Bay- ern beabsichtigte Verschär- fung der Strafbestimmungen nicht dem besseren Schutz ungeborenen Lebens dient.

Während sich die Bundesärz- tekammer am derzeit gelten-

den Recht orientiert, beurtei- len die Ärztinnen die derzei- tigen Regelungen nach Para- graph 218 als nicht ausrei- chend für die Situation unge- wollt schwanger gewordener Frauen (dazu DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 3/1991, Rubrik „Seite eins"). WZ

Ärztekammer Hessen gegen „Gebietsarzt für Geriatrie"

FRANKFURT. Im Hin- blick auf das von Multimorbi- dität gekennzeichnete „geria- trische" Krankheitsbild spricht sich das Präsidium der Landesärztekammer Hessen für die Entwicklung von ger- iatrischen Stationen an Kran- kenhäusern der Akutversor- gung aus. Das ermögliche zum einen, daß diagnostische und therapeutische Lei- stungsspektren der vorhande- nen klinischen Gebiete ohne finanziellen Mehraufwand genutzt werden können, zum anderen werde damit einer möglichen Ausgrenzung der Geriatrie aus dem klinischen Gesamtzusammenhang be- gegnet.

Die Landesärztekammer hält zum gegenwärtigen Zeit- punkt eine Verselbständi- gung der Geriatrie und Ge- rontologie und somit auch ei- ne entsprechende Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbe- zeichnung in der Weiterbil- dungsordnung nicht für erfor- derlich. EB

Hochschulstudium in Italien

GÖTTINGEN. Das zu- nehmende Interesse an ei- nem Universitätsstudium in Italien (insbesondere auch für das Fach Medizin) hat das Centro Culturale „Italkon- takt" veranlaßt, eine Informa- tionsbroschüre für ausländi- sche Studienbewerber her- auszugeben. Sie kann unent- geltlich angefordert werden bei: Centro Culturale „Ital- kontakt", Am Brachfelde 14, W-3400 Göttingen. WZ A-450 (22) Dt. Ärztebl. 88, Heft 7, 14. Februar 1991

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