Verzeichnis der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen
Dienstauflage der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung 32. Ausgabe, Stand 1.4.1991, 320 Seiten, broschiert,
DM 42,— (Abonnementpreis DM 34,—) ISBN 3-7691-5851-2
Das Verzeichnis enthält die Namen, Anschriften und abrech- nungstechnischen Kennzeichnungen aller Träger der gesetzli- chen Krankenversicherung in Deutschland. Außerdem sind die Anschriften der Kassenärztlichen Vereinigungen, ihrer Bezirks- und Abrechnungsstellen sowie die Bundes- und Lan- desverbände der Krankenkassen aufgeführt. Niedergelassene Ärzte mit EDV-gestützter Kassenabrechnung benötigen die Verkehrnummern der für sie relevanten Kostenträger. Das ist auch der Grund, warum dieses und das nachfolgende Ver- zeichnis, die zweimal jährlich erscheinen, auch zum Fortset- zungsbezug angeboten werden.
Verzeichnis Besondere Kostenträger im Abrechnungsverkehr mit
Kassenärztlichen Vereinigungen
Dienstauflage der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung 31. Ausgabe, Stand 1.4.1991 220 Seiten, broschiert,
DM 42,— (Abonnementpreis DM 34,—) ISBN 3-7691-5852-0
Das Verzeichnis enthält die Namen, Anschriften und abrech- nungstechnischen Kennzeichnungen aller besonderen Lei- stungsträger (Sozialhilfeträger, Post-/Bundesbahnbeamten, Bundesgrenzschutz/Bundeswehr, Polizeidienststellen, Feuer- wehr usw.) im Abrechnungsverkehr mit Kassenärztlichen Ver- einigungen.
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und unser ärztliches und soziales Engagement einset- zen, um den durch eine Schwangerschaft in Not oder gar Verzweiflung geratenen Frauen zu helfen. Wir kön- nen ihnen aber nicht helfen, indem wir ihre Kinder töten.
Dr. Paul Emschermann, Virchowstraße 155, W-4300 Essen
Schizophrenie des Denkens
Es fehlt der Hinweis auf die von den Krankenkassen klaglos – darin bestätigt von unseren Gerichten – über- nommenen Kosten für die
„straffreie" Abtreibung nach
§ 218, dagegen Ablehnung der Kostenübernahme der Vorbeugung, zum Beispiel
„Pille" und Kondom (AIDS- Prophylaxe). Kollegen aus der ehemaligen DDR benut- zen gern den Ausdruck
„Schwangerschaftsunterbre- chung", als könnte man da- nach die Schwangerschaft fröhlich fortsetzen. Die Schi- zophrenie unseres Denkens ist uns nicht klar. An die ethisch-moralischen Proble- me der ausführenden Ärzte denkt ohnehin kaum jemand.
Dabei verpflichtet uns immer noch der in der Berufsord- nung und in der Deklaration von Genf (1949) enthaltene Hippokratische Eid: „Ich werde das menschliche Leben bedingungslos achten, von der Empfängnis an".
Dr. med. Lothar Schute, Südring 56, W-6453 Seligen- stadt
Entbehrliche Diskussion
Wegen der wohl schon nach Tonnen zu messenden Papiermengen, die in der letzten Zeit zu diesem Thema beschrieben wurden, muß ich doch an das Bibelwort den- ken: Deine Rede soll sein „ja, ja – nein, nein – alles darüber ist von Übel", und ich habe mir die derzeit gültige Fas- sung des StGB, Ausgabe 1991, gekauft, um diese ge- waltigen Turbulenzen viel- leicht doch zu verstehen.
Ich muß Ihnen schlicht sa- gen: ich verstehe sie nicht, denn die Formulierung insbe- sondere von Paragraph 218 a (2) Abs. 3 erlaubt einen völlig hinreichenden Spielraum für die ganz individuellen Gege- benheiten sowohl der Schwangeren als auch ihres Arztes.
Es ergibt sich, daß eine Lockerung im Sinne derzeiti- ger politischer Kräfte vor al- lem die Staatskasse entlastet, denn die Zumutbarkeit einer Schwangerschaft ist oft eben doch an die finanzielle Si- cherheit gebunden. Es kommt mir sehr heuchlerisch vor, bei einer Pflichtberatung alles mögliche in Aussicht zu stel- len, was dann mit der ge- fürchteten Mühe von den Ämtern erkämpft werden muß und eben doch auf ein Leben zweiter, wenn nicht ge- ringerer, Klasse hinausläuft, um damit die grundsätzliche Möglichkeit zur Abtreibung in den ersten drei Monaten als „gesetzliche Novität"
durchzusetzen: Die Pflicht, unzumutbare Hindernisse der Schwangerschaft auszuräu- men, hat die Gesellschaft nach dem derzeitigen Para- graph 218 viel unaussweichli- cher, und die angemessene gesetzgeberische Aufgabe ist die Definition dessen, was unzumutbar ist – statt den Weg des geringsten Wider- stands zu eröffnen.
Bevölkerungspolitisch paßt die geplante Liberalisie- rung überhaupt nicht mit Blick auf die immer kopflasti- ger werdende Alterspyrami- de, wirtschaftspolitisch auch überhaupt nicht bei täglich steigender Produktionsintelli- genz: für wen denn eigent- lich?
Ich vermisse auch Befra- gungen von tatsächlichen Müttern, welche wünchen, ihr Kind nicht geboren zu haben.
Das dürfte eine wirklich ver- schwindende Minderheit sein. Hingegen sind gerade in den ersten Monaten Gemüts- störungen häufig – es ist für die Mutter allein die denkbar ungünstigste Zeit zu entschei- den, ob sie ein Stück von sich selbst umbringen soll.
Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. DA 24/91 (033a) A-2132 (8) Dt. Ärztebl. 88, Heft 24, 13. Juni 1991
Die Regelkreise der Lebensführung
Gesundheitsbildung in Theorie und Praxis Von H. Schipperges, G. Vescovi, B. Geue und J. Schlemmer
1988, 212 Seiten, gebunden, DM 38,— ISBN 3-7691-0147-2
„Gesundheitsbildung, Gesundheitsplanung und Ge- sundheitspolitik sind gesellschaftspolitische Themen von zunehmender Bedeutung. ... In den sechs eng mit- einander verflochtenen Regelkreisen spielen sich Le- bensleistung und Lebensbelastung ab. Hier soll sich Gesundheit als ständiger Anpassungsprozeß vollziehen.
... Es wird Zeit, daß die Gesundheit die gleiche Bedeu- tung in der Medizin erhält wie die Krankheit. Dafür ist das Buch eine vorzügliche Hilfe zur Selbsthilfe, aber auch wichtig für alle, die mit Gesundheitserziehung be-
traut sind." Wolfgang Cyran,
Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 6. 9. 88
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Somit entpuppt sich die Diskussion in der jetzigen Richtung als entbehrlich wie die Masse an Politik über- haupt, die offenbar am Para- graph 218 vor allem Probleme in den eigenen Reihen besei- tigen sowie ihre Existenzbe- rechtigung nachweisen will.
Es wäre besser, wenn diese Politikerpaare die schier end- lose Diskussionswut vermin- derten, indem sie sich der Er- ziehung ihrer nicht abgetrie- benen Kinder widmeten. Die Verkleinerung des Bonner Apparates würde schon gleich das Geld dafür bereit- stellen.
Dr. H. G. Vogelsang, Ley- delstraße 35, W-4150 Krefeld
Selbstbeherrschung ist gefordert
Streichung des Paragra- phen 218 wird gefordert und von „Entkriminalisierung"
gesprochen. Nun frage ich mich, ob damit wirklich ge- meint sein soll, daß fortan das Beenden des Lebens des Kin- des — des noch ungeborenen Kindes — nicht mehr als Un- recht, als falsch gelten oder angesehen werden soll?
Immer mehr bin ich davon überzeugt, daß hier Achtung geboten ist: wir sind dabei, die Dinge nicht mehr beim Namen zu nennen und der Wahrheit — der Tatsache, daß es sich bei einer Abtreibung um Töten menschlichen Le- bens handelt — nicht mehr ins Auge zu sehen. Auch nach Streichung des Paragraphen 218 oder Umbenennung bleibt der Schwangerschafts- abbruch Tötung des ungebo- renen, menschlichen Lebens
— diese Realität ändert sich nicht allein dadurch, daß wir sie nicht wahrhaben wollen.
Das Beibehalten des Para- graphen wird wohl von nie- mandem deswegen befürwor- tet, weil es ihm auf die Be- strafung als solche, auf das
„Ertappen einer Kriminali- tät" ankommt, sondern viel- mehr, um das Leben des Un- geborenen zu erhalten, zu schützen, worauf es in menschlicher Gesellschaft ein A-2134 (10) Dt. Ärztebl. 88,
Recht hat, das es selbst leider nur nicht verteidigen kann.
Rein gefühlsmäßig kann wohl auch jeder dieser Verteidiger des Ungeborenen die mögli- cherweise sehr schwierige Si- tuation der Mutter verstehen
— aber allein die Intention und noch so „gutgemeinte"
Motive reichen nicht aus, um die Tötung des Embryos zu rechtfertigen (denn darum handelt es sich nun einmal bei dieser Handlung zuerst).
Um so mehr sind aller- dings die immer wieder in der aktuellen Gesetzgebungs- diskussion vorgeschlagenen Punkte zu unterstützen wie gesellschaftspolitische Ver- besserungen durch Kinderbe- treuung, familiengerechte Ar- beitszeiten, Mieterschutz u. a. Allerdings scheint mir diese Maßnahme sicher nicht ausreichend, um die Abtrei- bungszahl wirklich zu senken.
Hierzu möchte ich einen an- deren genannten Punkt als wesentlich unterstreichen:
„Erziehung zur partner- schaftlichen Verantwortung für sich selbst, für geborene und ungeborene Kinder" so- wie „tolerante und sensible Haltungen, die eine gegensei- tige Achtung . . . in der Part- nerschaft ermöglichen". Be- gegnen sich Personen wirk- lich in Achtung und Ver- ständnis füreinander — das mindeste, das man von einer
„Partnerschaft" erwarten kann —, so dürfte es zu einer erheblichen Senkung der Ab- treibungszahlen kommen.
Hier nun möchte ich zum Selbstbestimmungsrecht der Frau kommen. Selbstbestim- mung (und Selbstbeherr- schung) ist im richtigen (und nicht verspäteten) Moment zu fordern. Erst durch ihr Verhalten bringt sie sich ja in die „Befindlichkeit", die nun zum Argument für eine Ab- treibung werden soll. Ent- schuldigen Sie den Vergleich, aber auch im Essen und Trin- ken bestimmt jeder selbst das Maß, das für ihn richtig ist — unabhängig von Umgebung und Gelegenheit.
Dr. med. Birgitta Stübben, Viale Bruno Buozzi 1, I 00040 Rom-Castelgf., Italien Heft 24, 13. Juni 1991