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Archiv "IPPNW: Die Dinge beim Namen nennen" (26.03.1987)

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Zusammensetzung: 1 Kautablette enthält: Natriummonofluor- phosphat 38 mg, Calciumgluconat 1 H2O 500 mg, Calciumcitrat 4 H2O 500 mg. Anwendungsgebiete: Primäre Osteoporosen und Steroid-Osteoporose. Gegenanzeigen: Wachstumsalter, Schwangerschaft und Stillzeit. Bei schweren Nierenfunktions- störungen muß die Dosierung individuell angepaßt werden.

Nebenwirkungen: Selten können Gelenkschmerzen sowie Magen- und Darmunverträglichkeiten auftreten.

Opfermann Arzneimittel GmbH, Robert-Koch-Straße 2, 5276 Wiehl.

Dosierung: 3mal 1 bis 2 Kautabletten zu den Mahlzeiten. Darreichungsform, Packungsgrößen und Preise:

OP mit 100 Kautabletten (N 3) DM 41,60, OP mit 300 Kautabletten DM 102,60.

Stand:

Aug.

86 nen Ärzte-Mitglieder der

IPPNW — nur gegen das trü- gerische Versprechen sind, in einem Atomkrieg könnten Ärzte nach den „Vorschrif- ten des Katastrophenschutzes und Zivilschutzes" über- haupt noch wirksam helfen.

Darum sei zum xten Male wiederholt: die IPPNW war und ist nicht gegen Katastro- phenschutzvorbereitung, so- fern die Katastrophe nicht durch einen Atomkrieg ver- ursacht wird, im Gegenteil.

So bedauert sie auch, daß in dieser Hinsicht die Bundesre- publik hinter der Schweiz herhinkt

Allerdings wird es auch diesem Land wenig mit seiner Vorsorge nützen, wenn ein Atomkrieg in seiner Nach- barschaft alle noch so subti- len Schutzvorbereitungen il- lusorisch macht. Man fragt sich, wann hört endlich die pauschale Lüge über die ver- antwortungsbewußte Min- derheit der IPPNW auf?

Dr. med. Justus Weihe, Arzt für Chirurgie und Uro- logie, Igendorfer Weg 26, 5000 Köln 30

Die Dinge beim Namen nennen

Der Staatsminister für Ar- beit- und Sozialordnung, Franz Neubauer, wirft einer ärztlichen Minderheit vor, Fortbildung in Katastrophen- medizin als Kriegsvorberei- tung mißzuverstehen. Solan- ge sich diese Katastrophen- medizin auf Schutz und Be- handlung im Falle von Kata- strophen in Friedenszeiten bezieht, wird sich wohl jeder Arzt ohne Einschränkung da- zu bekennen. Leider sieht die Realität aber anders aus: Die zur Zeit gültigen Gesetze schließen in den Begriff Ka- tastrophe ausdrücklich den Kriegsfall ein. Da ist es nur logisch, daß bei der Sichtung (Triage) von Verletzten der Nato-Standard Anwendung findet: Verletzten der Tria- gegruppe 4 (T4) wird eine ab- wartende Behandlung (ex- spectant treatment) zu- teil . . . Zu dieser Triage-

Dt. Ärztebl. 84, Heft 13

gruppe 4 gehören z. B. Ver- brannte mit bis zu 50% Über- lebenschance und Verletzte mit Wirbelfrakturen (mit oder ohne Querschnittssyn- drom). Diese Verletzten wer- den medizinisch nicht ver- sorgt und haben so kaum eine Chance zu überleben.

Die ärztliche Ethik hat hier keinen Raum mehr und wird durch fragwürdige Re- geln der Kriegsmedizin er- setzt. Aus diesem Grund leh- ne ich die derzeitige Fortbil- dung in Katastrophenmedizin ab.

Es wird höchste Zeit, die Dinge beim Namen zu nen- nen. Schon 1984 hat U. Kütz (2) auf die Notwendigkeit ei- ner klaren Begriffsdefinition hingewiesen und folgenden Vorschlag gemacht (Gekürz- te Wiedergabe):

1. Notfallmedizin• Behand- lung weniger Opfer eines Un- glücks bei intakter Infra- struktur

2. Katastrophenmedizin. Be- handlung vieler Opfer bei er- haltender, bzw. weitgehend erhaltender Infrastruktur 3. Zivilschutzmedizin: Medi- zinisches Handeln im Kriegs- fall (falls überhaupt möglich) 4. Wehr- und Kriegsmedizin:

Behandlung von Soldaten durch das militärische Sani- tätswesen

Diese Einteilung macht klar: Eine Aus- und Weiter- bildung in Notfall- und Kata- strophenmedizin wurde und wird betrieben, wenngleich Verbesserungen hier möglich sind. Eine Weiterbildung in Zivilschutzmedizin ist eine Il- lusion.

Kein Militärexperte be- streitet heute mehr, daß selbst ein konventionell be- gonnener Krieg innerhalb von Stunden bis Tagen in ei- ner nuklearen Katastrophe endet (Airland—Battle-Stra- tegie der Nato). Das Einüben einer Situation, in der es kei- ne medizinische Hilfe mehr geben kann — darüber sollten auch Politiker nachdenken.

Literatur beim Verfasser Dr. med. Jörn Frercks, Internist, Moltkestraße 6, 2380 Schleswig

, 26. März 1987 (7) A-775

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