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Archiv "PARAGRAPH 218: Gegen den Strom schwimmen" (15.08.1991)

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Baymycard®/Baymycard® 10. Zusammen- setzung: Eine Filmtablette enthält 5 mg bzw. 10 mg Nisoldipin. Anwendungsgebiet:

Koronare Herzkrankheit. Gegenanzeigen:

Baymycard ® nicht anwenden bei Nisoldipin- Uberempfindlichkeit, im Schock, während der Schwangerschaft, in der Stillzeit. Aus Tier- experimenten mit sehr hoher Dosierung lie- gen Hinweise auf Mißbildungen vor. Baymy- card® nicht einsetzen bei Patienten mit schweren Leberfunktionsstörungen, da die Wirkung verstärkt und verlängert werden kann. Bei ausgeprägt niedrigem Blutdruck (systolisch unter 90 mm Hg) ist Vorsicht geboten. Wegen fehlender Erfahrungen sol- len Kinder nicht mit Baymycard ® behandelt werden. Nebenwirkungen treten vorzugs- weise zu Behandlungsbeginn oder bei hoher Dosierung auf und sind meist leichter und vorübergehender Natur. Es kann zu Gesichts- rötung, Wärmegefühl und Kopfschmerzen kommen. In Einzelfällen wurden Schwindel, Müdigkeit, Herzklopfen, Hautreaktionen, Kribbeln in Armen und Beinen, Magen-Darm- Beschwerden, Blutdrucksenkung unter die Norm, beschleunigter Puls, Knöchelödeme, Atembeschwerden und Leberfunktionsstö- rungen beobachtet. Äußerst selten kön- nen unter Baymycard ® nach der Einnahme Schmerzen im Bereich der Brust (unter Umständen Angina-pectoris-artige Beschwer- den) auftreten. In diesem Fall sollte Baymy- card® abgesetzt werden. Nach plötzlichem Absetzen von Baymycard ® bei Patienten mit koronarer Herzkrankheit kann in Einzel- fällen eine myokardiale Ischämie ausgelöst werden. Äußerst selten wurden bei struktur- ähnlichen Calciumantagonisten Fälle von Gingiva-Hyperplasie und Gynäkomastie sowie bei Hypertoniepatienten nach plötz- lichem Absetzen in Einzelfällen eine hyper- tensive Krise beschrieben, die möglicher- weise unter der Behandlung mit Baymycard ® auch auftreten können, bisher aber unter Bay- mycard® nicht beobachtet wurden. Hinweis:

Die Behandlung mit Baymycard ® bedarf der regelmäßigen ärztlichen Kontrolle. Durch individuell auftretende unterschiedliche Reaktionen kann die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere bei Behandlungs- beginn, bei Präparatewechsel und im Zusam- menwirken mit Alkohol. Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Der blutdrucksenkende Effekt von Baymycard ® kann durch andere blutdrucksenkende Arzneimittel sowie durch trizyklische Antidepressiva verstärkt wer- den. Dies gilt insbesondere für die gleichzei- tige Anwendung mit Betarezeptorenblockern, auch können in diesem Fall gelegentlich Zeichen einer Herzinsuffizienz auftreten. Die Wirkung von Nisoldipin kann durch eine gleichzeitige Cimetidin-Behandlung erhöht werden. Bei gleichzeitiger Digoxin-Behand- lung kann eine Erhöhung des Digoxin-Plas- maspiegels um ca. 10% auftreten, die jedoch klinisch nicht bedeutsam sein muß. Bayer/

Bayropharm GmbH, Leverkusen.

Dosierungsanleitung: Möglichst individuell nach dem Schweregrad der Erkrankung wird.

als Richtdosis 2 x täglich 5-10 mg Nisoldi- pin, entsprechend 2 Filmtabletten Bay- mycard® bzw. Baymycard 10 ®, empfohlen.

Handelsformen und. Preise: Baymycard®, Baymycard (Ni) DM 22,25; DM 39,30;

(N 2) DM 49,10; DM 89,75; (N3) DM 92,50;

DM 167,50. Stand 10/1990.

Weitere Einzelheiten enthalten die Fach- bzw.

Gebrauchsinformationen, deren aufmerk- same Durchsicht wir empfehlen.

Bayer Bayropharm

tuation von vornherein. Die- jenigen, die durchgehalten und trotz furchtbarer Repres- salien und persönlicher Diffa- mierung dem Druck des Re- gimes widerstanden haben, müssen nunmehr erleben, daß das jahrzehntelange Durchhaltevermögen als völ- lig sinnlos und töricht er- scheint. Darüber ist nament- lich die junge Generation ent- setzt, daß diese Nutznießer des Systems, diese zutreffend bezeichneten Wendehälse nun weiter als akademische Vorbilder fungieren, als beste Zeugen dafür, daß immer wieder diejenigen, die die Flagge nach dem Wind hän- gen, vorn sind. Menschen, die ein menschenverachtendes System gefördert haben, soll- ten auch mit diesem unterge- hen oder zumindest nicht mehr in der ersten Reihe ste- hen — sie sollten abtreten.

Es kann und darf nicht sein, daß auch hier wieder Moral und Ethos auf der Strecke bleiben. Auch 1945 war es so, daß alle Mitglieder der nationalsozialistischen Partei vom Dienst suspen- diert wurden. Nach einem Jahr allerdings waren viele wieder in Amt und Würden, jedoch die Hauptübeltäter waren von der Bildebene ver- schwunden.

Auch jetzt sollte dies so sein, ohne daß persönliche Diffamierung oder Diskrimi- nierung hierbei Oberhand ge- winnen, aber die Reinheit in den eigenen Reihen muß be- wahrt beziehungsweise wie- derhergestellt werden. Erst dann ist der Weg zur lang- ersehnten und gewünschten Normalität gewährleistet.

Dazu müssen die nun wie- der unabhängigen Fakultäten selbst in der Lage sein. Sie müssen dabei bedenken, daß weiterhin die in die unteren Reihen verbannten Nonkon- formisten, die sich auf keine Art von Kollaboration einge- lassen haben, in Abhängigkeit stehen, noch dazu in Exi- stenzängsten leben und bei anstehender Kürzung be- fürchten, daß gerade sie von ihren alten und neuen „Her- ren" als erste entlassen wer-

den können. Dazu werden hoffentlich die in Bildung be- griffenen Wissenschaftsstruk- tur-Kommissionen bei den Wissenschaftsministerien hel- fen, denn wir brauchen als Hochschullehrer nicht nur unabhängige, hervorragende Fachleute, sondern auch ge- rade integre Vorbilder für die junge Generation.

Prof. Dr. med. Hubert Mörl, Diakonissenkranken- haus Mannheim, Speyerer Straße 91-93, W-6800 Mann- heim

PARAGRAPH 218

Zur Diskussion über die Ab- treibung auf dem 94. Deutschen Ärztetag vom 30. April bis 4. Mai in Hamburg:

Gegen den Strom schwimmen

Die Delegierten des 94.

Deutschen Ärztetages in Hamburg haben in Anwesen- heit der Familienministerin Rönsch über eine Stellung- nahme zum Paragraph 218 entschieden — mehrheitlich für das sogenannte Mehr- heitsvotum. Darin wird dem Gesetzgeber — als ärztlicher Rat — die Abtreibungsmög- lichkeit nach der Fristenrege- lung mit Pflichtberatung empfohlen, was auch immer mit einer solchen Pflichtbera- tung gemeint (und zu errei- chen) ist. Entkriminalisierung der Abtreibung und damit auch der in Not befindlichen Frau war das Ziel. Eine Lö- sung für die Frau also? — Ich meine nein und bin der An- sicht, daß die diesem Votum zustimmenden Ärztinnen und Ärzte in dreierlei Hinsicht falsch gehandelt haben.

Zum ersten: Sie haben sich nur vordergründig für die Frau entschieden. Mit der Fristenlösung haben sie der Beseitigung einer Notlage, wie schwer diese auch immer sein mag, durch Hinzufügen einer neuen Not, der Tötung schutzbedürftigen Lebens mit allen möglichen psychischen und physischen Konsequen- zen für die Frau, zugestimmt.

Das Gewissen der Frau wird A-2684 (12) Dt. Ärztebl. 88, Heft 33, 15. August 1991

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mit dieser Entscheidung bela- stet — und muß damit fertig werden (Zitat Mutter Teresa:

Abtreibung tötet zwei, das Kind und das Gewissen der Frau). Hinzu kommt, daß mit dieser „Liberalisierung" zur Verschleierung der primären, zum Abtreibungswunsch füh- renden Notlage beigetragen wird (zum Beispiel in Fällen, in denen Frauen durch Väter oder andere zur Abtreibung genötigt werden).

Zum zweiten haben die Delegierten klar gegen beste- hendes, höchstrichterlich be- schiedenes Recht votiert. Die Feststellung einer Indikation ist die Voraussetzung für die Straffreiheit eines Schwan- gerschaftsabbruches, und dies kann nicht allein dem Selbst- bestimmungsrecht der Frau überlassen werden, so bringt es der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda aus juristischer Sicht auf den Nenner. Tötung braucht, um straffrei bleiben zu können, also zumindest ei- ne Indikation, nicht nur eine Frist und die Urteilskraft ei- nes bedrängten Gewissens.

Und zum dritten haben sich die Kolleginnen und Kol- legen gegen ihren eigenen Eid entschieden. Der Arzt ist nicht Herr über Leben und Tod, er hat sich vielmehr dem Heilen und als Helfer zum Leben verdingt. Solange nicht alle erdenklichen Hilfen für den Erhalt des Lebens und damit auch für die in Not ge- ratene Frau, einschließlich der Maßnahmen zur Verhü- tung unerwünschten Lebens, von der reinen Absichtserklä- rung/Forderung in die Tat umgesetzt sind, kann eine ge- genüber der bisherigen Rege- lung weitergehende, nur frist- gebundene Freigabe der Tö- tung ungeborenen Lebens nicht den ethischen Maximen ärztlichen Handelns gerecht werden. Vielleicht brauchen wir etwas mehr Mut, gegen den Strom der Zeit, gegen den Trend zur grenzenlosen Auslotung eigener Freiheit anzuschwimmen...

Dr. med. Martin Schieber, Waldallee 5, W-7800 Frei- burg-Lehen

KIRCHENTAG

Zu dem Kurzbericht „§ 218: In- strument der Unterdrückung" in Heft 27/1991, der sich mit der Dis- kussion um den § 218 beim 24.

Deutschen Evangelischen Kirchen- tag befaßte:

Haltet die Gebote

Der „Evangelische Kir- chentag" also will den Para- graphen streichen — eine Handvoll Funktionärinnen in einer fast leeren Halle — bis zum Schluß dieses Sit ins, wie Sie erfreulich objektiv fest- stellen.

Christus hat gesagt: Haltet die Gebote. Das fünfte lautet:

Du sollst nicht töten. Was gibt es da für Christen, wenn es keine Wölfe im Schafspelz sind, zu deuteln?

Es geht hier nicht, und das ist die schwere intellektuelle und ethische Verkennung dieses evangelischen Kirchen- tags, um sexualneidische Rechthaberei von alten Män- nern — hier fünf Verfassungs- richtern —, sondern um einen ganz entscheidenden Damm...

Dr. med. H. G. Vogelsang, Leydelstraße 35, W-4150 Kre- feld

ZULASSUNG

Zur Diskussion um den Dipl.- Med. der neuen Bundesländer und besonders zu dem Leserbrief

„Freie Hochschulen sind gefor- dert" von M. Pawelsky in Heft 22/1991:

Viel ernster

. . . So ganz kann ich die Wogen der Erregung nicht nachvollziehen, genießt doch je nach persönlicher Kompe- tenz der Dipl.-Med. dieselbe Reputation als Heilkundiger wie jeder andere „stinknor- male" Doktor.

Viel ernster als nach der

„Gnade des frühen oder spä- ten Staatsexamens" zu fra- gen, wäre das Problem mit der „Gnade der frühen oder späten Kassenarztzulassung".

Wenn also „im Osten" nicht wüster Wildwuchs herrscht, werden Sie bald merken, daß Sie je nach Zulassungsjahr-

gang (zum Beispiel der Gna- de der Kassenzulassung vor 10/87) von wichtigen Teilen Ihrer Berufsausübung ausge- grenzt, nein ausgesperrt wer- den. Prüfen Sie's nach, Sie werden überrascht sein, wie schnell Ihre Überlegungen zu Ihren Vor-Vornamen Maku- latur werden. Dieses ist ein ernsterer Befaßtseinsauftrag an die Ärztekammern und die Vorstände der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung, als hierbei sogar Grundrechte verletzt werden!

Dr. med. Michael Faber, Kaiserstraße 24-26, W-5000 Köln 90

KÜNSTLER

Zu dem Beitrag „Berufsspezifi- sche medizinische Versorgung für Künstler in den USA" von Dr. med.

Jochen Blum und Prof. Dr. med.

Richard N. Norris in Heft 27/1991:

Entspannungstechniken vermittehi

Es ist sehr verdienstvoll, auf berufsspezifische Überla- stungsschäden bei Musikern hinzuweisen. Die Versorgung ist eine Seite. Die eminent wichtige andere Seite des Problems ist die Vorbeugung, damit es nicht erst zu Dauer- schäden kommt.

Bereits während des Pri- vat- oder Konservatoriums- musikunterrichtes als Jugend- licher und erst recht während des Studiums überläßt man die zukünftigen Profis meist ihrem eigenen (Un-)Vermö- gen. Die jungen Leute wer- den auf Technik und stun- denlanges Üben getrimmt, was ja auch unabdingbar not- wendig ist, wenn internatio- naler Standard erreicht wer- den soll. Bei dem Versuch, Überlastungsbeschwerden durch Entspannung wieder loszuwerden, bleiben sie al- lein und bekommen auch sel- ten genug gesagt, was und wie sie es machen sollen.

Meine eigenen (Jahrgang 20) Erfahrungen: Geigen- stunde ab 10, Klavier ab 16 Jahren, außerdem intensiv Tennis. Mit 12 brachte mir meine Mutter (Ärztin und

Analytikerin, Schülerin von J.

H. Schultz) das Autogene Training bei. Entspannung habe ich seitdem sozusagen internalisiert, was mir nicht nur beim Musizieren und Tennis, sondern auch bei Ar- beits- und Wehrdienst und Gelegenheiten öffentlicher Tätigkeiten unschätzbare Dienste geleistet hat, weil Entspannung einfach eine Haltung bei mir geworden ist.

So bin ich auch heute noch mit 71 in der Lage, stundenlang technisch schwere und an- strengende Solosonaten von Bach, Reger, Hindemith usw.

auf der Geige oder Bratsche zu spielen oder auch am Flü- gel zu sitzen ohne die sonst obligatorischen Beschwerden in den Armen oder der Nak- ken-Schulter-Rückenmusku- latur. Casals soll einmal gesagt haben: „Ich entspanne mich nach jedem Ton"! — sicher überspitzt ausgedrückt. Na- türlich muß man auch wissen, wie man's macht. Meinem Sohn, studierter Klarinettist, der jetzt seine erste Orche- sterstelle antritt, habe ich ebenfalls schon als Heran- wachsendem Autogenes Trai- ning beigebracht, was sich hervorragend — zum Beispiel bei öffentlichem Auftreten — bewährt hat.

Nach meiner Kenntnis ge- schieht an den Konservatori- en und Hochschulen zu we- nig, um Kenntnisse in Ent- spannungstechniken zu ver- mitteln, obgleich sich bekann- te Virtuosen und Pädagogen um die Physiologie des Musi- zierens bemühen. Schon im Schulsport könnte das Auto- gene Training vermittelt wer- den; als junger Mensch lernt man das verhältnismäßig leicht. Und die Hochschulen sollten entsprechende Kurse für Anfänger, Fortgeschritte- ne und Oberstufe obligato- risch machen.

Es ist soviel einfacher, ver- nünftige Arbeitstechniken beizubringen, als später müh- selig an den Überlastungs- und Verkrampfungsfolgen herumzudoktern.

Dr. med. Folkert Schultze, Rosdorfer Weg 70 N, W-3400 Göttingen

A-2686 (14) Dt. Ärztebl. 88, Heft 33, 15. August 1991

Referenzen

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