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Archiv "Der Paragraph 218 im Vergleich mit der DDR" (21.02.1980)

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Abbruchsmeldunger der elf Bundesländer

Auf hundert Geburten Abbrüche

Geburten pro hundert Einwohner

Baden-Württemberg Bayern

Berlin Bremen Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland

Schleswig-Holstein

1977 9,8 5,0 26,7 9,2 26,0 15,6 10,7 5,1 1,7 3,8 14,2

Durchschnitt 1,04 1.08 0,91 0,8 1978

12,0 5,9 30,5 17,1 33,8 25,3 12,9 11,3 2,8 5,5 18,2 1976

4,4 2,4 15,6 3,6 16,9 5,7 6,2 2,1 0,63 3,1 7,7

0,82 0,95 1,0 0,97 0,95 1,09 0,96 Aufsätze • Notizen

AUS DER DDR

Aus dem Jahre 1871 stammte der alte § 218, der den Schwanger- schaftsabbruch mit Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bedrohte. Er wur- de 1976 deshalb geändert, weil nach aller Ansicht trotz der Strafandro- hung bei uns jährlich wenigstens ei- ne halbe bis zu zwei Millionen Ab- brüche illegal erfolgten. Dies, weil - so lautet eine juristische Formulie- rung - der Abbruch in den ersten Monaten vom Volk nicht als Unrecht empfunden wird. Die Strafandro- hung verhinderte also den Großteil der Abbrüche nicht, zwang sie nur in den Untergrund, in die Heimlichkeit, in der die Frauen oft fürchterlich zu- gerichtet wurden.

Deshalb, mit dem erklärten Ziel, da- durch möglichst viele der illegalen Abbrüche in legale zu verwandeln, dadurch die Frauen zu schützen, und wenn möglich die Gesamtzahl der Abbrüche zu senken, strich der Bundestag 1974 nach dem Vorbild anderer Staaten die Strafandrohung und beschloß die Fristenlösung. Im Februar 1975 erklärte das Bundes- verfassungsgericht diese generelle

Streichung für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Es dürfe nur bei be- stimmten „Indikationen" abgebro- chen werden, so auch bei schwerer sozialer Notlage.

Nur so sei das Leben des nasciturus genügend geschützt. Die im Ausland und in der DDR mit der Fristenlö- sung gemachten Erfahrungen ließen keinen sicheren Schluß auf einen Rückgang der Zahl der Abbrüche durch die Fristenlösung zu. „Experi- mente sind aber bei dem hohen Wer- te des zu schützenden Rechtsgutes nicht zulässig."

Der jetzige § 218 des Strafgesetzbu- ches weist uns Ärzten auch die Ver- antwortung für die sogenannte Not- lagenindikation zu. Wir Ärzte sollen also auch entscheiden, ob eine nichtmedizinische, soziale Notlage vorliegt, wie schwer sie ist, ob die Fortsetzung der Schwangerschaft zumutbar, ob die Not nicht durch andere Mittel als den Abbruch be- hebbar ist. Ein jeder Mensch nun versteht unter „Not" und „Schwere"

und „zumutbar" oder „nicht beheb-

bar" anderes. So auch unter den Ärzten. Deswegen werden gleiche Lagen der Schwangeren von Land zu Land und Stadt zu Stadt extrem verschieden beurteilt. Auch vermö- gen wir in keiner Weise zu beurtei- len, ob die uns gemachten Angaben zutreffen. Unsere Entscheidung aber richtet über Leben und Tod des Embryos, öffnet oder versperrt den Weg zum legalen Abbruch, nicht aber zum illegalen Abbruch. Unser Nein rettet nach allgemeiner Erfah- rung in der Regel das Leben des Embryos nicht.

Jeder von uns handelt dabei nach seinem besten Wissen und Gewis- sen, und wohl jeder glaubt, sich im Rahmen des Gesetzes zu bewegen.

Allzu viele aber sind nicht bereit, an- dere Wertungen als die ihren zu tole- rieren. So hat denn dieser § 218 eine tiefe Kluft in den ärztlichen Reihen aufgerissen, so tief, daß nach Vol- mar „jeder Ansatz eines konstrukti- ven und für die Frauen nützlichen Gesprächs verschüttet ist". Für die einen ist fast jeder Abbruch Mord, gar „Nazimord", für die anderen durch die Weltlage erzwungene Not- wendigkeit. „Würde nicht überall in der Welt seit jeher in ganz großem Umfang unterbrochen - jede zweite Schwangerschaft wenigstens -, so wären wir längst an unseren Zahlen erstickt." Wir fordern von den Ent- wicklungsländern die Reduktion der Geburten, bei uns ist es Verbre- chen?

Nach dem Gesetz muß jeder legal erfolgte Abbruch vom Abbrechen- den dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden gemeldet werden.

In der Statistik fällt die außerordent- liche Unterschiedlichkeit der Melde- zahlen auf. Sie schwanken zwischen 0,63 (Rheinland-Pfalz) und 33,8 (Hamburg), also um das 54fache.

Die Fruchtbarkeitszahlen dagegen schwanken nur zwischen 0,8 und 1,08, somit um etwa ein Fünftel. Ver- gleichen wir die Abbruchmeldezah- len, in Einwohnerprozente umge- rechnet, der vom Statistischen Landesamt ausgewählten 28 deut- schen Großstädte, darunter geson- dert die Abbrüche aus sozialer Indi-

Der Paragraph 218

im Vergleich mit der DDR

Balder Kattentidt

476 Heft 8 vom 21. Februar 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

Aufsätze • Notizen

Schwangerschaftsabbruch

kation, so zeigen sich für 1978 gleichfalls schockierende Ergeb- nisse.

Die Abbruchzahlen schwanken zwi- schen 0,006 und 0,56 Einwohnerpro- zent, somit um das fast Hundertfa- che, die Zahlen der Abbrüche aus sozialer Indikation zwischen 0 und 0,49 Prozent. Aus Oberhausen z. B.

wurde nicht ein einziger Abbruch aus sozialer Indikation gemeldet.

Vergleicht man weiter das Verhältnis der einzelnen Indikationen 1978 zu- einander, so ergeben sich nochmals für die Großstädte extreme Unter- schiede: Aus sozialer Indikation wurde abgebrochen in Oberhausen in 0 Prozent aller Abbrüche, in Dort- mund in 93 Prozent, aus allgemeiner medizinischer Indikation in Dort- mund in 5 Prozent, in Hagen in 91 Prozent, aus psychisch-eugenisch- kriminologischer Indikation in

Braunschweig und Karlsruhe in 2 Prozent, in Oberhausen in 36 Pro- zent. Die Unterschiede zwischen den Nachbarstädten des Ruhrge- biets sind extrem: Oberhausen mel- dete 0,006 Prozent Gesamtabbrü- che, davon 0 Prozent aus sozialer Indikation, Essen: 0,08 Prozent Ge- samtabbrüche, davon 0,06 Prozent aus sozialer Indikation, Düsseldorf:

0,39 Prozent Gesamtabbrüche, da- von 0,32 Prozent aus sozialer Indika- tion.

So verschieden urteilen die Ärzte.

Tatsächlich aber bestehen doch schwerlich nennenswerte Unter- schiede zwischen den Ländern und Städten unserer Bundesrepublik be- züglich der sexuellen Intensität - und damit der Zahl der unerwünsch- ten Schwangerschaften - und der Zahl der „sozialen Notlagen", deren Großteil nicht wirtschaftliche Notla- gen sind.

Von Wert dürfte in diesem Zusam- menhang eine Analyse der Gebur- tenzahlen zwischen 1901 und 1978 sein. Sie ergibt, daß die Geburten- zahlen stärkstens von den politi- schen Ereignissen und Wirtschafts- phasen beeinflußt werden. Im gan- zen seit 1901 bis 1978 ein Absinken von 3,6 Prozent - genau die glei- che Fruchtbarkeitszahl wird heute aus Indien gemeldet - auf 0,93 Pro- zent.

In den beiden Wohlstandsphasen 1901 bis 1914 und 1968 bis 1978 ein gleich starker Rückgang um 0,9 Pro- zent. Die Annahme, daß Rückgang der Kinderzahlen wirtschaftlichen Rückgang bedinge, findet keine Stütze. Der Gesamtrückgang auf ein Viertel in 80 Jahren ist ohne Frage Ausdruck des Willens der Bevölke- rung zur Verminderung der Kinder- zahlen, erreicht durch die Praktiken der Vorbeugung und des Abbruchs.

Abbruchsmeldungen der Großstädte 1978

Saarbrücken 1 0,08

Gesamtzahl der Meldungen in `)/0

davon aus sozialer Indikation in (Y.

0,05

Einwohner- zahl 1978

197 000

Kassel 1 0,49

Hagen 1 0,02 0,0009!

0,35 198 000

223 000

Lübeck 1 0,27 0,15 226 000

Oberhausen 1 0,006 0! 232 000

Aachen 1 0,16 0,12 242 000

Wiesbaden 1 0,2 0,18 270 000

Das Bundesverfassungsgericht ver- warf 1975 die Fristenlösung, weil sie das Leben nicht genügend schütze.

Die Erfahrungen u. a. der DDR mit der Fristenlösung wurden als nicht genügend schlüssig eingestuft. Seit dem Inkrafttreten des Indikationsge- setzes im Juni 1976 sind drei Jahre vergangen. Die in diesem Zeitraum bei uns und in der die Fristenlösung praktizierenden DDR gemachten Er- fahrungen zeigen:

Kiel 1 0,24

Münster 1 0,03

Braunschweig 1 0,16

Karlsruhe 1 0,56

Bonn I 0,45

Mannheim 1 0,15

Bielefeld 1 0,12

Wuppertal 1 0,06

Nürnberg J 0,14

Hannover 1 0,34

Bremen I 0,19

Duisburg 1 0,02

Stuttgart 1 0,13

Dortmund 1 0,47

Frankfurt 1 0,46

Düsseldorf 1 0,39

Essen 1 0,08

Köln 1 0,29

München 1 0,16

Die DDR praktizierte 1949 bis 1972 die Indikationslösung. In diesen 23 Jahren gab es unaufhaltsamen, ab 1971 steilen Geburtenabfall. Die DDR verwarf deshalb 1972 die Indi- kationslösung, ging zur Fristenlö- sung über, dies unter schweren Be- denken. Näher begründete es die Ostberliner führende Gesundheits- politikerin Dr. med. Helga Rayner in einem am 31. Mai 1974 in der „Süd- deutschen Zeitung" veröffentlichten Gespräch wie folgt: „Früher hatten wir geglaubt, wir würden es mit der Indikationslösung schaffen, aber das war eine Fehleinschätzung. Die- se Lösung ist nicht praktikabel. Der Spielraum der Ärzte blieb sehr groß.

0,13 255 000

0,002 267 000

0,09 264 000

0,49 275 000

0,36 284 000

0,12 304 000

0,09 313 000

0,05 397 000

0,07 487 000

0,21 540 000

0,14 56 -1- 000

0,01 568 000

0,06 584 000

0,44 615 000

0,26 633 000

0,32 604 000

0,06 662 000

0,18 976 000

0,10 1 294 000

0,20 0,22

Hamburg 1 0,37

Berlin West 1 0,27

1 672 000

1 918 000 Nicht zuletzt deshalb haben wir uns entschlossen, der Frau die Entschei-

478 Heft 8 vom 21. Februar 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(3)

DDR

7 /1,39

1,27

Bundesrepublik 18,2

1,71

0,52

Gemeldete

Abbruchzahlen Nach 0,44 der DDR Prof.Mehlan,1979 0,31

Gemeldete Abbruchzahlen

der Bundesrepublik 0,12

0,05 0,005

0,93

Geburts-und Abbruchzahlen 1960-1978

der Bundesrepublik und DDR in Bevölkerungsprozenten

0,97 0,84

Nach 0,79 Di. Rayner,1974 0,67

1960 61 62 63 64 65 66 1 1

67 68 69 1970 711 72 73 74 75 76 77 1,8 -

1,7 - 1,6 - 1,5 -- 1,4 - 1,3 - 1,2- 1,1- 1,00 - 0,9 - 0,8 - 0,7 - 0,6 - 0,5 - 0,4 - 0,3 - 0,2 - 0,1 - 0,00 -

Geburtenzahlen

Aufsätze • Notizen

Schwangerschaftsabbruch

dung über den Abbruch anheimzu- stellen. Ich möchte meinen, daß dies der einzige vernünftige Weg ist. Es kündigt sich bereits ein Anstieg der Geburtenzahlen an." Die Entwick- lung nach 1972 zeigt das Schaubild:

Ab 1974 steiler Anstieg der Gebur- tenzahlen, zugleich steiler Abfall der Abbruchzahlen. Also das, was wir mit unserer Reform 1976 erreichen wollten.

Bei uns nach unserer Indikationsre- form im Juni 1976 folgte ein weiterer Abfall der Geburtenzahlen auf 0,93 Prozent und mit sehr geringem An- stieg der bis dahin minimalen lega- len Abbruchzahlen, die sich doch zuungunsten der illegalen stark er- höhen sollten.

Infolge dieser gegensätzlichen Ent- wicklung übertrifft 1978 bevölke- rungsprozentual berechnet die Ge- burtenzahl der DDR die unsere um ein Drittel: 1,39 zu 0,93. Dies, obwohl

„paradoxerweise" 1977 die amtliche Abbruchzahl der DDR 4,9mal höher war als die unsere: 0,44 zu 0,09 Pro- zent. Würde auch unsere Geburten- häufigkeit 1,39 betragen, so hätte im Vorjahr unsere Geburtenzahl nicht knapp 580 000, sondern rund 850 000 betragen!

Des Rätsels Lösung liegt darin, daß die bei uns als legal erfolgt gemelde- te Zahl von 73 548 Abbrüchen nur die Spitze eines Eisbergs ist, daß fraglos weiterhin der Großteil der Abbrüche illegal erfolgte, soweit nicht nur die gesetzlich vorgeschrie- bene Meldung weiterer legal erfolg- ter Abbrüche nach Wiesbaden un- terblieb.

Die Zahl dieser weiteren Abbrüche berechnet sich, wenn wir die Ab- bruchzahl der DDR von 1972, 0,84 Prozent, zugrunde legen, für unser 62-Millionen-Volk auf rund 500 000, mit der Zahl der 73 000 legalen Ab- brüche auf fast 600 000. Dies deckt sich mit der in der Literatur immer wieder anzutreffenden Schätzung, daß die Abbruchzahl sich zur Gebur- tenzahl etwa wie 1:1 verhält. Diese Zahl müssen u. a. die Kirchen ihren Überlegungen und Stellungnahmen zugrunde legen.

Das Ansteigen unserer Meldezahlen ab 1976 ist nicht, wie meist fälsch- lich angenommen wird, ein Zeichen des Anstiegs der Gesamtabbrüche, sondern ein Indiz dafür, daß doch langsam nun mehr illegale in legale Abbrüche gewandelt werden. Bis jetzt hat die Reform von 1976 ihr Ziel, möglichst viel illegale in legale Abbrüche zu wandeln, nur sehr un- vollkommen erreicht.

Auch in der DDR gibt es neben den legalen Abbrüchen noch illegale, de- ren Anteil Prof. Mehlan, Rostock, in einer soeben erschienenen Arbeit auf 1/7 der legalen schätzt. Das Ver- hältnis legal zu illegal beträgt da- nach dort 7:1 zugunsten der legalen, bei uns 1:7 zuungunsten der le- galen.

Weshalb nun diese krassen Unter- schiede? Offenbar dadurch, daß die Frau, die nach erfolgter Erstbera- tung keinen Verboten und Ein- schränkungen gegenübersteht, selbst entscheiden darf, wesentlich bereiter ist, doch auszutragen, als eine Frau, der wir Ärzte durch Nicht- zuerkennen einer Indikation den Weg zum legalen Abbruch versper- ren.

Es wäre noch zu prüfen, ob diesen Erfahrungen die der anderen die Fri- stenlösung praktizierenden Länder, die Staaten Skandinaviens, England, Nordamerika, Österreich, Frank-

reich entsprechen. Wenn dies zu- trifft, wäre die baldmögliche Rück- kehr zur 1975 verworfenen Fristenlö- sung Pflicht. Dies mit der gleichen Begründung, mit der das Bundes- verfassungsgericht die Fristenlö- sung ablehnte. „Experimente sind bei dem hohen Rechtswert des Le- bens nicht erlaubt!"

Die Fristenlösung schützte weit bes- ser das werdende Leben als die Indi- kationslösung. Bei uns ist noch mit wenigstens 500 000 illegalen Abbrü- chen jährlich zu rechnen.

Wir Ärzte aber täten in Anbetracht der immer mehr sich zuspitzenden Spannungen auch in unseren eige- nen Reihen gut, gemeinsam zu er- klären, daß wir nicht zu überprüfen vermögen, ob eine soziale Notlage besteht, wie schwer sie ist, ob sie durch andere Mittel abgewendet werden könnte usw. und deshalb dies ab jetzt ablehnen. Diese Indika- tionsentscheidung wurde uns gegen unseren Willen überbürdet. Ein sol- ches Handeln unsererseits würde den Staat zu anderer, rascher, bes- serer Regelung zwingen.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Balder Kattentidt Renteilichtung 8-10 Augustinum

4300 Essen 1

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 8 vom 21. Februar 1980 479

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