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Archiv "Paragraph 218: Zu viel Zurückhaltung geübt" (27.06.1974)

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Spektrum der Woche Aufsätze Notizen BRIEF AN DIE REDAKTION

PARAGRAPH 218

Zu dem Artikel von Dr. med. Wolfgang Cyran: „Ein ,Ermächtigungsgesetz' ge- gen das Leben der Ungeborenen" im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT, Heft 14/

1974:

Zu viel Zurückhaltung geübt Dieser Paragraph wurde diskutiert von Laien und nicht von den bei- den Gruppen, die er eigentlich an- geht, nämlich von den Frauen und den Ärzten. Das ist zwar eine Folge unserer Regierungsform. Ich kann aber der Bundesärztekammer nicht den Vorwurf ersparen, daß sie nicht noch drastischer an die Öf- fentlichkeit getreten ist. Was nützen alle guten Artikel in Fachblättern, wenn in der Öffentlichkeit doch noch mehr oder minder Zurückhal- tung geübt wurde. Mit „Öffentlich- keit" meine ich da mehr die Abge- ordneten. In vielen persönlichen Gesprächen mit diesen hätte sich manches erreichen lassen, meine ich. Dies ist doch wohl nur in ei- nem höchst kleinen Rahmen ge- schehen, sonst wäre das heutige Ergebnis anders verlaufen und hät- ten die Abgeordneten, in diesem entscheidenden Fall wenigstens einmal, die Parteigebundenheit dem eigenen Gewissen geopfert.

... Es müßte sich doch noch ein Weg finden, auf die Bundesregie- rung einen massiven Druck von seiten der Ärzteschaft, die ja wohl mit absoluter Mehrheit gegen die Fristenlösung ist, auszuüben. Da- zu als Anregung: Im Slogan der

„Bildzeitung" könnte man darauf hinweisen, daß den „armen Frau- en" die quasi von den eigenen Ehemännern immer wieder „verge- waltigt" würden, besonders wenn diese Trinker sind, daß diesen dann von den Männern entgegen- gehalten würde: „Du kannst es ja wegmachen lassen, wenn du die Pille nicht verträgst." Also wären sie noch mehr „Freiwild" als bisher, auch innerhalb der Ehe. Man müß- te darauf hinweisen, daß eben nicht jeder /Arzt eine gewünschte Abtreibung vornehmen würde, wozu er ja gottlob nach dem neuen Gesetz das Recht haben soll, daß sich aber dann doch praktisch eine

Gilde der „Engelmacher" entwik- kein würde, die zwar sicher tech- nisch einwandfrei und damit für die Morbidität und Mortalität positiv zu werten wären im Sinne der Patien- tin, daß aber die psychischen Schäden bei den Patientinnen nicht zu übersehen wären. ... Es müßte nicht nur die „Pille auf Kran- kenschein", sondern auch die Tu- bendurchtrennung bei oben ge- schildbrten Fällen das Mittel der Wahl werden, natürlich nach einge- hender Aufklärung und freiwilligem Entschluß der Patientin...

Dr. med. Eleonore Rechl-Maiholzer 8 München 13

Hohenstaufenstraße 12

EMPÖRT

Zu dem Leserbrief von Prof. Dr. Felix von Bormann, erschienen unter der Überschrift „Grauen des Bolschewis- mus" im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT, Heft 20/1974:

Zynismus

Mit Empörung habe ich feststellen müssen, daß das Organ der Deut- schen Ärzteschaft sich an der Ver- breitung faschistischen Gedanken- gutes beteiligt und militaristischen und chauvinistischen Hetztiraden Platz gewährt. Der oböngenannte Beitrag des Herrn Prof. Dr. med.

habil. Felix von Bormann zeugt von einer derartigen Menschenverach- tung, daß bei einem humanistisch denkenden Menschen Ekel auf- steigt. Wenn Herr von Bormann von „im schneidigen Zugriff an die Wand gestellt" und von einer „Sa- nierung durch Junta" in Chile spricht, beweist er einen men- schenfeindlichen Zynismus, der für einen demokratisch orientierten Menschen nicht mehr begreiflich ist. Ich protestiere auf das schärf- ste gegen die Verbreitung von fa- schistischer Ideologie im DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT.

PS: An einer Veröffentlichung die- ses Briefes bin ich interessiert.

Thomas Weinert (Med.-Ass.) 1 Berlin 21, Lübecker Straße 45

DILEMMA

Zu dem Beitrag von Dr. med. Udo Der- bolowsky im DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT, Heft 17/1974: „Indikation zur Abtreibung: Der Arzt kann nur sachver- ständiger Gutachter sein":

Widersinnige Auffassung von der Rolle des Arztes

Dem Autor ist zu danken, daß er noch einmal aufzeigt, in welch kon- fliktreicher Situation sich der für Schwangerschaftsfragen zuständi- ge Arzt befindet, wenn es um die Frage der Erhaltung oder Nichter- haltung der Leibesfrucht geht.

Niemang wird auch in Frage stellen wollen, daß verbindliche Rechts- normen die in solchen Fällen zu treffende Entscheidung regeln hel- fen sollen. Absurd mutet allerdings die Konsequenz an, die sich rea- liter aus den philosophierenden Ausführungen des Kollegen erge- ben würde: Ein Schwangerschafts- abbruch, egal aus welchem Grun- de, würde danach nämlich künftig nicht mehr von Ärzten entschieden und vorgenommen werden dürfen, denn das Berufsethos würde ihnen ja solches verbieten. Statt dessen werden qua Tradition Priester und Politiker, ja sogar Militärp für der- artige „Menschenopfer" zuständig erachtet, denen dann ja auch of- fenbar diejenigen Schwangeren auszuliefern wären, die wegen ei- ner lebensbedrohlichen Komplika- tion in die Klinik kommen! Eine derart widersinnige Auffassung von der sozialen Rollenfunktion des Arztes trägt nun nicht gerade dazu bei, aus dem Dilemma herauszu- helfen, in dem sich diejenigen be- finden, die sich in einer wirklich- keitsgerechten Auseinanderset- zung mit dem § 218 bemühen, die beste aller schlechten Regelungen zu finden, in jedem Falle aber eine, die auch praktikabel ist.

Dr. med. Wolfgang Pastors 5657 Haan

Ohligser Straße 47

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 26 vom 27. Juni 1974 1913

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