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Archiv "Sozialbeiträge in der Europäischen Union" (23.02.1996)

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Academic year: 2022

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SANKT AUGUSTIN.

Das „Königsteiner Merk- blatt“ zur Begutachtung einer beruflich verursachten Lärm- schwerhörigkeit liegt jetzt in einer überarbeiteten Neuauf- lage vor. Notwendig wurde sie vor allem wegen neuer medi- zinischer Erkenntnisse (Ver- feinerung der Untersuchungs- methoden, neue Ergebnisse zu Tinnitus) und wegen der Veränderungen in der Recht- sprechung der Sozialgerichte.

Mit fast 7 000 Fällen jährlich ist die Lärmschwerhörigkeit immer noch eine der häufig- sten Berufskrankheiten.

Das Merkblatt ist in der Schriftenreihe des Hauptver- bandes der gewerblichen Be- rufsgenossenschaften erschie- nen. Es kann kostenfrei be- stellt werden bei der Abtei- lung Öffentlichkeitsarbeit, 53754 Sankt Augustin, Fax 0 22 41/2 31-3 91. WZ

Ratgeber für Eltern krebskranker Kinder

DÜSSELDORF. „Krebs im Kindesalter“ ist das The- ma einer neuen Broschüre der Deutschen Krebshilfe.

Die Schrift aus der Reihe

„Die blauen Ratgeber“ be- schreibt die wichtigsten Krebsarten bei Kindern und Jugendlichen, etwa verschie- dene Leukämie- und Lym- phomformen, das Ewing-Sar- kom, das Neuroblastom und den Wilms-Tumor.

Die Broschüre ist vor al- lem für Eltern krebskranker Kinder gedacht. Sie ist ko- stenlos erhältlich bei der Deutschen Krebshilfe, Post- fach 14 67, 53004 Bonn. EX

Sächsische Kliniken im Modellprojekt vernetzt

DRESDEN. Am 30. Ja- nuar startete das Modellpro- jekt „Virtuelles Ärztekonsili- um Südwestsachsen“. Die 15

am südwestsächsischen Tu- morzentrum erfaßten Kran- kenhäuser werden nun infor- mationstechnisch miteinan- der vernetzt, so daß die Ärzte der einzelnen Krankenhäuser über Bildschirm kommuni- zieren können. Ein neuer Monitor ermöglicht ihnen, auch dreidimensionale Bilder darzustellen.

Die beteiligten Kliniken wollen ärztliche Arbeitszeit einsparen und gleichzeitig die Versorgung ihrer Patienten verbessern. Das sächsische Gesundheitsministerium för- dert das Modellprojekt mit einer Million DM. EB

Ausland

Nordaustralien:

Freigabe der aktiven Euthanasie

SYDNEY. In diesem Jahr wird im Nordterritorium Australiens ein Gesetz in Kraft treten, das die aktive Euthanasie freigibt. Diese Regelung war im Mai 1995 vom Parlament verabschie- det worden. Das teilte das

„New England Journal of Medicine“ in der Ausgabe vom 1. Februar mit.

Das Gesetz legt die Vor- aussetzungen fest, wonach Ärzte, die aktive Euthanasie leisten, straffrei ausgehen können. Danach muß der Pa- tient mindestens 18 Jahre alt und unerträglichen Leiden ausgesetzt sein. Der Arzt muß davon ausgehen, daß der Patient seine Entscheidung freiwillig getroffen hat, nach- dem er vollständig über seine Krankheit, die Prognose und alle (besonders palliative) Therapiemöglichkeiten auf- geklärt wurde. Ein zweiter Arzt muß die Diagnose be- stätigen.

Nachdem der Patient sei- nen Wunsch nach aktiver Euthanasie geäußert hat, muß er sieben Tage warten, bis er einen offiziellen Antrag stellen kann. Nach weiteren 48 Stunden darf der Arzt Sterbehilfe leisten. Er ist ver- pflichtet, den Tod des Patien- ten mit einem ausführlichen

schriftlichen Bericht bei ei- nem amtlichen Leichenbe- schauer zu melden.

In allen anderen australi- schen Staaten und Territorien bleiben aktive Euthanasie und Beihilfe zum Selbstmord

verboten. Kli

ST. GALLEN. „Integrati- on von Schul- und Komple- mentärmedizin in Praxis, Wissenschaft und Lehre“ ist am 25. und 26. April das The- ma eines internationalen Symposiums an der Univer- sität St. Gallen. Auf dem Pro- gramm stehen unter anderem Referate zum Stand der Komplementärmedizin und zur Integration von Schul- und Komplementär-Medizin in Bereichen wie Ernährung, Onkologie oder Schmerzthe- rapie.

Auskünfte erteilt Brigitte Meienberger, Institut für Führung und Personalma- nagement der Universität St.

Gallen, Dufourstraße 48, CH-9000 St. Gallen, Telefon 00 41/(0) 71/30 23 75, Fax

30 23 74. AE

BRÜS- SEL. Die Europäi-

sche Union bleibt bei ihrem Einfuhrverbot für hormonbe- handeltes Rindfleisch aus den USA. Trotz der Drohung der USA, eine Klage bei der Welt- handelsorganisation (WTO) anzustrengen, haben die Agrarminister der 15 EU- Staaten Ende Januar be- schlossen, das Verbot nicht aufzuheben. Die US-Regie- rung schätzt die Einnahme- Verluste für ihre Farmer auf umgerechnet 148 Mill. DM.

In den USA können soge- nannte „natürliche Hormo- ne“ in der Rinderzucht einge- setzt werden. Eine von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe war im De- zember letzten Jahres zu dem Ergebnis gekommen, daß die schädliche Wirkung be- stimmter Hormone auf die menschliche Gesundheit nicht nachweisbar sei. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, daß bei einer Hor- monfreigabe der Verkauf von Rindfleisch innerhalb der EU wegen der starken Verbrau- cherbedenken drastisch zurückgehen werde. afp

A-442 (22) Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 8, 23. Februar 1996

P O L I T I K NACHRICHTEN

In der Europäischen Union liegen die Sozialversicherungsbeiträge zwischen 11,2 Pro- zent in Luxemburg und 17,7 Prozent in Frankreich, jeweils bezogen auf das Bruttoso- zialprodukt des einzelnen Landes. Großbritannien, Irland und Dänemark weisen die niedrigsten Werte auf; dort wird die soziale Sicherung überwiegend aus Steuergeldern finanziert. Deutschland liegt mit einem Anteil von 15,2 Prozent im EU-Vergleich auf Platz drei. Auch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile schwanken beträchtlich. In den Niederlanden tragen die Arbeitnehmer den größten Teil der Sozialbeiträge, in Schweden sind es die Arbeitgeber. In Deutschland zahlen Arbeitnehmer und Arbeitge- ber je zur Hälfte die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

Aus Bund und Ländern

Begutachtung der Lärmschwerhörigkeit:

Einheitliche Kriterien

Symposium Schul- und Komplementärmedizin

EU: Einfuhr-

Referenzen

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