D
ie ehrenamtliche Sterbe- begleitung soll finanziell gefördert werden. Entspre- chende Gesetzentwürfe ha- ben die Länder Baden-Würt- temberg und Rheinland-Pfalzvorgelegt. Der rheinland-pfäl- zische Antrag sieht vor, dass die Krankenkassenverbände
„Verträge mit den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdien- ste maßgeblichen Organisa-
tionen auf Landesebene ab- schließen sollen“. Nach dem baden-württembergischen Ent- wurf sollen ambulante Hos- pizeinrichtungen von den ge- setzlichen Krankenkassen ei- nen Zuschuss in Höhe der Hälfte der angemes- senen Personalkosten erhalten, die bei der Gewinnung, Vorberei- tung und Koordinie- rung der Hospizarbeit entstehen. Bei einer An- hörung im Gesundheits- ausschuss des Bundesra- tes Ende März in Berlin warnte die Arbeitsge- meinschaft der Spitzen- verbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen davor, die Kostenübernahme allein bei der Gesetzlichen Kran- kenversicherung anzusiedeln:
„Ehrenamtliche Hospizgrup- pen bieten ihre Leistungen al-
len Menschen an, unabhängig davon, ob sie in der Gesetzli- chen oder in einer privaten Krankenversicherung oder überhaupt nicht krankenversi- chert sind.“ Deshalb müssten auch Länder und Kommunen
einen Beitrag leisten. Breiter Konsens bestand bei der An- hörung darin, die ehrenamtli- che Hospizarbeit finanziell zu fördern, ohne dass der Cha- rakter der Ehrenamtlichkeit verloren gehen dürfe.
A K T U E L L
Ambulante Hospizarbeit
Förderung des Ehrenamts
Dem Bundesrat liegen zwei Gesetzentwürfe vor.
Via medici
Berufschancen für Mediziner
Kongress informiert über kurative und nicht- kurative Berufsfelder.
A
m 15. und 16. Juni findet im Congress Centrum Mannheim der 4. Kongress„Via medici – Zukunftschan- cen für Mediziner“ statt. Er richtet sich an Medizinstudie- rende, AiPler, Ärztinnen und Ärzte und informiert über Weiterbildung, Zusatzqualifi- kationen, nichtkurative Be- rufsfelder und Tätigkeiten im
Ausland. Veranstalter sind der Georg Thieme Verlag, der Deutsche Ärzte-Verlag, die Marburger Bund-Stiftung und das mibeg-Institut. Anmel- dung: MVH Medizinverlage Heidelberg, Fritz-Frey-Straße 21, 69121 Heidelberg, Telefon:
0 62 21/45 64-4 69/-5 07, Fax:
45 64-5 00, E-Mail: viamedici- kongress@medizinverlage.de Informationen im Internet:
www.viamedici-kongress.de
KV Berlin
Bonus für die Ärzte
Der Rückgang von Kran- kenhauseinweisungen hat sich gelohnt.
D
ie Berliner AOK hat an- gekündigt, der dortigen Kassenärztlichen Vereinigung vier Millionen DM zu über- weisen. Damit wird eine ent- sprechende Vertragsverein- barung umgesetzt, wonach die niedergelassenen Ärzte als Ausgleich für rückläufige Krankenhauseinweisungen mehr Honorar erhalten soll- ten. Die AOK will die erfolgs- abhängige Vergütung in die- sem Jahr ausbauen.Krankenkassen sollen die ehrenamtliche Sterbebegleitung finanziell fördern.
Wie in den Vorjahren gibt es auch diesmal Gelegenheit für intensive Dis- kussionen im kleinen Kreis.
Foto: Johannes Aevermann
Kassen-Finanzausgleich
Nicht unter 12,5 Prozent
Ulla Schmidt will Wettbewerbsstrate- gien der Krankenkassen verändern.
D
r. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, hat in der vergangenen Woche in Berlin Eck- punkte der Reform des Risikostrukturaus- gleichs (RSA) zwischen den gesetzlichen Krankenkassen vorgestellt. Die Optionen sind offenbar mit den SPD-Gesundheits- politikern und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen abgestimmt.Entgegen bisheriger Äußerungen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt soll es von 2002 bis Ende 2004 einen Min- destbeitragssatz von 12,5 Prozent in der Ge- setzlichen Krankenversicherung (GKV) ge- ben. Dadurch frei werdende Gelder vor al- lem bei den Betriebskrankenkassen sollen für Disease-Management-Programme zur Bekämpfung chronischer Krankheiten ein- gesetzt werden.
Von 2003 an wird es einen GKV-Ri- sikopool geben. Hierdurch werden die Aus- gaben für stationäre Versorgung, Kranken- geld und Arzneimittel zwischen den Kassen ausgeglichen, sofern die Krankheitskosten eines Versicherten mehr als 40 000 DM betragen. Die Selbstbeteiligung der Kassen soll bei 40 Prozent liegen. Bereits vom nächsten Jahr an sollen die Kassen Disease- Management-Programme für sieben Krank- heitsbilder entwickeln. Ihre Finanzierung soll mehrheitlich (70 Prozent) kassenüber- greifend erfolgen.
Der Stichtagstermin 30. September für Kassenwechsler wird aufgehoben. Von 2002 an sollen alle GKV-Versicherten regelmäßig die Kasse wechseln können, sofern sie die Kündigungsfrist (sechs Wochen zum Mo- natsende) einhalten. An die neue Kasse müssen sie sich dann mindestens 18 Monate binden.
Spätestens 2007 soll endgültig ein so genannter morbiditätsorientierter RSA ein- geführt sein. Dann würden sich die Aus- gleichszahlungen zwischen den Kassen stär- ker an den tatsächlichen Aufwendungen für kranke Versicherte orientieren.
A
A868 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 14½½½½6. April 2001
Foto: Deutsche Hospiz Stiftung