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Archiv "Aufwendungen für Theologiestudium für Ärzte nicht absetzbar" (23.11.2012)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 47

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23. November 2012 A 2383 Aufwendungen für ein Studium der Theologie

sind grundsätzlich nicht steuerrechtlich für ei- nen Arzt abziehbar. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Ein in einem Medizinischen Versorgungs- zentrum angestellter Facharzt für Nuklearmedi- zin hatte ein Theologiestudium begonnen, um seine Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Patienten in lebensbedrohlichen Situationen zu verbessern. Gerade im Fachgebiet Nuklearme- dizin ergäben sich häufig Situationen, in denen Patienten mit der Diagnose einer bösartigen Erkrankung konfrontiert seien, die einen le- bensverändernden Einfluss hätten und die dann unmittelbar versorgt und betreut werden müssten. Es sei offensichtlich, dass die einfa- che ärztliche Kompetenz und die Tätigkeit nicht von einer allgemeinen Seelsorge/psychologi- schen Kompetenz zu trennen seien. Im Theolo- giestudium nehme die Vermittlung von Fertig- keiten in der existenziellen Kommunikation und Seelsorge eine wichtige Stellung ein. Daher ist der Kläger der Auffassung, dass er für sein Studium Werbekosten geltend machen kann.

Das beklagte Finanzamt hat entschieden, dass die Aufwendungen nicht als Werbekosten zu berücksichtigen sind. Dem hat sich das Fi- nanzgericht angeschlossen. Werbekosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Werbekosten liegen dann vor, wenn sie durch den Beruf oder durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen ver- anlasst worden sind. Insbesondere muss ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf be- stehen, und die Aufwendungen müssen subjek- tiv zur Förderung des Berufs geleistet werden.

Von einer nahezu ausschließlich beruflichen Veranlassung der Aufwendungen für die Teil- nahme an persönlichkeitsbildenden Bildungs- maßnahmen kann bei Steuerpflichtigen, die ei- nem entsprechenden Beruf nicht nachgehen, nur dann ausgegangen werden, wenn im We- sentlichen ein auf den konkreten Beruf zuge- schnittenes Wissen vermittelt wird und der Teil- nehmerkreis des Seminars entsprechend ho- mogen zusammengesetzt ist. Im vorliegenden Fall möchte der Kläger kein fachliches Wissen erwerben und vertiefen, sondern Fähigkeiten er-

langen, die zwar in der konkreten Ausübung seines Arztberufs besonders gefordert sind, aber auch in anderen Berufen und im zwischen- menschlichen Kontakt von Bedeutung sind. Bei den Vorlesungen zum Theologiestudium zeigt sich aus den Studienunterlagen, dass diese be- sonderen Kompetenzen, die der Kläger in Aus- übung seines Berufs erlangen möchte, nämlich seelsorgerische/psychologische Kompetenzen im Vergleich zu den übrigen Themen des Theo- logiestudiums deutlich unterpräsentiert sind. Es fehlt somit an konkretem beruflichem Bezug. Es kann aber nach Auffassung des Gerichts ein Werbekostenabzug für die vom Kläger getätig- ten Aufwendungen in einem späteren Veranla- gungszeitraum in Betracht kommen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die Inhalte der besuchten Veranstaltungen einen konkreten Bezug zur ärztlichen Tätigkeit des Klägers aus- weisen und sich auf die kommunikativen und seelsorgerischen Aspekte beziehen, die der Klä- ger in seiner Tätigkeit als Nuklearmediziner im Umgang mit Patienten nutzen will. Im Grundstu- dium sind diese Inhalte nicht vorhanden (Finanz - gericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Juni 2012, Az.: 3 K 1240/10) RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

Aufwendungen für Theologiestudium für Ärzte nicht absetzbar ARZT-PATIENT-BEZIEHUNG

Am Anfang steht das Zuhören

Das aktive Zuhören kommt im

stressigen Berufsalltag leider oft zu kurz.

gesprochen hat. Er fällt ihm ins Wort und antwortet – ohne auf den anderen einzugehen.

Lehrer berichten zudem, dass die Zuhörkompetenz der jungen Men- schen heute nur noch sehr gering

ausgebildet sei. Die für ein aufneh- mendes und verstehendes, mithin

aktives Zuhören so elementar wichtige Aufmerksamkeits-

spanne breche bei den Schü- lern häufig bereits nach kur-

zer Zeit zusammen.

Zurück in die Arztpraxis und in die Klinik: Der erste Schritt zur Besserung be- steht in der Analyse der Zuhör- Kompetenz des Arztes und des Teams. „Diskussionspunkt im Team- meeting sollte dann sein, wie es um die Zuhörkompetenz der einzelnen Teammitglieder bestellt ist“, schlägt Klinikdirektor Schmehl vor. Offen und ehrlich kann hier das Rede- und Zuhörverhalten des Kollegen oder des Arztes reflektiert werden.

Eine Selbsteinschätzung über das eigene Zuhörverhalten vorzuneh- men, ist naturgemäß schwierig. Es Warum gelingt dies so selten?

Klar ist, dass der Arzt als Experte viel zum Thema zu sagen hat. Und in unserer Kommunikationskultur zählt der Sender mehr als der Emp- fänger – diesen Beweis treten jede Woche mehrere Talkshows an, wo derjenige als Sieger gilt, der mehr gesagt hat. Oft genug ist zu beob- achten, dass ein Gesprächspartner bereits seine Schlüsse gezogen hat, bevor der andere überhaupt zu Ende

H

äufig beklagen Patienten, dass sie im Arztgespräch zu selten zu Wort kommen. „Als Faustregel gilt: Der Redeanteil des Arztes sollte im Normalfall nicht über dem des Patienten liegen“, meint Dr. med. Ingo Schmehl, Neurologie-Klinikdirektor am Un- fallkrankenhaus Berlin. Je nach Gesprächsinhalt müsse der Arzt zu- weilen aber auch einmal zu länge- ren Redepassagen anheben: „Gera- de in der Diagnosephase sollte der Arzt jedoch mehr zuhören als re- den, mehr Fragen stellen als wort- reiche Erklärungen abgeben.“

Foto: Eberhard Hahne

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23. November 2012 gehört aber auch Mut dazu, wenn

der Arzt von einem Mitarbeiter sein Zuhör- und Redeverhalten analysie- ren lässt: „Mir fällt auf, dass Sie in Ihren Gesprächen den Patienten zu selten zu Wort kommen lassen, zu wenig Fragen stellen und nicht auf das reagieren, was der Patient fragt“

– dieses Feedback produktiv aufzu- nehmen, gelingt nicht jedem Arzt.

Es ist aber die beste Möglichkeit, um zu einer objektiveren Einschät- zung zu gelangen.

Zudem können Arzt und Team einige Techniken nutzen, um den Redeanteil des Patienten zu er - weitern. Dazu gehört die Beschäf- tigung mit den verschiedenen Fra- getechniken – einfaches und gängi- ges Beispiel ist die offene Frage, also eine Frage, auf die der Patient ausführlich antworten kann und muss, nicht nur mit einem Ja oder Nein. Des Weiteren sollte der Arzt Bestätigungs- und Präzisierungs- fragen stellen, also nachfragen, ob der Patient seinen Ausführungen folgen kann.

Wer dem Gegenüber zuhört, er- fährt mehr von ihm und kann besser beurteilen, was ihn beschäftigt. Ent- scheidend dabei ist, den Patienten als Gesprächspartner auf Augenhö- he wahrzunehmen. Marion Glück- Levi von der Stiftung „Zuhören“

betont, Zuhören habe vor allem mit Zuwendung zu tun. Darum unter-

stützen Kommunikationsprofis das Zuhören mit intensivem Blickkon- takt. Sie muntern den anderen dazu auf, weiterzureden. „Mit einem Kopfnicken und einer offenen, den Patienten zugewandten Körperspra- che signalisiert der Arzt dem Pa- tienten, dass er sich mit ihm auf einer Wellenlänge befindet“, führt Klinikchef Schmehl aus. Wenn der Patient dann ab und zu auch noch mit seinem Namen angesprochen

werde, sei es möglich, dessen Ver- trauen zu gewinnen.

Erhöhen Arzt und Mitarbeiter- team ihre Zuhörkompetenz, erhal- ten sie nicht nur Informationen, die den Aufbau eines patientenorien- tierten Gesprächs ermöglichen. Die Macht des Zuhörens gründet sich überdies auf einem psychologi- schen Aspekt: Der stille Lauscher befriedigt das menschliche Grund- bedürfnis nach Anerkennung. Der Patient spürt und merkt, dass sich der Arzt ernsthaft auf seine Vorstel- lungswelt einlassen will, um seine Erwartungen und Bedürfnisse zu erkennen. Schmehl drückt es so aus: „Der Patient fühlt sich ernst

genommen und wertgeschätzt – das ist oft der Ausgangspunkt für ein intensives Patienten-Arzt-Gespräch, in dem der Arzt das erfährt, was er wissen muss, um dem Patienten helfen zu können.“

Ist in der Praxis oder Klinik erst einmal eine Zuhörkultur etabliert, ergibt sich ein weiterer Vorteil:

Menschen, die sich verstehend auf ihr Gegenüber einlassen können, sind oft auch in der Lage, sich auf die Körpersprache des Gesprächs- partners zu konzentrieren. Gerade die Interpretation der Körperspra- che hilft dem Arzt, die Gefühls- welt des Patienten einzuschätzen.

Ein Arzt mit hoher Zuhörkompe- tenz erkennt an der Körpersprache und der Tonalität, ob der Patient unter Druck steht oder Angst hat, es aber nicht verbalisieren will. Er weiß dann: „Hier muss ich nach- haken und einen Dialog in Gang setzen, um Entscheidendes zu er- fahren.“

Die „Königsklasse“ des Zuhö- rens besteht darin, auf das einzuge- hen, was der Patient mit seiner Ges- tik und Mimik zum Ausdruck bringt. Der Arzt spürt nach, wie ihm zumute ist, und zieht in Betracht, wie etwas gesagt und von welchen nonverbalen Zeichen es begleitet

wird.

Patric P. Kutscher MasterClass Education, Zellertal

Die Dermatoskopie (Auflichtmikroskopie der Haut) wird mit der Nr. 750 der Amtlichen Ge- bührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Nach einem Beschluss des „Ausschusses Ge- bührenordnung“ der Bundesärztekammer (DÄ, Heft 3/2002) kann eine „Videosystem-gestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Mut- termalen, einschließlich digitaler Bildweiterverar- beitung und -auswertung (z. B. Vergrößerung und Vermessung)“ mit einem Analogansatz der Nr. 612 GOÄ berechnet werden. Der Ausschuss Gebührenordnung hatte bei diesem Beschluss berücksichtigt, dass bei der letztgenannten Unter- suchung im Gegensatz zur Dermatoskopie, die eine etwa zehnfache Vergrößerung ermöglicht,

durch die Aufnahme mit einer Videokamera eine 20- bis 70-fache Vergrößerung der entsprechen- den Hautveränderung erfolgt, des Weiteren deren digitale Bearbeitung inklusive Vermessung. Auch ist bei dieser Untersuchung durch computerge- stützte Auswertungsprogramme eine Dignitäts- einschätzung des Muttermals anhand von bis zu 50 Parametern möglich.

Durch den technischen Fortschritt kann der Arzt mittlerweile mit einem Smartphone und ei- nem von der Industrie hierfür entwickelten spe- ziellen Aufsatz ein Muttermal fotografieren, fünf- bis 20-fach vergrößern und auch vermessen. Der Empfehlung eines Herstellers zufolge kann eine derartige Aufnahme und Untersuchung von Mut-

termalen mit der Nr. 750 GOÄ berechnet werden.

Mit dem Smartphone inklusive des speziellen Aufsatzes ist im Gegensatz zum System mit video - gestützter Untersuchung und Bilddokumentation inklusive digitaler Bildweiterverarbeitung und -aus - wertung keine 20- bis 70-fache Vergrößerung und keine Analyse mit einem Bildauswertungspro- gramm möglich. Des Weiteren ist nach Angaben des Herstellers die Bildqualität im Vergleich zu einem System mit videogestützter Untersuchung eingeschränkt und die Vergleichbarkeit der Bilder beider Systeme nicht gegeben. Insofern kann nach gebührenrechtlicher Beurteilung der Bun- desärztekammer die Aufnahme und Untersu- chung von Muttermalen mittels eines Smart - phones und speziellem Aufsatz mit der Nr. 750 GOÄ berechnet werden. Dr. med. Stefan Gorlas

GOÄ-RATGEBER

Abrechnung der Dermatoskopie mit dem Smartphone

Der stille Lauscher befriedigt das menschliche Grundbedürfnis

nach Anerkennung.

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