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Archiv "GKV-Wahltarife: Freiheit für Versicherte, Arbeit für Ärzte" (20.04.2007)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 16⏐⏐20. April 2007 A1059

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o recht weiß Peter Großgott noch nicht, was da auf ihn zu- kommen wird. Wie viele seiner Kol- legen ist auch der niedergelassene Hausarzt aus Weimar gespannt, wel- che neuen Tarife die Krankenkassen künftig im Repertoire haben wer- den. Denn mit der nun in Kraft getretenen

Gesund-

heitsreform können die Kas- sen ihren Versicherten vielfältige Wahltarife anbieten. Ob sich da- durch für ihn und seine Patienten et- was verbessere, bleibe abzuwarten, sagt Großgott: „Man muss erst mal sehen, wie die Tarife genau ausge- staltet werden.“ In einem ist er sich aber schon sicher: „Jetzt treten die Krankenkassen untereinander end- lich in einen Wettbewerb.“

Dass Ärzte den neuen Wahltarifen der gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV) abwartend gegenüber- stehen, wird Bundesgesundheitsmi- nisterin Ulla Schmidt (SPD) gelassen zur Kenntnis nehmen. Das Wohl der Ärztinnen und Ärzte hatte sie nicht im Blick, als sie sich bei den Ver- handlungen zum GKV-Wettbewerbs- stärkungsgesetz (GKV-WSG) für die Neuregelung stark machte. Es ist ab- sehbar, dass Ärzte bei der Behand-

lung von Patienten mit bestimmten Tarifen zwar mit einem leichten Ho- norarplus rechnen können. Doch zu- nehmen wird wegen des zu erwarten- den Tarifwirrwarrs auch ihr bürokra- tischer Aufwand.

Ministerin Schmidt verfolgt mit der Etablierung der neuen Marke- tinginstrumente für die Kassen vielmehr strategische Ziele: Die GKV-Wahltarife können langfris- tig den Weg in die von der SPD gewünschte Bürgerversi- cherung ebnen, weil die privaten Krankenver- sicherungen (PKV) im Wettbewerb mit den gesetzlichen Kassen künftig an Attraktivität einbüßen werden. Ebenso dürfte Schmidt daran inter- essiert sein, das Vertragsgeschäft durch die Stärkung der hausarztzen- trierten Versorgung und anderer al- ternativer Versorgungsformen am Kollektivvertragssystem vorbei aus- zubauen.

Vor allem aber sollen die neuen Wahlfreiheiten Versicherte, für die das GKV-WSG manche Einschnitte

bereithält, versöhnlich stimmen und den Wettbewerb zwischen den Kran- kenkassen anheizen. Nach Meinung Schmidts können die Versicherten von den Angeboten profitieren:

„Denn die Krankenkassen werden professioneller, flexibler und kunden- orientierter arbeiten.“ Dafür hat die Ministerin im Rahmen des GKV- WSG einen ganzen Strauß von neu- en Möglichkeiten für die Kranken- kassen gebunden (siehe Kasten).

Dass die Kassenmanager diese Chancen nutzen wollen, steht außer Frage. Noch ehe das Gesetz in Kraft trat, gingen etliche Kassen mit einer Vielzahl von Wahltarifen, Spar- und Bonusprogrammen an die Öffent- lichkeit. Die neuen Angebote kon- zentrieren sich vor allem auf soge- nannte Selbstbehalttarife. Nach dem Vorbild der privaten Krankenversi- cherung zahlt der Versicherte bei die- sen Tarifen die Behandlungskosten bis zu einem gewissen Betrag selbst.

Im Gegenzug erhält er einen günsti- geren Beitragssatz. Nimmt der Versi- cherte keine oder nur selten ärztliche Hilfe in Anspruch, profitiert er von den niedrigeren Beiträgen. Dabei sind die Tarife von Kasse zu Kasse unterschiedlich. So hat ein Arztbe- such teilweise keine Folgen für die Bonusgewährung, sofern kein Medi- kament verordnet wird oder der Pati- ent dies selbst bezahlt.

Aber auch mit anderen Tarifen versuchen die Krankenkassen zu punkten. So richtet sich die Barmer mit „aktiv pluspunkten Teens“ oder

„Leo & Bixi“ an Kinder und Jugend- liche. Andere Kassen bieten ihren

Versicherten per Wahltarif die Kos- tenerstattung für Arzneimittel im Rahmen von alternativen Therapie- richtungen. Die AOK Rheinland/

Hamburg etwa zahlt ihren Versicher- ten die Kosten für homöopathische, anthroposophische oder phytothera- peutische Arzneimittel. Die DAK will mit „DAKproBalance“ Versi- cherte belohnen, die jährlich zum Gesundheitscheck gehen. Als Prämie erhalten sie dafür 60 Euro.

Die Krankenkassen werden professioneller, flexibler und kundenorientierter arbeiten.

Foto:

dpa [m]

Für Versicherte können sich die neuen Wahltarife der Krankenkassen in Euro und Cent auszahlen. Ob auch Ärzte profitieren können, ist offen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt

GKV-WAHLTARIFE

Freiheit für Versicherte, Arbeit für Ärzte

Die Krankenkassen gehen mit neuen Tarifangeboten auf Kundenfang. Während sich die Versicherten freuen können, müssen Ärzte mit mehr Bürokratie rechnen.

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A1060 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 16⏐⏐20. April 2007 Vieles, was an neuen Tarifen kom-

men soll, ist allerdings noch nicht von den Aufsichtsbehörden abgeseg- net. So hat das Bundesversiche- rungsamt (BVA), zuständig für die bundesweit agierenden Krankenkas- sen, bisher nur zwei neue Wahltarife genehmigt. Weitere folgen, heißt es dort. Dem BVA liegen insgesamt 14 Anträge vor. Auf Länderebene je- doch ist mehr Bewegung auf dem

„Tarif-Markt“. Mehr als 40 Kassen – darunter alle Ortskrankenkassen, viele Betriebs- und Innungskranken- kassen – buhlen seit April mit ver- schiedenen Selbstbehalttarifen um ihre Klientel.

Genehmigt werden die Wahltarife nur, wenn sie sich finanziell selbst tragen. Regulär Versicherte dürfen zur Quersubventionierung der Tarife nicht herangezogen werden. Ob je- doch alle Tarife tatsächlich finanziell auf eigenen Füßen stehen werden, bleibt abzuwarten. Um Quersubven- tionierungen zu verhindern, müssen die Kassen dies den Aufsichtsbehör- den in einem Jahr belegen.

Dennoch macht der Vorsitzende des BKK-Bundesverbandes, Wolf- gang Schmeinck, bei seinen Kassen- kollegen eine wahre „Marketing- euphorie“ aus. Mit ein Grund für die Umtriebigkeit der Kassen dürfte sein, dass die Versicherten dem Ge- setz zufolge für mindestens drei Jah- re an den gewählten Tarif gebunden sind. Sie können also auch bei Bei- tragssatzerhöhungen ihrer Kasse nicht zur Konkurrenz wechseln.

Sehr viel früher als die Kranken- kassen werden die Ärztinnen und Ärzte zu spüren bekommen, ob sich die neue Tarifvielfalt für sie rechnet.

Allgemeinmediziner Großgott, der über eine Zusatzausbildung Homöo- pathie verfügt, begrüßt grundsätzlich, dass homöopathische und anthropo- sophische Arzneimittel mit den Wahl- tarifen für besondere Therapieformen wieder Einzug in die GKV halten.

Auch wenn noch abgewartet werden müsse, sagt er, ob für seine an Homöopathie interessierten Patien- ten tatsächlich die vollen Medi- kamentenkosten übernommen wer- den. Zugleich befürchtet Großgott aber auch, dass mit den Tarifen die seiner Meinung nach ohnehin über- triebene Bürokratie zunehmen könn-

te. Diese Sorge teilt er mit dem Vor- sitzenden des Hartmannbundes, Dr.

med. Kuno Winn: „Patienten werden sich von ihren Ärzten über die neuen Bedingungen informieren lassen.

Dies bedeutet einen höheren Zeitauf- wand für den Arzt.“ Martin Graudus- zus, Präsident der Freien Ärzteschaft, ergänzt: „Durch den großen bürokra- tischen Mehraufwand bleibt immer weniger Zeit für das, was die Praxen bisher ausgezeichnet hat, nämlich die individuelle medizinische Versor- gung der Patienten.“

Zudem befürchtet der Vorstands- vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med.

Andreas Köhler: „Für Ärzte und Psy- chotherapeuten wird es schwierig, im Tarifdschungel den Überblick zu be-

halten.“ Wenn mehr als 200 Kranken- kassen jeweils mehrere Tarife anbö- ten, so gehe das zulasten der Transpa- renz. „Da blickt niemand mehr durch – erst recht nicht Patienten und Ärz- te“, warnt Köhler. Beitragseinsparun- gen für Patienten und Einschreibege- bühren für Ärzte stellten dagegen nur einen kurzfristigen Nutzen dar.

Hinzu komme, dass von Selbstbe- halten und damit verbundenen Bei- tragsrückzahlungen in erster Linie Versicherte mit „guten Risiken“ pro- fitierten. Die Kassen könnten ver- sucht sein, die Gelder, die sie für Wahltarife einsetzte, durch Ein- sparungen bei der kollektivvertragli- chen Versorgung zu kompensieren, warnt Köhler. Es könne aber nicht sein, dass die notwendige Versor-

DIE NEUE TARIFVIELFALT

Die Gesundheitsreform sieht eine Reihe von Tarifmodellen vor. Seit April können Kassen ihren Versicherten diese Wahltarife anbieten.

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Seellbbssttbbeehhaallttttaarriiff:: Nach dem Vorbild der privaten Krankenversicherung zahlt der Versicherte beim Selbstbehalttarif, der bisher nur freiwillig gesetzlich Versicherten offen stand, die Behandlungskosten bis zu einem gewissen Betrag selbst. Im Gegenzug erhält er von seiner Krankenkasse einen günstigeren Beitragssatz. Nimmt der Versicherte keine oder nur selten ärztliche Hilfe in Anspruch oder zahlt er zumin- dest veranlasste Leistungen selbst, profitiert er von den niedrigeren Beiträgen. Viele Kassen bieten ihren Versicherten solche Tarife an. Abhängig von der Kasse und teilweise vom Jahreseinkommen, kann der Versicherte bis zu 600 Euro einsparen.

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Haauussaarrzzttttaarriiff:: In Zukunft muss jede Krankenkasse ihren Versicherten einen speziellen Hausarzttarif anbieten. Dadurch verpflichten sich die Versicherten, zuerst ihren Hausarzt zu konsultieren. Dieser über- weist die Patienten, falls notwendig, weiter an Fachärzte oder ins Krankenhaus. Als „Belohnung“ erhal- ten die Versicherten von ihrer Kasse verschiedene Boni oder Vergünstigungen. Viele Kassen erlassen den Patienten bis zu 40 Euro beziehungsweise die Praxisgebühr.

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Koosstteenneerrssttaattttuunnggssttaarriiff:: Ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung zahlt der Versicherte beim Arzt und rechnet später mit seiner Kasse ab. Diese können für Ärzte höhere Erstattungsbeträge veranlagen. Zudem können Ärzte auch Leistungen erbringen, die nicht Teil des Leistungskatalogs der GKV sind. Allerdings werden dem Patienten die Kosten dafür nicht von der Kasse erstattet.

TTaarriiffee ffüürr bbeessoonnddeerree TThheerraappiieerriicchhttuunnggeenn:: Krankenkassen können ihren Versicherten mit diesen Ta- rifen die Erstattung von Arzneimitteln besonderer Therapierichtungen anbieten, die nicht zur Regelversor- gung gehören. Dazu gehören homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel.

TTaarriiffee ffüürr DDiisseeaassee--MMaannaaggeemmeenntt--PPrrooggrraammmmee:: Chronisch Kranke, die an einem bestimmten Be- handlungs- und Vorsorgeprogramm teilnehmen, erhalten von ihrer Kasse eine Prämie. In der Regel be- trägt der Bonus 40 Euro.

TTaarriiffee ffüürr iinntteeggrriieerrttee VVeerrssoorrgguunngg:: In Zukunft sind Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten Angebote zur integrierten Versorgung zu machen. Nehmen Versicherte solche Betreuungsformen in An- spruch, erhalten sie im Gegenzug Prämien ihrer Kassen. Je nach Kasse können diese bis zu 150 Euro betragen.

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gung kranker Menschen leide, weil die Kassen Geld brauchten, um junge und gesunde Menschen durch Wahl- tarife an sich zu binden.

Auch Hartmannbund-Chef Winn geht davon aus, dass für multimor- bide und weniger zahlungskräftige Versicherte keiner der Tarife eine Er- gänzung zum bestehenden System darstellt. Tatsächlich haben wissen- schaftliche Untersuchungen von Selbstbehaltmodellen der Techniker Krankenkasse (TK) ergeben, dass solche Angebote gerade für junge und gut verdienende Mitglieder in- teressant sind und sie von einem Wechsel in die PKV abhalten.

Ärzte dagegen könnten nach Mei- nung der TK finanziell von Kosten- erstattungstarifen profitieren. So ar- beitet die Kasse an einem Tarif, der für die Mitglieder eine Art „Höher- versicherung“ bedeutet. Dabei zah- len die Versicherten eine zusätzliche Prämie, die Kasse steigert im Ge- genzug ihre Erstattungsbeträge. Ab- wickeln können Ärzte ihre Ab- rechnung im Kostenerstattungsta- rif wie bei Privatliquidationen über privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS). Schon jetzt sieht sich der PVS-Verband als „kompetenter An- sprechpartner für die Abrechnung jeglicher Wahltarife“. Aktuell wurde in Schleswig-Holstein ein Modell- projekt für die Abrechnung eines neuen Wahltarifs unter Beteiligung der PVS gestartet.

Während sich für die einen gänz- lich neue Geschäftsfelder eröffnen, sehen andere ihre Felle davon- schwimmen. So steht der privaten Krankenversicherung künftig eine deutlich attraktivere gesetzliche Konkurrenz gegenüber. Dr. Volker Leienbach, Direktor des PKV-Ver- bandes, kritisiert deshalb die Neure- gelung. Die Rechtfertigung für eine Sozialversicherung sei, dass sie den notwendigen Schutz bei existenziel- len Risiken bereitstellte. Aus diesem Grund profitierten Kassen auch von Steuerbefreiungen. Wenn sie nun mit Produkten außerhalb des Pflicht- leistungskataloges in den Wettbe- werb mit privatwirtschaftlichen Un- ternehmen geschickt werden, sei das ordnungspolitisch bedenklich.

Nicht ohne Skepsis sehen auch Wirtschaftswissenschaftler die neue

Tarifvielfalt. Gesundheitsökonom Prof. Dr. Eberhard Wille von der Universität Mannheim lobt zwar grundsätzlich, „dass man solche Ta- rife endlich einmal ausprobiert“. Er schränkt aber ein, dass die Transpa- renz unter einem zu differenzierten Angebot leiden könnte.

Prof. Dr. Jürgen Wasem verweist darauf, dass man zwischen zwei Grundtypen von Wahltarifen unter- scheiden müsse: solchen, mit denen zusätzliche Leistungen vereinbart werden, also beispielsweise die Be- zahlung von Arzneimitteln der be- sonderen Therapierichtungen, oder Kostenerstattung. Und solchen, bei denen ein Leistungsverzicht mit Bo- ni oder Prämien honoriert wird. Im Fall von zusätzlichen Leistungen geht der Gesundheitsökonom der Universität Duisburg-Essen davon aus, „dass sie relativ teuer sein müs- sen“. Denn Krankenkassen hätten nicht wie private Versicherer die Möglichkeit, von ihren Kunden eine Risikoprüfung zu verlangen oder die Versicherten sogar abzulehnen.

Die Sorge, dass einige wenige Versicherte auf Kosten aller anderen profitierten, sei theoretisch unbegrün- det, betont Wille. Weil sich jeder ein- zelne Tarif rechnen müsse und Quer- subventionen verboten seien, „kön-

nen die übrigen Versicherten nicht geschädigt werden“. Er verweist al- lerdings darauf, dass die Spielräume der Krankenkassen begrenzt seien.

Sie alle erhalten im Rahmen des Risikostrukturausgleichs alters- und geschlechtsspezifische Zuweisun- gen, wobei für junge Versicherte nur geringe Summen angesetzt werden.

Damit steht für Selbstbehalt- oder Beitragsrückerstattungstarife, die vor allem für junge, gesunde Versicherte attraktiv sind, eigentlich nur wenig Geld zur Verfügung. „Wenn sich wirklich jeder Tarif rechnen soll, können die Nachlässe nicht sehr hoch sein“, sagt Wille. Für ältere Ver- sicherte ist der finanzielle Spielraum der Kassen größer – doch die werden eher abwägen, ob sich solche Tarife lohnen.

In welchen Umfang gesetzlich Krankenversicherte die neuen Wahl- tarife nachfragen werden, darauf sind viele Gesundheitsökonomen gespannt. In den Niederlanden hät- ten 20 Prozent der Versicherten sol- che Tarife vereinbart, berichtet Wa- sem – viel mehr, als man erwartet hätte. Dass selbst vergleichsweise teure Kostenerstattungstarife Nach- frager finden werden, davon geht er aus: „Es gibt doch Indizien dafür, dass Patienten sich willkommener fühlen in Arztpraxen, wenn sie als Privatpatienten kommen.“ Doch auch Versicherte, die einen Tarif ge- wählt hätten, mit dem ein Leistungs- verzicht belohnt würde, könnten für Ärzte möglicherweise lukrativ sein, sagt Wasem. Dann, wenn sie zur Be- handlung kommen, weil die Inan- spruchnahme eines Arztes allein kei- ne negativen Folgen für den Bonus oder die Prämienzahlung hat, son- dern sich nur bei veranlassten ärzt- lichen Leistungen wie Arzneimittel auswirken. Wenn dann ein Patient sein Medikament noch selbst zahlt, um seinen Bonus nicht zu gefährden, profitiert der Arzt insofern, als sein Medikamentenbudget dadurch eben- falls nicht belastet wird.

Kritisch beurteilen Wille und Wa- sem Wahltarife für Versicherte, die

sich für Disease-Management-Pro- gramme (DMP), Projekte zur inte- grierten Versorgung oder ähnliche Angebote entschieden haben. In den meisten Fällen sind die Betreffenden krank und beanspruchen das GKV- Solidarsystem überproportional. Dann noch Prämien? In der Tendenz sei solche Kritik berechtigt, findet Wille.

Gerade bei den DMP werde zudem argumentiert, dass die Patienten bes- ser versorgt seien. Dann solle man auch mit der Qualität des Angebots werben und nicht mit einem finanzi- ellen Nachlass für die Beteiligten.

Wenn die Versorgung in solchen Programmen tatsächlich günstiger werde, seien Prämien oder Boni ver- tretbar, meint Wasem. Doch das weiß im Grunde noch keiner. I Timo Blöß, Samir Rabbata, Sabine Rieser

Für Ärzte und Psychotherapeuten wird es schwierig, im Tarifdschungel den Überblick zu behalten.

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 16⏐⏐20. April 2007 A1061

Dr. med. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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