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Archiv "KV Sachsen: Kassen zahlen für Praxisassistentinnen" (18.08.2014)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 33–34

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18. August 2014 A 1391

RANDNOTIZ

Gisela Klinkhammer

Hat der Mensch einen freien Willen?

Über diese Frage diskutieren Theolo- gen, Philosophen und Neurowissen- schaftler seit Jahrhunderten. Eine heftige Debatte hatte vor allem der US-amerikanische Neurophysiologe Benjamin Libet ausgelöst. Er fand im Jahr 1979 heraus, dass im Gehirn unbewusste Prozesse ablaufen, die vor der Wahrnehmung liegen. Seine Erkenntnisse beflügelten die Zweifel am freien Willen. Jetzt hat sich an-

lässlich ihres diesjährigen Kongres- ses die Deutsche Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und funktionelle Bildgebung erneut mit dem Thema befasst.

Untersuchungen mit Hilfe funktio- neller Kernspintomographie konnten zeigen, „dass Hirnaktivität bereits bis zu zehn Sekunden vor einer bewusst werdenden Entscheidung in Kontroll- zentren des Gehirns zu erkennen ist,“ berichtet Prof. Dr. med. Ulf Zie- mann, Tübingen. „Wir wissen heute, dass sich unser Gehirn ständig pa- rallel mit unzähligen Prozessen be- schäftigt, von denen nur wenige un- ser Bewusstsein je erreichen oder uns sehr spät, kurz vor oder sogar erst nach dem Zeitpunkt der Hand- lung bewusst werden.“ Die Existenz des freien Willens ist indes für Zie- mann unstrittig. „Einen freien Willen hätten wir nur dann nicht, wenn das Gehirn die Entscheidung trifft und nicht wir. Wenn wir aber davon aus- gehen, das keine Trennung zwischen Gehirn und Geist existiert, dann ist es unser Gehirn, das freien Willens Entscheidungen trifft, also wir.“ Dass Neurophysiologen den freien Willen nicht als Illusion bezeichnen, ist wohl eine beruhigende Erkenntnis, stellt sich doch die Frage, ob sich morali- sche Kategorien wie Schuld, Verant- wortung und Gewissen letztendlich ohne ihn erklären und aufrechterhal- ten lassen.

Der freie Wille existiert

Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin und das Aktions- bündnis Patientensicherheit haben die im Rahmen des internationalen

WHO-Projekts „Ac tion on Patient Safety: High 5s“ entwickelten OP- Checklisten veröffentlicht. Sie be - ruhen auf Daten von insgesamt ÄRZTESCHAFT

OP-Checklisten für Patientensicherheit

151 546 OP-Checklisten, die von 2010 bis 2013 fortlaufend hinsicht- lich bestimmter Kennzahlen ausge- wertet wurden.

Ziel des High 5s-Projekt ist es, unerwünschte Ereignisse in der Pa- tientenversorgung zu reduzieren.

Das soll mit Hilfe von standardi- sierten Handlungsempfehlungen, so- genannten Standard Operating Pro- tocols (SOP), gelingen. Durch sie sollen Patientenverwechslungen und Verwechslungen der Eingriffsart oder des Eingriffsorts möglichst vermieden werden. Dabei ist die High 5s-OP-Checkliste integraler Bestandteil der SOP. In Deutsch- land haben 16 Krankenhäuser aktiv am High 5s-Projekt mitgewirkt und die Handlungsempfehlung imple- mentiert und evaluiert. Dabei sind neun unterschiedliche Checklisten- versionen entstanden, die jetzt öf- fentlich zugänglich sind. hil Ab dem dritten Quartal 2014 kann

jeder Hausarzt in Sachsen eine Pra- xisassistentin beschäftigen. Darauf haben sich die sächsischen Kran- kenkassen und die Kassenärztli- chen Vereinigung Sachsen (KVS) im Rahmen der Verhandlungen über die Gesamtvergütung geei- nigt. Die Assistentinnen sollen Hausärzte außerhalb der Praxis entlasten, insbesondere bei der Be- handlung chronisch kranker Pa- tienten. Zudem übernehmen sie künftig Hausbesuche, bei denen ein direkter Arztkontakt medizi- nisch nicht erfor derlich ist.

Zur Erlangung der Zusatzquali- fikation müssen die Praxisassisten- tinnen je nach Berufserfahrung zwischen 150 und 200 theoreti- sche Fortbildungsstunden, 20 bis 50 praktische Fortbildungsstunden sowie einen Kurs zum Notfallma- nagement von 20 Stunden absol- vieren. Die Ausbildung wird von der Sächsischen Landesärztekam- mer angeboten.

KV SACHSEN

Kassen zahlen für Praxisassistentinnen

Nach Einschätzung der KVS wird sich das finanzielle Volumen für die Praxisassistentinnen im sechsstelligen Bereich pro Jahr be- wegen. Es sei abhängig von der An- zahl der beantragten und genehmig- ten Praxisassistentinnen sowie von der Anzahl der Besuche bei den Pa- tienten. Es gelten Pauschalen von 17 Euro für den ersten und 12,50 Euro für einen weiteren Besuch, teilte Jan Kaminsky, Hauptgeschäftsfüh- rer der KVS, mit. Gemeinsam mit den Krankenkassen plane die KVS eine begleitende Evaluation. Die Praxisassistentinnen kommen flä- chendeckend zum Einsatz. Auch in Praxen bereits beschäftigte Mitar- beiterinnen können sich in einer mehrmonatigen Fortbildung zur Pra- xisassistentin ausbilden lassen. Ziel sei es, die Hausärzte durch quali - fizierte unterstützende Leistungen zeitlich nachhaltig zu entlasten und eine verbesserte Versorgung der Versicherten zu erreichen, teilten die Kassen und die KVS mit. Ol

Die neuen Checklisten sollen helfen, unerwünschte Ereignisse im Rahmen von Operationen zu vermeiden.

Foto: iStockphoto

A K T U E L L

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