• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Arzneimittelbudget: KV Sachsen und Kassen vor der Einigung" (11.04.1997)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Arzneimittelbudget: KV Sachsen und Kassen vor der Einigung" (11.04.1997)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A-959 Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 15, 11. April 1997 (19)

P O L I T I K NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

In den 2325 Kran- kenhäusern fielen 1995 Betriebsko- sten in Höhe von 101,7 Milliarden DM an (15,5 Pro- zent gegenüber 1994). Bei den Sachkosten – sie machen etwa ein Drittel aller Kosten aus – fiel die Stei- gerungsrate mit 5,9 Prozent etwas höher aus als bei den Personalkosten (5,4 Prozent). Die Anzahl der Behand- lungsfälle stieg um 2,6 Prozent ge- genüber 1994.

Morbiditätsrisiko zurück an die Krankenkassen

DÜSSELDORF. In einem jetzt vorgelegten Gutachten vertritt der Verfassungsrecht- ler Professor Dr. Karl Hein- rich Friauf die Auffassung, daß die Übertragung des Morbiditätsrisikos von den Krankenkassen auf die Kas- senärzte verfassungswidrig sei. Friauf, emeritierter Di- rektor des Instituts für Staats- recht der Universität zu Köln, hatte das Gutachten im Auf- trag der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein er- stellt.

Unter dem Morbiditätsri- siko versteht man das Risiko einer Zunahme der Zahl und Schwere von Erkrankungs- und Behandlungsfällen. Im Zusammenhang mit der bud- getierten Gesamtvergütung hat dies bei den niedergelas- senen Ärzten zu einem er- heblichen Verfall der Punkt- werte geführt. Die neuen Ver- träge mit den Krankenkassen sollten nach Friaufs Auffas- sung das Morbiditätsrisiko wieder zurück auf die Kassen verlagern. JM

Verbot von Frischzellen vorläufig aufgehoben

KARLSRUHE. Das Bun- desverfassungsgericht hat das Verbot der Frischzel- lentherapie durch die Bun- desregierung mit einer einst- weiligen Anordnung vorläu- fig aufgehoben. Wie das Ge- richt Mitte März in Karlsruhe mitteilte, gab es damit dem Antrag mehrerer Sanatori- umsärzte statt, die in dem Verbot eine Verletzung ihres Grundrechts auf Berufsfrei- heit und der Eigentumsga- rantie sahen. Das Gericht setzte das Verbot bis zum 20.

September aus, um bis dahin zu prüfen, inwieweit die Be- schwerden berechtigt sind.

Mit dieser Entscheidung hätten die Richter keine Wer- tung der Frischzellentherapie vorgenommen, betonte das Gericht. Die einstweilige An- ordnung werde erlassen, weil die Kläger sonst schon bis zur endgültigen Entscheidung in ihrer beruflichen Existenz ge- schädigt würden. Den Patien- ten drohe durch eine vorläufi- ge Fortsetzung der Frischzel- lenkuren offenbar keine übermäßige Gefahr. Aller- dings müßten sie schriftlich versichern, über die Beden- ken gegen die Therapie infor- miert zu sein.

Das Bonner Gesundheits- ministerium macht für sein Verbot geltend, daß die Ku- ren gesundheitlich riskant und dabei wirkungslos sind.

Zudem sei zu befürchten, daß durch die Frischzellen- kuren die Schafskrankheit Scrapie, die der Rinder- krankheit BSE entspricht, auf den Menschen übertra- gen werden könne. afp

Ermäßigter Steuersatz bei Veräußerung von Freiberufler-Praxen

BONN. Der Bundesver- band der Freien Berufe (BFB) begrüßt den Verzicht der Bundesregierung, den ermäßigten Steuersatz auf Veräußerungen von Frei- berufler-Praxen, -Kanzleien und -Büros anzuheben. „Da- mit kommt die Bundesregie- rung ihrem Anliegen wieder näher, die Eigenverantwor- tung zu stärken“, betonte BFB-Präsident Dr. med.

Ulrich Oesingmann. Die geplante Bestrafung der jahrzehntelangen privaten Altersversorgung vieler Frei- berufler sei vorerst ent-

schärft. EB

Arzneimittelbudget:

KV Sachsen und Kassen vor der Einigung

DRESDEN. Nach mona- telangem Tauziehen stehen die Kassenärztliche Vereini- gung Sachsen und die sächsi- schen Krankenkassenverbän- de nun vor einer Einigung über das Arzneimittelbudget.

Die Höhe des Budgets für 1995 ist festgelegt. Danach er- gibt sich ein Überschreitungs- betrag von rund 49 Millionen DM, der im jetzt laufenden Jahr eingespart werden soll.

Für 1996 gehen KV und Kassen von einer Überschrei- tung in Höhe von rund 200 Millionen DM aus. Dieser Betrag soll durch entspre- chende Einsparungen in 1998 ausgeglichen werden. Die Vertragspartner verständig- ten sich schließlich auf die Erarbeitung eines Maßnah- menkataloges zur Sicherung einer bezahlbaren, medizi- nisch notwendigen und quali- tativ hochwertigen Arznei- mittelversorgung. JM

Privathonorare:

Zahlentricks

KÖLN. Nach Auffassung von Dr. med. Karsten Vilmar dienen die „Zahlentricks der privaten Krankenversiche- rung (PKV) zur Ausgaben- entwicklung vor allem im am- bulanten Bereich der Stim- mungsmache, um eine erneu- te Änderung der GOÄ zu La- sten der Ärzteschaft durchzu- setzen“.

Der Präsident der Bun- desärztekammer kritisierte die Zahlen der PKV zur Ent- wicklung der Ausgaben für die ärztliche Behandlung von 1996. Unglaubwürdig werde die PKV, wenn sie über Jahre hinweg eine stärkere Verlage- rung der Versorgung in den ambulanten Bereich verlan- ge, das dort steigende Ho- norarvolumen aber publi-

kumswirksam beklage. Statt die Entwicklung der Gesamt- ausgaben aufzuzeigen, wür- den nur einzelne Ausgaben- steigerungen überzeichnet.

So werde unterschlagen, daß die GOÄ-Novelle von 1996 den Ärzten nur ein Ho- norarplus von rund zwei Pro- zent gebracht habe – das Bun- desgesundheitsministerium hatte ein Plus von 6,5 Prozent vorgesehen. Auch die Dar- stellung der Ausgabenent-

wicklung im ambulanten Bereich ist nach Berechnun- gen der Bundesärztekammer falsch. Die Arzthonorare seien zwar um rund acht Pro- zent gestiegen. Demgegen- über mußten die liquidations- berechtigten Ärzte im sta- tionären Bereich aber Ein- bußen von durchschnittlich 15 Prozent hinnehmen. Diese Entwicklung widerlege, daß erneut Eingriffe in die GOÄ notwendig seien. BÄK

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die harte Gangart der Krankenkassen gegen- über den Kassenärzten in Mecklen- burg-Vorpommern (vergleiche Deut- sches Ärzteblatt, Heft 24/1997) war offenbar nur der Auftakt: Jetzt

Die Ausgaben für Primärpräven- tion und betriebliche Gesundheits- förderung sind zwischen 2000 und 2005 von 43,1 Millionen Euro auf 179,9 Millionen Euro gestiegen. Dies entspricht

Die Reform der ärztlichen Ausbildung habe dazu geführt, daß heute nicht nur die Forschung von der Lehre, sondern auch die Lehre von der Prüfung des Erlernten

Einschreibung und Erstdoku- mentation werden demnach jeweils zehn bis 15 Minuten benötigt, für die Folgedoku- mentation fünf bis zehn Mi- nuten, für die Korrektur zu-

Nur Lebensversicherungsge- sellschaften, die über starke Re- serven verfügen, können den Kunden auch in einer anhalten- den Niedrigzinsphase oder ei- ner längeren Aktienbaisse im-

Ziel ist es, das Kostenerstattungssystem so zu gestalten, dass gesetzlich krankenversicherte Patienten aus allen Therapie-Alternati- ven frei wählen können, die Kassen aber nur mit

Zusätzlich verschärft wird die Proble- matik nach Ansicht von Richter-Reich- helm dadurch, dass der Gesetzgeber für die integrierte Versorgung erstmals eine

Eine Lebensversicherung fällt grundsätzlich nicht in den Nachlass, weil die Versiche- rungssumme erst mit dem Tod des Erblassers fällig wird und daher nicht mehr in sein