• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Fehldiagnose der Kassen" (05.09.1974)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Fehldiagnose der Kassen" (05.09.1974)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

~ Die Versicherten werden sich wohl eher als die Kassenfunktionä- re daran erinnern, daß 1959 Fach- ärzte in Kreisstädten nur relativ selten anzutreffen waren und sie, die Versicherten, oft weite Reisen zum nächsten Facharzt unterneh- men mußten.

Professor Sewering: ,.Die seither eingetretene Entwicklung, welche auch für die Landbevölkerung den Weg zum Facharzt wesentlich ab- kürzte, kann demnach nur als aus- gesprochen positiv für die kassen- ärztliche Versorgung in unserem Lande gesehen werden."

Die heutige Kassen-Argumentation gegen diese Entwicklung steht also in krassem Gegensatz zum Interes- se und zum Wohl der Krankenver- sicherten.

Eine "Analyse" darf nicht Grundregeln

der Statistik willkürlich und tendenziös mißachten!

Daß die Fachärzte innerhalb eines Landkreises in aller Regel in den Kreisstädten praktizieren, liegt im Interesse der gesamten Bevölke- rung des Landkreises, da zu zen- tralen Orten, also in der Regel zur Kreisstadt, gute Verkehrsverbin- dungen bestehen. Bei einer wahren Analyse der kassenärztlichen Ver- sorgung kann man also keines- wegs willkürlich eine Trennung zwischen kreisfreien Städten und Landkreisen vornehmen, wie die Kassen dies in ihrer Schrift getan haben, um so eine krassere Un- gleichmäßigkeit der Verteilung von Kassenärzten in Stadtgebieten und Landkreisen ,.konstruieren" zu kön- nen.

,.Als geradezu grotesk und in ihrer Unwahrhaftigkeit kaum zu überbie-

ten" kennzeichnet Professor Sewe-

ring die nachstehend zitierte Zah- lenmanipulation der Kassenverbän-

de: ,.in Gemeinden bis 500 Einwoh-

ner leben ca. 450 000 Bürger. Für sie stehen 18 Allgemeinärzte zur Verfügung; das bedeutet, daß auf jeden Allgemeinarzt rund 24 000 Menschen entfallen."

Die Kassenfunktionäre müßten wis- sen, daß der Landarzt - so Pro- fessor Sewering - : ,.in der Regel in einer etwas größeren Gemeinde wohnt und die umliegenden Dörfer, welche zu einem solchen Arztsitz gehören, versorgt. Anders wäre die ärztliche Versorgung nicht möglich und eine Existenzgrundlage für den einzelnen Kassenarzt nicht gege- ben. Diese zu den Arztsitzen der Landärzte gehörenden Dörfer nun mit ihrer Bevölkerung zusammen- zuzählen und zu behaupten, es stünden für diese 450 000 Bürger nur 18 Allgemeinärzte zur Verfü- gung, es seien also pro Arzt 24 000 Menschen zu versorgen, ist ein so böses Zeichen für den Geist, in welchem diese Analyse abgefaßt wurde, daß sie sich in ihrer Glaubwürdigkeit selbst entwer- tet."

Das letztgenannte Detail der ,.Ana- lyse" der bayerischen Kassenver- bände wird für den Leser außer-

Fehldiagnose der Kassen

Als ,.unrichtig und unwahrhaftig, teilweise grotesk falsch und ins- gesamt unglaubwürdig" hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns eine im Juni von Kran- kenkassenverbänden veröffent- lichte Analyse der ärztlichen Versorgung bezeichnet. in ei- nem am Samstag in München veröffentlichten Brief des Vorsit- zenden der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Professor Hans Joachim Sewering, an So- zialminister Fritz Pirkl heißt es, das Bemühen der Vereinigung um eine gute Zusammenarbeit mit den Kassen sei durch diese Schrift ,.erheblich beeinträchtigt"

worden. Die Landesverbände der Orts-, Betriebs- und ln- nungskrankenkassen sowie der landwirtschaftlichen Kranken- kassen hatten in der Analyse

Die Information:

Bericht und Meinung

halb Bayerns so recht ,.faßbar", wenn er sich solche ,.Statistik" ein- mal auf Bundesebene vorstellt: Da kämen ein paar Millionen Bürger in Gemeinden unter 500 Einwohnern

zusammen, denen angeblich nur

ein paar Dutzend Ärzte zur Verfü- gung stünden ( ... weil die Ärzte in der Nachbargemeinde von 501 und mehr Einwohnern einfach nicht ,.mitzählen". Ob die bayerischen RVO-Kassen auch in ihrem Zustän- digkeitsbereich solcherart Bilanz ziehen?).

Welch ungeheurer (unstillbarer) Bedarf ließe sich so konstruieren, wenn das bayerische Kassenbei- spiel Schule machen würde. Den

zu verplanen, ließen sich ganze

Generationenfolgen von Bürokra- ten - ebenso sinnlos wie erfolglos - beschäftigen. Ob das wirklich das ist, was die bayerischen Kas- sen sich unter Pirkls und Arendts Gesetzesinitiativen zur .. Bedarfs- planung" vorstellen? ND/DÄ

auf ,.große Mängel und Lücken in der ärztlichen Versorgung in Bayern" hingewiesen. Nach An- sicht Sewerings enthält dieser Bericht jedoch eine Fülle von Zahlenangaben, Wertungen und Behauptungen, "die einer kriti- schen Würdigung nicht stand- halten". Einige ,.Zahlenspiele"

der Krankenkassen versuchten SüddeutscheZeiTUng bewußt, eine ärztliche Unterver- sorgung von Landkreisen zu konstruieren ... Als ,.geradezu grotesk" bezeichnete Sewering die Angabe der Kassenverbän- de, wonach in Gemeinden bis zu 500 Einwohnern rund 450 000 Bürger lebten, für die nur 18 All- gemeinärzte zur Verfügung stünden. Richtig sei vielmehr, daß der Landarzt meist in einer etwas größeren Gemeinde woh- ne und von dort aus die umlie- genden Dörfer versorge.

DEurSCHES ARZTEBLATT Heft 36 vom 5. September 1974 2555

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Juni 2009 (Amtsblatt des Landkreises Zwickau, Jahrgang 2, Nr. 4) werden nach dem Wort „Zwickau“ die Worte „Clara Wieck“ angefügt. Juni 2009 (Amtsblatt des Landkreises

Der Landrat kann den Wortlaut der Satzung für die Kreismusikschule in der vom Inkrafttreten dieser Änderungssatzung an geltenden Fassung im Amtsblatt des Landkreises Zwickau

BioNTech: Eine Spritze wurde in der Apotheke verworfen, drei Spritzen waren in der Impfstraße hingefallen und konnten nicht mehr genutzt werden [ 297x konnte die sec

Das erstrebte Ziel in Rechnung stellend, ist davon auszugehen, dass durch die Höhe des Zwangsgeldes eine ausreichend starke Motivation hergestellt werden kann, die

Visitors to the 39 towns and municipalities of the county – including the six large county towns of Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Remseck am

[r]

1.2 Die Aufgaben nach den §§ 2, 3 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes werden nur inso- weit übertragen, als sie im Einzelfall den Aufgaben nach § 1 der Satzung über die

Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen Erreger aufgrund seiner recht hohen Übertragbarkeit und den häufig schweren bis hin zu töd- lichen Krankheitsverläufen für