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Archiv "Arzneimittelbudget: Kassen legen horrende „Schlußrechnung“ vor" (04.08.1997)

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ährend der Gesetzgeber längst die Ablösung der Arznei- und Heilmittel- budgets durch arztgrup- penspezifische Richtgrößen beschlos- sen hat, streiten sich Krankenkassen und KVen über inzwischen drei Jahre zurückliegende Buchungen. Die harte Gangart der Krankenkassen gegen- über den Kassenärzten in Mecklen- burg-Vorpommern (vergleiche Deut- sches Ärzteblatt, Heft 24/1997) war offenbar nur der Auftakt: Jetzt prä- sentieren die Kassen auch den ande- ren KVen der neuen Länder ihre

„Arzneimittelrechnung“.

Alles in allem, rechnen die Kassen vor, haben die niedergelassenen Ärzte in den neuen Ländern ihre Arznei- und Heilmittelbudgets im Jahr 1994 um stattliche 528 Millionen DM über- zogen. Zusammen mit den bereits (ein- seitig von den Krankenkassen) festge- stellten Überschreitungen aus 1995 er- gebe sich eine Gesamtforderung von 862 Millionen DM. Dieser Betrag – die Kassen nennen es „Ausgleichsver- pflichtungen“ – soll nunmehr in die lau- fenden Verhandlungen über die Arz- neimittelbudgets einbezogen werden.

Für die Kassenärztliche Bundes- vereinigung ist dieses Vorgehen nicht hinnehmbar. In einer Entgegnung der KBV auf die neuerliche „Rechnungs- legung“ heißt es: „Dieses Verhalten ist unverantwortlich und heizt die oh- nehin bestehenden Spannungen zwi- schen den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen in den neuen Bundesländern in unver- tretbarer Weise an.“

Einerseits habe der federführen- de BKK-Bundesverband die Zusam- menstellung der Arznei- und Heilmit- telausgaben erst mit zweieinhalbjäh- riger Verspätung vorgelegt; anderer- seits entsprächen die nunmehr prä- sentierten Zahlen nicht einmal an- satzweise den Grundsätzen einer kor- rekten Rechnungslegung.

Auch Zahnärzte und Hebammen dabei

„Die den Kassenärzten in den neuen Bundesländern zur Last geleg- ten Arzneimittelausgaben“, entgeg- net die KBV, „enthalten unzulässiger-

weise Verordnungen von Privatärz- ten, Zahnärzten, Hebammen und Heilpraktikern.“ Ebenso seien Aus- gaben aus einer widerrechtlichen Ko- stenerstattung der Kassen in die Be- rechnungen eingeflossen.

In der Bilanz der Kassen (siehe Tabelle) fällt auf den ersten Blick auf,

daß die Kassenärzte in Sachsen-An- halt im Gegensatz zu allen anderen KVen in den neuen Ländern ihr Bud- get unterschritten haben, und zwar um immerhin 193,4 Millionen DM. Zu- mindest dies sollte sich günstig auf die Gesamtrechnung auswirken – tut es aber nicht. Die Krankenkassen er- klären dies so: „Jede Kassenärztliche Vereinigung ist für ihr eigenes Bud- getergebnis verantwortlich. Ein Aus- gleich zwischen den KVen ist gesetz- lich nicht zulässig.“

Für den stellvertretenden Haupt- geschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. med. Lothar Krimmel, liegt es auf der Hand, was die Kassen mit ihrer jetzigen Forde- rung im Sinn haben: „Sie wollen Druck auf die anstehenden Verhand- lungen ausüben.“

Krimmel verweist auf ein Ge- spräch zwischen Kassen und Kas- senärzten aus dem Jahr 1995, bei dem sich die Verhandlungspartner auf die

„Bereinigung“ der Budgets um jene Ausgaben und Ungereimtheiten ver- ständigt hätten, die nicht den Kas- senärzten angelastet werden könnten.

Die Schlußrechnung der Krankenkas- sen berücksichtige das aber nicht.

Die Kassen selbst sehen zumin- dest dies inzwischen offenbar ein und gehen nochmals in Klausur. An der grundsätzlichen Haltung dürfte das freilich nichts ändern. So weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung noch auf einen anderen Um- stand hin:

„Die Aus- gaben der GKV für Arz- neimittel liegen in den ersten fünf Monaten dieses Jahres immer noch deutlich unter den entspre- chenden Aus- gaben des Jah- res 1992. Es gibt keinen anderen Lei- stungsbereich innerhalb der GKV, der einen solchen Einsparerfolg auch nur annähernd erreicht hat.“ Es sei des- halb im höchsten Maße „politisch un- klug“, die Kassenärzte mit Androhung von Strafzahlungen derart zu verun-

sichern. Josef Maus

A-2045

P O L I T I K AKTUELL

Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 31–32, 4. August 1997 (13)

Arzneimittelbudget

Kassen legen horrende

„Schlußrechnung“ vor

Die Auseinandersetzungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Krankenkassen über das Arzneimittelbudget in den neuen Bundesländern gehen in die nächste Runde. Die Forderungen der Kassen an die KV Meck- lenburg-Vorpommern wegen der Überschreitung des Budgets werden in Kürze das Sozialge- richt in Schwerin beschäftigen. Unterdessen liegen neue Zahlen auf dem Tisch: In 1994 sollen die KVen der neuen Länder ihre Arzneimittelbudgets um 528 Millionen DM überzogen haben. Die KBV weist dies zurück und nennt das Verhalten der Kassen „unverantwortlich“.

Tabelle

Budgetberechnungen der Krankenkassen für die Kassenärztlichen Vereini- gungen der neuen Bundesländer

Kassenärztliche Budget 1994 Ausgaben 1994 Ergebnis Vereinigung Mio. DM Mio. DM Mio. DM

Berlin-Ost 525,6 545,5 19,9

Brandenburg 1 021,2 1 130,8 109,6

Meckl.-Vorpommern 767,2 873,7 106,5

Sachsen 1 997,2 2 201,1 203,9

Sachsen-Anhalt 1 294,4 1 101,0 –193,4

Thüringen 1 101,6 1 190,1 88,5

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