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Archiv "Medizinstudium: Ungerecht" (19.11.2010)

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A 2292 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 46

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19. November 2010 tor des Gesundheitswesens in

Deutschland. Mein Optimismus, dass in dieser Frage seitens der Po- litik nach gesundem Menschenver- stand und nicht nach Kassenlage entschieden wird, hält sich in äu- ßerst überschaubaren Grenzen.

Dr. Daniel Kersten, 35753 Greifenstein

Keine Verhandlungssache

In meiner 17-jährigen Tätigkeit als Notarzt und kassenärztlicher Not- falldienst war ich mit vielen unge- klärten und unnatürlichen Todesfäl- len konfrontiert. Mein Erstaunen wurde von Jahr zu Jahr größer, weil ich in 17 Jahren keine einzige staatsanwaltlich angeordnete innere Leichenschau erreichen konnte.

Stattdessen erhalte ich seit 17 Jah- ren dasselbe vergilbte hektografier- te Formblatt vom Staatsanwalt, in dem mir mitgeteilt wird, eine Lei- chenöffnung habe nicht stattgefun- den und die Todesursache sei unge- klärt geblieben.

Hingegen erlebte ich wiederholte Rückfragen von Kriminalbeamten, die darum baten, doch bitte häufi- ger eine natürliche Todesursache zu bescheinigen. Als ob dies bei vor- handenen, klar benennbaren Ent- scheidungsgründen eine Verhand- lungssache wäre. Dieses wegschau- ende Verhalten der Staatsanwalt- schaften lässt sich durch die Neure- gelung der ärztlichen Leichenschau nicht verbessern.

Dr. med. Stefan Diez, 75365 Calw

Vier Forderungen an die Politik

Die Einschätzung zweier namhaf- ter Ordinarien für Rechtsmedizin kann ich aus der täglichen Praxis nur bestätigen.

Eine Reform unseres Leichen- schauwesens ist dringend erforder- lich, dies aus zwei Gründen:

1. Der Gedanke, dass in unserem Rechtsstaat geschätzt etwa alle acht Stunden ein Tötungsdelikt ge- schieht, das nicht aufgeklärt und somit auch nicht gesühnt wird, ist unerträglich.

2. Sämtliche Projekte und Kalkula- tionen privater wie gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherer

basieren auf den wachsweichen Da- ten einer völlig unzuverlässig ge- wordenen Todesursachenstatistik mit der Konsequenz erheblicher volkswirtschaftlicher Schäden.

Hieraus ergeben sich folgende For- derungen an die Politik:

1. Jeder Sterbefall ist einer zweiten Leichenschau zu unterziehen.

2. Diese Leichenschau muss durch einen amtlich bestellten Arzt durch- geführt werden, der idealerweise entweder Arzt für Pathologie oder Rechtsmedizin ist oder zumindest eine sechsmonatige Ausbildung an einem Institut für Rechtsmedizin absolviert hat.

3. Der amtlich bestellte Leichen- schauarzt sollte mit Befugnissen, wie zum Beispiel der Anordnung

von Verwaltungsobduktionen, aus- gestattet werden, in Anlehnung an das vorbildliche österreichische Obduktionsgesetz, das sich seit Kaiserin Maria Theresia bewährt.

4. Zur Sicherung der notwendigen personellen Ressourcen sind die für die Leichenschau maßgeblichen Gebührenordnungen dahingehend zu überarbeiten, dass eine adäquate Vergütung stattfinden kann.

Die Umsetzung dieser Forderungen käme einem Idealzustand nahe, der bekanntlich im Zwist der Lobby - isten und Kostenträger selten er- reicht wird. Dennoch ist jeder Schritt in diese Richtung notwen- dig, weil längst überfällig.

Dr. med. Thomas Heisig, Institut für Pathologie, 66386 St. Ingbert

MEDIZIN S TUDIUM

Die Fakultäten in Ulm und Frankfurt am Main setzen sich für eine familien- freundliche Medizi- nerausbildung ein (DÄ 34–35/2010:

„Universitäten: Medizin studieren mit Kind – ein Trend der Zukunft?“ von Hu- bert Liebhardt et al.).

Ungerecht

Ich zitiere:

1) „Etwa ein Viertel aller Akademi- kerinnen bleibt in Deutschland kin- derlos.“

2) „Etwa 16 Prozent der Ärztinnen zwischen 35 bis 40 Jahren sind nicht berufstätig (Männer: weni- ger als fünf Prozent). Etwa 30 Prozent beenden ihre Facharztwei- terbildung nicht (Männer: 14 Pro- zent).“

Warum ist das so? Ich, Jahrgang 1942, gehöre zu der zweiten Grup- pe. Ich habe vier Kinder großgezo- gen, acht Jahre habe ich auf Karrie- re und Rentenbeiträge in vollem Umfang verzichtet, war alleinerzie- hend, zwölf Jahre voll berufstätig, zwölf Jahre Teilzeit berufstätig; als ich es geschafft hatte, meine Kinder durch die Schul- und Ausbildungs- zeit zu bringen, wurde ich berufs- unfähig krank.

Eine Mutter, die nicht in der gesetz- lichen, sondern in einer berufsstän- dischen Rentenversicherung versi- chert ist, hatte bis vor kurzem keinen Anspruch auf eine Erziehungsrente.

Seit zwei Jahren gewährt der Staat diesen Müttern gnädigst ebenfalls eine Erziehungsrente, vorausge- setzt, sie leisten Nachzahlungen, die der Wartezeit von 60 Kalender- monaten in der gesetzlichen Versi- cherung entsprechen, wobei die Kinder angerechnet werden.

Als ich an die Bundesregierung schrieb, dass dies meiner Meinung nach dem Gleichheitsgrundsatz wi- dersprechen würde und dass wir unsere Wartezeit in der Ärztever- sorgung bereits erfüllt hätten, er- hielt ich als Antwort, dass dies den in der gesetzlichen Versicherung Versicherten nicht zu vermitteln sei.

Das Erziehungsgeld, das die gesetz- lich versicherten Mütter erhalten, wird aber nicht aus den Rentenbei- trägen der gesetzlich Versicherten, sondern aus Steuergeldern finan- ziert, die auch die Kinder der Ärz- tinnen, Anwältinnen usw. aufbrin- gen, die in berufsständischen Ver- sorgungswerken versichert sind und keine Erziehungsrente erhalten, oh- ne kräftig draufzuzahlen. Wir haben die gleiche Erziehungsarbeit geleis- tet wie die Mütter in der gesetzli- chen Versicherung, haben Steuer- zahler großgezogen und ausgebil-

S U

D U a f f n ( Universitäten: Medi

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19. November 2010 A 2293 det, von deren Steuerbeiträgen aber

nur die gesetzlich versicherten Mütter profitieren. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? . . .

Ursula Marsch-Mattenklott, 38124 Braun- schweig

Plan und Realität

Schöne Pläne – wie sieht die Reali- tät aus? In Berlin können alle Stu- denten in den klinischen Semestern eine „Wunschgruppe“ angeben, die Studierenden mit Kind sich ihren Stundenplan selbst zusammenstel- len und die Wünsche zusammen mit einer Geburtsurkunde einrei- chen – eingeteilt werden sie aber mitnichten nach ihren Wünschen und Erfordernissen (z. B. Kita), sondern nach Willkür der Adminis- tration, dazu oft noch für Kurse, die bis in die späten Abendstunden gehen (Kinderbetreuung?!).

Dr. Thomas Smolin, 97616 Bad Neustadt

ADIPO SITAS

Zu wenig werden die Chancen einer rechtzeitigen An- sprache adipöser Patienten genutzt (DÄ 34–35/2010:

„Adipositaspräventi- on: Therapeutischer Nihilismus fehl am Platz“ von Jens Ried).

Praxisfern

Beim Lesen des Artikels habe ich mich gefragt, wie der Autor zu die- sen Behauptungen beziehungsweise Unterstellungen kommt, dass Ärzte sich zu wenig um adipöse Patienten bemühen. Dort, wo ich bisher gear- beitet habe, ist es überall üblich und normal, Patienten auf ihr Überge- wicht beziehungsweise Ernährungs- und Bewegungsverhalten anzuspre- chen. Mein Eindruck ist keines- wegs, dass Ärzte mehr sensibilisiert

oder fortgebildet werden müssten, da sehe ich keine Defizite. Mein Eindruck ist vielmehr, dass der

„Schwarze Peter“ den Ärzten unter- geschoben werden soll: Sie seien

„negativ eingestellt“, würden die Adipösen „stigmatisieren“, unter- stellten eine mangelnde Compli - ance und es gebe eine „Unterver- sorgung“.

Die Wortwahl des Artikels sugge- riert, die Verantwortung liege beim Hausarzt. Nun ist es doch genau die passive Erwartungshaltung der Pa- tienten, die die Adipositas fördert.

Ist es nicht so, dass die Verantwor- tung für die Lebensführung beim Patienten selbst liegt? Ich als Ärztin bin gern bereit, Menschen zu hel- fen, die ihre Gesundheit erhalten oder fördern wollen. Aber die Ini- tiative muss doch in erster Linie vom Menschen selbst ausgehen.

Welch ein praxisferner Artikel!

Dr. Astrid Eichler, 31848 Bad Münder

ADIPO SITAS

Z d r s P (

Th ti h

B R I E F E

Referenzen

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