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Archiv "Ausbildungsziel: „Arzt“: Überlegungen und Vorbereitungen zu einer Reformierung des Medizinstudiums: Neue Konzeption für das Medizinstudium" (11.01.1979)

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Ausbildungsziel: "Arzt"

Überlegungen und Vorbereitungen

zu einer Reformierung des Medizinstudiums

Der Bundesärztekammerausschuß "Approbationsordnung" (Vorsitz:

Dr. med. Jörg-D. Hoppe) arbeitet an einer Neukonzeption für das Studium der Medizin. Die Ausschußarbeiten sollen bis zum 82. Deut- schen Ärztetag (1979 in Nürnberg) so weit abgeschlossen sein, daß zunächst dem Vorstand der Bundesärztekammer und dann schließlich den Delegierten ein formulierter Vorschlag vorgelegt werden kann.

Basis für die Konzeption der Ausbildung muß nach Auffassung des Ausschusses eine Definition des Ausbildungszieles sein. Damit setz- ten sich mehrere Sachverständige, deren Stellungnahmen in der Folge veröffentlicht werden, auseinander.

Neue Konzeption für das

Medizinstudium

Jörg-0. Hoppe

Der 80. Deutsche Ärztetag in Saar- brücken war es, der am 13. Mai 1977 die mittlerweile grundsätzliche Dis- kussion um die Qualität der Ärzte- ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland entfacht hat. Bis dahin beschränkte sich die Kritik weitge- hend auf die Vorbereitung und an- gelaufene Durchführung des Prakti- schen Jahres, des letzten Teils des Studiums der Medizin.

Allerdings waren in der Stille zu die- sem Zeitpunkt bereits in mehreren Gremien, auch im Bundesministe- rium für Bildung und Wissenschaft, Vorbereitungen im Gange, eine Neuordnung des Medizinstudiums zu konzipieren.

ln mehreren Anträgen beschloß der 80. Deutsche Ärztetag, der Vorstand der Bundesärztekammer und damit Ausschuß und Ständige Konferenz

"Approbationsordnung" mögen

sich mit einer Novellierung der Ap- probationsordnung bzw. der Neu- konzeption der Medizinerausbil- dung befassen. Der 81. Deutsche Ärztetag in Mannheim setzte schließlich von sich aus bereits das Thema Ausbildung auf die Tages-

ordnung des 82. Deutschen Ärzteta- ges im Jahre 1979 in Nürnberg. ln der Zwischenzeit wurden einige Schriften zur Medizinerausbildung publiziert, darunter von Prof. Dr.

med. Michael Arnold in der Schrif- tenreihe des Hartmannbundes und

die "Beiträge zur gewerkschaftli-

chen Arbeit in der Reform der Medi- zinausbildung" vom Verein zur För- derung der Studienreform e. V., der sich im Rahmen eines vom Bundes- ministerium für Bildung und Wis- senschaft geförderten Projekts

"Kooperation von Gewerkschaften

und Hochschulen im Bereich der Studienreform" Gedanken gemacht hatte. Außerdem wurden zahlreiche Einzelbeiträge, darunter auch im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT, veröf- fentlicht.

Ausschuß und Ständige Konferenz

"Approbationsordnung" der Bun-

desärztekammer setzten Mitte 1977 die im Jahre 1975 begonnenen Ar- beiten fort. Systematisch wird nun, wahrscheinlich in Form von Thesen, eine Neukonzeption für das Studium der Medizin erarbeitet.

Der Ausschuß war der Meinung, daß vor der Niederschrift eines Konzep- tes für den Ausbildungsgang Einig- keit über die Definition des Ausbil- dungszieles herrschen müsse. Das heute kaum mehr bestrittene Schei- tern der Approbationsordnung vom

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen FORUM

,,Ärztliche Ausbildung"

"Ziel der medizinischen Aus-

bildung ist der kritische, ins- besondere selbstkritische Arzt, der auf der Grundlage

~ medizinischer, wissen- schaftlich-methodischer und fachübergreifender Kenntnis- se in Prävention, Früherken- nung, Diagnostik und Thera- pie von Krankheiten und Re- habilitation,

~ der zu ihrer Anwendung erforderlichen geistigen, psy- chischen, physischen und technischen Fähigkeiten so- wie

~ einer sozial- und patien- tenverpflichteten ärztlichen Einstellung

imstande ist, den Menschen als körperliche und seelische Einheit zu sehen und so für den einzelnen und die Allge- meinheit sachgerecht, verant- wortungsbewußt und unab- hängig tätig zu sein."

(Wortlaut einer Ausbildungs- ziel-Definition des mb-Ar- beitskreises "Ärztliche Ausbil- dung")

28. Oktober 1970 ist mutmaßlich we- sentlich darauf zurückzuführen, daß ein verbindliches Ausbildungsziel in dieser Approbationsordnung - ·aus welchen Gründen auch immer - nicht fixiert wurde, so daß die Aus- bildung von Medizinstudenten in unseren Tagen als "Wurstelei mit dem Ziel, Studenten zum Bestehen von Multiple-choice-Prüfungen zu befähigen" bezeichnet werden muß.

Betriebsblindheit vermeidet man durch das Gespräch mit anderen.

Deshalb hat der Ausschuß "Appro- bationsordnung" am 11. Februar 1978 Sachverständige aus den Be- reichen der Medizin, der Rechtswis- senschaft und der Soziologie -ge- hört, um die Sicht des Problems auf alle relevanten Bereiche zu erstrek-

DEUI'SCHES ARZTEBLATT Heft 2 vom 11. Januar 1979 95

(2)

Spektrum der Woche Aufsätze · Notizen

Ausbildungsziel: "Arzt"

ken. Die bis dahin publizierten Aus- bildungszieldefinitionen und ein Entwurf zur Ausbildungszieldefini- tion des Marburger Bundes waren den Sachverständigen als Diskus- sionsunterlage überlassen worden. Die Stellungnahmen, die die Sach- verständigen Prof. Dr. med. Jürgen Peiffer, Tübingen, Prof. Dr. Christian von Ferber, Bielefeld/Düsseldorf, und Ministerialdirigent Dr. med. h. c.

W. Weissauer, München, vor dem Ausschuß "Approbationsordnung"

abgaben, werden veröffentlicht, um alle interessierten Ärztinnen und Ärzte, insbesondere aber auch die Delegierten des 82. Deutschen Ärz-.

tetages in Nürnberg, so frühzeitig wie möglich zu informieren. Die ebenfalls dem Ausschuß vorgetrage- ne Stellungnahme von Prof. Dr.

med. Töllner, Münster, liegt leider nicht schriftlich vor, so daß uns eine Veröffentlichung nicht möglich ist.

Im Namen der Mitglieder des Aus- schusses und der Ständigen Konfe- renz "Approbationsordnung" darf ich als Ausschußvorsitzender den Sachverständigen herzlich für ihre Mühe danken.

Dr. med. Jörg-D. Hoppe

Max-Pianck-Straße 2

5160 Düren 4

Vermittlung

der grundlegenden Kenntnisse

und Fertigkeiten

Jürgen Peiffer

Bemühungen, die Approbationsord- nung durch ein definiertes Ausbil- dungsziel zu ergänzen, stehen unter der Bedingung, daß Bund und Län- der einer solchen Definition zustim- men müssen. Schwierigkeiten tau- chen hierbei vor allem angesichts zweier Probleme auf:

Erstens muß die Approbationsord- nung davon ausgehen, daß mit Er- teilung der Approbation die Befähi- gung, ärztlich tätig zu werden, auch tatsächlich gegeben ist. Hierbei ist

sich jeder Einsichtige darüber im klaren, daß bei einer Erfahrungswis- senschaft, wie die Medizin sie dar- stellt, auf eine über die Studienzeit hinausgehende Einarbeitungsphase in die praktische ärztliche Tätigkeit kaum verzichtbar ist. Es kommt da- her darauf an, in der Definition des Ausbildungszieles zum Ausdruck zu bringen, daß bei Abschluß des Stu- diums die Voraussetzungen zur ärzt- lichen Tätigkeit zwar gegeben sind, deren Ergänzung durch selbständi- ge Fort- und Weiterbildung aber un- umgänglich ist, der Approbierte hierfür jedenfalls befähigt sein muß.

Zweitens bereitet es Schwierigkei- ten, juristisch einigermaßen klar zu definieren, welche Mindestanforde- rungen an Kenntnissen und Fertig- keiten sowie innerer Einstellung er- füllt sein müssen, um eine Ausbil- dung als qualitativ ausreichend auch unter Berücksichtigung des in- ternationalen Vergleiches anzuspre- chen.

Der Wissenschaftsrat hatte - vorbe- reitet durch eine vierjährige Vorar- beit in seinem Medizinausschuß- in seinen "Empfehlungen zu Aufga- ben, Organisation und Ausbau der medizinischen Forschungs- und Ausbildungsstätten" 1976 eine ent- sprechende Definition eines Ausbil- dungszieles vorgelegt (Seite 21 /22) mit dem Ziel, diese anläßlich einer Novellierung der Approbationsord- nung in diese aufnehmen zu lassen. Die Diskussion um die Definition dieses Ausbildungszieles war inner- halb des Wissenschaftsrates recht kontrovers, zumal Rücksichten auf bestehende EG-Verträge ebenso zu nehmen waren wie Rücksichten auf mögliche tarifpolitische Konsequen- zen. Trotz gewisser Bedenken des zuständigen Bundesressorts (Bun- desministerium für Jugend, Familie und Gesundheit) wurden die Medi- zinempfehlungen des Wissen- schaftsrats einstimmig verabschie- det. Unter politisch-taktischen Ge- sichtspunkten empfiehlt es sich da- her, auch von seiten der interessier- ten Berufsverbände die Definition des Wissenschaftsrates aufzuneh- men oder sich zumindest daran zu orientieren.

96 Heft 2 vom 11. Januar 1979

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Für mich persönlich als Initiator der Definition waren Erfahrungen maß- gebend, die ich als Sachverständi- ger des Institutes für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfra- gen bei der Erarbeitung der Gegen- standskataloge und der Prüfungs- fragen machte. Nicht zuletzt war das Fehlen eines Ausbildungszieles an den Schwierigkeiten schuld, dem Streben der einzelnen Fachvertreter entgegenzutreten, möglichst viel Spezialwissen in die Lehre und die Prüfungen einfließen zu lassen. ln

diesem Zusammenhang muß man

sich klar machen, wer die Adressa- ten eines definierten Ausbildungs- zieles sein können. Es sind dies

~ die Lehrenden, denen ein Richt- maß für ihren Ausbildungsstoff an die Hand gegeben wird,

~ die Studenten, die sich leichter auf die von ihnen erwarteten Lei- stungen einstellen können und

~ die Verordnungsgeber, die das Bundesgesetz der Approbationsord- nung in den jeweiligen Bundeslän- dern und im Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfra- gen umzusetzen haben.

Definiton

des Wissenschaftsrates

Die Definition des Wissenschaftsra- tes gibt unter diesen Gesichtspunk-

ten in ihrem ersten Absatz Hinweise

auf den Umfang der Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch das Studium vermittelt werden sollten:

"Die Ausbildung muß die zur Dia-

gnose und Therapie der bedeu- tungsvollen Krankheiten erforderli- chen grundlegenden wissenschaftli- chen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Bedeutungsvoll sind die- jenigen Krankheiten, die besonders häufig oder für das Verständnis der wesentlichen pathogenetischen Zu- sammenhänge beispielhaft sind oder bei denen ein unverzügliches ärztliches Handeln notwendig ist."

Mit Hilfe dieser Definition ist es eher möglich, die Gegenstandskataloge

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