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Archiv "Wissenschaftsrat: Neue Struktur für Institute" (09.03.2001)

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Suchtstoffkontrollrat

Gefährliche Psychopharmaka

UN-Gremium kritisiert Verordnungsverhalten von Ärzten.

P

sychosoziale Probleme wer- den immer häufiger mit psychotropen Medikamenten wie Benzodiazepinen und am- phetaminähnlichen Substan- zen behandelt. Dies ent- wickele sich derzeit vor allem in den Industrie- staaten zu einer von der Gesellschaft akzeptier- ten Gewohnheit, kriti- sierte der Internationale Suchtstoffkontrollrat in seinem Jahresbericht 2000.

Zu lockere Bestim- mungen, wenig verläss- liche Schätzungen über den tatsächlichen medizinischen Bedarf und aggressive Marke- tingmethoden seien die Haupt- gründe für das Überangebot

und den steigenden Konsum von Psychopharmaka. Zudem würden Ärzte diese Medika- mente oft unangemessen ver- schreiben. Zu rascher Einsatz bei Schlaflosigkeit, Angstzu- ständen, Adipositas und Hy- peraktivität, irrationale Medi- kamentenkombinationen, ho- he Dosierungen und zu lange Behandlungszeiträume führ- ten zu Abhängigkeit und psy- chischen Störungen, warnte der Suchtstoffkontrollrat. Das un- abhängige Kontrollorgan für die Einhaltung der Drogen- konvention der Vereinten Na- tionen forderte in seinem Be-

richt pauschal Regierungen, Ärzte, Pharmaindustrie und Konsumenten zu einem ver- antwortungsvolleren Verhal- ten auf.

Wissenschaftsrat

Neue Struktur für Institute

Ziel: bessere Koordinierung der Aufgaben

D

er Wissenschaftsrat empfiehlt, bei den geplanten Um- strukturierungen des Bundesinstituts für gesundheitli- chen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Die Empfehlungen könnten auch als Leitfaden für die geplante Verlage- rung des BgVV vom Bundesgesundheitsministerium zum neu zugeschnittenen Bundesministerium für Verbraucher- schutz, Ernährung und Landwirtschaft dienen. Der Wissen- schaftsrat war 1996 vom BMG beauftragt worden, die amt- lichen Aufgaben und strukturellen Merkmale der drei Insti- tute zu analysieren.

Dabei stellte der Wissenschaftsrat vor allem beim BgVV einen mangelnden Zusammenhang der Aufgabengebiete fest und empfiehlt daher eine Clearingstelle jeweils im Mini- sterium, das die Fachaufsicht führt. Um die wissenschaftli- chen Aktivitäten zu lenken, hält der Rat einen gemeinsamen wissenschaftlichen Beirat für erforderlich. Ebenso sollte in allen Instituten ein fachbereichsübergreifender „Pool“ ein- gerichtet werden. Die Forschung an den Instituten sollte vom Bundesforschungsministerium koordiniert werden.

A K T U E L L

A

A572 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 10½½9. März 2001

Krankengeld

Anspruch bei Arbeitslosigkeit

Ursprüngliche Tätigkeit ist Maßstab für die Höhe des Krankengeldes.

W

er wiederholt lange krank ist und währenddessen seinen Arbeitsplatz verliert, hat trotzdem Anspruch auf

Krankengeld in ursprüngli- cher Höhe. Nach einem Ur- teil des Bundessozialgerichts ist die ursprüngliche Tätig- keit der Maßstab für die Kran- kengeldzahlung. (Az.: B 1 KR 30/00)

Ein Lagerverwalter war von Ende Oktober 1998 an krank.

Ende November 1998 wurde er entlassen. Die Kranken- kasse zahlte von der siebten Krankheitswoche an Kran- kengeld, ließ den Mann aber ärztlich untersuchen. Nach den Erkenntnissen des Medi- zinischen Dienstes der Kran- kenkassen war er noch zu leichten Tätigkeiten fähig. Die Kasse stellte ihre Zahlungen ein und verwies auf Änderun- gen in der Arbeitslosenversi- cherung. Dort kommt es bei der Frage, wel- che Stellen einem Arbeitslosen zu- mutbar sind, seit April 1997 nicht mehr auf Ausbil- dung und sozia- len Status an, sondern nur noch auf das zuletzt erzielte Einkom- men.

Dies sei kein Anlass, in der Krankenversiche- rung die Recht- sprechung zu än- dern, urteilte das Bundessozialgericht. Der La- gerverwalter sei arbeitsunfä- hig krank, weil er seiner ur- sprünglichen und auch einer ähnlichen Tätigkeit gesund- heitlich nicht mehr gewachsen gewesen sei.

Aufgabenverteilung 1999 und Veränderung vom Vorjahr in v.H.

Bezeichnung GKV Bundesgebiet

in Mrd. DM Veränderung

1999 1998 in v. H.

Krankenhausbehandlung

ohne Anschluss-Reha 82,919 82,400 0,63

Ärzte 41,463 40,761 1,72

Arzneien aus Apotheken 37,451 34,4 8,87 Heil- und Hilfsmittel 17,715 17,173 3,16

Krankengeld 13,94813,774 1,26

Kuren 5,146 4,752 8,31

Fahrkosten 4,550 4,226 7,67

Häusliche Krankenpflege 3,081 3,027 1,81 Soz. Dienste, Krankheitsverh. 1,497 1,306 14,61 Verwaltungskosten 13,845 13,134 5,41 Quelle: KV 45 BMG

D

er therapeutische Nut- zen der „Sauerstoff-Mehr- schritt-Therapie nach Man- fred von Ardenne“ kann nach Meinung des Bundesausschus- ses der Ärzte und Kranken- kassen nicht attestiert werden.

Sie kann daher nicht ambu- lant als Leistung der Kran- kenkassen angewandt werden.

Ebenso wenig wurde die Be- handlung mit ionisiertem Sau- erstoff anerkannt. Die „Sau- erstoff-Mehrschritt-Therapie nach Manfred von Ardenne“

soll den Sauerstoffgehalt des Blutes und des Körpergewe- bes erhöhen und bei Erkran- kungen des Herz-Kreislauf- Systems, bei Immunschwäche und geriatrischen Erkrankun- gen wirksam sein. Mit der Ab- lehnung bestätigte der Bun- desausschuss der Ärzte und Krankenkassen seinen Be- schluss aus dem Jahr 1990. Be- reits damals konnten Wirk- samkeit, Nutzen und Risiken der Methoden nicht nachge- wiesen werden.

Foto: dpa

Bundesausschuss

Keine Zulassung erteilt

Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nicht anerkannt

Referenzen

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