Publikation
Richtig Geld ausgeben
Das Konsumverhalten von Ju- gendlichen lässt häufig auf man- gelnde Reflexion und mangeln- des Wissen oder unzulängliche Fertigkeiten im Umgang mit Geld schließen. In den letzten Jahren wurden daher zuneh- mend Maßnahmen entwickelt, die durch ihren informativen Charakter die Selbstständigkeit von Kindern und Jugendlichen fördern sollen.
Inzwischen gibt es auch In- ternet-Angebote, die Kindern und Jugendlichen Materialien zur kritischen Konsumerzie- hung, zum Umgang mit Geld und zur Schuldenprävention an die Hand geben. 47 dieser An- gebote in Form von Foren, On- line-Magazinen, Beratungsan-
geboten, Projektpräsentationen, Informations- und Schulungs- materialien stellt eine Broschü- re der Bundesarbeitsgemein- schaft Kinder- und Jugend- schutz vor. Zusätzlich werden Themen wie Handykonsum, Banken- und Versicherungsge- schäfte aufgegriffen. Die Publi-
kation erscheint in der Reihe
„Modelle, Dokumente, Analy- sen“. Eine Printversion ist für fünf Euro zu beziehen, die On- line-Version steht zum kosten- freien Download unter www.
bag-jugendschutz.de/Publikatio- nen (Modelle, Dokumente,Ana-
lysen) bereit. EB
PKV
Zweifeln erlaubt
Es kommt immer wieder vor, dass private Krankenversiche- rungen ihre Versicherten auf Mängel der Arztrechnung hin- weisen. In einem Fall hatte ein Orthopäde eine Versicherung verklagt, weil diese einige zwei- felhafte Positionen auf den von ihm gestellten Rechnungen nicht begleichen wollte. Nach eini- gem Hin und Her bezahlte die Versicherung und entschuldig- te sich beim Versicherten. Das genügte dem Arzt nicht. Er klag- te,weil er das Vertrauensverhält- nis zwischen ihm und seinem Pa- tienten aufs Schwerste beschä- digt sah, und bezichtigte die Ver- sicherung der Ehrverletzung. Er verlangte Schadenersatz sowie eine schriftliche Erklärung, dass die Versicherung ein derartiges Verhalten zukünftig unterlasse.
Das Gericht wies die Klage ab (Az.: 8 U 4256/05 Oberlandesge- richt München). rco
AXA-Kranken
Neuer Tarif für Ärzte
Die AXA-Krankenversicherung wendet sich mit ihrem neuen Ta- rif „PRAXmed“ an Ärzte und deren Familien: Der Tarif bietet sechs Monate Beitragsfreiheit für Neugeborene und danach sechs Euro Rabatt auf den Monatsbeitrag, sofern Vater und Mutter bei der AXA krankenversichert sind. Außerdem kann der Zahn- schutz für das Kind bis Mitte des dritten Versicherungsjahres oh- ne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.Weiterhin wird ei- ne Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Leistungsumfangs bis hin zum Hochleistungstarif mit 100 Prozent Erstattung für Kieferor- thopädie bis zum 19. Lebensjahr und 100 Prozent für Zahnersatz bei regelmäßiger Prophylaxe angeboten. Zusätzlich integriert sind Boni für Nichtrauchen und gesundes Körpergewicht. Der Tarif eignet sich besonders für niedergelassene Ärzte, die über entspre- chende Selbstbehalte ihre Beiträge niedrig halten möchten. rco