Verschweigt jemand bei Ab- schluss einer Lebensversiche- rung eine Bypass-Operation, ist der Lebensversicherungsvertrag erschlichen und wegen arglisti- ger Täuschung nichtig. Das be- richtet der Anwalt-Suchservice (Telefon: 01 80/5 25 45 55) mit Verweis auf ein Urteil des Ober- landesgerichts (OLG) Düssel- dorf.
Ein älterer Mann wollte eine Lebensversicherung zugunsten seiner Frau abschließen. Auf die ihm während der Vertrags- verhandlungen gestellte Frage nach Arztbesuchen benannte er zwar seinen Hausarzt, ver- schwieg aber eine Bypass-Ope- ration, die ein Jahr zuvor durch- geführt worden war. Die Le- bensversicherung wurde zu Konditionen abgeschlossen, die einen solchen krankheitsbe- dingten, schweren Eingriff nicht
berücksichtigten. Als die Versi- cherungsgesellschaft später von der Herzoperation erfuhr, focht sie den Lebensversicherungs- vertrag wegen arglistiger Täu- schung an.
Die Richter des OLG Düs- seldorf gaben der Versicherung Recht (Az.: 4 U 76/01). Die bei den Vertragsverhandlungen ge- stellte Frage nach den Arztbe- suchen habe der alte Herr so verstehen müssen, dass die Ver- sicherung seine gravierendsten Erkrankungen in Erfahrung bringen wollte. Die bloße Be- nennung des Hausarztes sei nicht die volle Wahrheit gewe-
sen. Die Tatsache, dass der Mann die schwere Operation verschwiegen habe, lasse den Schluss zu, dass er sich zielge- richtet verhalten habe, um den Abschluss der Lebensversiche- rung nicht zu gefährden. Damit habe er die Versicherung argli- stig getäuscht und die Lebens- versicherung erschlichen. Der Lebensversicherungsvertrag sei deshalb nichtig. EB
Central
Tarif für junge Ärzte
Für Medizinstudenten im praktischen Jahr und Ärzte im Praktikum hat die Central Kranken- versicherung AG, Köln, neuerdings den Ausbil- dungstarif KAIP im Angebot. Der Tarif sieht bei Leistungsfreiheit – unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen – eine erfolgsab- hängige Beitragsrückerstattung in Höhe von vier Monatsbeiträgen vor. Als Monatsbeitrag gilt hierbei ein Zwölftel der im jeweiligen Ka- lenderjahr gezahlten Jahresprämie.
Die Central verspricht den Versicherten eine
„Beitragsgarantie“, das heißt, der Beitrag erhöht sich für 18 Monate ab Versicherungsbeginn nicht wegen des Älterwerdens der versicherten Perso- nen.Versicherungsfähig sind angehende Medizi- ner bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres.
Auch in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- partner und unterhaltsberechtigte Kinder kön- nen zu den gleichen Bedingungen mitversichert werden. Die Versicherungsdauer des Tarifs be- trägt maximal 48 Monate. Der Tarif enthält ein Optionsrecht: Nach Beendigung der Versiche- rung im Tarif KAIP hat der Versicherte die Mög- lichkeit, in einen Jungarzttarif oder in einen an- deren Vollkostentarif zu wechseln – ohne erneu- te Risikoprüfung und Wartezeiten. JF
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