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Archiv "Krankenhäuser: Kein Wunder" (19.11.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 46

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19. November 2010 A 2291

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

KR A NKENHÄ U SER

In den Krankenhäu- sern fehlen 5 500 ärztliche Vollzeit- kräfte – Tendenz steigend (DÄ 40/

2010: „Immer mehr freie Arztstellen“

von Jens Flintrop).

Traurig

Es ist traurig, dass es geschafft wur- de, den Arztberuf so abzuwracken, dass – trotz hohen Ansehens in der Bevölkerung – sich nicht mehr ge- nug leistungsstarke Bewerber dafür finden. Eine Senkung des NC wird das Problem frühestens in 15 Jah- ren, wahrscheinlich aber gar nicht

lösen – eher eine weitere Abwärts- spirale von Qualität, Anspruch, Be- zahlung in Gang setzen. Lösungs- ansatz: Wir sollten uns in der Ge- sellschaft mehr um die Leistungs- träger (es besteht unter anderem Mangel an Lehrern, Ärzten, Inge- nieuren, qualifizierten Handwer- kern . . .) kümmern, denn nur diese können die Gesellschaft – und da- mit auch die Schwachen – tragen.

Prim. Dr. Michael Ulrich Füssel,

Christian-Doppler-Klinik, Universitätsklinikum der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität, A-5020 Salzburg

Kein Wunder

Die Tatsache, dass die Kliniken im- mer schwerer Assistenzärzte fin- den, verwundert nicht. Ein Bei-

spiel: Unsere drei Töchter haben akademische Berufe. Die Ärztin, im vierten Jahr der Weiterbildung, verdient mit Abstand am wenigs- ten. Sie hat sehr häufig Nacht- dienste. Je mehr Nachtdienste sie machen muss – die Abteilung ist unterbesetzt –, desto weniger ver- dient sie. Nach dem Dienst muss sie von Gesetzes wegen nach Hau- se gehen, es werden ihr acht Stun- den abgezogen. Der Nachtdienst wird aber nur als Bereitschafts- dienst und damit wesentlich gerin- ger bezahlt, obwohl der Arbeitsan- fall meist der gleiche ist wie am Tag. Wie lange wird sie das – trotz ihrer Liebe zum Beruf – noch mit- machen?

Prof. Dr. med. H.-P. Heilmann, 22391 Hamburg I

s ä k s 2 f v

LEI CHEN SC H AU

Bei nicht natürlicher oder ungeklärter To- desursache sollte es immer eine Obdukti- on geben (DÄ 33/

2010: „Ärztliche Lei- chenschau: Geplante Neuregelung löst die eigentlichen Pro- bleme nicht“ von Burkhard Madea und Markus Rothschild).

Einheitliche Regelung durch Bundesgesetz

Bis auf die in diesem hervorragen- den Artikel genannten fünf Prozent findet überhaupt keine echte Todes- ursachenfeststellung statt. Bei Lei- chenauffindungen entscheiden die Strafverfolgungsbehörden aus- schließlich nach dem Kriterium Fremdverschulden, ob eine Obduk- tion durchgeführt wird. Hierbei fällt auch mir manchmal schwer, mich zu disziplinieren, von der Korrekt-

heit polizeilicher Ermittlungsarbeit auszugehen, wenn sich mir in sub- jektiver Wahrnehmung gelegentlich der Verdacht aufdrängt, dass sich das Interesse der Polizei nicht im- mer nur auf die Todesursachener- mittlung richtet, sondern auch auf die Vermeidung neuer Akten. Schon einige Male waren die Umstände bei jungen, tot aufgefundenen Per- sonen aus medizinischer und situa- tionsbezogener Sicht für mich so unklar, dass nach meiner Auffas- sung weitere Nachforschungen an- gezeigt gewesen wären.

Außerdem gibt es viele Fälle, in de- nen zwar sicher kein Fremdver- schulden, aber ein großes medizini- sches Interesse vorliegt, die Todes- ursache zu ermitteln. Nach derzeiti- ger Rechtslage besteht keinerlei Möglichkeit, dem abzuhelfen, es sei denn, der Auftraggeber selbst trägt die Kosten. Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum das Leichenwe- sen überhaupt in die Regelungs-

kompetenz der Länder fällt. Eine einheitliche Regelung durch Bun- desgesetz wäre speziell in Hinsicht auf die Todesursachenstatistik der bessere Weg.

Als im Jahr 2007 in Hessen der Entwurf des neuen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes beraten wurde, habe ich versucht, darauf hinzuwir- ken, dass eine gesetzliche Grundla- ge dafür geschaffen wird, die Mög- lichkeit zur Entscheidung über eine Obduktion auch nach medizini- schen Kriterien zu eröffnen. Diese Eingaben konnten sich damals we- der in den Fachgremien noch beim Gesetzgeber durchsetzen mit dem Hinweis, dass das nicht finanzierbar wäre. Leider hat das neue Gesetz in Hessen daher in Hinsicht auf die Todesursachenfeststellung keinerlei Verbesserungen gebracht.

Ich stimme den Autoren zu, dass Handlungsbedarf besteht. Allerdings sehe ich hier das gleiche Konflikt- potenzial wie in jedem anderen Sek-

LEI CHEN SC H

B o d i o 2 c Neuregelunglöstdie

B R I E F E

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A 2292 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 46

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19. November 2010 tor des Gesundheitswesens in

Deutschland. Mein Optimismus, dass in dieser Frage seitens der Po- litik nach gesundem Menschenver- stand und nicht nach Kassenlage entschieden wird, hält sich in äu- ßerst überschaubaren Grenzen.

Dr. Daniel Kersten, 35753 Greifenstein

Keine Verhandlungssache

In meiner 17-jährigen Tätigkeit als Notarzt und kassenärztlicher Not- falldienst war ich mit vielen unge- klärten und unnatürlichen Todesfäl- len konfrontiert. Mein Erstaunen wurde von Jahr zu Jahr größer, weil ich in 17 Jahren keine einzige staatsanwaltlich angeordnete innere Leichenschau erreichen konnte.

Stattdessen erhalte ich seit 17 Jah- ren dasselbe vergilbte hektografier- te Formblatt vom Staatsanwalt, in dem mir mitgeteilt wird, eine Lei- chenöffnung habe nicht stattgefun- den und die Todesursache sei unge- klärt geblieben.

Hingegen erlebte ich wiederholte Rückfragen von Kriminalbeamten, die darum baten, doch bitte häufi- ger eine natürliche Todesursache zu bescheinigen. Als ob dies bei vor- handenen, klar benennbaren Ent- scheidungsgründen eine Verhand- lungssache wäre. Dieses wegschau- ende Verhalten der Staatsanwalt- schaften lässt sich durch die Neure- gelung der ärztlichen Leichenschau nicht verbessern.

Dr. med. Stefan Diez, 75365 Calw

Vier Forderungen an die Politik

Die Einschätzung zweier namhaf- ter Ordinarien für Rechtsmedizin kann ich aus der täglichen Praxis nur bestätigen.

Eine Reform unseres Leichen- schauwesens ist dringend erforder- lich, dies aus zwei Gründen:

1. Der Gedanke, dass in unserem Rechtsstaat geschätzt etwa alle acht Stunden ein Tötungsdelikt ge- schieht, das nicht aufgeklärt und somit auch nicht gesühnt wird, ist unerträglich.

2. Sämtliche Projekte und Kalkula- tionen privater wie gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherer

basieren auf den wachsweichen Da- ten einer völlig unzuverlässig ge- wordenen Todesursachenstatistik mit der Konsequenz erheblicher volkswirtschaftlicher Schäden.

Hieraus ergeben sich folgende For- derungen an die Politik:

1. Jeder Sterbefall ist einer zweiten Leichenschau zu unterziehen.

2. Diese Leichenschau muss durch einen amtlich bestellten Arzt durch- geführt werden, der idealerweise entweder Arzt für Pathologie oder Rechtsmedizin ist oder zumindest eine sechsmonatige Ausbildung an einem Institut für Rechtsmedizin absolviert hat.

3. Der amtlich bestellte Leichen- schauarzt sollte mit Befugnissen, wie zum Beispiel der Anordnung

von Verwaltungsobduktionen, aus- gestattet werden, in Anlehnung an das vorbildliche österreichische Obduktionsgesetz, das sich seit Kaiserin Maria Theresia bewährt.

4. Zur Sicherung der notwendigen personellen Ressourcen sind die für die Leichenschau maßgeblichen Gebührenordnungen dahingehend zu überarbeiten, dass eine adäquate Vergütung stattfinden kann.

Die Umsetzung dieser Forderungen käme einem Idealzustand nahe, der bekanntlich im Zwist der Lobby - isten und Kostenträger selten er- reicht wird. Dennoch ist jeder Schritt in diese Richtung notwen- dig, weil längst überfällig.

Dr. med. Thomas Heisig, Institut für Pathologie, 66386 St. Ingbert

MEDIZIN S TUDIUM

Die Fakultäten in Ulm und Frankfurt am Main setzen sich für eine familien- freundliche Medizi- nerausbildung ein (DÄ 34–35/2010:

„Universitäten: Medizin studieren mit Kind – ein Trend der Zukunft?“ von Hu- bert Liebhardt et al.).

Ungerecht

Ich zitiere:

1) „Etwa ein Viertel aller Akademi- kerinnen bleibt in Deutschland kin- derlos.“

2) „Etwa 16 Prozent der Ärztinnen zwischen 35 bis 40 Jahren sind nicht berufstätig (Männer: weni- ger als fünf Prozent). Etwa 30 Prozent beenden ihre Facharztwei- terbildung nicht (Männer: 14 Pro- zent).“

Warum ist das so? Ich, Jahrgang 1942, gehöre zu der zweiten Grup- pe. Ich habe vier Kinder großgezo- gen, acht Jahre habe ich auf Karrie- re und Rentenbeiträge in vollem Umfang verzichtet, war alleinerzie- hend, zwölf Jahre voll berufstätig, zwölf Jahre Teilzeit berufstätig; als ich es geschafft hatte, meine Kinder durch die Schul- und Ausbildungs- zeit zu bringen, wurde ich berufs- unfähig krank.

Eine Mutter, die nicht in der gesetz- lichen, sondern in einer berufsstän- dischen Rentenversicherung versi- chert ist, hatte bis vor kurzem keinen Anspruch auf eine Erziehungsrente.

Seit zwei Jahren gewährt der Staat diesen Müttern gnädigst ebenfalls eine Erziehungsrente, vorausge- setzt, sie leisten Nachzahlungen, die der Wartezeit von 60 Kalender- monaten in der gesetzlichen Versi- cherung entsprechen, wobei die Kinder angerechnet werden.

Als ich an die Bundesregierung schrieb, dass dies meiner Meinung nach dem Gleichheitsgrundsatz wi- dersprechen würde und dass wir unsere Wartezeit in der Ärztever- sorgung bereits erfüllt hätten, er- hielt ich als Antwort, dass dies den in der gesetzlichen Versicherung Versicherten nicht zu vermitteln sei.

Das Erziehungsgeld, das die gesetz- lich versicherten Mütter erhalten, wird aber nicht aus den Rentenbei- trägen der gesetzlich Versicherten, sondern aus Steuergeldern finan- ziert, die auch die Kinder der Ärz- tinnen, Anwältinnen usw. aufbrin- gen, die in berufsständischen Ver- sorgungswerken versichert sind und keine Erziehungsrente erhalten, oh- ne kräftig draufzuzahlen. Wir haben die gleiche Erziehungsarbeit geleis- tet wie die Mütter in der gesetzli- chen Versicherung, haben Steuer- zahler großgezogen und ausgebil-

S U

D U a f f n ( Universitäten: Medi

B R I E F E

Referenzen

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