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Archiv "Beschluß der Arbeitsgemeinschaft gemäߧ 19 des Arzt/ Ersatzkassenvertrages" (05.07.1979)

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Anwendungsklassen Mindestausstattung Mindestanforderung an die Ausstattung

Zugelassene der Untersuchungsgeräte

Anwendungen

Leistung während der Expositionszeit 4 kW bei 100 kV.

Röhrenspannung mindestens 120 kV.

Expositionszeit pro Schicht kleiner als 20 Se- kunden.

Strahler mit Schutzgehäuse und Strahlenfilte- rung gemäß DIN 6811.

Räumliche Auflösung, gemessen an einem AAPM-Phantom von 20 cm Durchmesser bei Kopfeinstellung und 35 cm Durchmesser bei Ganzkörpereinstellung und einer Schichtdicke von max. 13 mm:

Einrichtung zur röhrennahen Begrenzung des Nutzstrahlenbündels:

Festeingebaute Blende oder Wechselblende mit Indikator der Blendenöffnung z. B. in Form ei- ner Schichtdickenanzeige.

Meßfeld mindestens 20 cm Durchmesser bei Kopfeinstellung, mindestens 40 cm Durchmes- ser bei Ganzkörpereinstellung. Der Winkel zwi- schen der Abtastebene und der Längsachse des Lagerungstisches muß mindestens um 15° zum rechten Winkel verändert werden können. Da- tenspeicherungs- und Dokumentationsmög- lichkeit des Schichtbildes.

Klasse X Computer- Tomographie des ganzen Körpers (einschl. des Kopfes)

— bei hohem Kontrast mind. 2,0 mm für Kopf- einstellung und 2,5 mm für Ganzkörpereinstel- lung

— bei niedrigem Kontrast (0,5%) mind. 10 mm für Kopfeinstellung und 15 mm'für Ganzkörper- einstellung.

Oberflächendosis bei vorgenannten Auflö- sungsbestimmungen nicht mehr als 3,0 rd. (0,03 Gy).

Alphanumerische Angaben auf dem Bildschirm zur Identifikation des Pat. Kennzeichnung der Körperseite und zur Angabe von Fensterlage und -breite. Lagerungstisch mit Einstellhilfe zur genauen Schichtebenen-Einstellung und -re- produktion.

Änderung der Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die Röntgeneinrichtungen in der Kassenpraxis vom 9. Mai 1977 in der Fassung vom 14. Mai 1979

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat am 14. Mai 1979 folgende Neufassung des Wortlautes der Anwendungsklasse X in Abschnitt B (Einrichtungsklassen — Diagnostik) der Röntgen-Richtlinien be- schlossen:

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen KBV: Bekanntmachungen

suchungen einschließlich der für die Kasse erforderlichen Bescheinigungen und der am Schluß der Kur zu erstatten- de Kurbericht abgegolten.

2. Bei ärztlicher Tätigkeit von kürzerer Dauer als vier Wochen vermindert sich der Betrag nach Ziff. 1 für jede ausgefal- lene Woche um DM 13,60. Bei ärztlicher Tätigkeit von längerer Dauer als vier Wo- chen erhöht sich das Honorar nach Ziff. 1 für jede angefangene Behandlungswo- che um DM 13,60, jedoch nur dann, wenn der Arzt vom Patienten in dieser Woche noch in Anspruch genommen wird und die Kurverlängerung von der Postbeam- tenkrankenkasse ausdrücklich geneh- migt ist.

3. Beschränkt sich die Tätigkeit des Arz- tes auf die erste Untersuchung und die Aufstellung eines Kurplanes, so erhält der Arzt ein Honorar von DM 28,45."

III. § 7 des Vertrages wird zu Ziffer 1 Absatz 1 und Ziffer 2 wie folgt geän- dert:

„1. Über den Umfang der in § 6 genann- ten Leistungen hinaus dürfen neben dem Pauschsatz von DM 67,85 nur solche ärztlichen Verrichtungen, die zur ord- nungsgemäßen Durchführung der Bade- kur unbedingt erforderlich sind, als Son- derleistungen nach den einfachen Sät- zen der Gebührenordnung für Ärzte vom

18. März 1965 mit einem Aufschlag von 88% in Rechnung gestellt werden.

2. Neben dem Pauschsatz von DM 67,85 können nicht besonders in Rechnung gestellt werden alle der Diagnostik die- nenden Leistungen, die in der Gebühren- ordnung mit DM 4,— und weniger bewer- tet sind, ferner die Nummern 740 und 741 der Gebührenordnung."

IV. Diese Vereinbarung tritt am 1. Juli 1979 in Kraft; sie gilt für die ab diesem Zeitpunkt angetretenen Badekuren.

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT Heft 27 vom 5. Juli 1979 1841

(2)

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen

KBV : Bekanntmachungen

Beschluß

der Arbeitsgemeinschaft gemäߧ 19 des Arzt/

Ersatzkassenvertrages

273. Zu den allgemeinen vertraglichen Bestimmungen des Abschnittes M Die vertragliche Bestimmung nach Nr.

3748 wird wie folgt geändert:

Höchstwert für die Untersuchungen nach den Nrn. 3661 bis 3664 und 3701 bis

3748 56,15

Der Absatz 5. der vertraglichen Bestim- mungen des Abschnittes M der E-GO wird gestrichen und statt dessen wird ein neuer Absatz 5. mit folgender Formulie- rung vereinbart:

5. Werden aus einer Serumprobe klinisch chemische Parameter mittels eines oder mehrerer vollmechanisierter Analysege- räte erbracht, welche aus einer Probe in einem zusammenhängenden Arbeits- gang die Untersuchungsergebnisse von zwei und mehr verschiedenen Parame- tern liefern, so ist im Rahmen eines Un- tersuchungsganges der jeweils erste in- dizierte Parameter voll berechnungsfä- hig. Der zweite indizierte Parameter wird mit 75%, der dritte und jeder weitere indizierte Parameter wird mit 50% des jeweiligen Gebührenwertes bewertet.

Die vertraglichen Bestimmungen des Ab- schnittes M der E-GO werden um den folgenden Absatz 6. ergänzt:

6. Hinter der Gebührennummer des Ab- schnittes M ist das jeweils zutreffende Symbol einzutragen:

1. für Leistungen in Laborgemein- schaften

ohne vollmechanisiertes Analyse-Gerät B mit vollmechanisiertem Analyse-Gerät

1. Parameter C

2. Parameter D

3. und jeder weitere Parameter E 11. für Leistungen in eigener Praxis ohne vollmechanisiertes Analyse-Gerät - keine Kennzeichnung -

mit vollmechanisiertem Analyse-Gerät

1. Parameter F

2. Parameter G

3. und jeder weitere Parameter H (Gültig ab 1. Juli 1979)

Kassenarztsitze

Niedersachsen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen werden folgende Kassen- arztsitze als vordringlich zu besetzen ausgeschrieben:

Stadtoldendorf, Internist. ln Stadtaiden- dorf (Kreis Holzminden), Einwohnerzahl einschließlich Einzugsgebiet ca. 15 000, ist die Niederlassung eines Internisten dringend erforderlich. Weiterführende Schulen sowie Berufs- und Fachschulen sind am Ort oder in Holzminden zu errei- chen. Die Kreisstadt Holzminden ist ca.

15 km, die Universitätsstadt Göttingen ca. 65 km und Hannover 70 km entfernt.

Die nächsten Internisten in freier Praxis befinden sich in Holzminden. Bei der Be- schaffung geeigneter Praxis- und Wohn- räume wird die Gemeinde behilflich sein.

Seesen, Ortsteil Rhüden, praktischer Arzt bzw. Arzt für Allgemeinmedizin. ln Rhüden, einem Ortsteil der Stadt Seesen, Einwohnerzahl einschl. Einzugsgebiet ca. 6000, ist wegen einer Praxisaufgabe aus Altersgründen die Niederlassung ei- nes weiteren praktischen Arztes bzw. Arztes für Allgemeinmedizin, möglichst im Juli 1979, dringend erforderlich. Alle weiterführenden Schulen sind in Seesen verkehrsgünstig zu erreichen. Der Be- reitschaftsdienst an praxisfreien Tagen ist auf kollegialer Ebene geregelt. Bei der Beschaffung geeigneter Räumlichkeiten wird die Gemeinde behilflich sein.

Holzminden, Arzt für Dermatologie und Venerologie. ln Holzminden, Kreisstadt zwischen Solling und Weser (Einwohner- zahl ca. 24 000; Einzugsgebiet insgesamt ca. 86 000) ist die einzige, durch Tod verwaiste Praxis eines Dermatologen dringlich wieder zu besetzen. Am Ort be- finden sich Realschulen, Gymnasien, Be- rufs- und Fachschulen, einige Privat- schulen sowie ein Landschulheim.

.,. Einem der zugelassenen Bewerber wird eine Umsatzgarantie gemäߧ 51 der Richtlinien der Kassenärztlichen Vereini- gung Niedersachsen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Ver- sorgung in Höhe von 30 000 DM viertel- jährlich für die Dauer eines Jahres gewährt.

Duderstadt, Kinderarzt. ln Duderstadt, Einwohnerzahl einschließlich Einzugs- gebiet etwa 37 000, ist die einzige aus

1842 Heft 27 vom 5. Juli 1979

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Altersgründen frei werdende Praxis ei- nes Kinderarztes dringend wieder zu be- setzen. Alle weiterführenden Schulen sind am Ort vorhanden. Geeignete Räumlichkeiten stehen in der Stadtmitte zur Verfügung.

Nähere Auskunft erteilt die Kassenärztli- che Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Göttingen, Elbinger Straße 2, Postfach 425, 3400 Göttingen, Telefon: 0551/71011.

Westfalen-Lippe

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe werden folgende Kas- senarztsitze als vordringlich zu besetzen ausgeschrieben:

Kassenarztsitze ohne Umsatzgarantie .,. Die Möglichkeit der Gewährung eines Darlehens zum Praxisaufbau bis zu einer Höhe von 50 000 DM bei Erfüllung be- stimmter Voraussetzungen ist gegeben. Ferner können auf weiteren Antrag Zins- zuschüsse (bis 2500 DM jährlich) ge- währt werden. Hilfestellung der Kassen- ärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe bei der Beschaffung von Vertretern in Urlaubs- oder Krankheitsfällen wird ge- geben; Vertreterkosten können teilweise erstattet werden.

Lennestadt-Aitenhundem, Arzt für Ner- ven- und Gemütsleiden. Lennestadt-AI- tenhundem hat ca. 27 000 Einwohner, dazu kommt ein Einzugsgebiet von rd.

100 000 Einwohnern, da das gesamte 01- per Gebiet mitversorgt werden muß. Dort ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Arzt für Neurologie niedergelassen. Lübbecke, Kreis Minden-Lübbecke, Arzt für Nerven- und Gemütsleiden.

Lübbecke hat ca. 21 300 Einwohner. Dort ist kein Arzt für Neurologie niedergelas- sen.

Olpe, Kreis Olpe, Arzt für Nerven- und Gemütsleiden. Olpe hat unter Berück- sichtigung der Ein- und Auspendler ca.

23 860 Einwohner. Dort ist kein Arzt für Neurologie niedergelassen .

Steinfurt, Arzt für Nerven- und Gemüts- leiden. ln Steinfurt ist kein Arzt für Neu- rologie niedergelassen und zur kassen- ärztlichen Tätigkeit zugelassen. Es be- steht ein geregelter Notfalldienst Nähere Auskünfte erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Westfalen-Lippe, Westfalendamm 45, 4600 Dortmund 1, Telefon 02 31/410 71.

Referenzen

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