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Archiv "Beschlüsse und Feststellungen der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 19 des Arzt/Ersatzkassenvertrages aus der 77. Sitzung" (08.05.1980)

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BEKANNTMACHUNGEN

die Versorgung der Bevölkerung zur Ver- fügung stehen. Dort sind fünf Ärzte für Allgemeinmedizin bzw. praktische Ärzte niedergelassen. Am Ort besteht bin gere- gelter Notfalldienst.

Vlotho, praktischer Arzt bzw. Arzt für Allgemeinmedizin. Vlotho hat ca. 21 100 Einwohner zuzüglich eines entsprechen- den Einzugsgebietes. Dort sind fünf Ärz- te niedergelassen. Einer dieser Ärzte be- absichtigt, zum 30. 6. 1980 seine kassen- ärztliche Tätigkeit aufzugeben. Es be- steht die Möglichkeit der Praxisübernah- me sowie die Möglichkeit der Übernah- me eines Wohnhauses. Der Notfalldienst wird kollegial geregelt.

Beckum oder Neubeckum/Kreis Waren- dorf, Arzt für Augenheilkunde. In Neu- beckum ist kein Arzt für Augenheilkunde niedergelassen. Der Notfalldienst wird mit den in der Umgebung niedergelasse- nen Ärzten für Augenheilkunde im Wech- sel durchgeführt. Es besteht die Möglich- keit der belegärztlichen Tätigkeit.

Bad Berleburg, Arzt für Augenheilkun- de. Bad Berleburg hat ca. 18 000 Ein- wohner, zuzüglich eines entsprechenden Einzugsgebietes. Dort ist zum gegenwär- tigen Zeitpunkt ein Arzt niedergelassen und zur kassenärztlichen Tätigkeit zuge- lassen. Es besteht die Möglichkeit der kooperativen Belegarzttätigkeit. Die Nie- derlassung eines Arztes für Augenheil- kunde ist dringend erforderlich.

Bünde/Kreis Herford, Arzt für Augen- heilkunde. Bünde hat unter Berücksich- tigung der Ein- und Auspendler ca.

41 800 Einwohner. Dort sind zwei Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis niederge- lassen. Zur Sicherstellung und im Rah- men der Bedarfsplanung ist die Nieder- lassung eines Arztes für Augenheilkunde dringend erforderlich.

Herne 1 (Sodingen), Arzt für Augenheil- kunde. Herne 1 (Sodingen) hat ca. 42 650 Einwohner zuzüglich eines entsprechen- den Einzugsgebietes. Dort ist zum ge- genwärtigen Zeitpunkt kein Arzt nieder- gelassen. Es besteht die Möglichkeit der Anmietung von Praxisräumlichkeiten.

Aus Gründen der Sicherstellung der kas- senärztlichen Versorgung und im Rah- men der Bedarfsplanung ist die Wieder- besetzung der Praxis dringend erforder- lich. Es besteht die Möglichkeit der knappschaftlichen Zulassung mit groß- zügiger Alters- und Hinterbliebenenver- sorgung. Bewerbungen für die knapp- schaftliche Zulassung sind zu richten an die Bundesknappschaft Bochum, Post- fach 21 50, 4630 Bochum, Dezernat V. 3.

Herford, Arzt für Augenheilkunde. Die Stadt Herford hat ca. 65 000 Einwohner zuzüglich eines entsprechenden Ein- zugsgebietes. Dort sind drei Augenärzte niedergelassen. Im Rahmen der Bedarfs- planung sollten vier niedergelassen sein.

Der Notfalldienst wird mit den in Enger und Bünde niedergelassenen Ärzten für Augenheilkunde durchgeführt.

Bocholt/Kreis Borken, Arzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten. Bocholt hat ca. 65 500 Einwohner. Der Notfalldienst wird mit Funktaxen durchgeführt.

Herne 1, Arzt für Haut- und Geschlechts- krankheiten. Herne hat ca. 94 000 Ein- wohner. Dort ist ein Arzt niedergelassen und zur kassenärztlichen Tätigkeit zuge- lassen. Der Notfalldienst ist geregelt un- ter Einsatz von Fremdfahrzeugen.

Lippstadt, Arzt für Haut- und Ge- schlechtskrankheiten. Lippstadt hat ca.

65 900 Einwohner zuzüglich eines ent- sprechend großen Einzugsgebietes. Dort ist ein Arzt niedergelassen. Ein weiterer Arzt ist nur an der Ersatzkassenpraxis beteiligt. Die Möglichkeit der Anmietung von Räumen besteht. Die Niederlassung eines Gebietsarztes ist dringend erfor- derlich.

Warendorf, Arzt für Haut- und Ge- schlechtskrankheiten. Warendorf hat einschließlich Einzugsgebiet ca. 32 000 Einwohner. Dort ist kein Arzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten niederge- lassen.

Dorsten, Arzt für Haut- und Ge- schlechtskrankheiten. Dorsten hat ca.

68 210 Einwohner zuzüglich eines ent- sprechenden Einzugsgebietes. Dort soll- te ein Arzt zur Verfügung stehen. Ein Arzt ist auch niedergelassen. Dieser hat seine kassenärztliche Tätigkeit zum 31. 3. 1980 aufgegeben. Die Praxisräume können übernommen werden. Es besteht ein zentraler Notfalldienst, der mit Funkgerä- ten durchgeführt wird. Es besteht die Möglichkeit der knappschaftlichen Zu- lassung. Bewerber für die knappschaftli- che Zulassung wenden sich bitte an die Bundesknappschaft Bochum, Postfach 21 50, 4630 Bochum, Dezernat V. 3.

Bottrop, Arzt für Lungenheilkunde. Bot- trop hat ca. 105 000 Einwohner. Dort ist kein Arzt für Lungenheilkunde niederge- lassen. Es besteht ein geregelter Notfall- dienst.

Nähere Auskünfte erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Westfalen-Lippe, Westfalendamm 45, 4600 Dortmund 1, Telefon 02 31/4 10 71.

Beschlüsse und Feststellungen der Arbeitsgemeinschaft ge- mäß § 19 des Arzt/Ersatzkas- senvertrages aus der 77. Sit- zung am 11./12. März 1980 in Tü- bingen

299. Zu Nr. 623 E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Die Anmerkung nach Nr. 623 wird wie folgt neu gefaßt:

Die Leistung nach Nr. 623 zur Tempera- turmessung an der Hautoberfläche der Brustdrüse ist nur bei Vorliegen eines abklärungsbedürftigen mammographi- schen Röntgenbefundes berechnungs- fähig.

(Gültig ab 1. Juli 1980)

300. Zu Nr. 406 E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:

Die Ultraschallechokardiographie ist nach Nr. 406 abzurechnen. Eine zur Durchführung der Ultraschallechokar- diographie notwendige elektrokardio- graphische Untersuchung ist zusätzlich zu Nr. 406 nach Nr. 650 berechnungs- fähig.

301. Zu den Nrn. 2085 und 2086 E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:

Neben den Leistungen nach den Num- mern 2085 und 2086 ist die Leistung nach Nr. 2583 nicht berechnungsfähig.

Neben der Leistung nach Nr. 2086 ist die Leistung nach Nr. 2584 nicht berech- nungsfähig.

302. Zu Nr. 2584 E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:

Neben der Leistung nach Nr. 2584 ist die Leistung nach Nr. 2085 nicht berech- nungsfähig.

303. Zu § 1 Ziffer 4 des Vertrages

Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:

Die Magnetfeldtherapie bzw. die Be- handlung mit elektrodynamischen Po- tentialen ist keine Vertragsleistung i. S.

von § 1 Ziffer 4. ■

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 19 vom 8. Mai 1980

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